Heute beim TÜV

Ihr könnt euch aber sicher sein, dass die Großen alle eine klare Ansage bekommen haben.

Du kannst dir sicher sein, dass das nicht der Fall ist!

Grüße
Marcus

Unabhängig von der Regelungen entsprechend Punkt 3. und 4. haben einzelne Überwachungsorganisationen in jüngster Zeit immer wieder die Ansicht vertreten, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges grundsätzlich erlischt, wenn eine abweichende Reifendimension montiert wird. Dies gelte auch, so die Ansicht, wenn eine Unbedenklichkeitserklärung des Reifenherstellers für die Fahrzeug-Reifen-Kombination vorliegt und alle in dieser Unbedenklichkeitserklärung genannten Auflagen (z.B. Fahrzeug befindet sich im serienmäßigen Zustand entsprechend der ursprünglichen Typgenehmigung) erfüllt sind. In einer Stellungnahme des Verkehrsministeriums von Ende 2016 wurde neuerlich bestätigt, dass die Betriebserlaubnis in diesem Falle entgegen der Ansicht der genannten Prüforganisationen nicht erlischt. Verwiesen wird dabei auf § 19 Abs. 3 Nr. 2StVZO (§ 19 StVZO „Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis“). Eine neuerliche Begutachtung zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis sowie eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Allerdings sollte die Unbedenklichkeitserklärung zu dieser Fahrzeug-Reifen-Kombination-mitgeführt werden. Sollte die beschriebene zulässige Umrüstung im Rahmen einer Hauptuntersuchung beanstandet und in der Folge durch den Prüfer ein Erlöschen der Betriebserlaubnis festgestellt werden, erscheint es durchaus sinnvoll und erfolgsversprechend, der Löschung der Betriebserlaubnis schriftlich zu widersprechen.

Quelle:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Reifenfreigaben_Motorrad_794KB_29840.pdf
 
Du kannst dir sicher sein, dass das nicht der Fall ist!

Grüße
Marcus



Quelle:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Reifenfreigaben_Motorrad_794KB_29840.pdf


Ich will dir nicht auf die Füße treten. Ganz sicher nicht.

Ich weiß nur, dass mehrere technische Leiter (und pro ÜO gibt es nur einen) die Prüfer angewiesen haben Reifendiemsionen, die nur in einer Reifenfreigabe freigegeben wurden, nicht zu akzeptieren.

Ob man das nun mag oder nicht ist leider zweitrangig. Der Prüfer hat aber somit eine Anweisung von oben und wenn er seinen Job mag, dann sollte er das auch befolgen.
Glaube mir, die Prüfer haben auch ihr Mühe und Not das 15 mal im Monat den Leuten zu erklären. Die bekommen es nämlich ab.

Und was beim ADAC steht ist auch nicht immer das gelbe vom Ei (Achtung... Wortwitz. :P ). Ich erinnere nur an die Einführung von E10...
 
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Ich will dir nicht auf die Füße treten. Ganz sicher nicht.

Ich weiß nur, dass mehrere technische Leiter (und pro ÜO gibt es nur einen) die Prüfer angewiesen haben Reifendiemsionen, die nur in einer Reifenfreigabe freigegeben wurden, nicht zu akzeptieren.

Ob man das nun mag oder nicht ist leider zweitrangig. Der Prüfer hat aber somit eine Anweisung von oben und wenn er seinen Job mag, dann sollte er das auch befolgen.
Glaube mir, die Prüfer haben auch ihr Mühe und Not das 15 mal im Monat den Leuten zu erklären. Die bekommen es nämlich ab.

Und was beim ADAC steht ist auch nicht immer das gelbe vom Ei (Achtung... Wortwitz. :P ). Ich erinnere nur an die Einführung von E10...

Anbei ein Schreiben vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, in welchem klar ausgesagt wird, dass der TÜV NORD Ihnen die Erteilung der TÜV-Plakette (bei sonst mängelfreien Fahrzeug) nicht verwehren darf.

