Nur um zur allgemeinen Verwirrung beizutragen mal zwei hier erwähnte Fälle von selbst gebastelten Nummern auf ungeprüften Schalldämpfern.
Hier sind drei Dinge interessant.
- Der aaS hat ein Gutachten für die spätere Eintragung ausgestellt, aufgrund einer Standgeräuschmessung. Das ist aus unserer Sicht sehr kundenfreundlich aber dennoch fragwürdig, denn bei dem in Frage stehenden Baujahr wäre auch eine Fahrgeräuschmessung erforderlich gewesen.
- Offensichtlich hat das dann die Zulassungsstelle eingetragen. Prima, konnte nicht besser laufen. Denn hierbei handelt es sich zwar formal um einen fehlerhaften Verwaltungsakt, dieser jedoch begünstigt den Antragsteller. Und kann daher nicht zurückgenommen werden.

- Das vorher eine Phantasiebezeichnung eingeschlagen und eingetragen wurde ist völlig korrekt, den hier ist eine zusammengesetzte Urkunde entstanden die niemanden täuschen soll. Das falsche Messverfahren muss sich der Fahrzeughalter nicht anrechnen lassen.
Hier sieht es etwas anders aus. Mit der E-Nummer soll der Anschein erweckt werden der Schalldämpfer wäre geprüft und damit legal. Also eindeutig eine Betrugs-/Täuschungsabsicht = Urkundenfälschung.