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LED-zusatzscheinwerfer von HELLA 13,2v / 14W

monopod

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01. Feb. 2010
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ich möchte zwei LED-Scheinwerfer von HELLA, original BMW-zubehör für die aktuelle 1200er-baureihe an meine R100GS anbauen.
gewünscht ist eine dauerschaltung der beiden nebelscheinwerfer über das standlicht. später soll noch ein kleiner ein/aus schalter hinzugebaut werden.

da ich der praktizierende elektrolurch (DAU) bin, hab ich keine ahnung, ob das ohne relais funktioniert. ich bin somit um jegliche hilfe dankbar.
die teile haben ein E1 - prüfzeichen,
die HELLA - nr lautet 1NL 998 603-00
BMW -nr lautet: 7721320 EXP00Y .

die elektr. leistungsdaten sind: 13,2V 14 w je stück.
( wie lange macht die batterie den betrieb mit? )

gruesse
ralf
 
hat denn keiner hier keine ahnung?;(
oder doch einer eine?:gfreu:
oder ist die fragestellung unklar?:nixw:
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei 28W gesamt brauchste nicht unbedingt ein Relais, da fliessen gerade mal ca. 2 A. Allerdings wirst Du um den Schalter nicht rumkommen, wenn der TÜV das so abnehmen soll. Beim Betrieb als Nebelscheinwerfer kommt noch hinzu, daß diese (unsinnigerweise) bei Fernlicht verlöschen müssen. Also ist ein relais mal gar keine schlechte Option, damit lässt sich dann ganz locker die Schaltung realisieren.
 
Bei 28W gesamt brauchste nicht unbedingt ein Relais, da fliessen gerade mal ca. 2 A. Allerdings wirst Du um den Schalter nicht rumkommen, wenn der TÜV das so abnehmen soll. Beim Betrieb als Nebelscheinwerfer kommt noch hinzu, daß diese (unsinnigerweise) bei Fernlicht verlöschen müssen. Also ist ein relais mal gar keine schlechte Option, damit lässt sich dann ganz locker die Schaltung realisieren.

danke Hubi!:applaus::applaus:
ganz locker lässt sich die schaltung realisieren....
für DICH sicherlich.
für MICH NICHT.

wie muss ich das schalten?:nixw:
 
Hallo Ralf, in Ergänzung zu Hubi`s Aussage und deiner Frage zur Laufzeit, bei z.B. einer 26 Ah Batterie, wären das über den Daumen gerechnet 26 : 2 = 13 Stunden. Bei stehendem Fahrzeug, alles ausgeschaltet, nur die LED`s an. Solltest Du mal eingeschneit werden, reicht`s für die Nacht.

Egon
 
Schaltung geht so:
Von Abblendlichtfaden paralell auf Kl. 85 am Relais, Kl. 86 geht an den Schalter für die Nebelscheinwerfer, die andere Seite des Schalters auf kl. 56 (zuleitung zum Abblandschalter). Soll das Nebellicht auch in Verbindung mit Standlicht funktionieren, dann die Zuleitung zum Schalter auf Kl. 58 (Standlicht). Die Lastseite des Relais geht so: Von der Batterie abgesichert (!) auf Kl. 30 am Relais, von Kl. 87 an Plus der Nebelscheinwerfer. Anderen Anschluss der Nebelscheinwerfer auf Masse.
 
Beim Betrieb als Nebelscheinwerfer kommt noch hinzu, daß diese (unsinnigerweise) bei Fernlicht verlöschen müssen.

Hallo,
ich zitiere dazu mal aus Matthias Gerst "Kein Stress beim TÜV":

'Nebelscheinwerfer müssen nicht so geschaltet sein, dass das Einschalten der Fernscheinwerfer nicht möglich ist.'

Das dürfte (trotz der doppelten Verneinung) auch den umgekehrten Fall abdecken, nämlich dass Nebelscheinwerfer beim Aufblenden auch nicht automatisch ausgehen müssen.

Ich kenne übrigens mindestens zwei Autos persönlich, bei denen ab Werk die Nebelscheinwerfer mit jeder anderen Beleuchtung kombinierbar sind.

