Motorrad ans Auto anschrauben und transportieren ...

Autobahn ist auch immer nur der "Notnagel" wenns nicht anders geht oder über Land ein zu großer Umweg zu fahren ist.
Und wenn ich Autobahn mit der 25/3 fahre habe ich immer ein Auge auf die Rückspiegel um rechtzeitig zu sehen was mir von "hinten" droht um dann noch rechtzeitig auf die Standspur ziehen zu können.

Grusz

Bernd

Hi Bernd
Die /3 dürfte nicht viel schneller sein als meine kleine TS. Damit bin ich zwei oder dreimal in Holzwickede auf die B1. Erst ab Marsbruchstraße etwa, wo die 80Km/h beginnen, war ich außer Lebensgefahr.


Marcus,
hast Recht, war ja dann gut dass ich mich nicht habe hinreißen lassen schneller zu fahren. Von 90 auf 96Km/h ist man im Gefälle oder wenn man nicht aufpasst, recht schnell. Mit meinem 750Kg Anhänger bin ich da immer etwas grenzwertig und in Zukunft noch vorsichtiger.

Gruß
Willy
 
@Peter200D
In meiner Zeit als aaS beim TÜV hatten wir einmal so einen Fall, bzw. ein Vorabgespräch mit dem kreativen Geist. Mein damaliger Prüfstellenleiter war bekannt dafür, dass er solchen Ideen sehr offen gegenüber stand. Neben technischen Details (z.B. wird die Vorderradgabel zur Zugeinrichtung und muss dahingehend typgeprüft werden) scheiterte damals die Idee daran, dass für das gezogene Fahrzeug laut StVZO eine Zulassung als "Anhänger" erforderlich ist. Du wirst aber vermutlich das Moped abhängen und mit diesem rumfahren wollen. Dazu muss es aber als Krad zugelassen sein. Schieben dürftest Du Deinen "Mopedanhänger" aber, nur wiederum nicht auf der Straße. Du siehst, hier beißt sich die Katze in den Schwanz.
Die erwähnten Anhänger an Goldwings, Harleys, BMWs... sind ja auch als Anhänger zugelassen, daher kein Problem.
Wenn Du Zeit hast, ist aber mit Sicherheit der Gang zum TÜV/Dekra... und zur Zulassungsstelle aufschlussreich und sollte auch keine Kosten verursachen. Bin gespannt wie Du das Thema weiter verfolgen wirst.
AgF
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau so ist es - ein KFZ kann kein Anhänger sein.

Und darf nur bis zu nächsten Werkstatt geschleppt werden.

Früher gab es mal eine Abschleppgenehmigung. Z. B. um einen Unfallwagen mit der Schleppachse in eine andere Werkstatt zu bringen. Wurde wohl alles durch aufladen abgelöst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lang ist's her:
Der KR 200 mit seinen vier Varianten KR 200 mit Plexiglashaube, Cabrio-Limousine, Roadster und Sport wurde noch bis 1964 in immer kleineren Stückzahlen weitergebaut. Ab 1958 wurde er auch als Abholfahrzeug für Autohäuser und Werkstätten angeboten. Der Monteur, der einen Wagen zur Reparatur oder Inspektion abholte, fuhr mit dem Kabinenroller zum Kunden, montierte eine Abschleppstange an die Stoßstange des Kundenfahrzeugs sowie an ein Kupplungsstück an der linken Bremsankerplatte des Rollermobils, das durch diese Art der Befestigung gelenkt und führerlos hinterhergezogen werden konnte.
Messerschmitt_KR_200_Abholfahrzeug.jpg

Zitat und Bild aus Wikipedia (CC-by-SA-4.0).

Gruß,
Florian
 
Wie ist das dann mit einem Kleinwagen, der mittels Abschleppstange hinter einem Wohnmobil hergezogen wird? Sind das alles Schweizer?

VG Raul

Ein Betriebsfähiges Fahrzeug darf mit behördlicher Genehmigung geschleppt werden, es braucht, so meine etwas angestaubte Kenntnis, den LKW Führerschein weil das geschleppte Fahrzeug dann als zweiachsiger Anhänger anzusehen ist.

Gruß
Willy
 
Die StVO unterscheidet zwischen Abschleppen und Schleppen.
Abschleppen (§15a) ist die Pannenhilfe, die jeder gewähren darf.
Wer das abgeschleppte Fahrzeug steuert, braucht keinen Führerschein, muss nur min. 15 Jahre alt und geeignet sein. BAB darf nicht genutzt werden, Ziel sollte die nächste Werkstatt sein; soweit das Wichtigste in Kürze.
Schleppen ist dagegen eine Variante, die professionelle Firmen ausführen und für den Einzelfall auch eine behördliche Genehmigung brauchen.
 
Ein Betriebsfähiges Fahrzeug darf mit behördlicher Genehmigung geschleppt werden, es braucht, so meine etwas angestaubte Kenntnis, den LKW Führerschein weil das geschleppte Fahrzeug dann als zweiachsiger Anhänger anzusehen ist.

Gruß
Willy

Ich meine, dass der LKW-FS verpflichtend ist, wenn das abgeschleppte Fahrzeug für den Vorgang mit einer sogenannten "Roten Nummer" versehen wird.

VG
Guido
 
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