Gesendet: Dienstag, 13. Dezember 2016 11:55

Betreff: Motorradbereifung

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,

grundsätzlich liegt bei einer Änderung der Reifengröße (z.B. Umrüstung auf breitere Reifen als vom Hersteller vorgesehen) eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO vor, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen würde. Jedoch erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nicht, wenn bei einer Änderung für das Teil (Reifen) eine EU- oder UNECE-Typgenehmigung erteilt wurde und eventuelle Einschränkungen und Einbauanweisungen beachtet worden sind (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO).
Soweit aus dem Ihrer E-Mail beigefügten Schriftverkehr ersichtlich, liegt für den von Ihnen verwendeten Reifen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers für Ihren Fahrzeugtyp vor. Der verwendete Reifen ist typgenehmigt. Sofern eventuelle Einschränkungen und Einbauhinweise beachtet wurden und Ihr Fahrzeug ansonsten nicht von dem ursprünglich genehmigten Typ abweicht, also ansonsten nicht baulich verändert wurde, erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs in diesem Fall nicht.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Auskünften weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volker Mattern

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat K 14 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
 
Heute beim TÜV ... morgen dann zum Technischen Dienst seiner Wahl. Das Monopol bei Vollgutachen und Einzelgenehmigung von TÜV bzw. DEKRA fällt:

https://www.gtue.de/Presse/Pressemitteilungen/82621.html?nav=55959

Na und? Das Schornsteinfegermonopol ist schon vor vielen Jahren gefallen. Hat sich dadurch bei Euch was geändert?

Bedauerlicherweise stützt das Bundeskartellamt jedwedes Kartell zum Nachteil des Endverbrauchers durch Unterlassung. Schließlich ist der oberste Dienstherr mit 19% beteiligt. Da sage noch einer, deutsche Behörden seien nicht käuflich.
 
Moin Frank,

der Vergleich hinkt... wer von uns hat ausser der normalen "Brandstättenbeschauung" schon mehr mit dem schwarzen Mann zu tun?
Die Tätigkeit ist fast immer die gleiche und die Preisunterschiede sind marginal - mein Schornsteinfeger kommt schon seit zig Jahren und warum soll ich etwas ändern, wenn ich zufrieden bin.

Anders verhält sich das beim TÜV - um "Besonderheiten" eintragen lassen oder ein importiertes Fz. hier zuzulassen nahm man bisher schon einiges auf sich. Mein GTÜler wartet schon lange darauf und freut sich schon auf etwas Abwechslung und auch dafür, dass man sein Wissen auch mal richtig anwenden kann - wozu hätte er sonst jahrelang studiert? Und ich habe einen kompetenten Prüfer vor der Haustür dem ich vertraue...


Gruß - Thomas
 
Heute bei der GTÜ :

NSU SuperMax Bj. 1960 in sehr gutem Zustand.

5 Minuten Begeisterung beim Prüfer und natürlich auch bei mir, aber andauernd !
Befund :keine Mängel :hurra:

Montag gehts zur Zulassunsstelle.
Jährliche Versicherungsprämie bei der HUK : 29 Euro ;;-)

Abgemeldet 1978 !!!!!!

Danach nur noch vereinzelte Fahrten mit roter Nummer und Fahrtenbuch-Eintragung.

Kleine Nummer ist Pflicht, während ich das normale Kuchenblech an der Q gut finde. Die Max wäre dahinter nicht mehr zu sehen :D

Früüüüüühling - :yeah: %hipp%:hurra:

sgrüße :wink1:
SuperMaxtin
 
Also kleine ist nicht mehr, hab ich gerade letzten Sommer mit der R26 durchgemacht. Was es gibt sind die (seit 2011) normalen ˋkleinen´ Motorradschilder mit 180mm x 200 mm.
Passt letztendlich aber besser als die alten 255mm x 130mm, weil es einfach schmaler ist.

