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Motorrad anmelden

klasyl

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nickenich
Hallo zusammen
Wenn ich eine GS anmelden möchte die schon über 3 Jahre abgemeldet ist,kann ich das so einfach machen oder muss ich sie erst über den Tüv fahren.

Danke schon mal
Gruss Klaus

Und ein Frohes Neues Jahr noch
 
Hallo Hofe
habe ich das jetzt richtig verstanden das wenn noch paar Monate Tüv waren bevor sie abgemeldet wurde,kann ich sie anmelden,wenn Tüv abgelaufen ist muss ich erst zur HU.

Gruss Klaus
 
Hallo Klaus

Wenn das Motorrad 3 Jahre abgemeldet war, ist auch der TÜV abgelaufen, da der nur 2 Jahre gilt. Also neu TÜV abnehmen lassen, und dann anmelden.

Gruß
Wolfgang
 
habe ich das jetzt richtig verstanden das wenn noch paar Monate Tüv waren bevor sie abgemeldet wurde,kann ich sie anmelden,wenn Tüv abgelaufen ist muss ich erst zur HU.
Nein, es zählt der Zeitpunkt des anmeldens, an diesem Tag muss die Kiste TÜV haben.
Wenn sie abgemeldet rumsteht und der TÜV ist gestern abgelaufen, dann kannst Du sie morgen nicht mehr zulassen, da ist erst eine neue HU fällig.
 
Du kannst aber eine Versicherungsbestätigung holen, neuerdings bekommt man da online nur noch eine Nummer mitgeteilt.
Dann kannst Du zum TÜV, Dekra usw. fahren und danach anmelden.
 
Nene,
Versicherungsbestätigung besorgen, mit der Versicherungsnummer, den Fahrzeugpapieren und dem Perso zur Zulassungsstelle, dort wird das Kennzeichen zugeteilt und man bekommt eine Vorführbescheinigung für den TÜV.
Kennzeichen an's Moped, zum TÜV fahren, HU machen lassen und mit der Bescheinigung wieder zur Zulassungsstelle. Dort gibt's dann die Zulassungs- und TÜV-Plakette.
Kann natürlich sein, dass es diese Regelung nur in Bayern gibt.
 
Nene,
Versicherungsbestätigung besorgen, mit der Versicherungsnummer, den Fahrzeugpapieren und dem Perso zur Zulassungsstelle, dort wird das Kennzeichen zugeteilt und man bekommt eine Vorführbescheinigung für den TÜV.
Kennzeichen an's Moped, zum TÜV fahren, HU machen lassen und mit der Bescheinigung wieder zur Zulassungsstelle. Dort gibt's dann die Zulassungs- und TÜV-Plakette.
Kann natürlich sein, dass es diese Regelung nur in Bayern gibt.
Ist abhängig vom Landkreis, der eine machts, der andere nicht. Nur mit Versicherungsbestätigung geht mWn nicht, im Zweifel vor der Fahrt beim LRA anfragen, ob das gestattet wird. Ein ehemaliger Lehrling von mir war nach ner Fahrt nur mit Doppelkarte längere Zeit Fussgänger...
 
Nene,
Versicherungsbestätigung besorgen, mit der Versicherungsnummer, den Fahrzeugpapieren und dem Perso zur Zulassungsstelle, dort wird das Kennzeichen zugeteilt und man bekommt eine Vorführbescheinigung für den TÜV.
Kennzeichen an's Moped, zum TÜV fahren, HU machen lassen und mit der Bescheinigung wieder zur Zulassungsstelle. Dort gibt's dann die Zulassungs- und TÜV-Plakette.
Kann natürlich sein, dass es diese Regelung nur in Bayern gibt.
So kenne ich das auch im Landkreis KA
 
Nene,
Versicherungsbestätigung besorgen, mit der Versicherungsnummer, den Fahrzeugpapieren und dem Perso zur Zulassungsstelle, dort wird das Kennzeichen zugeteilt und man bekommt eine Vorführbescheinigung für den TÜV.
Kennzeichen an's Moped, zum TÜV fahren, HU machen lassen und mit der Bescheinigung wieder zur Zulassungsstelle. Dort gibt's dann die Zulassungs- und TÜV-Plakette.
Kann natürlich sein, dass es diese Regelung nur in Bayern gibt.

Jein!
Stimmt, es muss ein Kennzeichen vorhanden sein. Das kann aber auch das abgemeldete Kennzeichen des Vorbesitzers sein. Dann braucht man nur die Versicherungsbestätigung.
SO kenne ich das..
 
