Michelin Road Classic

.. wenn ich dann einfach mal in den Ring werfe, dass für unsere Möhren ja anscheinend der tats. gefahrene Reifen eingetragen werden muss, kommt man ja bei der Geschwindigkeit der Reifenentwicklung / ablöse aus der Zweigstelle der Graukittel gar nicht mehr raus?! :schock:

Andreas
 
Es muss doch nur eine andere Reifengröße eingetragen werden, im Falle, das du eine abweichende als im Fahrzeugschein stehende fährst, wenn du dieselbe Größe draufmachst und keine reifenenbindung eingetragen hast, sollte alles in Ordnung sein.


Grüße kimi
 
Es muss doch nur eine andere Reifengröße eingetragen werden, im Falle, das du eine abweichende als im Fahrzeugschein stehende fährst, wenn du dieselbe Größe draufmachst und keine reifenenbindung eingetragen hast, sollte alles in Ordnung sein.


Grüße kimi

Falsch Kimi,

eine Eintragung ist erforderlich, wenn - wie Du richtig schriebst - eine andere als bereits eingetragene Reifendimensionen verbaut wird.

Das gilt leider aber auch bei Abweichung von der bereits eingetragenen Reifenbauart. Und da dieser neue Michelin Classic Active ein Diagonal-Gürtel-Reifen (englisch: bias-belted) mit der diesbezüglichen Kennung "B" in der Reifenbezeichnung ist und bei den allermeisten 2V's reine Diagonalreifen - Kennung "-" - eingetragen sind kommt man bei dieser interessanten Neuentwicklung nicht um den Gang nach Canossa, äh zur Prüfstelle drumrum.

Das eintragungsersparende Mitführen einer Freigabebescheinigung des Reifenherstellers ist ja auf Reifen bis einschließlich Produktionsjahr 2019 beschränkt. Der neue Michelin kommt aber erst Anfang 2021 auf den Markt ...

Werner )(-:

PS: Ich denke, um mir dieses blöde zeit- und geldverschlingende Eintragungsprozedere zu ersparen werde ich meiner 88er Mono nicht den Conti CA oder diesen Michelin verpassen und bleibe dem nach wie vor reinen Diagonalreifen BT 45 bzw. dessen Nachfolger 46 in den Seriendimensionen treu.
 
Ah, die Bauart hatte ich nicht berücksichtigt, wieder was dazugelernt! :fuenfe:



Grüße kimi
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei dieser ganzen Reifen Diskussion, werfe ich mal den Zweiten Radsatz in die Runde, zumindest für die Jungs alle zwei Jahre im Kittel.
Kann mächtig Kohle sparen, gerade wenn sich mehrere Moped in der Garage befinden. Also ich spare mir die Diskussionen, schraube um, und fertig:D.

Grüße Guido
 
Ich habe meinem TÜVi einfach erklärt um was es geht.
In meinem Schein stehen fünf verschiedene Reifengrössen und der Satz
"*Bereif.ww.Diagonal-od.Radialgürtelreif.*"
War ganz einfach und hat nur einmal Geld gekostet :bitte:
 
Ich habe meinem TÜVi einfach erklärt um was es geht.
In meinem Schein stehen fünf verschiedene Reifengrössen und der Satz
"*Bereif.ww.Diagonal-od.Radialgürtelreif.*"
War ganz einfach und hat nur einmal Geld gekostet :bitte:

Kann man den TÜVi irgendwo ausleigen? mmmm

Andreas
 
Ich habe für meine R100RT von ´81 leider keine Conti Classic Attack aus 2019 mehr bekommen - ausverkauft! Will mir die trotzdem holen, muss erst in 2022 wieder zum TÜV, und die solange "schwarz" fahren (sind sie ja eh:-)

Nur: die metrische Dimension 110/90R18 ist rechnerisch 8,4 mm breiter als der eingetragene zöllige 4.00H18. Krieg ich den überhaupt zwischen meine Schwingenarme? Rechts ist jetzt schon eng, finde ich, trotz der Einbuchtung für den Reifen am Kardanrohr.

Ist hier bestimmt schon besprochen worden, weiß leider nicht, wo ?(

Danke für Hilfe
Martin
 
Nur: die metrische Dimension 110/90R18 ist rechnerisch 8,4 mm breiter als der eingetragene zöllige 4.00H18. Krieg ich den überhaupt zwischen meine Schwingenarme?
Der 110/90 R18 passt mit der breiteren Hülse.
Der 120/90 R18 Attak passt nicht rein.
Manfred
 
Der 110 er passte seinerzeit an die RS ohne weitere Hülse.....

Original Classic Attack hinten.jpg
 
Ich weiß eh nicht, was das für eine Hülse sein soll? Wo sitzt die? Ich hab doch links die Scheibe und rechts das HAG, das ist doch alles fix?
 
Falsch Kimi,

eine Eintragung ist erforderlich, wenn - wie Du richtig schriebst - eine andere als bereits eingetragene Reifendimensionen verbaut wird.

Das gilt leider aber auch bei Abweichung von der bereits eingetragenen Reifenbauart. Und da dieser neue Michelin Classic Active ein Diagonal-Gürtel-Reifen (englisch: bias-belted) mit der diesbezüglichen Kennung "B" in der Reifenbezeichnung ist und bei den allermeisten 2V's reine Diagonalreifen - Kennung "-" - eingetragen sind kommt man bei dieser interessanten Neuentwicklung nicht um den Gang nach Canossa, äh zur Prüfstelle drumrum.

