Heute beim TÜV

Genau! In der Ruhephasen gibt es nur eine Ruheversicherung. Das Fahrzeug darf sich nicht im öffentlichen verkehrsraum befinden, also nicht fahren und nicht mal dort stehen
 
Hallo,

selbst wenn das für die Versicherung zutreffen sollte : Der Zoll als zuständige Stelle für die KFZ-Steuer ist damit bestimmt nicht einverstanden. Strenggenommen ist das Steuerhinterziehung. Und wenn es auch nur für die Fahrt zur Prüfstelle und zurück ist.
Oder hast du diesbezüglich andere Informationen ?
Gruß, Rüdiger
Rüdiger,
ich bezahle wass der Zoll fordert, der Fall tritt ja auch nur selten ein.
Im Internet, Saisonkennzeichen, bitte auf Ruheversicherung klicken: https://www.huk24.de/selfservice.do?show=1&ma=true&docid=7517
kann man meine Angaben nachlesen. Mein Sohn mit Zweitwagen hatte es sogar schriftlich auch Nachfrage, weil Verkauf mit frischem TÜV vor Wiedereintritt anstand und die Werkstatt 150 km weg war (Chrysler 300C). Die Zulassungstellen juckt das nicht, die kontrollieren ja die Daten.

Nachtrag: Ich rede von meiner Versicherung, bei euch kann es anders sein. Der Zoll orientiert sich an Hubraum, Leistung und Schadstoffausstoss.
Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Fakt war tatsächlich nur bis November, dass die Zeit für die Nachuntersuchung nach nicht bestandener HU von vier auf acht Wochen erhöht wurde.

Das wurde wieder reaktiviert, aber Bundesland abhängig unterschiedlich! Maßgeblich ist die Regelung des Bundeslandes, in dem der Mängelbericht ausgestellt wurde.
Es nutzt also nichts, sich in BW (Nachprüffrist 1 Monat) einen Mängelbericht abzuholen und zur Nachprüfung nach 6 Wochen nach Hessen oder RLP (Nachprüffrist 2 Monate) zu fahren.
 
Das mit dem Saisonkennzeichen kenne ich so:
Fällt die HU-Fälligkeit in den Ruhezeitraum, muss man erst im ersten Monat des Betriebszeitraums zum TÜV.

Hat man also ein Saisonkennzeichen April - Oktober und die HU ist im Januar fällig muss man erst im folgenden April zum TÜV
:oberl:
Genauso ist das. Durch diese Regelung ist das Fahren zur HU im Ruhezeitraum nicht erforderlich.

Andere Regelungen durch Versicherer schriftlich bestätigen lassen und dann ist da immer noch die Tatsache das das Fahrzeug nicht zugelassen ist!
 
Das Fahrzeug ist solange zugelassen, wie der Versicherer es gemäß seinen Bedingungen versichert! Baust Du Dir irgendeinen Dreck ran, verlierst Du den Versicherungsschutz und automatisch die Zulassung.
Durch Umstände, Kauf - Verkauf, kann es erforderlich sein, dass außerhalb der Saison ein neuer TÜV nötig, nicht fällig, aber nötig, ist. Dahin darfst du fahren - und wieder zurück!
Was irgendein Bundesland will, interessiert gar nicht, es gilt höheres Bundesrecht!
 
Das Fahrzeug ist solange zugelassen, wie der Versicherer es gemäß seinen Bedingungen versichert! Baust Du Dir irgendeinen Dreck ran, verlierst Du den Versicherungsschutz und automatisch die Zulassung.
Durch Umstände, Kauf - Verkauf, kann es erforderlich sein, dass außerhalb der Saison ein neuer TÜV nötig, nicht fällig, aber nötig, ist. Dahin darfst du fahren - und wieder zurück!
Was irgendein Bundesland will, interessiert gar nicht, es gilt höheres Bundesrecht!

Das ist nicht korrekt.