Vielleicht weiß jemand, was StVO und StVZO aktuell dazu zu sagen haben?
 
Schaltung geht so:
Von Abblendlichtfaden paralell auf Kl. 85 am Relais, Kl. 86 geht an den Schalter für die Nebelscheinwerfer, die andere Seite des Schalters auf kl. 56 (zuleitung zum Abblandschalter). Soll das Nebellicht auch in Verbindung mit Standlicht funktionieren, dann die Zuleitung zum Schalter auf Kl. 58 (Standlicht). Die Lastseite des Relais geht so: Von der Batterie abgesichert (!) auf Kl. 30 am Relais, von Kl. 87 an Plus der Nebelscheinwerfer. Anderen Anschluss der Nebelscheinwerfer auf Masse.


DANKE SEHR.
ich geh dann mal suchen.



Hallo,
ich zitiere dazu mal aus Matthias Gerst "Kein Stress beim TÜV":

'Nebelscheinwerfer müssen nicht so geschaltet sein, dass das Einschalten der Fernscheinwerfer nicht möglich ist.'

Das dürfte (trotz der doppelten Verneinung) auch den umgekehrten Fall abdecken, nämlich dass Nebelscheinwerfer beim Aufblenden auch nicht automatisch ausgehen müssen.

Ich kenne übrigens mindestens zwei Autos persönlich, bei denen ab Werk die Nebelscheinwerfer mit jeder anderen Beleuchtung kombinierbar sind.

Vielleicht weiß jemand, was StVO und StVZO aktuell dazu zu sagen haben?

ich auch. skoda oktavio (der alte,BJ 2011) und renault megane kombi BJ 2005.
 
OK, ich hab nachgeschaut, §52(1) StVZO regelt das so, daß bei mehrspurigen fahrzeugen, bei deren Nebelscheinwerfern der Rand mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, die Nebelscheinwerfer nur zusammen mit Abblendlicht brennen dürfen. Dafür ist bei Motorrädern nur ein Nebelscheinwerfer zulässig, zumindest nach der Fassung der StVZO, die in der DB hinterlegt ist.
 
so, nun ein erster zwischenbericht. ich konnte die erweiterte beleuchtung heute noch in absoluter nacht testen. das ergebnis leuchtet für sich
und für mich auf allen meinen wegen. >beschwörungsformel<

vorher / nachher bilder gibt es nicht. die beiden
süssen kleinen LEDs sind aufs standlicht geschaltet,
funzeln also immer mit. als ersatz für den ablend /
fahrlicht scheinwerfer taugen sie TAGSÜBER ganz
vorzüglich, brennt doch im hauptscheinwerfer immer
das glimmlämplein >standlicht mit. als tagfahrlicht so-
zusagen.
der stromverbrauch sinkt auf 2 x 14 w anstelle der hauptscheinwerfertypischen 55 W. das lässt sich hören.
im fall fahrlicht und ebenso im fall fernlicht brennen die
zwei kleinen süssen LEDs dann eben als nebelscheinwerfer
mit. an der dose >skoda ist dies auch dauerhaft vom her -
steller so geschaltet.
zur ausleuchtung:
der nähebereich wird durch die LEDs taghell erleuchtet. die
ausleuchtung nach rechts/links in den strassengraben / wald ist
auch sehr gut.
beim kurvenfahren kommt einem dies durch
das hochschwenken -> in fahrtrichtung des lichtkegels eben-
falls mehr als zupasse.
bei geradeausfahrt ist der übergang nach vorne ausreichend
"unscharf" , also weich. die gefürchtete harte GRENZE der ausleuchtung,
habe ich nicht festgestellt, so dass ein akzeptabler übergang in den
fahrlichtbereich des hauptschweinwerfers gewährleistet ist. dies kann allerdings auch daran liegen, dass ich als leuchtmittel eine der zweifarbigen philips installiert habe, die über eine stärker rotlichtigen anteil im nähebereich und mehr blaulicht in die ferne hinein erzeugt/verfügt.

soweit der erste erfahrungsbericht.

und nun die fragen: ich habe beide LEDs mit insgesamt 28W leistung über die kabel für das standlicht mit jeweils 0.5mm² direkt verkabelt.

kann das zu elektrischen / überhitzungs-problemen führen? die blinker mit 21W laufen über o.75mm² und da sind aus meiner sicht aufgrund der stromstösse / impulse die kabel stärker belastet als bei konstantleistung.

kompetente hilfe erbeten.


