Da muss ich ja rückblickend froh sein, dass die das die HU nur kurz abgelaufen war und keine Vollabnahme (beim TÜV) nötig war
Kopfschüttelnde Grüße
Marcus
Es war leider eine Vollabnahme...

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Da muss ich ja rückblickend froh sein, dass die das die HU nur kurz abgelaufen war und keine Vollabnahme (beim TÜV) nötig war
Kopfschüttelnde Grüße
Marcus
Ich schieb die Kiste zum Tüv.
So ein gekaspere bei uns,die Behördenkacke.
Oder ich stell die aufn Hänger.Dann brauch ich niegens betteln gehen.
Über die nackte Zulassungsprozedur hatte ich noch nie etwas zu klagen.Und wer schon mal in SIG eine Karre zugelassen hat (musste ich in meiner Jugend öfters hin, Hofe kann sicher auch ein Lied davon singen)der weiss, was es heisst, warten zu müssen.
Für eine stinknormale Zulassung, alle Papiere dabei und ok, gingen dort schon mal 2-3 Stunden ins Land.
Die sagten dann zuhause sicherlich: "Martha, wir brauchen Internetz!"Die Blicke der anderen Wartenden waren einfach köstlich![]()
Ja wie jetzt, wenn der Prüfer bei der Testfahrt einen Schaden verursacht, soll dafür meine Versicherung aufkommen???In diesm Fall kann's passieren, dass Dir die Prüfstelle die HU verweigert, weil mit nem unversicherten Moped keine Bremsprobe gefahren wird. Da musst Du zumindest mit roter Nummer oder Kurzzeitkennzeichen vorfahren.
Aber wie bereits geschruben, um einen Kontakt mit der Zulassungsstelle wird man vor der Prozedur nicht herumkommen.
Ja wie jetzt, wenn der Prüfer bei der Testfahrt einen Schaden verursacht, soll dafür meine Versicherung aufkommen???
Ja wie jetzt, wenn der Prüfer bei der Testfahrt einen Schaden verursacht, soll dafür meine Versicherung aufkommen???
Und wie läuft sowas, wenn lt. Versicherungsvertrag nur der Halter als Fahrzeugführer "zugelassen" ist?
Das meinte ich. Die genannten Personen können mit meiner Karre einen Unfall verursachen, ohne dass ich einen prämienbezogenen oder sonstigen Nachteil davon habe?Das gilt nicht für Kfz Meister, Prüfer oder Kaufinteressenten. Diesen wird das Fahrzeug ja auch nicht zur Nutzung überlassen. Deshalb also Versicherungsschutz.
Na irgendeine Haftpflichtversicherung, die der TÜV wohl hoffentlich hat.Ja, welche Versicherung denn sonst?
Mir wurde auf Nachfrage mitgeteilt, daß jedes Fahrzeug, daß beim Tüv geprüft werden soll, eine Haftpflichtversicherung haben MUSS, da das Tüvgelände eine öffentliche Verkehrsfläche ist und dort nur versicherte Fahrzeuge bewegt werden dürfen.
Das kann beim Werkstatttermin zwecks HU schon wieder anders gehandhabt werden.
Und selbstverständlich ist jeder Prüfer betriebshaftpflichtversichert, die für den von ihm angerichteten Schaden aufkommt.
, da das Tüvgelände eine öffentliche Verkehrsfläche ist .
Das heißt dann, daß der TÜV oder Dekra oder sonst was Hof mit Steuergeldern gebaut und unterhalten wird, und das er der Prüfinstitution auch gar nicht gehört, weil öffentlich?? - Interessant
Das heißt dann, daß der TÜV oder Dekra oder sonst was Hof mit Steuergeldern gebaut und unterhalten wird, und das er der Prüfinstitution auch gar nicht gehört, weil öffentlich?? - Interessant
"Weit über 100.000 Kfz sollen hier in Deutschland mit einem so genannten kranken Versicherungsverhältnis herumfahren."
Was bitte ist ein krankes Versicherungsverhältnis?
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