Jein!
Stimmt, es muss ein Kennzeichen vorhanden sein. Das kann aber auch das abgemeldete Kennzeichen des Vorbesitzers sein. Dann braucht man nur die Versicherungsbestätigung.
SO kenne ich das..

So kenne ich das auch!
Zum Verschrotten kann man doch auch mit dem alten Kennzeichen fahren.

Oder haben unsere Gesetz-Murkser das wieder so Unklar gemacht das keiner durchblickt oder in jedem Dorf andere Spielregeln herrschen oder soll der der Umsatz mal wider angekurbelt werden (Kurzkennzeichen ist Schweine teuer).
 
Zuletzt bearbeitet:
So kenne ich das auch!
Zum Verschrotten kann man doch auch mit dem alten Kennzeichen fahren.

Oder haben unsere Gesetz-Murkser das wieder so Unklar gemacht das keiner durchblickt oder in jedem Dorf andere Spielregeln herrschen oder soll der der Umsatz mal wider angekurbelt werden (Kurzkennzeichen ist Schweine teuer).

Ich kenne das auch so.

Allerdings ist das Kurzeitkennzeichen ( das mit dem gelben Rechteck und dem dort vermerkten Gültigkeitsdatum ) nicht teuer. Denn jeder Versicherer in Deutschland ist bereit, sofern im Nachinein das Fahrzeug normal zugelassen wird den Zeitraum des Kurzzeitkennzeichens auf den normalen Versicherungsvertrag anzurechnen. Dazu wird der Beginn des Vertrages einfach um 5 Tage vorverlegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mag sein.
Aber du zahlst für ein Schild und Gebühren.
Wenn der TÜV Probleme macht und du es nicht in 5 Tagen schaffst (Reparaturen, Teile, Urlaub usw.) zahlst du bis zu 100 € an die Versicherung.
 
So kenne ich das auch!
Zum Verschrotten kann man doch auch mit dem alten Kennzeichen fahren.
...

Sicher gibt es die Regelung, dass ich nach der Abmeldung mit dem entstempelten Kennzeichen nach hause oder zum Verwerter fahren darf. Ist aber auf den gleichen Tag und unmittelbar nach der Abmeldung beschränkt.
Wenn ich mein Fahrzeug am alten Wohnort München abmelde und unmittelbar darauf mit entstempelten Kennzeichen in mein neues Zuhause nach Hamburg fahre werde ich auch massive Probleme bekommen, sofern ich dabei erwischt werde.
Beim Fahren eines Fahrzeugs mit einem entstempelten Kennzeichen das vor drei Jahren mal zu dem Moped gehörte und nur mit ner Versicherungsbescheinigung wird die Rennleitung auch nicht mitspielen.

Das Beste: Im Zweifelsfall erst mal bei der zuständigen Zulassungsbehörde erkundigen.
 
Sicher gibt es die Regelung, dass ich nach der Abmeldung mit dem entstempelten Kennzeichen nach hause oder zum Verwerter fahren darf. Ist aber auf den gleichen Tag und unmittelbar nach der Abmeldung beschränkt.
Wenn ich mein Fahrzeug am alten Wohnort München abmelde und unmittelbar darauf mit entstempelten Kennzeichen in mein neues Zuhause nach Hamburg fahre werde ich auch massive Probleme bekommen, sofern ich dabei erwischt werde.
Beim Fahren eines Fahrzeugs mit einem entstempelten Kennzeichen das vor drei Jahren mal zu dem Moped gehörte und nur mit ner Versicherungsbescheinigung wird die Rennleitung auch nicht mitspielen.

Das Beste: Im Zweifelsfall erst mal bei der zuständigen Zulassungsbehörde erkundigen.

§ 10 Abs 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung regelt das eindeutig und unmissverständlich:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
 
Keine Zeit angaben.:]


Eine geschickte, strategische Erläuterung zum Zusammenhang gegenüber der Rennleitung oder anderen anfragenden Behörden sollte dann wohl ausreichen.
:oberl:
Entscheidend ist allerdings der mitgeführte Versicherungsnachweis.Hierbei ist unbedingt auf den genannten Beginn des Versichungsschutzes zu achten. Die oft gewählte Formulierung: Tag der Zulassung ist u.U. nicht ausreichend.
:oberl:
 
Keine Zeit angaben.:]
Bei der Abmeldung ist der Zeitrahmen eh klar.
Beim zulassen ohne TÜV kenne ich das so: Von zuhause zum TÜV, anschließend zur Zulassung, nicht erst Tage später.
Der Versicherungsschutz ist ja nachweisbar, ein TÜV-Termin ebenso, damit ist die Rennleitung zufrieden.
Vorausgesetzt, das alles passiert auf direktem Wege, denn nur hier greift der Versicherungsschutz. Wird man auf einem Umweg erwischt oder es passiert gar etwas, gibts Ärger, das ist fahren ohne Versicherungsschutz :oberl:
 