@ Hubi: das relais, von dem du schriebest, sitz WO ???
 
Zuletzt bearbeitet:
Der höchstzulässige Strom für 0,5 mm²-Kabel liegt bei 10 A (30°C) bzw. 8A (50°C). Das haut also hin, es fliesst ca. 1 A je Seite.
Das Relais, von dem ich schrieb, ist fahrzeugseitig nicht vorhanden und muss nachgerüstet werden. Falls Du das machen willst, kauf Dir noch den passenden Sockel dazu und schraub ihn an die Relaishalterung unterm Tank.
Übrigens sind die Kabel der Blinker durch die Stromstösse nicht stärker belastet, sondern geringer. Die Belastung des Kabels resultiert aus Strom und Querschnitt und damit einhergehender Erwärmung.
 
Hubis Aussage stimmt: Am Zweirad ist nach wie vor nur ein Nebelscheinwerfer zulässig.
Spätestens zur nächsten Hauptuntersuchung bekommst du also Probleme.
Desweiteren gilt, dass du auch bei Tag mit Abblendlicht fahren musst; da sind Nebelscheinwerfer kein gültiger Ersatz.
Im übrigen ist aktuell auch Tagfahrlicht am Motorrad zulässig. Da aber das Abblendlichtgebot gilt -und Tagfahrlicht beim Einschalten des Abblendlichts ausgehen muss- ist das in der Praxis nutzlos. Ein Beispiel für deutschen Vorschriftenschwachsinn. :pfeif:
Soweit zum gesetzlichen Teil.

Nachdem die die neue 12GS wahlweise mit LED-Abblendlicht geliefert wird, gibt es vielleicht in absehbarer Zeit auch Austauschleuchten in LED-Technik für ältere Motorräder. Das wäre ein echter Fortschritt!
Deine Kabel reichen für die Versorgung der 28 Watt, wenngleich ich das auch per Relais und dann mit 0,75² realisieren würde. Weniger wegen der Strombelastbarkeit, sondern wegen der mechanischen Stabilität der Kabel und etwas Reserve.
 
Der höchstzulässige Strom für 0,5 mm²-Kabel liegt bei 10 A (30°C) bzw. 8A (50°C). Das haut also hin, es fliesst ca. 1 A je Seite.
Das Relais, von dem ich schrieb, ist fahrzeugseitig nicht vorhanden und muss nachgerüstet werden. Falls Du das machen willst, kauf Dir noch den passenden Sockel dazu und schraub ihn an die Relaishalterung unterm Tank.
Übrigens sind die Kabel der Blinker durch die Stromstösse nicht stärker belastet, sondern geringer. Die Belastung des Kabels resultiert aus Strom und Querschnitt und damit einhergehender Erwärmung.

OK. bin erst mal erleichtert, dass die Q nicht abbrennen kann:hurra:.

aber:

wo kann man das denn lernen, wenn der physik unterricht bereits gefühlte und mehr als echte 40 jahre zurückliegt? also, wo stehen hier im forum oder gerne auch anderswo die formeln?:bitte::nixw::nixw::bitte:

Hubis Aussage stimmt: Am Zweirad ist nach wie vor nur ein Nebelscheinwerfer zulässig.
Spätestens zur nächsten Hauptuntersuchung bekommst du also Probleme.
Desweiteren gilt, dass du auch bei Tag mit Abblendlicht fahren musst; da sind Nebelscheinwerfer kein gültiger Ersatz.
Im übrigen ist aktuell auch Tagfahrlicht am Motorrad zulässig. Da aber das Abblendlichtgebot gilt -und Tagfahrlicht beim Einschalten des Abblendlichts ausgehen muss- ist das in der Praxis nutzlos. Ein Beispiel für deutschen Vorschriftenschwachsinn.
Soweit zum gesetzlichen Teil.

