Motorrad anmelden

Da gibts verschiedene Varianten.
Vollabnahme bei Antransport auf dem Anhänger hab ich auch beim TÜV schon problemlos erlebt.
 
Hallo,

Ich schieb die Kiste zum Tüv.

So ein gekaspere bei uns,die Behördenkacke.

Oder ich stell die aufn Hänger.Dann brauch ich niegens betteln gehen.

Wobei wir wieder bei der Bananenrepublik wären.
Und wer schon mal in SIG eine Karre zugelassen hat (musste ich in meiner Jugend öfters hin, Hofe kann sicher auch ein Lied davon singen)der weiss, was es heisst, warten zu müssen.
Für eine stinknormale Zulassung, alle Papiere dabei und ok, gingen dort schon mal 2-3 Stunden ins Land.

Hier in CH ist das ganz leicht.
Die Zulassungsstelle (hier: Strassenverkehrsamt, kantonal organisiert) bekommt vom Versicherer online die Versicherungsbestätigung, dann fährst du hin, holst dir die Nummer ab und gehst. Das Ganze dauert keine 15 Minuten.
Dann kommt irgendwann die Einladung zur Fahrzeugprüfung.
Die macht ebenfalls das Strassenverkehrsamt, kostet genau 80 CHF.
Je nach Andrang dauert das zwischen 2 und manchmal auch 6 oder 7 Jahre :D:D:D, meisst Richtung letztgenannte Zahlen.
Einzig den Abgastest bei den Dosen muss man selber organisieren.
Geht aber auch schnell und kostet inzwischen grad mal noch 20-30 CHF.
Geht auch anders als in D
 
Und wer schon mal in SIG eine Karre zugelassen hat (musste ich in meiner Jugend öfters hin, Hofe kann sicher auch ein Lied davon singen)der weiss, was es heisst, warten zu müssen.
Für eine stinknormale Zulassung, alle Papiere dabei und ok, gingen dort schon mal 2-3 Stunden ins Land.
Über die nackte Zulassungsprozedur hatte ich noch nie etwas zu klagen.
Seit es das Wartenummernsystem gibt kann man grob abschätzen wann man drankommt und die Wartezeit sinnvoll nutzen, falls es überhaupt eine Wartezeit gibt.

Schlimm finde ich außergewöhnliche Anliegen, bei denen sich Dienststellenleiter, die wohl dauergefrustet sind weil sie seit 30 Jahren nicht befördert wurden, aufspielen wie Graf Kotz.
Muss man dann halt mit innerem Grinsen über sich ergehen lassen.
 
Ab und zu gibt es auch ein kleines Licht in der Finsternis:

Bei uns (Landkreis Augsburg-Land) gibt es seit einiger Zeit eine "Internetzzulassung". Das bedeutet in der Praxis, dass man die Daten zum Fahrzeug, Versicherung, Fahrzeughalter und ggf. Wunschkennzeichen in einem Web-Formular vorerfasst und sich online einen Wunschtermin "beim Amt" wählt.

Vorteil für die Verwaltung: Der "Kunde" übernimmt einen Teil der Arbeit, der Mitarbeiter muss nur noch die vorerfassten Daten prüfen, freigeben, Papiere drucken und Kennzeichen stempeln. Vorteil für mich: Es geht schneller und ich kann pünktlich zum Termin reinmarschieren, an allen Wartenden vorbei :D:D:D

Ich habe auf dem Weg schon zwei Fahrzeuge zugelassen, bei ersten Mal war ich einer der ersten "Kunden" die das neue Verfahren genutzt haben: Hat beides Mal prima funktioniert. Das zweite Mal war es göttlich: Meinen Wunschtermin hatte ich auf 07:30 Uhr gelegt. Da ist "Amtsöffnung". Ich war ein paar Minuten vorher da. Die Türe war noch zugesperrt. Davor schon ca. 10 Wartende... Nachdem die Türe aufgesperrt wurde, liefen alle zum Ticketautomaten und standen dort Schlange wie bei Aldi an der Kasse. Ich an allen vorbei zum "Fräulein": "Gute Morgen ich habe eine Internetzulassung für 07:30 Uhr". Antwort: "Kleinen Moment bitte noch, unser EDV-System läuft noch nicht". Ich auf die Wartebank, wo die anderen 10 inzwischen mit "Ticket" in der Hand saßen und schon merkwürdig dreinschauten ("Was macht der, kommt als Letzter und zieht kein Warteticket?"). Kurz darauf ging die Tür zur Amststube auf: "Der Herr mit der Internetzulassung bitte". Die Blicke der anderen Wartenden waren einfach köstlich :lautlachen1::D:D:D

