Lenkerblockade...R80GS BJ91

Ich kann mich nicht erinnern, dass auch nur ein einziges Mal ein Prüfer bei seinen Untersuchungen das Lenkschloss meiner Fahrzeuge in Augenschein nahm.

Gruß Bernhard
Bei mir vor einem Jahr schon. Aber es reicht, wenn man eine Kette mit Vorhängeschloss um den Gepäckträger oder Soziushaltebügel wickelt. Hat der TÜV bei einer Vollabnahme akzeptiert, weil es für die Kiste (Kawasaki H1-A) keine Lenkschlösser mehr gibt; das waren stark von dem Neimann-Zeug abweichende Ausführungen.
Gruß
Frank
 
Lose mitgeführte Schlösser dürfen nicht akzeptiert werden, da sind die Bestimmungen sehr eindeutig. Selbst zugelassene Trail- und Enduromaschinen sind davon nicht ausgenommen. Hier im Forum wurde vor einiger Zeit berichtet, wie schwierig Ausnahmen zu bekommen sind.
 
Ich finde es jetzt nicht, meine aber dass keine bestimmte Sicherung, wie das Lenkradschloss, vorgeschrieben ist, nur geeignet muss die Sicherung sein.

Gruß
Willy
 
Ich finde es jetzt nicht, meine aber dass keine bestimmte Sicherung, wie das Lenkradschloss, vorgeschrieben ist, nur geeignet muss die Sicherung sein.

Nein Willy, das stimmt nicht. Frank und Michael haben recht. Wenn du kein Lenkschloss hast braucht du eine "Ausnahmegenehmigung" für eine anderweitig mitzuführende "Sicherung gegen unbefugte Benutzung". Das muss in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein. Die Ausnahme ist selten und heute für Fahrzeuge die eigentlich ein Schloss haben, kaum zu bekommen.

Und ja, meine Prüfer kontrollieren bei der HU im Regelfall auch die Funktion des Schlosses. Ich darf dann "helfen" wenn es hakt.

Gruß
Marcus
 
Mal ganz unabhängig von der hier gerade diskutierten rechtlichen Situation,
würde ich mit so einer windigen Geschichte keinen Meter mehr fahren wollen.
So wie es sich anhört, hat noch niemand so richtig nachgeschaut, was von dem aufgebrochenen Lenkradschloss noch vorhanden ist, und in welcher Position sich dessen Reste möglicherweise noch befinden, bzw. welcher Schaden dort angerichtet wurde.
 
Üblicherweise bekommt man diese Ausnahme nur bei alten Fahrzeugen genehmigt, wenn man belegen kann, dass Ersatzteile für ein defektes oder fehlendes Lenkschloss nicht mehr verfügbar sind.
 
Oder, wie bspw. im Falle meiner TT600, der Hersteller das Fahrzeug nie mit einem Lenkschloss ausstattete.

VG
Guido
Hallo Guido
ich meine so in den 70'ern gab es Grauimporte die hatten
kein Lenkradschloss und auch nichts am Rahmen wo man das
hätte befestigen können. Die mussten auch immer ein extra
Seilschloss oder so mit sich führen.
Gottfried
 
Hallo Guido
ich meine so in den 70'ern gab es Grauimporte die hatten
kein Lenkradschloss und auch nichts am Rahmen wo man das
hätte befestigen können. Die mussten auch immer ein extra
Seilschloss oder so mit sich führen.
Gottfried
So ist es.
Es stand hierfür aber stets jene oben besprochene Ausnahmegenehmigung in den Papieren, welche einen zum Mitführen einer Diebstahlsicherung verpflichtete.

So ist es auch bei der erwähnten TT600. Kann mich allerdinGS nicht daran erinnern, dass jemals jemand eine solche Sicherung auf einem Endurowettbewerb (teils auf öffentlichen Straßen) dabei gehabt hätte.
Ganz ehrlich? Ich im regulären Betrieb auf normalen Straßen auch nie. :---)
(Ich empfand es als unnötigen Ballast bei einem Motorrad mit 135 kg, welches man selbst mit Schloss noch relativ "leicht" wegtragen könnte)

So ein Lenkschloss ist als Diebstahlsicherung im Grunde ein besserer Witz. (und nur für die Versicherung, nicht aber zur Sicherung)

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
....So ein Lenkschloss ist als Diebstahlsicherung im Grunde nur ein besserer Witz. (und nur für die Versicherung, nicht aber zur Sicherung)
Es geht nicht um Diebstahlschutz, sondern Schutz gegen unbefugte Benutzung. Die /5 konnte noch jedermann mit dem serienmäßigen "Zündschlüssel" wegfahren, wenn kein Lenkschloss drin war. Für die Versicherung ist ein nicht verwendetes Lenkschloss "Beifang" um die Leistung zu verweigern.
 
