• Hinweis: Die Zustellung von Mail-Benachrichtigungen zu Microsoft-Diensten (Outlook.com, Hotmail, Live ) und United Internet ist zeitweise gestört. Die Ursache liegt außerhalb unserer Forums-Systeme. Unser Hosting-Provider arbeitet an der Behebung.

Motorrad ummelden in Hamburg

Moin,

ich verkaufe nur abgemeldet! Nach Erfahrungen in meinem Bekanntenkreis ist das der sicherste Weg.
Ein Bekannter von mir hat da richtig Lehrgeld bezahlt. Unfall mit "seiner" Versicherung mit großem Sachschaden etc. Muss nicht sein, klar, aber wenn es passiert bist Du der Dumme.
Da muss auch gar nicht der Käufer unzuverlässig sein. Es ist schon blöd genug wenn der Käufer geblitzt wird und Du nachweißen musst, dass Du es nicht warst, besonders beim Motorrad!
Als Käufer ist das zwar umständlicher, aber einen Bekannten mit Hänger oder Bus hat man irgendwie immer.
Ich habe es auch schon so gemacht, dass der Verkäufer das Motorrad mir angemeldet "auf Achse" gebracht hat, die Schilder mitgenommen und dann selbst abgemeldet hat. Danach erfolgte erst die Übergabe des Kaufpreises. Auch das ist Vertrauenssache aber für beide Parteien sicherer.
Es mag legale Wege geben die Halterhaftung bei Verkauf auszuschließen, aber das scheint wohl von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk unterschiedlich zu sein.

Gruß

Kai
 
Moin,

manchmal sind die gesetzlichen Regelungen anders als der Kaufvertrag sie haben will. Ich schreibe dass alle Risiken auf den Verkäufer über gehen, er baut einen Unfall, hat noch keine Versicherung, bekommt auch keinen Vertrag weil er zig Unfälle hatte, Geld hat er auch nicht, also zahlt erst einmal die gültige, also meine Versicherung mit allen Nachteilen für mich.

Ob es so ist weiß ich nicht, so wie die wenigsten hier, wie auch ich, ihr Kleingedrucktes in den umfangreichen Versicherungsbedingungen gelesen haben, so unterstelle ich mal.
Etliche Seiten trockenes Versicherungsgeschreibsel die man als Laie kaum versteht.....

Willy
 
Moin,

die Vordrucke vom ADAC sind in solchen Fällen sehr hilfreich. Hier sind Datum und Zeit der Übergabe festgehalten.
Verträge dürfen natürlich von gesetzlichen Regelungen abweichen. Die gesetzlichen Regelungen finden dann Anwendung, wenn ansonsten keine Regelungen getroffen wurden. Von sittenwidrigen Vereinbarungen mal abgesehen.
Wie die Versicherung es im Falle eines Vorfalles dann handhabt, weiß ich allerdings nicht.

Liebe Grüße,
Uwe
 
Morgen allerseits,

ich habe gar keine Lust mich mit all diesen Möglichkeiten zu beschäftigen, um mich im Fall der Fälle mit der Versicheung, dem Käufer oder sonst wem herumzuschlagen, ist mir alles zuviel.
Deshalb siehe #21.
In den letzten Jahren habe ich keine Gebrauchtfahrzeuge verkauft, das Gesabbel am Telefon geht mir schon gehörig gegen den Strich.
Wer meine Veraufbedingungen nicht akzepiert, auch gut.

Sollte ich dochmal ein komplettes gebrauchtes Motorrad kaufen, nur von Leuten die ich gut kenne, die mich gut kennen und wissen wie ich ticke.

Als ich meine G650 XC von einem Forenmitglied kaufte, kannte ich denjenigen bereits über 10 Jahre. Wir hatten uns des öfteren bei Ausfahrten gesehen oder bei diversen Festivitäten, oft stundenlang mit einander :sabbel: und :bier:.
Da wir aber 600 km voneinander entfernt wohnen, brachte er das abgemeldete Motorrad, zu einem unserer Treffen mit. Ich lud das Motorrad auf unsreren Pickup und meldete es irgendwann an.
Unkompliziert und ohne viel Blabla.

Mittlerweile melden wir Fahrzeuge nur noch über einen Zulassungdienst an/ab. Weil mir der Gang zum Strassenverkehramt schon zuwider ist, ich habe besseres zu tun.

Aber wie in allen Lebenslagen Affe <=> Seife!
 
Ich habe mal ein 15 Jahre altes Motorrad an einen langjährigen (realen, nicht Internet) Bekannten verkauft, der hat raus bekommen dass die EZ und das Baujahr nicht identisch waren da die Maschine drei Jahre im Laden gestanden hat. Leider hatte ich es im Kaufvertrag nicht entsprechend gewürdigt und nicht Baujahr durch Erstzulassung ersetzt.

In einem Schreiben von seinem Anwalt wurde eine erhebliche Kaufpreisminderung gefordert.
Mein Anwalt hat dann durch gesetzt dass die Karre zu mir zurück kam und die Nutzung durch ihn entsprechend abgezogen wurde.

Ein persönliches Gespräch wurde nicht gesucht und fand auch nie wieder statt. So kann es auch gehen....noch anzumerken ist dass der Schaden für ihn am Ende erheblich höher war als für mich.

Willy
 
Vermutlich wollte dieser „Bekannte“ nur Geld sparen.
Wenn ich ein so altes Motorrad kaufe, wäre es mir egal, ob es 15 oder 18 Jahre alt ist. Wobei man im Kaufvertrag tatsächlich statt des vermuteten Baujahres immer die sicher nachzuweisende Erstzulassung angeben sollte.

Gruß
Carsten
 
Zurück
Oben Unten