Kann ich so zum TÜV ???

Ich würde mir vor einer Fahrt mit entstempelten Kennzeichen das OK der Zulassungsstelle schriftlich einholen. Einem Bekannten von mir hat das den Führerschein und (weil LKW-Fahrer) fast die Existenz gekostet. Der hat auch vorher angerufen, die Rennleitung war aber anderer Meinung....

Zum Glück ist man in D nicht auf die Meinung eines Beamten angewiesen. Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind nach § 10 Absatz 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) erlaubt:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/fahrten-mit-ungestempelten-kennzeichen

Dort steht unter +Vorsprache, dass man nicht vorsprechen muss. Man muss sich nur an die Regeln halten oder sich nicht erwischen lassen.

/Frank
 
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