Nachdem die die neue 12GS wahlweise mit LED-Abblendlicht geliefert wird, gibt es vielleicht in absehbarer Zeit auch Austauschleuchten in LED-Technik für ältere Motorräder. Das wäre ein echter Fortschritt!
Deine Kabel reichen für die Versorgung der 28 Watt, wenngleich ich das auch per Relais und dann mit 0,75² realisieren würde. Weniger wegen der Strombelastbarkeit, sondern wegen der mechanischen Stabilität der Kabel und etwas Reserve.


Danke, dann werde ich das in der winterpause umstricken, um elektrotechnisch auf die sichere seite zu kommen.

zur gesetzlichen lage: seit ca. 2 saisons kommen mir immer wieder die dicken R1200 GS mit eben den von mir verbauten zusatzlampen ( die sind als offizielles BMW-zubehör seit 2010 im liefer-und einbauprogramm.) im normalen fahrbetrieb entgegen. tags wie auch nachts. immer eisenbahnmässig mit drei lichtern an. tagsüber auch gerne mal nur mit den zusatzscheinwerfern und mittig nur das standlichtlämpelin.
gibt es für die neumodischen kühe sonderregelungen? oder ist das nach EU-Recht für
die jungen kühe grundsätzlich möglich, für unsere alteisen aber nicht???
oder pfeift der zahnwalt auf seiner R1200GS ADV ganz einfach aufs bussgeld?
 
Zuletzt bearbeitet:
...oder pfeift der zahnwalt auf seiner R1200GS ADV ganz einfach aufs bussgeld?

Offensichtlich ja.
Für Motorräder gilt ganz klar das Gebot mit Abblendlicht zu fahren.
Ob jeder Polizist das Fehlverhalten bei einer Kontrolle richtig erkennt, steht auf einem anderen Blatt. Und was in der Praxis nützlich und sinnvoll ist, noch mal auf einem anderen. ;)
 
Moin,

...

Nachdem die die neue 12GS wahlweise mit LED-Abblendlicht geliefert wird, gibt es vielleicht in absehbarer Zeit auch Austauschleuchten in LED-Technik für ältere Motorräder. Das wäre ein echter Fortschritt!

...

gibt es bereits seit etwas längerer Zeit.

Vollwertige Voll-LED Hauptscheinwerfereinsätze zum Nachrüsten:

Entweder JW Speaker 8700 Evolution oder Sirius LED. Beide passen Plug & Play in (fast) jeden 7'' Scheinwerfer und beide sind ECE konform (E-Prüfzeichen als Abblend-, Fern- und - im Falle des 8700 Evolution - auch Standlicht) und brauchen nicht eingetragen zu werden.
Ich hab mir den JW Speaker gerade letzte Woche für den Wiederaufbau meiner Kampfkuh zugelegt, um die letzten verbliebenen zwei Glühfäden zu eliminieren.
Erste Tests bestätigen was man in diversen Defender und Jeep Foren lesen kann: brachiales Licht bei (aufgeblendet) max. 35W Leistungsaufnahme. Um mal einen Vergleich zu nennen - subjektiv in etwa die gleiche Lichtleistung wie die BiXenons an meinem V70.
Kosten bei Direktimport incl. aller Nebenkosten knapp 380,- €. Beim dt. Händler (Nakatanenga) ca. 550,- €.
Die Sirius sind etwas günstiger, sehen aber nach 'Chinatuning' aus.

Bilder incl. Beamshots gibt es voraussichtlich in ca. zwei Wochen, wenn Bertha wieder auf eigenen Rädern steht.

Grüße Jörg.