Gruss
Burkhard
 
Danke Burkhard,
mal sehn, was die Zulassungsstelle zu bieten hat. An meiner Ennie ist zwar eine kleine Nummer, aber hochkant :schimpf:
Liebe Grüße :wink1:
Martin
 
Also kleine ist nicht mehr, hab ich gerade letzten Sommer mit der R26 durchgemacht. Was es gibt sind die (seit 2011) normalen ˋkleinen´ Motorradschilder mit 180mm x 200 mm.
Passt letztendlich aber besser als die alten 255mm x 130mm, weil es einfach schmaler ist.

Gruss
Burkhard

Hallo Burkhard,
Hallo Martin ("The knife") 😉

"kleine" ist noch möglich, wenn Erzulassung vor 1961 war. Ist allerdings eine "Kann" Bestimmung, der Sachbearbeiter im Straßenverkehrsamt muss da mitspielen wollen.

Glückauf, Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich probiers: ..... Erstzulassung war 11/1960.
Ich WILL eine kleine Nummer horizontal
(jetzt bitte nichts anderes als NummerNSCHILD denken.....!!!), weil sie einfach niedlich aussieht.

An der Ennie finde ich die Hochkant-Nummer sehr gewöhnungsbedürftig und will Mäxchen das nicht auch noch antun :schimpf:

Au Mann, ich werd nieeeee nich mehr erwachsen :---)
Bitte um Verzeihung :wink1:
Martin
 
Hallo Martin,

Kleinkraftrad-Kennzeichen für einen Oldie mit Baujahr NACH 1956?? NIE NICHT!!
Der von Detlev genannte Stichtag ist korrekt.
Sei nicht zu sehr gefrustet wenns denn so kommt wie es wohl kommen wird.
Wenn zwischen der Unterkante des neuen kleinen Kennzeichens und der Straßenoberfläche weniger 20 cm sind kannst Du versuchen vorsichtig drauf hinzuweisen, dass das eigentlich nicht zulässig ist und das ein Kennzeichen mit einer Höhe von 13 cm das Problem einfach beseitigen würde.

Und dann gibts zwei Möglicheiten - entweder unwiderstehlich lächeln oder aber dackeltraurig dreinschauen!

Ich drück Dir die Daumen

Bernd
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte an der R26 (Baujahr 1956) mehrere kleine dran sei 1982, das letzte war von 2002 glaube ich. Aber beim Ummeldenden von Hannover Stadt auf Hannover Region war wegen Halterwechsel auch ein neues Kennzeichen fällig, und es gab keinen Weg wieder ein kleines zu bekommen.
Ich glaube 2008 ist das Gesetzt überarbeitet werden und da ist der Paragraph mit der Ausnahme für Krads mit EZ vor dem 1.7.1958 einfach weggefallen. Danach ging es anscheinend noch manchmal, aber 2011 wurde das Gesetzt noch mal überarbeitet (seit dem gibt es für alle die 180x200 Schilder) und seit dem ist fast unmöglich ein kleines zu bekommen (siehe auch letzte Seite von https://www.segeberg.de/media/custom/1843_6169_1.PDF).

Aber wie schon gesagt ich fand hinterher das 180 breite echt praktischer weil das kaum breiter als das R26 Schutzblech ist.;)

Aber versuchen kann man es immer, vielleicht hat man Glück auf der Zulassungsstelle.

Gruss
Burkhard
 
Ich meine, dass der Stichtag der 1.7.58 ist.

Hallo Detlev, wir liegen beide falsch.

Der § 60 StVZO ist aufgehoben.

In der Anweisung zur Vergabe von Kennzeichen steht:

1.7
(Kennzeichen für Oldtimer)
Sofern die voranstehenden Kriterien der Intention des § 2 Nr. 22 widersprechen würden, die eine weitestgehende Darstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs gewährleisten soll, kann unter Vorlage desGutachtens nach § 23 StVZO entgegen den Ausführungen zu Nr. 1.1 bis 1.5 eine Ausnahmegenehmi-gung für ein verkleinertes zweizeiliges Oldtimer-Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 4 Nr. 3 erteilt wer-den.





