Kayser 6-Gang eintragen

In dem Getriebe ist oben links deutlich sichtbar:

KAYSER 6-Gang eingeschlagen.

Was ist mit Rausschleifen oder mit Kaltmetall auffüllen?

Nebenbei:
Meine Erfahrung ist, solange das Mopped einen im Allgemeinen ordentlichen Eindruck macht, und der Fahrer -wie vermutlich die meisten der hiesigen Foristi- über das Alter der Jungspunde schon hinaus ist, die Kontrolle eher locker abgeht. Das trifft meiner Erfahrung nach insbesondere dann zu, wenn Oldtimer kontrolliert werden - egal ob auf zwei Rädern oder zwei Beinen ;),

berichtet der Schrauberopa
 
Ja, Ja , irgendsowas war da.


Vor Jahrzehnten, als die heutigen Spezialkenner der Polizei noch Streife liefen, wurden ein Freund und ich angehalten. Beide auf seiner R80 (war auch 1980/81).

Spätabends, "Allgemeine Verkehrskontrolle!". Zur damaligen Zeit wurden die Papiere noch vorsichtig aus der Innentasche gezogen. DreiVier Polizisten um uns rum. "Na, die Vergaser sind aber nicht serienmässig!!" mmmm Schweigen. Ist dann auch niemand drauf eingegangen. Wir waren eh nicht zu schnell. Keiner angetrunken. Fertig. "Schönen Abend noch."

Zu der Zeit wurde man schon mal rausgezogen, weil man mit dem 2rad die linke Spur in der Stadt benutzte. Früher musste man sich als 2rad immer auf der rechten aufhalten :oberl:

Ergo, wenn ich nicht gerade wie die Wilde Luzzi, laut röhrend an 'nem Streifenwagen vorbeiblase und sonstige Kunststücke fabriziere, ist mann höchst selten bei einer Kontrolle dabei.


Bei uns kann das schon mal eher passieren, da Linnich ja auch schon mal üben muß. Ich durfte schon beobachten wie die Polizei-Schöler eine Kreuzung manuell regeln mussten. . .


Stephan
 
Der Fall ist vollkommen klar: Das Getriebe muss rechtlich gesehen von einem aaS begutachtet und dann eingetragen werden. Die Gründe wurden hier mehrfach genannt: Änderung des Geräuschverhaltens, Änderung von Beschleunigung und Geschwindigkeit, ggf. auch Festigkeitsfragen.

Ob man es macht, steht auf einem anderen Blatt Papier. Sicher wird das der normale Polizist oder TÜV-Heini gar nicht merken. Ist also reine Nervensache.

Wenn es meine Maschine wäre, würde ich einen aaS fragen, was denn rein theoretisch wäre, wenn man so ein Getriebe einbauen würde und ob das eingetragen würde. Von dieser Reaktion würde ich das abhängig machen.

Ich hatte gerade einen solchen Fall mit meiner CB 750 Four: 2. Bremsscheibe und moderne Mikuni-Vergaserbatterie. Mit einem aaS gesprochen, dann eingebaut, dann eingetragen. So ist man save. Nach dem Motto: Erst reden, dann schrauben .

Das Dumme in diesem unserem Land ist, dass es nicht darauf ankommt, wer Schuld hat. Es geht nur darum, wer bezahlt. Merkt eine Versicherung z.B. per Zufall oder bei einem Unfall, dass nicht eingetragene Features an der Maschine waren, dann wirdˋs blöd: Dann brauchen sie nicht zu blechen. Daher lieber eintragen lassen.

Viele Grüße
Frank
 
Merkt eine Versicherung z.B. per Zufall oder bei einem Unfall, dass nicht eingetragene Features an der Maschine waren, dann wirdˋs blöd: Dann brauchen sie nicht zu blechen.

Das "nicht blechen" ist ein gerne verbreitetes Schauermärchen, das so nicht stimmt. Jedenfalls nicht, wenn es um die Zahlung der Kraftfahrt Haftpflichtversicherung an den Unfallgegner geht. Da spielt dann erstmal eine Rolle, ob die nicht eingetragene Veränderung schadenverursachend oder schadenerhöhend war, ob Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder einfache Fahrlässigkeit eine Rolle spielte. Gegenüber dem Geschädigten zahlt die Versicherung auf jedenfalls. Für den Halter des Fahrzeugs mit den nicht eingetragenen Änderungen kommt schlimmstenfalls ein Regress wegen "Obligenheitsverletzung" raus, der in schweren Fällen mit Vorsatz auf 5.000 Euro beschränkt ist plus ggf. Prämiennachforderungen (z.B. wenn ein Motorrad durch den Umbau in einer höheren PS-Klasse unterwegs war als dem Versicherer gemeldet).

Und: Wenn hier beispielhaft dargestellt wird, was irgendwann mal durch einen kundigen/willigen aaS eingetragen wurde: Die Zeiten sind heute andere. Alles viel schwieriger und teurer als "irgendwann früher". Es haben sich sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die Vorgaben/QS der Prüforganisationen geändert.


Grüße
Marcus
 
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