Beide Links gehen zu Händlern, die den Kram vertreiben - ich hoffe das ist in dem Fall ok. - ich habe mit den Shops nichts zu tun und kenne keine besseren deutschsprachigen Seiten zu den Einsätzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich schreibe mal, was ich herausfand, weil ich mich mit diesem Thema auch herumschlage.
Es gilt auch in Deutschland das EU-Recht. Danach dürfen 2 Nebelscheinwerfer betrieben werden. Sie dürfen nur mit dem Abblendlicht zusammen leuchten (wie sinnlos).
Zusammen mit dem Standlicht wäre bei Nacht und Nebel zwar sinnvoll, aber nicht erlaubt.
LED Tagfahrlicht darf seit Oktober 2009 an Einspurfahrzeugen Klasse L (Motorräder unserer Kategorie) betrieben werden (geduldet).
Der § 17 mit Abblendlicht zu fahren, bleibt davon unberührt. Also muß auch am Tage das rote Schlußlicht leuchten (Im Gegensatz zum PKW).
Die Reglung mit dem LED Tagfahrlicht an Motorrädern. wurde erst jetzt ins Gesetz mit aufgenommen. Leider fand ich den Text dafür noch nicht. Er würde endlich Klarheit bringen, wie die elektrische Schaltung sein muß.

Der neue BMW-Roller ist mit LED-Tagfahrlich ausgerüstet. Das Abblendlicht darf am Tage aus bleiben. Mit den LED-Tagfahrlicht leuchtet auch das rote Schlußlicht. Schaltet man in einem Tunnel das Abblendlicht ein (Vorschrift), gehen die TAG-LED`s aus.
Soviel zum BMW-Roller, der ja wohl gesetzmäßig ausgeliefert wird.

Diese LED-Tagfahrlicht kommt allen Motorrädern zu Gute, die mit einer schwachen Lima von nur 280 Watt betrieben werden (Bosch bei BMW und Guzzi. Bei Guzzi auch noch die Spanische Saprisa.
Ist man in der Stadt unterwegs, fährt man meist auf Accu-Strom, da die Ladeleistung erst richtig ab 4000 UpM zur Verfügung steht. Über Land fällt das nicht weiter auf.
Mit den Tag-LED`s sieht die Energiebilanz besser aus. Die 55 Watt der H4 Lampe (Abblendlicht) kann aus bleiben. Das spart fast 5 Ampère ....und das macht viel aus. Seit ich meine Guzzi so fahre, habe ich nie mehr einen leeren Accu.
Meine 80erRT hat auch nur die schwache 280 Watt Lima drin. Im Stadtverkehr geht mein Accu langsam auf "schwach".
Seit ich auch in ihr das LED-Taglicht habe, ist alles im grünen Bereich. Die LED`s werden mit dem Standlicht geschaltet, haben aber noch einen extra "AUS" Schalter für die Tunnel, weil ich eben den genauen Text aus dem Gesetz noch nicht kenne.
Ideal wäre eine Schaltung, wie es beim PKW ist: 1. Plusleitung der LED`S an Klemme 30 des Accus. LED`s leuchten noch nicht !!!
Erst, wenn der Motor läuft, leuchten die LED`s, weil sie nur mit Restwelligkeit der Lima leuchten. 2. Plusleitung ans Standlicht. Bekommt diese Leitung Strom durch das Einschalten des Abblendlichtes (Ist immer mit dem Standlicht gekoppelt), erlöschen die Tag-LED`s (Tunnel oder Nacht).
Und so fahre ich jetzt durch die Gegend, bis ich den genauen Gesetzestext kenne.
Ganz so grell ist es nicht, aber gut zu sehen bin ich schon.
Darf man dann bald, wie beim BMW-Roller, das Abblendlich aus lassen, kann man auch mit der schwachen Lima den Accu frisch halten, denn die LED`s haben nur 9 Watt (0,75 A).


 
Zuletzt bearbeitet:
Ich schreibe mal, was ich herausfand, weil ich mich mit diesem Thema auch herumschlage.
Es gilt auch in Deutschland das EU-Recht. Danach dürfen 2 Nebelscheinwerfer betrieben werden. Sie dürfen nur mit dem Abblendlicht zusammen leuchten (wie sinnlos)...