Grüße
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Tach,

das mit dem zugeteilten Kennzeichen ist so eine Sache, bei uns in Essen ist das Kennzeichen, wenn man nicht reserviert direkt wieder freigegeben.

Andreas
 
In diesm Fall kann's passieren, dass Dir die Prüfstelle die HU verweigert, weil mit nem unversicherten Moped keine Bremsprobe gefahren wird. Da musst Du zumindest mit roter Nummer oder Kurzzeitkennzeichen vorfahren.

Aber wie bereits geschruben, um einen Kontakt mit der Zulassungsstelle wird man vor der Prozedur nicht herumkommen.
Ja wie jetzt, wenn der Prüfer bei der Testfahrt einen Schaden verursacht, soll dafür meine Versicherung aufkommen???
 
Ja wie jetzt, wenn der Prüfer bei der Testfahrt einen Schaden verursacht, soll dafür meine Versicherung aufkommen???

Aber na Freilicht! Dazu ist doch dein Moped haftpflichtversichert, damit ein mit ihm verursachter Schaden abgedeckt ist. Würde die Privathaftpflicht solche Schäden übernehmen müsste kein Fahrzeug mehr haftplichtversichert werden. Das Deine Versicherung dann versucht sich den Schaden von der Betriebshaftpflicht o. ä. des TÜV zurück zu holen dürfte ja klar sein.
 
Ja wie jetzt, wenn der Prüfer bei der Testfahrt einen Schaden verursacht, soll dafür meine Versicherung aufkommen???

Ja, welche Versicherung denn sonst?

Wenn mich einer mit´m Moped anfährt, habe ich einen Direktanspruch an den Versicherer des Moped´s. Da geht´s nach dem Kennzeichen.

Der Prüfer ist berechtigter Fahrer und hat Versicherungsschutz.

Ob die Prüforganistionen eigene Fahrerhaftpflichtversicherungen haben weiß ich nicht, würde aber Sinn machen. Insoweit würde dann eine zulässige Doppelversicherung bestehen.

Der Prüfer hat nämlich ein Problem sollte für das Fahrzeug, welches geprüft wird, aus irgendeinem Grunde kein Versicherungsschutz bestehen. Die Gültigkeit des Versicherungsschutzes wird bei der HU ja nicht geprüft.
 
Und wie läuft sowas, wenn lt. Versicherungsvertrag nur der Halter als Fahrzeugführer "zugelassen" ist?
 
Und wie läuft sowas, wenn lt. Versicherungsvertrag nur der Halter als Fahrzeugführer "zugelassen" ist?

Meistens wird bei den "NamedDriver" Tarifen der Versicherungsnehmer oder Besitzer genannt oder die Ehefrau oder die Kinder. Der Halter ist seltener, das könnte ja auch eine Firma sein. Wie soll die das fahrzeug fahren :D

Das gilt nicht für Kfz Meister, Prüfer oder Kaufinteressenten. Diesen wird das Fahrzeug ja auch nicht zur Nutzung überlassen. Deshalb also Versicherungsschutz.
 
Das gilt nicht für Kfz Meister, Prüfer oder Kaufinteressenten. Diesen wird das Fahrzeug ja auch nicht zur Nutzung überlassen. Deshalb also Versicherungsschutz.
Das meinte ich. Die genannten Personen können mit meiner Karre einen Unfall verursachen, ohne dass ich einen prämienbezogenen oder sonstigen Nachteil davon habe?
Ich hätte jetzt gedacht, der genannte Personenkreis (Kaufinteressenten mal ausgeschlossen) muss dieses Risiko durch eine Betriebshaftpflicht oder ähnliches abdecken.
 
