Lenkerblockade...R80GS BJ91

Ja, das Thema ist aktuell...aktueller denn je.
Morgen geht's los...
Kuh kommt rein in den Kuhstall (meine Werkstatt) und wird zerlegt.
Steuersoftware, Lenkkopflager, Lenkschloss, Vergaser, Zündgeschirr und bei Bedarf (nach nochmaliger Kompressionsmessung mit ausgebauten Vergasern) Kolbenringe, Ventile...alles. Gabelsimmeringe mach ich dann eh mit...
 
Lose mitgeführte Schlösser dürfen nicht akzeptiert werden, da sind die Bestimmungen sehr eindeutig.
Nach der Regelung wäre z.B. das Lenkkopfschloss des "typischen 2V-Rahmens) nicht zulässig:
3.2 . Die Sicherungseinrichtung muß so beschaffen sein
(...)
3.2.3 . der Schlüssel nur dann abgezogen werden kann, wenn sich der Bolzen in der Verriegelungsstellung
oder der Entriegelungsstellung befindet.
An meiner /6 kann (und muss) ich nach dem Entriegeln den Schlüssel abziehen, sonst...

Hab "Entriegelungsstellung" irgendwie ausgeblendet...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meine mich zu erinnern, dass dies bei meiner Honda XL250 SB auch so war.
Einmal den Schlüssel im Lenkschloss (warum auch immer) vergessen, wurde dieser verbogen, wenn man den Lenker in die Geradeausrichtung bringen wollte.
Und wegen des großen Hebelarmes merkte man dies auch nicht unbedingt sofort.
Beim Versuch, den Schlüssel dann wieder zurückzubiegen brach dieser natürlich.
 
Nach meiner Erinnerung stößt das Standrohr an den Schlüssel. Jedenfalls habe ich seit ewigen Zeiten darauf geachtet, nach dem Aufschließen den Schlüssel zu ziehen.

Dacht ich mir. Um das zu vermeiden gab es ja ab der /6 einen klappbaren Schlüssel. Vorher war es der Plastikknopf mit der umlaufenden Rippe, die man für das Lenkschloss überwinden musste. War bei mir als eins der ersten abgeschnitten.
Klappschlüssel NEIMAN (1).JPGKlappschlüssel NEIMAN (2).JPG
 
Nach der Regelung wäre z.B. das Lenkkopfschloss des "typischen 2V-Rahmens) nicht zulässig:
3.2.3 . der Schlüssel nur dann abgezogen werden kann, wenn sich der Bolzen in der Verriegelungsstellung oder der Entriegelungsstellung befindet.
An meiner /6 kann (und muss) ich nach dem Entriegeln den Schlüssel abziehen, sonst...
Wo ist da der Widerspruch?
 
Der Klappschluessel is ja wohl der letzte Mist. Mit Handschuh kaum zu bedienen
Der Klappschlüssel ist genial.
Kann man auch mit Winterhandschuhen bedienen.
Mir ist bei der R100 GS PD bereits mehr als nur 1x der Klappschlüssel beim Öffnen / Schließen des Lenkschlosses (auch ohne Handschuhe) irgendwo in Richtung Verkleidung und Kotflügel entfleucht. Ich finde es fummelig, obwohl ich keine großen Pranken mein eigen nenne.

Vielleicht fehlt trotz der 25 Jahre im Besitz schlicht die Übung, da ich diese "Wegfahrsperre" seltenst verwende.

VG
Guido
 
Ich habe nachgeschaut...das Lenkschloss ist nicht mehr als Originalteil von BMW erhältlich ...Ich meine natürlich das, welches BMW mit seiner Teilenummer versehen hat...
In der Bucht tummeln sich aber Angebote um 30 Euros. Hat jemand Erfahrung mit den Dingern? Kann man die kaufen? Oder Finger weg, Schrott!
Hallo Sascha,
ich habe im April folgendes Lenkschloß für meine R 100 /7 Bj. 82 in der Bucht gekauft. Hat letztendlich bestens gepasst.


Du mußt nur beim Einbau aufpassen, daß die Feder stramm auf dem Schließzylinder sitzt. Die beiden Enden der Feder haben unterschiedliche Durchmesser. Ich hatte die zuerst so eingebaut, daß sie lose auf dem Zylinder rumrutschte. Und prompt hatte es dann gehakt.

Gruß, Rüdiger
 
Hallo Sascha,
ich habe im April folgendes Lenkschloß für meine R 100 /7 Bj. 82 in der Bucht gekauft. Hat letztendlich bestens gepasst.


Du mußt nur beim Einbau aufpassen, daß die Feder stramm auf dem Schließzylinder sitzt. Die beiden Enden der Feder haben unterschiedliche Durchmesser. Ich hatte die zuerst so eingebaut, daß sie lose auf dem Zylinder rumrutschte. Und prompt hatte es dann gehakt.

Gruß, Rüdiger
Das Lenkschloss für die /6 darf keine Flächen haben.
 
Mir ist bei der R100 GS PD bereits mehr als nur 1x der Klappschlüssel beim Öffnen / Schließen des Lenkschlosses (auch ohne Handschuhe) irgendwo in Richtung Verkleidung und Kotflügel entfleucht. Ich finde es fummelig, obwohl ich keine großen Pranken mein eigen nenne.