Außerhalb des Saisonzeitraumes gilt das Fahrzeug als nicht zugelassen!

Hier mal die Regelungen dazu in verständlicher Weise dargestellt
 
Hallo Matthias,
das Thema ist typisch deutsch korrekt.
Bitte lies nochmal den 3. Absatz bei "Ruheversicherung".
Ich fahre dann, in dem Zeitraum, mit einem von der Zulassungsstelle zugeteiltem, (Nachtrag: in diesem Fall, vorhanden, zugeteilt aber für den Zeitraum:) ungestempeltem Kennzeichen versichert zur Werkstatt /HU.
Es entspricht FZV §16a (1) Punkt 3.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html

Grüße
Gerd
 
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Hallo Matthias,
das Thema ist typisch deutsch korrekt.
Bitte lies nochmal den 3. Absatz bei "Ruheversicherung".
Ich fahre dann, in dem Zeitraum, mit einem von der Zulassungsstelle zugeteiltem, (Nachtrag: in diesem Fall, vorhanden, zugeteilt aber für den Zeitraum:) ungestempeltem Kennzeichen versichert zur Werkstatt /HU.
Es entspricht FZV §16a (1) Punkt 3.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html

Grüße
Gerd

Du liegst da nicht richtig. §16 FZV bezieht sich auf Kurzzeitkennzeichen und ist auf Saisonkennzeichen nicht übertragbar.

Saisonkennzeichen sind in §9 (3) der FZV allein und abschließend geregelt.
 
Wen interessiert das, wenn die Versicherung ausdrücklich grünes Licht gibt? Mich nicht! Was ist Dir lieber, ein versicherter Unfallgegner oder ein Unversicherter, der aber die Steuer für 1 Tag mehr bezahlt hat?
Wir Deutschen sollten mal aufhören, uns selbst zu kastrieren. Deutsche diskutieren über Flughafen WBrandt, Stuttgart 21 - und andere Länder bauen riesige Brücken und den größten Flugplatz der Welt in der Zeit, wo wir Planungen revidieren, um die allerneuesten Vorschriften einzuarbeiten ...
Manche suchen in jeder Suppe ein Haar, weil sie gern alle Regeln und Gesetze beachten und beachtet haben möchten, wie langweilig. So hätte es nie irgendeine Revolution (auch friedlich) gegeben.
Das Thema ist für mich durch, jedes Gericht würde zu meinen Gunsten entscheiden, da kein Vorsatz und Auskunft ist eingeholt worden.
Grüße
Gerd
 
Zuletzt bearbeitet:
Wen interessiert das, wenn die Versicherung ausdrücklich grünes Licht gibt? Mich nicht! Was ist Dir lieber, ein versicherter Unfallgegner oder ein Unversicherter, der aber die Steuer für 1 Tag mehr bezahlt hat?
Wir Deutschen sollten mal aufhören, uns selbst zu kastrieren. Deutsche diskutieren über Flughafen WBrandt, Stuttgart 21 - und andere Länder bauen riesige Brücken und den größten Flugplatz der Welt in der Zeit, wo wir Planungen revidieren, um die allerneuesten Vorschriften einzuarbeiten ...
Manche suchen in jeder Suppe ein Haar, weil sie gern alle Regeln und Gesetze beachten und beachtet haben möchten, wie langweilig. So hätte es nie irgendeine Revolution (auch friedlich) gegeben.
Das Thema ist für mich durch, jedes Gericht würde zu meinen Gunsten entscheiden, da kein Vorsatz und Auskunft ist eingeholt worden.
Grüße
Gerd

Du kannst machen was Du willst und auch Regeln und Gesetze langweilig finden. Du trägst dann ja auch alle Konsequenzen selbst.

Das muss in anderen Fällen aber nicht so sein und geht dann mit nicht unerheblichen Konsequenzen für andere aus.

