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Lenker lsl flattrack,wird nich eibgetragen mit abe!?

geromane

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23. Feb. 2015
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262
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Hamburg
Moin,
Ich war eben bei der Prüfstelle und wollte meinen lenker eintragen lassen. Dies ist ein lsl flattrack der auch eine abe hat aber die r100rt ist da nicht unter den typen aufgeführt.also trägt mir der prüfer das nicht ein.

Nun meine frage,es haben ja viele diesen lenker verbaut, wie habt ihr den eingetragen bekommen???

Er sagte noch per einzelabnahme wäre das möglich kostet aber 150 Euro!und er sieht da auch keinen sinn drin...weil der lenker ja eine abe hat.
Alsobwas kann ich machen?

Gruss gero
 
Hallo Gero,
das ist leider so. Entweder ein Lenker, der eine ABE für Deinen Fahrzeugtyp hat oder per Einzelabnahme. 150 Euro finde ich allerdings happig. Frag mal bei 'ner anderen Graukittelprüfstelle. Aber nur TÜV. Die anderen techn. Sachverständigen zweiter Klasse dürfen solche Abnahmen nach §19.3 StVZO nicht durchführen. Infos:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=...sg=AFQjCNGJ9LNC6nvX8M4zp9it12wWSlEAcA&cad=rja
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist mal wieder KEIN "Sachverständiger" :aetsch: sondern ein Schwätzer ! Such dir einen anderen :oberl: Den Lenker hast Du sicher neu gekauft und da stehen nur "neue" Motorradtypen drin-Stimmts ??? Ein Sachverständiger muß in der Lage sein auf Grund seines erworbenen Wissens und Ausbildung einschätzen zu können ob ein Lenker , welcher z.B. für eine BMW R 1100 zugelassen ist auch auf eine R 100 , 80 oder 65 ausreichend in seiner "Betriebsfestigkeit" ist ! Die "alten" Karren tauchen in aktuellen ABE's nun mal nicht mehr auf ))): Such einen anderen Prüfer oder Prüfstelle auf !

Grüße aus McPomm
 
Such einen anderen Prüfer oder Prüfstelle auf

Aber nicht irgendeinen Prüfer bei irgendeiner Prüfstelle. Es ist nunmal so, dass die "normalen" Prüfer eben nur die Eintragungen bei vorliegendem (typbezogenen) Teilegutachten vornehmen darf!

Alles andere ist ein Fall für eine Einzelabnahme. Das "darf" dann nur ein entsprechend befugter Prüfer. Den gibt es nicht an jeder kleinen Prüfstelle. Und: Die Zuständigkeiten dafür sind verteilt. In den alten Bundesländern nur der TüV, in den neuen die Dekra und in Berlin beide.

Abgerechnet wird die Einzelbegutachtung nach Aufwand. Die 150 Euro halte ich für überzogen. Wobei ich noch die "alten" Tarife im Kopf habe. Seit ein paar Jahren sind die Dokumentationsanforderungen ja deutlich verschärft worden, was dazu führte, dass viele Befugte "eintragungsunwilliger" geworden sind und der zu bezahlende Aufwand größer geworden ist.

Grüße
Marcus
 
Hallo Gero,
das ist leider so. Entweder ein Lenker, der eine ABE für Deinen Fahrzeugtyp hat oder per Einzelabnahme. 150 Euro finde ich allerdings happig. Frag mal bei 'ner anderen Graukittelprüfstelle. Aber nur TÜV. Die anderen techn. Sachverständigen zweiter Klasse dürfen solche Abnahmen nach §19.3 StVZO nicht durchführen. Infos:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=...sg=AFQjCNGJ9LNC6nvX8M4zp9it12wWSlEAcA&cad=rja

Falsch!
Prüfungen gem. §19.3 dürfen Mitarbeiter aller Prüforganisationen machen, sofern sie die persönlichen Befugnisse dafür haben.
Abnahmen nach §19.2 bzw. §21 darf im Westen nur der TÜV, im Osten nur die DEKRA machen.

§19.3 = Vorliegendes Teilegutachten, in dessen Verwendungsbereich das fahrzeug genannt ist.
§19.2 = Abweichungen davon, sofern technisch vertretbar.

Die Anbauprüfung eines Lenkers, dessen Gutachten vergleichbare Fahrzeugtypen enthält, sollte nicht deutlich über 50 € kosten.

:oberl:
 
Hy,

Irgendwo muss doch ein Nest von solchen Prüfern sein.

Ist ja schrecklich ;)


Mfg
 
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