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Rüdiger,Hallo,
selbst wenn das für die Versicherung zutreffen sollte : Der Zoll als zuständige Stelle für die KFZ-Steuer ist damit bestimmt nicht einverstanden. Strenggenommen ist das Steuerhinterziehung. Und wenn es auch nur für die Fahrt zur Prüfstelle und zurück ist.
Oder hast du diesbezüglich andere Informationen ?
Gruß, Rüdiger
Fakt war tatsächlich nur bis November, dass die Zeit für die Nachuntersuchung nach nicht bestandener HU von vier auf acht Wochen erhöht wurde.
Das mit dem Saisonkennzeichen kenne ich so:
Fällt die HU-Fälligkeit in den Ruhezeitraum, muss man erst im ersten Monat des Betriebszeitraums zum TÜV.
Hat man also ein Saisonkennzeichen April - Oktober und die HU ist im Januar fällig muss man erst im folgenden April zum TÜV
Das Fahrzeug ist solange zugelassen, wie der Versicherer es gemäß seinen Bedingungen versichert! Baust Du Dir irgendeinen Dreck ran, verlierst Du den Versicherungsschutz und automatisch die Zulassung.
Durch Umstände, Kauf - Verkauf, kann es erforderlich sein, dass außerhalb der Saison ein neuer TÜV nötig, nicht fällig, aber nötig, ist. Dahin darfst du fahren - und wieder zurück!
Was irgendein Bundesland will, interessiert gar nicht, es gilt höheres Bundesrecht!
Hallo Matthias,
das Thema ist typisch deutsch korrekt.
Bitte lies nochmal den 3. Absatz bei "Ruheversicherung".
Ich fahre dann, in dem Zeitraum, mit einem von der Zulassungsstelle zugeteiltem, (Nachtrag: in diesem Fall, vorhanden, zugeteilt aber für den Zeitraumungestempeltem Kennzeichen versichert zur Werkstatt /HU.
Es entspricht FZV §16a (1) Punkt 3.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html
Grüße
Gerd
Wen interessiert das, wenn die Versicherung ausdrücklich grünes Licht gibt? Mich nicht! Was ist Dir lieber, ein versicherter Unfallgegner oder ein Unversicherter, der aber die Steuer für 1 Tag mehr bezahlt hat?
Wir Deutschen sollten mal aufhören, uns selbst zu kastrieren. Deutsche diskutieren über Flughafen WBrandt, Stuttgart 21 - und andere Länder bauen riesige Brücken und den größten Flugplatz der Welt in der Zeit, wo wir Planungen revidieren, um die allerneuesten Vorschriften einzuarbeiten ...
Manche suchen in jeder Suppe ein Haar, weil sie gern alle Regeln und Gesetze beachten und beachtet haben möchten, wie langweilig. So hätte es nie irgendeine Revolution (auch friedlich) gegeben.
Das Thema ist für mich durch, jedes Gericht würde zu meinen Gunsten entscheiden, da kein Vorsatz und Auskunft ist eingeholt worden.
Grüße
Gerd
Im Vorwege sich sicher zu sein das jedes Gericht zu meinen Gunsten entscheidet ist ein ganz schlechter Ratgeber und kann durchaus trügerisch sein.
..... jedes Gericht würde zu meinen Gunsten entscheiden, da kein Vorsatz und Auskunft ist eingeholt worden....
Gerd
Hallo!Du kannst machen was Du willst und auch Regeln und Gesetze langweilig finden. Du trägst dann ja auch alle Konsequenzen selbst.
Das muss in anderen Fällen aber nicht so sein und geht dann mit nicht unerheblichen Konsequenzen für andere aus.
Im Vorwege sich sicher zu sein das jedes Gericht zu meinen Gunsten entscheidet ist ein ganz schlechter Ratgeber und kann durchaus trügerisch sein.
Hallo!
Guten Rutsch an alle!
Gerd
Das kann aber auch mit jeder Eintragung passieren, wenn es drauf ankommt steht der Kfz-Halter ganz alleine da...
Da bin ich mir sicher....
Frank...
Im Normalfall klappt es ja...
Aber zu beweisen, dass der Sachverständige einen Fehler gemacht hat wird meiner Meinung nach nicht so einfach.
" Bei der Abnahme war alles richtig, nur so konnte ich einer Eintragung zustimmen "
und dann kommst du....
Frank...
eine Bodycam für den Prüfer und eine für dich wären auch noch ein Vorschlag. Das Ganze wird dann archiviert und die Kosten trägt der KFZ-Halter...
LG und Gesundheit im neuen Jahr
Christoph
... dass auch ein Polizist bei der Verkehrskontrolle drauf zugreifen können soll.
...
Bei einer Verkehrskontrolle sicher nicht.
Wenn da ein sicherheitsrelevantes Problem erscheint, kann aber eine erneute Vorführung angeordnet werden.
Ok:
Bei Sondereinsätzen "Zweirad" oder "Verkehrslärm" mit entsprechender Ausstattung ja,
bei normaler Verkehrskontrolle nein.
Aber mit der Krawalltüte falle ich sowieso auf und werde wg. Lautstärkeprüfung vorgeladen.
Aber mit der Krawalltüte falle ich sowieso auf und werde wg. Lautstärkeprüfung vorgeladen.
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