Im Vorwege sich sicher zu sein das jedes Gericht zu meinen Gunsten entscheidet ist ein ganz schlechter Ratgeber und kann durchaus trügerisch sein.
 
um wessen Bart geht es denn hier?
Ich möchte mit keiner der hier vertretenen Argumentationen einen Bussgeldbescheid oder ein Gerichtsurteil anfechten zu müssen gezwungen oder auch nur versucht sein.

LG Christoph
 
Im Vorwege sich sicher zu sein das jedes Gericht zu meinen Gunsten entscheidet ist ein ganz schlechter Ratgeber und kann durchaus trügerisch sein.

Das kann aber auch mit jeder Eintragung passieren, wenn es drauf ankommt steht der Kfz-Halter ganz alleine da...

Da bin ich mir sicher....

Frank...
 
Ich hätte ja nie gedacht mal einen Tag vor dem 4ten Advent mit dem Krad zur HU zu fahren, habe ich aber heute gemacht. Alles plaketti

(Könnte gleich auch noch Rasen mähen .. bei 12°)
 
Du kannst machen was Du willst und auch Regeln und Gesetze langweilig finden. Du trägst dann ja auch alle Konsequenzen selbst.

Das muss in anderen Fällen aber nicht so sein und geht dann mit nicht unerheblichen Konsequenzen für andere aus.

Im Vorwege sich sicher zu sein das jedes Gericht zu meinen Gunsten entscheidet ist ein ganz schlechter Ratgeber und kann durchaus trügerisch sein.
Hallo!

Guten Rutsch an alle!
Gerd
 

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Das kann aber auch mit jeder Eintragung passieren, wenn es drauf ankommt steht der Kfz-Halter ganz alleine da...

Da bin ich mir sicher....

Frank...

Natürlich.

Auch ein Sachverständiger kann Fehler machen. Deshalb müssen die so arbeiten, das die Eintragung einer Überprüfung standhält und haften auch dafür.

Dabei geht es weniger um die geringen Konsequenzen für den Halter als vielmehr für Schäden an Leben und Leben von Un- und Beteiligten.
 
Als Sachverständiger ist man in einer "Garantenstellung", dass das im Gutachten bescheinigte tatsächlich so ist.
Ist es nicht so bzw. hat man auf Ausschlüsse bzw. nicht bewertbare Risiken nicht hingewiesen, kann das zu einer Haftung des Gutachters führen. Und das kann richtig ins Geld gehen.

Um das zu verdeutlichen: Ich hatte gerade das "Vergnügen", die Rechnung für meine Betriebshaftpflicht (inkl. Vermögensschäden aus SV-Tätigkeit) zu zahlen. Der Anteil der "einfachen" Betriebshaftpflicht an der Prämie liegt unter 10%. Der Rest ist die Absicherung gegen die Haftung aus der Sachverständigentätigkeit (die entstandene Vermögensschäden einschließen muss).

Von daher ist es für mich völlig nachvollziehbar, wenn ein aaS darauf besteht, sein Gutachten mit gutem Gewissen abgeben zu können. Nur das funktioniert auf Dauer.
 
Im Normalfall klappt es ja...

Aber zu beweisen, dass der Sachverständige einen Fehler gemacht hat wird meiner Meinung nach nicht so einfach.

" Bei der Abnahme war alles richtig, nur so konnte ich einer Eintragung zustimmen "

und dann kommst du....:pfeif:

Frank...
 
Im Normalfall klappt es ja...

Aber zu beweisen, dass der Sachverständige einen Fehler gemacht hat wird meiner Meinung nach nicht so einfach.

" Bei der Abnahme war alles richtig, nur so konnte ich einer Eintragung zustimmen "

und dann kommst du....:pfeif:

Frank...

eine Bodycam für den Prüfer und eine für dich wären auch noch ein Vorschlag. Das Ganze wird dann archiviert und die Kosten trägt der KFZ-Halter...

LG und Gesundheit im neuen Jahr

Christoph
 
Der kann ja nicht wissen was der private Fachmann im Nachhinein noch so baut. . .