Wir müssen jetzt nicht bzgl "Diebstahl" oder "unbefugte Benutzung" spitzfindig werden, oder? :D
Übrigens besitze ich seit über 30 Jahren einen solchen Schlüssel inkl. der dazugehörigen 75/5. ;)

VG
Guido
 
Wir müssen jetzt nicht bzgl "Diebstahl" oder "unbefugte Benutzung" spitzfindig werden, oder? :D

VG
Guido
Ich finde, das ist ein sehr großer Unterschied. Der Gesetzgeber schert sich nicht drum, ob eine Versicherung zahlen muss oder ob ein Bestohlener zu Fuß nach Hause geht. Aber es ist ihm sehr wohl wichtig, dass dieses Fahrzeug nicht von Nichteingewiesenen, sprich von Personen ohne entsprechenden Führerschein zur öffentlichen Gefahr wird. Deswegen wird auch die Benutzung des Fahrzeugs erschwert und nicht das Entwenden desselben.

Siehe im weiter oben verlinkten Gesetzestext unter 2.4: „Sicherungseinrichtung" ein System, das die unbefugte Benutzung des Fahrzeugs verhindern soll, indem eine zwangsläufige Verriegelung der Lenkanlage oder der Kraftübertragung bewirkt wird; ...

Gruß Bernhard
 
Hallo Bernhard,

nicht böse gemeint, dann besprecht es von mir aus detailliert. Ich wollte in dem Zusammenhang lediglich "die Korinthen" vermeiden.
Selbst verwende ich zur Sicherung auf Reisen eine Kette, wo ich es für notwendig erachte. An anderer Ort und Stelle nur selten bis "nicht einmal" das Lenkschloss.
Das damit verbundene "Risiko" betrachte ich dann als "mein Bier"! :bier:

VG :gfreu:
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Sicherung gegen unbefugte Nutzung muß ja lediglich vorhanden sein, Du mußt sie ja nicht zwingend nutzen, Guido.
Da reicht - auch versicherungstechnisch - eine andere, sinnvolle und ausreichende Schloßsicherung gegen Entwenden.
Schönes Beispiel für unsere Bürokratie.
 
Was anderes in dem Zusammenhang: (ernstgemeinte Frage, da ich kein solches System besitze)
Wie ist das Thema Lenkverriegelung eigentlich bei Motorrädern mit original "Keyless Go" gelöst?
Elektromechanisch?

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe nachgeschaut...das Lenkschloss ist nicht mehr als Originalteil von BMW erhältlich ...Ich meine natürlich das, welches BMW mit seiner Teilenummer versehen hat...
In der Bucht tummeln sich aber Angebote um 30 Euros. Hat jemand Erfahrung mit den Dingern? Kann man die kaufen? Oder Finger weg, Schrott!
 
Ich habe nachgeschaut...das Lenkschloss ist nicht mehr als Originalteil von BMW erhältlich .
Dient nur als Beispiel: (gibt es auch woanders) :bitte:

VG
Guido
 
Hallo, Ich hatte meines damals (2017) beim Wunderlich bestellt, war ein "normales" klassisches Neimann Schloss! Das wurde nicht nur bei BMW eingebaut.
Ist dann halt kein "ein Schlüssel System" mehr für Zünd-, Lenk und Sitzbank schloss. Stört mich nicht. Neimannschlösser dürfte Du noch bei diversen Zubehördealern bekommen (siehe Link von Guido).

Gruß

Kai
 
....An anderer Ort und Stelle nur selten bis "nicht einmal" das Lenkschloss. ...Das damit verbundene "Risiko" betrachte ich dann als "mein Bier"!
Hoffentlich bist du dir dabei auch der Risiken des "Ermöglichens einer Schwarzfahrt" bewusst. Das ist nicht zufällig ein eigener Tatbestand.

In meiner Fahrschulzeit (1987) ist sogar ein Prüfling durchgefallen, weil er am Ende der Prüfungsfahrt das Lenkradschloss nicht eingerastet hat. Wurde gewertet wie nicht Anziehen der Handbremse.
 
wie nicht Anziehen der Handbremse
Die ziehe ich auch nie an. Fahre seit Jahren ausschließlich Automatik-4Räder.
Alle 2 Jahre muss ich daher die Handbremse vor der Fahrt zum TÜV zunäGSt auf ihre Funktion überprüfen. :lautlach:
Gleiches gilt für die Signalhörner an meinen Motorrädern.

Frank, ich meine mein Geschreibsel eher scherzhaft. Ich weiß, dass Du es gut meinst und damit auch recht hast.
Dennoch...... ;)

VG
Guido
 
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