Vielleicht fehlt trotz der 25 Jahre im Besitz schlicht die Übung, da ich diese "Wegfahrsperre" seltenst verwende.

VG
Guido
Hallo Guido,

du fährst das falsche Baujahr!
Der Klappschlüssel funktioniert nur ergonomisch und ist auch nur mit Handschuhen super zu drehen wenn du damit das Zündschloss (!) links am Lampenhalter bedienst! Dafür ist er konzipiert. Schon bei meiner G/S ist das Zündschloss mit Klappschlüssel eigentlich mies zu bedienen!!! Und ja... am Lenkschloss ist der eher suboptimal. Aber hab ich ihn ja nicht mehr......

Gruß

Kai
 
Lose mitgeführte Schlösser dürfen nicht akzeptiert werden, da sind die Bestimmungen sehr eindeutig. Selbst zugelassene Trail- und Enduromaschinen sind davon nicht ausgenommen. Hier im Forum wurde vor einiger Zeit berichtet, wie schwierig Ausnahmen zu bekommen sind.
Komisch - bei mir ging‘s. In KFZ-Schein steht: „Diebstahlsicherung entspr. ABE N“. Mein Lieblings-aaS fährt selbst Motorrad, ist Dipl.-Ing. und blickt voll durch. Für die Forumsteilnehmer hier aus der westlichen Oberpfalz, Mittelfranken und Oberfranken: Geheimtipp: GTÜ Auerbach i.d. Oberpfalz. Natürlich geht es dort völlig korrekt zu; mit irgendwelchen abgeranzten, verbastelteten und verschlimmbesserten Böcken, möglichst mit Krawalltüten (Hoskes) und offenen Trichtern, fliegt man da zu Recht genauso durch wie überall.

Vielleicht hatte die Maschine nie ein Lenkschloß ( es war jedenfalls keines drin), die Aufnahme dafür ist aber vorhanden. Das giftige Maschinchen war ursprünglich in England zugelassen, dann kam sie nach Frankreich und machte dort das Dorfleben unsicher, dort hat sie ein Freund, der fließend Französisch spricht, gekauft und dann hat er sie mir verkauft, nachdem er mit der Restaurierung nicht klar kam. Ja, diese Kawa-Triples haben es in sich, nichts für schwache Nerven … auch beim Restaurieren.

Anscheinend waren und sind die Engländer und die Franzosen viel lockerer mit irgendwelchen blöden Bestimmungen, die bei uns der Amtsschimmel jedesmal totreitet. Dort gibt es zugelassene Motorradumbauten (ich lese regelmäßig eine englische Motorradzeitschrift), da würde fast jeder deutsche TÜV-Prüfer tot umfallen.

Weiter so, Deutschland!

Gruß
Frank
 
Nach der Regelung wäre z.B. das Lenkkopfschloss des "typischen 2V-Rahmens) nicht zulässig:

An meiner /6 kann (und muss) ich nach dem Entriegeln den Schlüssel abziehen, sonst...

Hab "Entriegelungsstellung" irgendwie ausgeblendet...
Die EU-Bestimmung ist aus 1993. Interessant ist der Punkt 3.5 der Anlage: „…der Fahrzeughersteller muss sie angebracht haben…“
Das kann er schlecht rückwirkend für vor 1993 hergestellte Fahrzeuge machen. Ich bin kein Jurist, lese aber da heraus, dass dieser ganze EU-Unfug dieser Richtlinie erst für Fahrzeuge ab Baujahr 1993 gelten kann.
Gruß
Frank
 
...Das kann er schlecht rückwirkend für vor 1993 hergestellte Fahrzeuge machen. Ich bin kein Jurist, ...
Ich bin auch kein Jurist, aber Vorschriften fallen meist nicht vom Himmel, sondern werden ständig fortgeschrieben. Die ursprüngliche EU Vorschrift aus 1974 enthält schon einige Kernelemente der heute geltenden Ausgabe, u.a. dass Sicherungseinrichtungen feste Grundausstattung des Fahrzeugs sein müssen.
 
Ich bin auch kein Jurist, aber Vorschriften fallen meist nicht vom Himmel, sondern werden ständig fortgeschrieben. Die ursprüngliche EU Vorschrift aus 1974 enthält schon einige Kernelemente der heute geltenden Ausgabe, u.a. dass Sicherungseinrichtungen feste Grundausstattung des Fahrzeugs sein müssen.
Wie ich oben in #83 geschrieben habe: Bei meiner Kawasaki H1 500 aus 1971 ging es mit Kette, weil kein Originalschloß mehr beschaffbar war. Der aaS war eben ein vernünftiger Mensch und kein Paragraphenreiter. Im Übrigen: die aaS haben tatsächlich sehr große Spielräume: man kann ohne weiteres einen Motorradrahmen oder ein Gespann selbst bauen (wenn saubere rechnerische Festigkeitsnachweise und fachmännische Schweißnähte geliefert werden) und ein aaS mit bestimmter Qualifikation kann das abnehmen.
Gruß
Frank
 
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