Das stimmt so leider nicht ganz.
Die Vorschriften der StVZO gelten für Fahrzeuge mit einer nationalen Betriebserlaubnis -und das sind alle unseren ollen 2V. Da ist nur ein Nebelscheinwerfer zulässig.
Die modernen 4V haben dagegen eine EG-Betriebserlaubnis und dürfen deswegen zwei Nebelscheinwerfer haben.
Man kann sich leider mitnichten aussuchen, ob man einen oder zwei Scheinwerfer montiert, solange man dem nationalen Recht unterliegt.
 
Nun weiß ich nicht, was meine Guzzi T5 aus 1987 für eine Betriebserlaubnis hat. Der TÜV war mit zwei Nebellampen einverstanden. Könnte die Guzzi, als Italienerin, schon 1987 mit einer EG-Betriebserlaubnis ausgeliefert worden sein ?
In der Erklärung des Hans-TÜV steht leider nichts von einem derartigen Unterschied, bezogen auf die betreffende BE. Dort stehe nur nach EU-Recht oder nach STVZO.
Also muß jeder wissen, was er für eine BE durch die Gegend fährt. "Meinem" TÜVer war es anscheinend auch nicht bekannt.
Any way, Michael, ...danke, ...wieder was gelernt.
 
Nun weiß ich nicht, was meine Guzzi T5 aus 1987 für eine Betriebserlaubnis hat. Der TÜV war mit zwei Nebellampen einverstanden. Könnte die Guzzi, als Italienerin, schon 1987 mit einer EG-Betriebserlaubnis ausgeliefert worden sein ?
In der Erklärung des Hans-TÜV steht leider nichts von einem derartigen Unterschied, bezogen auf die betreffende BE. Dort stehe nur nach EU-Recht oder nach STVZO.
Also muß jeder wissen, was er für eine BE durch die Gegend fährt. "Meinem" TÜVer war es anscheinend auch nicht bekannt.
Any way, Michael, ...danke, ...wieder was gelernt.

1987 hat die Guzzi garantiert noch eine nationale Genehmigung gehabt. Die EG-Genehmigungen begannen um 96/97.
Das Unwissen oder Übersehen bei der TÜV-Prüfung hilft nicht darüber hinweg, dass es nicht korrekt ist. Bei einer Kontrolle kann es bemängelt werden.
 
Hallo Michael,
ich muß noch mal nachfragen, ...zu meinem eigenen Verständnis. Vielleicht ist es ja auch für die Kollegen wichtig.
Ich habe im Brief meiner 80 RT nachgeschaut. Sie ist EZ 1983 ...und ich fand diesen Eintrag:
Was beseutet er ? Die Maschine war jahrelang außer Betrieb gesetzt. Sicher mehr als 7 Jahre. Hat sie bei der Wiederinbetriebnahme diese EU ABE automatisch bekommen ?
Darum zu K heißt doch aber, dass die EU ABE von 1981 ist.




 
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Tach,

man beachte auch die "Einschaltbedingungen" für die Nebels,nämlich nur bei Schnee,Regen und natürlich Nebel.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

Also eigentlich recht selten.

Bei meiner Q geht die Batterie schon mit Abblendlicht im Spritsparmodus in der Stadt auf "error" da bleibt nx für Nebels über.

Die Sehen aber halt schon ausgeschaltet je nach Möppi nicht schlecht aus, wer diese aber zur Fahrt mit dem Möppi braucht, der sollte lieber auch mal den Augenarzt aufsuchen.

Wobei ich der Meinung bin , dass LED nicht an eine 2V gehört, ist ja auch sicherlich nicht H-fähig :D

Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

Da interessiert mich doch glatt das Wo und Wie.

"Mehr Licht..." (angebl. Goethe)

Wo: Hier.
(Der Preis enspricht ziemlich glatt 300,- € - je nach Tageskurs.)

Wie: Mitbringen lassen - aber offiziell eingeführt und verzollt.
=> 3,5% Zoll (TARIC - Code: 8708 99 97 90) + Einführmärchensteuer + Abendessen für den Boten.

Grüße Jörg.

