wolpertinger02
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Hallo zusammen!
zur Klärung eines für mich völlig unschlüssigen Fahrzeugbrief-Eintrags benötige ich einmal mehr Euer geballtes Wissen :]
Bei einer R 80 wurde 1987 folgende Änderung eingetragen:
Ziffer 6: neu 168 km/h – alt 174 km/h
Ziffer 7: neu K 35 / 6000 – alt K 37 / 6500
Ziffer 8: neu 973 ccm – alt 785 ccm
zu Ziffer 8 mit Zylinder GMR 10*
Ziffer 3: alt dB 84 E – neu dB 85 E
Leistungsreduktion trotz Humbraumvergrößerung?
Wer macht denn so was?
Ich stehe völlig auf dem Schlauch
und bin für jeden Hinweis dankbar.
zur Klärung eines für mich völlig unschlüssigen Fahrzeugbrief-Eintrags benötige ich einmal mehr Euer geballtes Wissen :]
Bei einer R 80 wurde 1987 folgende Änderung eingetragen:
Ziffer 6: neu 168 km/h – alt 174 km/h
Ziffer 7: neu K 35 / 6000 – alt K 37 / 6500
Ziffer 8: neu 973 ccm – alt 785 ccm
zu Ziffer 8 mit Zylinder GMR 10*
Ziffer 3: alt dB 84 E – neu dB 85 E
Leistungsreduktion trotz Humbraumvergrößerung?

Wer macht denn so was?

Ich stehe völlig auf dem Schlauch
und bin für jeden Hinweis dankbar.
, die LEISTUNG ändert sich doch nicht mit dem Tausch des HAG?? 





In Österreich werden allerdings nur Krafräder anerkannt, die von Werk aus in diese Kategorie fallen. Ein Krafrad mit nominal 50 PS auf 48 PS gedrosselt wird dort als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis geahndet.
?
