FrankR80GS
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Ich würde mir vor einer Fahrt mit entstempelten Kennzeichen das OK der Zulassungsstelle schriftlich einholen. Einem Bekannten von mir hat das den Führerschein und (weil LKW-Fahrer) fast die Existenz gekostet. Der hat auch vorher angerufen, die Rennleitung war aber anderer Meinung....
Zum Glück ist man in D nicht auf die Meinung eines Beamten angewiesen. Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind nach § 10 Absatz 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) erlaubt:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/fahrten-mit-ungestempelten-kennzeichen
Dort steht unter +Vorsprache, dass man nicht vorsprechen muss. Man muss sich nur an die Regeln halten oder sich nicht erwischen lassen.
/Frank