Klappscheinwerfer legal, TÜV?

Thunderhaake

Name: Alex (Junggemüse)
Seit
15. Aug. 2019
Beiträge
557
Ort
Radebeul
Ich brauche mal etwas Input:
Nehmen wir an ich möchte ein beliebiges Motorrad umbauen. Ich möchte einen Universal-Scheinwerfer mit e-Prüfzeichen verbauen (als Hauptscheinwerfer, nicht als Zusatzleuchten wie bei der RT!). Diesen allerdings hinter einer Verkleidung klappbar machen. Sprich mit Zündung an, klappt er automatisch auf einen definierten Endanschlag aus, bei Zündung aus klappt er wieder ein und verschwindet hinter der Verkleidung.

Wie sind hier die rechtlichen Rahmenbedingungen?
Der Endanschlag ist fest, sprich der Scheinwerfer "landet" immer in der gleichen Position, die Höheneinstellung ist somit gegeben.
Das Klappen ist nicht(!) während der Fahrt steuerbar, sondern fest an Zündung an/aus gekoppelt.
Im ausgeklappten Zustand ist der Scheinwerfer nicht(!) verdeckt, keinerlei Behinderung im Lichtkegel.
Wie schaut es mit den Standlicht aus? Gibt es da Regelungen, das diese auch ohne Zündung leuchten und sichtbar sein müssen?
 
Es gab ja Beispiele dafür (Porsche 924, Opel GT, ...).
Ordentlich gemacht spricht also grundsätzlich nix dagegen, auch wenn ich das an einem Zweirad noch nicht gesehen habe.
Standlicht kannst du genauso behandeln. Das wird zwar i.d.R. gerne als Parkleuchte verwendet; das ist aber kein Muss.
 
Hallo,

Zwar nicht als Hauptscheinwerfer, aber...

Ich hatte damals ein Polizei-Motorrad (RT) von einer Zivilstreife gesehen, wo während der Fahrt plötzlich die Blaulichter ausklappten... für die Normalen Bürger konnte man Zusatzscheinwerfer bestellen Sonderzubehör wenn man bei Google eingibt: Ich habe gerade herausgefunden, dass es eine Version der BMW R100 mit aufklappbaren Scheinwerfern gab.
erscheint ein Bild von Reddit mit der BMW

wenn man auf den blauen Sonderzbehör Link drückt ein Youtube-Video


LG Uwe
 

Da fällt mir ganz spontan noch die Honda Spacy 125 mit Klappscheinwerfer ein.

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:lautlach:

 
Klappscheinwerfer am Motorrad gab es an an einer späteren Variante der Suzuki Katana, die aber in DE offiziell nicht angeboten wurde.
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Musst wahrscheinlich mit deinem Vorhaben beim AaS vorsprechen. Der Hinweis, dass es sowas in Serie gab hilft vielleicht. Die Mechanik scheint beim Roller von Bogus komplexer zu sein als bei der Katana. Die Katana hab ich schon als "Grauimport Fahrzeug" in DE gesehen, die brauchen ja auch eine Einzelabnahme. Also scheinbar nicht ganz ausgeschlossen. Wobei das mit den Einzelabnahmen immer schwieriger wird.

Ich bin aber der Meinung, dass das bei guter Ausführung "klappen" könnte ;)

Viel Erfolg!

Gruß
Marcus
 
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