Ich schreibe mal, was ich herausfand, weil ich mich mit diesem Thema auch herumschlage.
Es gilt auch in Deutschland das EU-Recht. Danach dürfen 2 Nebelscheinwerfer betrieben werden. Sie dürfen nur mit dem Abblendlicht zusammen leuchten (wie sinnlos).
Zusammen mit dem Standlicht wäre bei Nacht und Nebel zwar sinnvoll, aber nicht erlaubt.
LED Tagfahrlicht darf seit Oktober 2009 an Einspurfahrzeugen Klasse L (Motorräder unserer Kategorie) betrieben werden (geduldet).
Der § 17 mit Abblendlicht zu fahren, bleibt davon unberührt. Also muß auch am Tage das rote Schlußlicht leuchten (Im Gegensatz zum PKW).
Die Reglung mit dem LED Tagfahrlicht an Motorrädern. wurde erst jetzt ins Gesetz mit aufgenommen. Leider fand ich den Text dafür noch nicht. Er würde endlich Klarheit bringen, wie die elektrische Schaltung sein muß.
Der neue BMW-Roller ist mit LED-Tagfahrlich ausgerüstet. Das Abblendlicht darf am Tage aus bleiben. Mit den LED-Tagfahrlicht leuchtet auch das rote Schlußlicht. Schaltet man in einem Tunnel das Abblendlicht ein (Vorschrift), gehen die TAG-LED`s aus.
Soviel zum BMW-Roller, der ja wohl gesetzmäßig ausgeliefert wird.
Diese LED-Tagfahrlicht kommt allen Motorrädern zu Gute, die mit einer schwachen Lima von nur 280 Watt betrieben werden (Bosch bei BMW und Guzzi. Bei Guzzi auch noch die Spanische Saprisa.
Ist man in der Stadt unterwegs, fährt man meist auf Accu-Strom, da die Ladeleistung erst richtig ab 4000 UpM zur Verfügung steht. Über Land fällt das nicht weiter auf.
Mit den Tag-LED`s sieht die Energiebilanz besser aus. Die 55 Watt der H4 Lampe (Abblendlicht) kann aus bleiben. Das spart fast 5 Ampère ....und das macht viel aus. Seit ich meine Guzzi so fahre, habe ich nie mehr einen leeren Accu.
Meine 80erRT hat auch nur die schwache 280 Watt Lima drin. Im Stadtverkehr geht mein Accu langsam auf "schwach".
Seit ich auch in ihr das LED-Taglicht habe, ist alles im grünen Bereich. Die LED`s werden mit dem Standlicht geschaltet, haben aber noch einen extra "AUS" Schalter für die Tunnel, weil ich eben den genauen Text aus dem Gesetz noch nicht kenne.
Ideal wäre eine Schaltung, wie es beim PKW ist: 1. Plusleitung der LED`S an Klemme 30 des Accus. LED`s leuchten noch nicht !!!
Erst, wenn der Motor läuft, leuchten die LED`s, weil sie nur mit Restwelligkeit der Lima leuchten. 2. Plusleitung ans Standlicht. Bekommt diese Leitung Strom durch das Einschalten des Abblendlichtes (Ist immer mit dem Standlicht gekoppelt), erlöschen die Tag-LED`s (Tunnel oder Nacht).
Und so fahre ich jetzt durch die Gegend, bis ich den genauen Gesetzestext kenne.
Ganz so grell ist es nicht, aber gut zu sehen bin ich schon.
Darf man dann bald, wie beim BMW-Roller, das Abblendlich aus lassen, kann man auch mit der schwachen Lima den Accu frisch halten, denn die LED`s haben nur 9 Watt (0,75 A).