........

Der Gesetzgeber stellt auf Radialreifen ab. Ein Diagonalgürtelreifen bleibt ein Diagonalreifen. Insoweit ist die angebotene zöllige Größe für meine 90/6 genau das richtige, wenn ich keine Eintragung vornehmen möchte.
 
Der Gesetzgeber stellt auf Radialreifen ab. Ein Diagonalgürtelreifen bleibt ein Diagonalreifen. Insoweit ist die angebotene zöllige Größe für meine 90/6 genau das richtige, wenn ich keine Eintragung vornehmen möchte.

Na, dann hoffen wir mal, dass sich niemand "Wichtiges" an dem Buchstaben "B" in der Reifenbezeichnung stört.

Aber egal welche Karkasse, Hauptsache die Pelle rutscht gut ins neue Jahr.

In diesem Sinne

Werner )(-:
 
Ich weiß eh nicht, was das für eine Hülse sein soll? Wo sitzt die? Ich hab doch links die Scheibe und rechts das HAG, das ist doch alles fix?

Martin, schau beim nächsten Radausbau mal in die Achsbohrung des HAG. Dort sollte eine Hülse drinstecken. Die kannste normal so rausziehen. Finger reinstecken, rausziehen. Die läuft Richtung Inneres, Spitz zu. Die muß man einfach austauschen. Was bei'nem Gespann mit PKW-Räder eh nötig ist. . .


Stephan
 
Diagonal
Radial
Schiceegal

Also weder ich noch mein Motorrad merken da einen Unterschied.
Was ist denn da so gefährlich?
Reagieren die Reifen miteinander wenn man die mischt und es entsteht ein Materiekollaps?
Ein schwarzes Loch?
Eine Supernova?
 
Nein ich will ja nicht wissen warum ich das nicht darf, sondern was passiert.
Bzw. warum das Verboten ist.
Wo ist das Risiko?
Fall ich dann hin?
Platzt der Reifen?
Rutscht das?
:D
 
Hi Luse,

überleg mal, was mit den ganzen Menschen, die diese Vorgaben ersinnen, passieren würde, wenn diese Vorgaben nicht ersonnen, überarbeitet, zurückgezogen, neu ersonnen, überprüft, beanstandet, widersprochen und geändert und ... würden?
Dagegen ist doch dein Einzelschicksal, unwissend, aber wohl behütet ))):zu bleiben zu vernachlässigen, oder?

Hauptsach, es rollt.

Holger

P.S. wenn ich mit 0.5 bar fahr, ist dann das "Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt (wird)" ?
 
Hallo Holger,
verstehe:
„Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen.“
 
Hallo Holger,
verstehe:
„Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen.“


:fuenfe:;)

grüße Guido
 
Hallo Holger,
verstehe:
„Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen.“

Sehr schönes Zitat, Thomas!!!
Ich erlaube mir, die Quelle anzufügen: Gustav von Rochow (1792-1847), preußischer Innenminister und Staatsminister - damit bloß keiner auf die Idee kommt, das entspringe heutigem Denken! Heute werden wir natürlich alle als aufgeklärte vernünftige Staatsbürger gesehen und als solche behandelt - oder irre ich mich da etwa? Als solcher wünsche ich allen Forumisti einen guten Rutsch und ein Jahr 2021, das besser werden möge als das zu Ende gehende - mit vielen unfallfreien Ausfahrten und Touren, und den persönlichen Treffen, die in diesem Jahr pandemiebedingt zu kurz kamen.

Bleibt alle gesund!

Grüße,

Alfons



 
Hallo Alfons
im großen und ganzen hast du recht. :D
Ich wollte ja nur wissen, was daran so gefährlich ist. :D

Aber so richtig dringend ist es nicht, noch lieber habe ich meine Ruhe.

Guten Rutsch und viel Gesundheit )(-:
Thomas
 
Hatte gerade ein nettes Telephongespräch mit Michelin. Die Burschen haben eine spezielle Nummer für einen "Motorradexperten".
Für den Road Classic gibt es bekanntlich keine Reifenfreigaben oder Serviceinformationen. Ich wollte wissen, ob die Firma Unterlagen oder sonstige Hilfestellung bereitstellt, um dafür zu sorgen, daß man ihre neuen - speziell für den Youngtimermarkt konzipierten - Reifen auch legal fahren bzw. eintragen kann.
Gesprochen habe ich dann mit einer sehr netten Dame, die leider wenig Anhnung von Motorradreifen hatte. Da die Verbindung grauenhaft war, wollte ich wissen, von wo aus sie denn arbeitet. Daraufhin sagte sie mir, daß die Firma es nicht erlaube, mir ihren Standort mitzuteilen.
Ihrem Akzent zu urteilen war das wohl irgendwo in Osteuropa. Michelin ourtsourced offenbar ihren technischen Service. Daß dies gravierende Probleme mit der Qualität mit sich bringt ist unvermeidlich.
Und so hatte die Dame von den Änderungen der Vorschriften zur Eintragung von Reifen in Deutschland noch nie gehört, versprach aber, meine Frage nach Dokumenten oder Stellungnahmen weiterzugeben.
Insgesamt ist es erschreckend, wie wenig Michelin sich offenbar des Problems bewusst ist, das ihre Kunden mit bestimmten Reifen haben.
 
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