Glückauf, Jürgen
 
!AW: Heute beim TÜV

Eure Infos stacheln mich geradezu an.
Ich will die kleine Nummer, weil die einfach niedlich aussieht. Hochkant ist nicht stimmig und das Kuchenblechmonster geht für die gefühlte 2 Größen kleinere Maschine schon gar nicht.
Gibt es einen Schutzheiligen für alte Motorräder ??
Bitte hilf mir und Mäxchen am Montag


Große Nummer, großer Kummer

Groß, zu groß ist die Nummer
so hässlich macht sie mir richtig Kummer
idie Nummer klein-horizontal
gefällt es und ist einfach nur genial
Ihr Amtsverschimmelten wiehert zu laut,
auf Geschmack ist doch die Welt gebaut !
Weckt's Mäxchen sanft aus langem Schlummer
bewilligt ihm die kleine Nummer )(-:


Montag gehts zur Sache Schätzchen!
Die Hoffnung stirbt zuletzt !
Liebe Grüße :D
Martin
 
Hallo Jürgen,

Voraussetzung ist aber wohl, dass das Fahrzeug auch als Oldtimer angemeldet wird und dann ein H-Kennzeichen bekommt.
Ich vermute mal, dass die von Dir genannte Anweisung für PKW-Kennzeichen gilt. Kannst Du uns noch den Link zu der Anweisung geben?

Grusz

Bernd
 
Hallo Bernd,
das Ganze ist in der FZV §10 und der Anlage 4 dazu festgelegt.

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html


https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_4.html

Nach allem was ich so geschrieben habe kamen mir dann doch Zweifel an meiner Erinnerung und ich war gerade noch mal draußen im Schuppen bei der Schildersammlung.
Und siehe da, ich hatte immer Schilder mit 240x130 mm beim letzten Ummelden (Sommer 2018) habe ich eins mit 260x130mm bekommen. Also doch ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen. Sah aber irgendwie nicht gut aus.

Und jetzt habe ich ein Saisonkennzeichen mit den 180x200.

@Martin: du hast also doch Hoffnung das du am Montag was kleines bekommst, auch wenn es offiziell nicht vorgesehen ist.:wink1:

Gruss
Burkhard

edit: Es gibt anscheinend für alle möglichen Landkreise jeweils ein 'Merkblatt Kennzeichengröße' wie das alles zu Handhaben ist, in dem im Beitrag #857 verlinkten (https://www.segeberg.de/media/custom/1843_6169_1.PDF) taucht auch der von Jürgen zitierte Punkt 1.7 auf der vorletzten Seite auf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Infos und Links - sind sehr interessant. Letztendlich könnte es grundsätzlich also möglich sein ein "Kriterium" zu finden, das ein "kleines zweizeiliges Schild" für die Oldtimer ermöglicht.
Hängt aber ganz sicher von dem Sachbearbeiter im Bürgerbüro/Zulassungsstelle ab.

Bernd
 
AW: !AW: Heute beim TÜV

Eure Infos stacheln mich geradezu an.
Ich will die kleine Nummer, weil die einfach niedlich aussieht. Hochkant ist nicht stimmig und das Kuchenblechmonster geht für die gefühlte 2 Größen kleinere Maschine schon gar nicht.
Gibt es einen Schutzheiligen für alte Motorräder ??
Bitte hilf mir und Mäxchen am Montag


Große Nummer, großer Kummer

Groß, zu groß ist die Nummer
so hässlich macht sie mir richtig Kummer
idie Nummer klein-horizontal
gefällt es und ist einfach nur genial
Ihr Amtsverschimmelten wiehert zu laut,
auf Geschmack ist doch die Welt gebaut !
Weckt's Mäxchen sanft aus langem Schlummer
bewilligt ihm die kleine Nummer )(-:


Montag gehts zur Sache Schätzchen!
Die Hoffnung stirbt zuletzt !
Liebe Grüße :D
Martin

Martin, es gibt noch eine Lösung... Obwohl jetzt sicher von einigen der erhobene Zeigefinger kommt...
Kauf dir beim Schildermacher im Netz das gewünschte Nummernschild. Dann so schnell wie möglich mit Geduld und viel Geschick die frisch geklebten Plaketten vom Kuchenblech entfernen und auf das kleine pappen. Es geht... Wurde schon praktiziert...
Und nachher wird nie wieder jemand danach fragen bei dem alten Kulturgut...
 
