Neuer 2-Ventiler von BMW: W3-Cruiser Motor

Toll, ein Link zu ner Seite wo die Berechnung von Erfindervergütung erklärt wird. Wo steht da was von, dass ein Prof 500 Euro kriegt? Erfindervergütung ist umsatzabhängig! Wofür sollen die 500 sein? Anmeldepauschale die anteilig mit der Vergütung bzw Lizenzanalogie verrechnet wird? Woher stammt deine Info oder war es reine Spekulation?
In meiner Bundesbehörde werden für Verbesserungsvorschläge ("Erfindungen") zwischen 500 und 1000€ gezahlt, wenn sie umgesetzt werden.
Ähnliche Regelungen dürfte es an staatlichen Universitäten auch geben, sofern besagter Professor im Rahmen seiner Tätigkeit etwas "erfindet".

Gruss
Carsten
 
Toll, ein Link zu ner Seite wo die Berechnung von Erfindervergütung erklärt wird. Wo steht da was von, dass ein Prof 500 Euro kriegt? Erfindervergütung ist umsatzabhängig! Wofür sollen die 500 sein? Anmeldepauschale die anteilig mit der Vergütung bzw Lizenzanalogie verrechnet wird? Woher stammt deine Info oder war es reine Spekulation?

In öffentlichen Einrichtungen und vielen Unternehmen gibt es zusätzlich zur erfolgsabhängigen Erfindervergütung eine Prämie. Nur weil Du so etwas vielleicht nicht kennst, heißt es noch lange nicht, dass es so etwas nicht gibt. Toll, oder?
 
In öffentlichen Einrichtungen und vielen Unternehmen gibt es zusätzlich zur erfolgsabhängigen Erfindervergütung eine Prämie. Nur weil Du so etwas vielleicht nicht kennst, heißt es noch lange nicht, dass es so etwas nicht gibt. Toll, oder?

Diese besagte "Prämie" ist dann eine inhausige Regelung, z. B. um sich erstmal ein paar Rechte zu erkaufen. Sowas ist aber nicht allgemeingütig. Viele Firmen nutzen solche Programme um Erfindungsmeldungen zu generieren, nur deine Pauschalaussage, ein Prof kriegt dafür 500 Euro ist totaler Mumpitz. Andere Firmen zahlen 50 Euro pro Meldung und Erfinder, andere wieder 1000 Euro pro Anmeldung, runtergebochen auf z. B. 4 Erfinder bedeutet das dann 250 pro Nase. Andere zahlen für die Anmeldung höhere Summen kaufen aber damit das Recht über Auslandsanmeldungen selbst bestimmen zu dürfen.

Deie Aussage ist genauso als wenn ich sage alle BMW Fahrer sind grauhaarig und tragen Klapphelm. Es mag für viele zutreffen, es ist aber keine Bedingung. und nicht jeder Prof hat Anspruch auf 500 Euro, es mag welche geben, das ist aber keinesfalls eine allgemeingültige Regelung.
 
In meiner Bundesbehörde werden für Verbesserungsvorschläge ("Erfindungen") zwischen 500 und 1000€ gezahlt, wenn sie umgesetzt werden.
Ähnliche Regelungen dürfte es an staatlichen Universitäten auch geben, sofern besagter Professor im Rahmen seiner Tätigkeit etwas "erfindet".

Gruss
Carsten

Es gibt einen Unterschied zwischen Erfindungen und Verbesserungen. Teilweise wird in manchen Unternehmen alles in einen Topf geschmissen und unter dem betrieblichen Vorschlagwesen gebündelt. Eine Verbesserung ist nicht unbedingt eine Erfindung, genau wie eine Erfindung nicht unbedingt eine Verbesserung ist.
 
Es gibt einen Unterschied zwischen Erfindungen und Verbesserungen. Teilweise wird in manchen Unternehmen alles in einen Topf geschmissen und unter dem betrieblichen Vorschlagwesen gebündelt. Eine Verbesserung ist nicht unbedingt eine Erfindung, genau wie eine Erfindung nicht unbedingt eine Verbesserung ist.
Ganz klar lassen sich aber Erfindungen und Verbesserungen nicht immer voneinander abgrenzen.

Tante Wikipedia meint hierzu:

"Eine Erfindung ist eine schöpferische Leistung, durch die eine neue Problemlösung, also die Erreichung eines neuen Zieles mit bekannten Mitteln oder eines bekannten Zieles mit neuen Mitteln oder eines neuen Zieles mit neuen Mitteln, ermöglicht wird. Von Erfindungen wird besonders oft im Zusammenhang mit technischen Problemlösungen gesprochen ..."


 
Ganz klar lassen sich aber Erfindungen und Verbesserungen nicht immer voneinander abgrenzen.

Tante Wikipedia meint hierzu:

"Eine Erfindung ist eine schöpferische Leistung, durch die eine neue Problemlösung, also die Erreichung eines neuen Zieles mit bekannten Mitteln oder eines bekannten Zieles mit neuen Mitteln oder eines neuen Zieles mit neuen Mitteln, ermöglicht wird. Von Erfindungen wird besonders oft im Zusammenhang mit technischen Problemlösungen gesprochen ..."




Schon richtig. Nur sprachen wir eingangs über Patente. Es ist nicht möglich jede Erfindung oder Verbesserung zum Patent anzumelden. Verbesserungsvorschläge (im Hinblick auf Betriebsabläufe) können durchaus für den einzelnen Betrieb eine Neuerung sein, bei anderen ist es halt ein alter Hut. Erst wenn es eine technische Lehre ist, neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar, dann ist es auch patentierbar.

Verbesserungen von Betriebsabläufen sind in der Regel nicht patentierbar. Mir ging es nur darum, dass hier gerne ein paar Begriffe vermischt werden die miteinander nichts zu tun haben.
 
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