Mir wurde auf Nachfrage mitgeteilt, daß jedes Fahrzeug, daß beim Tüv geprüft werden soll, eine Haftpflichtversicherung haben MUSS, da das Tüvgelände eine öffentliche Verkehrsfläche ist und dort nur versicherte Fahrzeuge bewegt werden dürfen.
Das kann beim Werkstatttermin zwecks HU schon wieder anders gehandhabt werden.
Und selbstverständlich ist jeder Prüfer betriebshaftpflichtversichert, die für den von ihm angerichteten Schaden aufkommt.
 
Mir wurde auf Nachfrage mitgeteilt, daß jedes Fahrzeug, daß beim Tüv geprüft werden soll, eine Haftpflichtversicherung haben MUSS, da das Tüvgelände eine öffentliche Verkehrsfläche ist und dort nur versicherte Fahrzeuge bewegt werden dürfen.
Das kann beim Werkstatttermin zwecks HU schon wieder anders gehandhabt werden.
Und selbstverständlich ist jeder Prüfer betriebshaftpflichtversichert, die für den von ihm angerichteten Schaden aufkommt.
:oberl:
Wir können wohl davon ausgehen, das diese Unternehmen eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben werden, obwohl das keine Pflicht ist. Bei Kfz Werkstätten sieht das leider ganz anders aus. Da sehe ich das Elend fast täglich. Betriebshaftpflicht und Kfz Handel- und Handwerkversicherungen (Obhut von Kundenfahrzeugen) sind keine Pflichtversicherungen.
:oberl:
Wenn ich Geschädigter wäre, würde ich mich immer an den Versicherer des Kfz wenden, da hier ein Direktanspruch an den Versicherer besteht.

Das die den ordnungsgemäßen Versicherungsschutz eines Fahrzeuges prüfen wäre mir neu. Wie sollten die das auch tun?

:oberl:
Weit über 100.000 Kfz sollen hier in Deutschland mit einem so genannten kranken Versicherungsverhältnis herumfahren.
 
Das heißt dann, daß der TÜV oder Dekra oder sonst was Hof mit Steuergeldern gebaut und unterhalten wird, und das er der Prüfinstitution auch gar nicht gehört, weil öffentlich?? - Interessant


Jedes nicht umfriedete Gelände ist öffentlich zugänglich. Private Parkplätze genauso wie Werkstattgelände usw.

Manchmal auch nur halböffentlich, wenn da einer das Tor bewacht und nur jeden zweiten reinlässt.
 
Das heißt dann, daß der TÜV oder Dekra oder sonst was Hof mit Steuergeldern gebaut und unterhalten wird, und das er der Prüfinstitution auch gar nicht gehört, weil öffentlich?? - Interessant

Nee, ne Tanke z.B. stellt auch ne öffentliche Verkehrsfläche da. Mußte ich in jungen Jahren mal schmerzlich erfahren, als ich mit dem werkstatteigenen Fahrzeug beim Rangieren auf dem Betriebsgelände die Schüssel einer Tankkundin erwischt habe und die, trotz eindeutiger Rechtslage, ich war schuld, auf die Einschaltung der Rennleitung bestand. Und das Gelände gehörte meinem Brötchengeber.
 
:oberl:
"Weit über 100.000 Kfz sollen hier in Deutschland mit einem so genannten kranken Versicherungsverhältnis herumfahren."

Was bitte ist ein krankes Versicherungsverhältnis?
:nixw:?(
 
:oberl:
"Weit über 100.000 Kfz sollen hier in Deutschland mit einem so genannten kranken Versicherungsverhältnis herumfahren."

Was bitte ist ein krankes Versicherungsverhältnis?
:nixw:?(

Es gibt zwar einen Versicherungsvertrag aber er funktioniert nicht (mehr), z.B. wegen Nichtzahlung der Prämie oder der Versicherer hat gekündigt und der Versicherungsnehmer hat sich noch keinen anderen Versicherungsvertrag besorgt.
 
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