.... ich habe da noch eine Idee :

das 6V Originalrücklicht fällt sehr klein aus und dementsprechend funzelig ist die Nummernschildbeleuchtung, die eine große Nummer gar nie nich ausleuchten kann (10 W Soffite )
Das sollte einleuchten und im Gnadenwege für eine kleine Nummer aus Sicherheitsgründen reichen :D

Ich nehme noch das Klacks - Buch "NSU Max-richtig angefasst", einen Original-Werksprospekt für die Garagenwand und einen Verkaufsprospekt mit, um mein Anliegen verständlicher zu machen. Evt auch noch das baugleiche Schuco-Modell,an dem hinten ein kleines Nummernschild in damaliger Normalgröße befestigt ist.
Und dann noch einen Blumenstrauß für die Amtsleiterin (die einen schwierigen Ruf hat )nachträglich zum Weltfrauentag :kue:.

Ach, drückt mir und Mäxchen einfach die Daumen, dass sie als Kulturgut der deutschen Motorradindustrie von der Zulassungsstelle wertgeschätzt wird.

Ein H- Kennzeichen würde nur Nachteile bringen :
- Einheits-Steuer 46 Euro statt 18 Euro für 250 ccm
- ein evt. größeres kleines Kennzeichen, weil das H auch mit drauf muß ?(

Gespannt-hoffnungsvolle Grüße undein gemütliches Wochenende :wink1:
Martin
 
AW: !AW: Heute beim TÜV

Martin, es gibt noch eine Lösung... Obwohl jetzt sicher von einigen der erhobene Zeigefinger kommt...
Kauf dir beim Schildermacher im Netz das gewünschte Nummernschild. Dann so schnell wie möglich mit Geduld und viel Geschick die frisch geklebten Plaketten vom Kuchenblech entfernen und auf das kleine pappen. Es geht... Wurde schon praktiziert...
Und nachher wird nie wieder jemand danach fragen bei dem alten Kulturgut...

Ist ja nur eine Urkundenfälschung .....:entsetzten:
Gruß
Klaus
 
Ehrlich gesagt hatte ich diese Idee auch schon. Und was ist daran so schlimm :nixw:...die Nummer stimmt, Versicherung und Steuern werden bezahlt und die Nummer passt wie Xiwawa zu Xiwawa und nicht wie Bulldogge zu Pekinese... und das kleine Nummernschild würde wie zu anno tuckemal üblich voll von der 6V -Funzel ausgeleuchtet.

Vorschriften sind gemacht worden,weil die Macher gute Gründe dafür hatten. Aber.... immer werden dabei spezielle Fälle übersehen und später unzutreffend eingestuft und ungerecht behandelt.

Wenn die Menschheit mal soweit käme,den ach so gerühmten gesunden Menschenverstand zu nutzen,wäre uns allen geholfen !!

Mal sehn, was der Montag bringt :nixw:

Ich habe jede Menge Respekt vor dem einzelnen Mensch, jedoch niemals vor irgendwelchen Titeln, hinter denen sich manchmal die größten Idioten sicher zu fühlen glauben.
Bin echt gespannt,auf was für Menschen ich am Montag treffen werde !!
Liebe Grüße:wink1:
Martin
 
Tja, das mit der Ausleuchtung......

mir hat der Leiter der Zulassungsstelle wortreich erklärt dafür wären die heutigen Kennzeichen reflektierend..... aber gegen eine Gebühr von 60 € könne ich eine Ausnahme Genehmigung bekommen.
 
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