Bei der Abmeldung ist der Zeitrahmen eh klar.
Beim zulassen ohne TÜV kenne ich das so: Von zuhause zum TÜV, anschließend zur Zulassung, nicht erst Tage später.
Der Versicherungsschutz ist ja nachweisbar, ein TÜV-Termin ebenso, damit ist die Rennleitung zufrieden.
Vorausgesetzt, das alles passiert auf direktem Wege, denn nur hier greift der Versicherungsschutz. Wird man auf einem Umweg erwischt oder es passiert gar etwas, gibts Ärger, das ist fahren ohne Versicherungsschutz :oberl:

Also: Es gibt ein zugeteiltes Kennzeichen aus Anno Dunnemal und das befindet sich auch am Fahrzeug.

Morgen früh elektronische Deckungskarte bei Versicherungsonkel besorgen mit Beginn 10.1.2011

Am 10.1.2011 nachmittags um 14:00 Uhr zur Dekra zwecks Hauptuntersuchung - nicht bestanden.

Also wieder nach Hause und Reparatur durchführen.

Am 12.1.2011 wieder zur Dekra um 11:00 Uhr. nach längere Wartezeit wegen hohen Andrang dann die HU erfolgreich gegen 14:00 Uhr bestanden. Fahrt nach Hause, da Zulassungstelle nicht mehr geöffnet.

Am 13.1.2011 dann morgens Fahrt zur Zulassungsstelle umd die amtliche Zulassung durchzuführen.

Es besteht immer ein Zusammenhang und auch Versicherungsschutz.
 
Am 10.1.2011 nachmittags um 14:00 Uhr zur Dekra zwecks Hauptuntersuchung - nicht bestanden.

Also wieder nach Hause und Reparatur durchführen.

Am 12.1.2011 wieder zur Dekra um 11:00 Uhr. nach längere Wartezeit wegen hohen Andrang dann die HU erfolgreich gegen 14:00 Uhr bestanden. Fahrt nach Hause, da Zulassungstelle nicht mehr geöffnet.

Am 13.1.2011 dann morgens Fahrt zur Zulassungsstelle um die amtliche Zulassung durchzuführen.
Soweit nachvollziehbar. Wenn aber die HU um 11:00 Uhr bestanden wird und die Zulassungsstelle noch geöffnet hat, dann darf man m.W. nicht nach Hause fahren und am nächsten Tag zur Zulassung, aus Bequemlichkeit oder weil man nur nen halben Tag Urlaub hat. Da brauchts dann zumindest für den TÜV ein Kurzzeitkennzeichen.
Irgendwo muss ja ne zeitliche Grenze sein, die Versicherungsbestätigungen gelten m.W. nicht ewig.

Oder ist das tatsächlich egal?
 
Soweit nachvollziehbar. Wenn aber die HU um 11:00 Uhr bestanden wird und die Zulassungsstelle noch geöffnet hat, dann darf man m.W. nicht nach Hause fahren und am nächsten Tag zur Zulassung, aus Bequemlichkeit oder weil man nur nen halben Tag Urlaub hat. Da brauchts dann zumindest für den TÜV ein Kurzzeitkennzeichen.
Irgendwo muss ja ne zeitliche Grenze sein, die Versicherungsbestätigungen gelten m.W. nicht ewig.

Oder ist das tatsächlich egal?

Versicherungsmaßig ja, nach der FZV eigentlich auch. Kommentare oder Durchführungsbestimmungen sind mir so nicht bekannt.

Es heißt an der entscheidenden Stelle:
sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung

also nicht und und damit kein notwendiger Zusammenhang zur Zulassungsfahrt
 
Hier sind ja eifrige Hobby-Juristen am Werk. :D
Da sich Vorschriften immer mal wieder ändern und es lokale Unterschiede der Handhabung gibt, würde ich zeitnah die Zulassungsstelle befragen und entsprechend handeln. Damit ist man jedenfalls auf der sicheren Seite.
 