Ein Kollege hatte das "Vergnügen", das ein aaS wg der Eintragung von breiten Hinterradschwingen für Hörlis, aufgefallen ist.

Der hatte nur sein Gespann, keine Hörli, "abgenommen". Aber mitgefangen, mitgehangen. Alle Gutachten und Eintragungen des aaS wurden zurückgezogen. Es dauerte 2,5 Jahre bis er sein Gespann dann zugelasen bekam. . .


Stephan
 
eine Bodycam für den Prüfer und eine für dich wären auch noch ein Vorschlag. Das Ganze wird dann archiviert und die Kosten trägt der KFZ-Halter...

LG und Gesundheit im neuen Jahr

Christoph

Ähm,
das haben wir doch schon,
seit 2013 wird jeder Umbau bei der TüV Abnahme fotografiert und die Fotos werden zu den Akten gelegt.
Vom Hörensagen weiß ich, dass auch ein Polizist bei der Verkehrskontrolle drauf zugreifen können soll.
Also is nix mehr mit nachträglich was verändern.
Und klar, die Fotos zahlst du bei der Abnahme mit.
Grüße MartinA-GS
 
Leider doch Michael.

Bei der Abnahme werden ja verschiedene Foto´s gemacht und über deren System kann der (xx) Polizist 4 Ansichten sehen.

Also bei Umbauten kann das schon mal nett werden....krasser Umbau mit Serienauspuff und in der Kontrolle dann ne Krawalltüte...

(xx) vielleicht nicht jeder, aber zumindest die Einsatzkräfte an den Hot-Spots


und hier noch einer für Menschen wie Dich...





Bei einer Verkehrskontrolle sicher nicht.
Wenn da ein sicherheitsrelevantes Problem erscheint, kann aber eine erneute Vorführung angeordnet werden.
 

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Ok:
Bei Sondereinsätzen "Zweirad" oder "Verkehrslärm" mit entsprechender Ausstattung ja,
bei normaler Verkehrskontrolle nein.

Aber mit der Krawalltüte falle ich sowieso auf und werde wg. Lautstärkeprüfung vorgeladen.
 
Sind Auspufflärm und Sylvesterböller nicht "Freie Meinungsäusserung" oder "freie Entfaltung der Persönlichkeit" und stehen somit unter dem Schutz des Grundgesetzes :nixw:

Gesundes neues Jahr

Christoph
 
Habe mich gestern vormittag kurzfristig entschlossen mit der Le Mans II zur KÜS wg. HU zu fahren (liegt 800 m weg) - Straßen trocken und sonnig war's.
Schnell noch alle elektrischen Funktionen in der Garage gecheckt und aha: das Bremslicht bleibt mit der Fußbremse finster. Die Kontakte am Geber, der im Spritzwasserbereich des Hinterrads liegt, ein bisserl ab- und wieder aufgesteckt und schon passte das. Aber: von zwei Rücklichtbirndln brannte nur eins. Im Teilefundus fanden sich aber nur Einfadenbirndln.
Dennoch zur KÜS gefahren und dem Prüfer zu Beginn die Rücklichtbirndlsache erzählt. Der hat die Le Mans gut durchgecheckt, ich hab' ihm versichert, dass das kommende Woche in Ordnung gebracht wird (was ich auch tun werde) und dann gab's die Plakette für die nächsten zwei Jahre und zwei Monate. Die Le Mans ansonsten mängelfrei - mit 390.000 km.
Die Lafranconi solo per competizione verseh' ich übrigens bei den HU seit wenigen Jahren nicht mehr mit den db-Eatern. Die hab' ich im Tankrucksack nur noch bei Fahrten in "kritischen" Gebieten dabei, zum Einsatz kamen die aber noch nie.
Angesprungen ist die Le Mans bei leichtem Frost und zwei Monaten fahrtloser Standzeit ziemlich zügig.
 
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