Heidenau K60 Scout

Ralf80GS

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09. Jan. 2015
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am Harz
Laut Unbedenklichkeitsbescheinigung für den K60 Scout von Heidenau ist für die 80GS eine Schlauchverwendung vorgeschrieben:

http://de.reifenwerk-heidenau.com/documents/freigaben/BMW_R80GS_R80GSBasic_247E_909021_1308017.pdf

Nun braucht meine GS keine Schläuche, und demzufolge bietet Heidenau den Scout auch als TL-Reifen an.

Ich habe daher bei Heidenau angefragt und bekam das hier zur Antwort:

Die meisten Felgenmodelle sind nicht für eine schlauchlose Verwendung vorgesehen. Wenn Ihre Maschine mit TL-Felgen ausgerüstet ist, können Sie natürlich auch die Reifen ohne Schlauch fahren, vorausgesetzt die Reifen sind auch in TL-Ausführung.

Fazit: es gibt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Schlauchbindung, man kann aber mit TL-Felgen und TL-Reifen ohne Schläuche fahren. Warum dann diese Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Fasching ist doch schon vorbei... :---)
 
Hi, also die Schlauchbindung hat doch ein " * " und wenn du oben in der Liste schaust,
sind die Sternchen nur bei den TT Reifen!
D.h, die Unbedenklichkeitsbescheinigung sagt:
Bei "TL" Reifen kein Schlauch und bei "TT" Reifen ist ein Schlauch einzubauen. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung darfst du also auch TT Reifen auf der GS fahren, obwohl es BMW nicht vorgesehen hat. Aber natürlich darfst du auch die TL Reifen ohne Schlauch fahren.
So ganz verstehe ich dein Problem nicht....... Das ist doch mehr als dir BMW erlaubt.
Grüßle MartinA-GS

edit: Vor der Schlauchbindung könnte auch ein " - " sein, dann hättest du natürlich recht.
Brauch ich doch mal ne neue Brille!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke, du hast Recht: Sternchen = Strich!
Das TT/TL-K60-Brillen-Rätsel ist damit gelöst - vielen Dank!!! :applaus:
 
Laut Unbedenklichkeitsbescheinigung für den K60 Scout von Heidenau ist für die 80GS eine Schlauchverwendung vorgeschrieben:
....
Nun braucht meine GS keine Schläuche,
....

Hallo Ralf, hat Deine GS überhaupt eine Reifenbindung eingetragen? Nach meiner Erinnerung braucht man, solange die Maße stimmen, keine Freigabe. Ausnahme ist die Mischbereifung mit Radialreifen hinten und Diagonalreifen vorn.

Meine '88 GS hat jedenfalls keine Reifenbindung in den Papieren.
 
Das wurde im Forum schon ausgiebig diskutiert: auch wenn man keine Reifenbindung hat (bei meiner Bj. 91 übrigens auch nicht!), so benötigt man doch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn denn in den Papieren steht: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten."
Und das steht bei meiner nun mal drin - ist aber nicht schlimm, ist ja nur ein DIN A4 Blatt extra... ;;-)
 
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