Halllo Leute,

ich kann jetzt nur von Bayern reden, ist eben Ländersache:

Wenn das Mopped länger als 6 Monate Abgemeldet ist und keine Verlängerung beantragt wurde, ist das Kennzeichen wieder freigegeben. Hilft dann halt nix wenn ihr mit dem alten Kennzeichen rumfahrt und neben euch an der Ampel ein FZ mit gleiche Kennzeichen steh und hinter euch die Rennleitung:entsetzten::schock:

Fall 1: Ihr habt noch das alte Kennzeichen, anruf bei der Zulaasung ob das Kennzeichen noch frei ist, fragen ob ihr mit der "Doppelkarte" fahrten zum Zweck der Zulassung machen dürft und los gehts.

Fall 2: Ihr habt kein Kennzeichen oder das Kennzeichen ist schon wieder vergeben, mit den üblichen Unterlagen zur Zulassung, Kennzeichen ohne Stempel holen, HU machen, Stempel holen, fertig.

Gruß
Chris
 
Ich schieb die Kiste zum Tüv.

So ein gekaspere bei uns,die Behördenkacke.

Oder ich stell die aufn Hänger.Dann brauch ich niegens betteln gehen.
 
Hier sind ja eifrige Hobby-Juristen am Werk. :D
Da sich Vorschriften immer mal wieder ändern und es lokale Unterschiede der Handhabung gibt, würde ich zeitnah die Zulassungsstelle befragen und entsprechend handeln. Damit ist man jedenfalls auf der sicheren Seite.

Die Chance dort eine richtige Auskunft zu erhalten ist fifty/fifty. Gilt auch für die Polizei. Wie dort manchmal die seit März 2007 geltende FZV von einzelnen Personen ausgelegt wurde......:---)

Natürlich gibt es immer wieder regionale Spezialitäten. Diese fallen insbesondere auf, wenn es um Formvorschriften und deren Auslegung geht. Vor einigen Jahren ging es los mit dem Drucken von Deckungskarten. Da gab es Zulassungsstellen die die Gültigkeit nicht anerkannten weil einige Linien des gedruckten Formulars nicht den Formvorschriften entsprachen. Sie waren zu dünn oder zu dick. :---)

Die neue FZV lässt da den Zulassungestellen weniger Raum für eigene Interpretationen, wobei es natürlich gerne versucht wird.

:oberl:
Hinweis: Dieser Fred sollte nicht dazu führen das jetzt hier alle mit ungestempelten Kennzeichen durch die Gegend fahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
So ein gekaspere bei uns,die Behördenkacke.

Oder ich stell die aufn Hänger.Dann brauch ich niegens betteln gehen.

:fuenfe:

sehe ich genauso!

Bemerkenswert ist, dass unsere selbstgegebenen Regeln, Gesetze Verordnungen, Ausführungsbestimmungen oft so kompliziert sind, dass selbst die damit befassten Menschen in den Amtsstuben teilweise überfordert sind (oder nach Ihrem Gutdünken auslegen).

Grüße
Marcus
 
Ich schieb die Kiste zum Tüv.

So ein gekaspere bei uns,die Behördenkacke.

Oder ich stell die aufn Hänger.Dann brauch ich niegens betteln gehen.

In diesm Fall kann's passieren, dass Dir die Prüfstelle die HU verweigert, weil mit nem unversicherten Moped keine Bremsprobe gefahren wird. Da musst Du zumindest mit roter Nummer oder Kurzzeitkennzeichen vorfahren.

Aber wie bereits geschruben, um einen Kontakt mit der Zulassungsstelle wird man vor der Prozedur nicht herumkommen.
 
In diesm Fall kann's passieren, dass Dir die Prüfstelle die HU verweigert, weil mit nem unversicherten Moped keine Bremsprobe gefahren wird. Da musst Du zumindest mit roter Nummer oder Kurzzeitkennzeichen vorfahren.

Das ist mir schon mal passiert, Mopped auf den Hänger, ab zum TÜV und nix wars. :schimpf:
 
Das ist mir schon mal passiert, Mopped auf den Hänger, ab zum TÜV und nix wars. :schimpf:

:schimpf: Autsch! Muss man dann künftig für die HU gleich eine Voll-Kasko abschließen, oder reicht eine Haftpflicht (KH), falls der Graukittel bei der Bremsprobe mit meinem Motorrad die Blumenrabatten auf dem Hof des Prüfgeländes beschädigt?

Ich habe das schon mal gemacht, auf dem Hänger ohne HU zum Vorführen. War kein Problem. Allerdings fahre ich auch nicht zum TÜV, sondern zu GTÜ (weil die auch sonst so unkompliziert sind). Da muss ich ja rückblickend froh sein, dass die das die HU nur kurz abgelaufen war und keine Vollabnahme (beim TÜV) nötig war

Kopfschüttelnde Grüße
Marcus
 
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