P.S.
Ich hab ja schon mal überlegt, ob man mal über 'ne Sammelbestellung nachdenken sollte. Am Preis geht da definitv noch was, und das Porto würde dann auch nicht groß ins Gewicht fallen. ABER: siehe P.P.S. Punkt c).

P.P.S.
Drei Tipps, falls du darüber nachdenkst dir so'n Teil jenseits des großen Teichs zu kaufen:
a) bei den Amis bekommst du zwar teilweise noch bessere Preise aber weder für Geld noch gute Worte die ECE Version.
b) Auch bei den Kanadiern bietet nicht jeder Shop die ECE RH Version an - in jedem Fall dezidiert diese Version verlangen, sonst freut sich der nächste Prüfer bei der HU.
c) Dreimal abwägen ob der finanzielle Vorteil dir das Risiko eine durchaus noch mit Kinderkrankheiten behaftete neue Technik ohne dt. Gewährleistung zu kaufen wert ist. Die gesparten 160,-€ können sich im Falle eines Falles mal eben in 3xx,- verbrannte € verwandeln.
(Ich hab die Frage für mich mit ja beantwortet, weil mein 'Bote' rel. regelmäßig dort zu tun hat.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei meiner Q geht die Batterie schon mit Abblendlicht im Spritsparmodus in der Stadt auf "error" da bleibt nx für Nebels über.

Hallo Andreas, die Lima braucht zur Stromerzeugung einen Erregerstrom und, vor Allem, eine Begrenzung des Erregerstroms, einen Regler. Alle serienmäßigen Regler sind auf "zu wenig" eingestellt, aber meist nicht einstellbar.
Ich habe seit 2000 Km diesen verbaut:

http://www.ebay.de/itm/Lichtmaschin...pt=Motorrad_Kraftradteile&hash=item46020acdcd

Die Madenschraube auf rechten Anschlg gedreht und mein Accu wird wieder gut geladen. Auch im Stadtverkehr. Die Ladespannung fällt nicht mehr so stark ab. Ca. 14,5 Volt ab 2000 UpM, mit Abblendlicht. Ohne Licht sogar 14,8 volt.

Und, ... natürlich Nebelscheinwerfer finde ich auch Nonsens, aber meine LED-Leuchten nicht. Ich merke deutlich, dass ich mehr wahr genommen werde.
Ein H-Kennzeichen habe ich nicht geplant. Wozu auch am Motorrad ?
 
Die Madenschraube auf rechten Anschlg gedreht und mein Accu wird wieder gut geladen. Auch im Stadtverkehr. Die Ladespannung fällt nicht mehr so stark ab. Ca. 14,5 Volt ab 2000 UpM, mit Abblendlicht. Ohne Licht sogar 14,8 volt.

Damit hast Du eine reele Chance, den Akku abzukochen. Bei max. 14,2 V ohne Belastung sollte abgeregelt werden.
 
Hallo Hubi,
Ich habe es mit Multimeter kontrolliert.
Als ich den alten Regler drin hatte, war meine Ladespannung, mit Licht, max. 13,6 Volt. Aber erst ab 3000 UpM. Sonst weniger, ...zu wenig. So ging mein Accu langsam richtung leer.
Mit dem neuen Regler erreiche ich, mit Licht, ab 2000 UpM, 14,2 Volt. Die bleiben konstant auch in hohen Drehzahlen. 14,5 oben, ist falsch. Sorry.
Mache ich während er Fahrt das Licht aus, steigt die Spannung auf 14,8 Volt maximal, was natürlich zuviel ist. Aber wir müssen ja mit Licht fahren.
14,2 Volt ohne Belastung hat leider zur Folge, das es zur Acculadung nicht immer reicht, weil bei den 19 A der Lima, die Spannung zu stark abfällt, wenn normale Verbraucher dran sind.
Meine Guzzi Vintage hat eine 380 Watt Lima. da zuckt nix. Die schwachen Boschlimas haben schon ganze Guzzi Generationen sauer gemacht. Und in den BMW`s sind die auch verbaut. Sogar in den Guzzi-Polizeimaschinen in Berlin. Sie sind eigentlich unbrauchbar für den Einsatz und stehen nur rum.
 
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