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Nordjung-Design Halterung aktzeptiert TÜV SÜD nicht

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Zuletzt bearbeitet:
Eine ländliche Prüfstelle anfahren. Mein Deutz D20 hatte einen ähnlichen Sitz, darum kennen die Prüfer auf dem Land sich mit sowas aus, die Bauern bauen auch viel selbst an den alten Kisten.

Willy

Wäre dann der nächste Schritt.
War die Hoffnung, dass es vllt eine gewisse Mundpropaganda gibt und jemand einen Prüfer empfehlen kann in und um München, der schon ähnliche Bauteile hat eintragen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da das Bauteil bei unterschiedlichen Bikeschmieden verwendet wird und diese einen ähnlichen Aufbau hat, wie die von Walzwerk. Bin ich erstmal mit einen gutem Gewissen in die Sache gegangen.
...

Dazu auch eine Anmerkung:
Umbauer, die davon leben, dass sie regelmäßig solche Teile verbauen, erwerben durch die Praxiserfahrung eine Kompetenz, die ihnen Abnahmen erleichtern; ähnlich ist das mit Gespannbauern.
Vielleicht kann man dir dort helfen, wenn es auch etwas aufwändiger wird.
 
Moin,

dann meldet sich doch der Hersteller selbst zu Wort.

Ich find Forum super, wie schnell aus einer einfachen Frage immer ein Lauffeuer entsteht mit unfassbar viel Halbwissen, was sich teilweise schon als rufschädigend ließt.

Zu den wichtigsten Punkten die geklärt werden sollten.

Wir verkaufen unsere Halterungen mit einen "Bauteilgutachten" wir hätten das ganze auch "Laborgutachten" oder "Festigkeitsgutachten" nennen können.

Wir verkaufen es NICHT als TEILEGUTACHTEN. Denn ein Teilegutachten ist nach Paragraf 19.3 verifiziert worden vom TÜV und kann ähnlich wie eine ABE ohne weitere Prüfung am Fahrzeug eingetragen werden.
Außerdem wird explizit schon im Angebot und in der Rechnung welche unsere Kunden erhalten darauf hingewiesen, dass unsere Bauteile nach Paragraf 21 einer Prüfstelle vorzustellen sind und eingetragen werden müssen.

Wenn die Herren wüssten, dass ein 2.2 Werkszeugnis (hier in diesem Fall von der Firma August Müller) nur ausgestellt werden kann, wenn das Unternehmen nach ISO 9001 zertifiziert ist, wäre die Frage hinfällig, ob eine gleichbleibende Qualität gewehrleistet ist, denn das ist sie.
Da ich in dieser Firma hauptberuflich arbeite und Nordjung Design an der Freude am Schrauben, nebenberuflich betreibe, möchte ich auch die nächste Frage beantworten, nein, wir können uns keine ABE für 60,000€ leisten wie eine Firma wie z.B Wunderlich, SE oder ähnliche.

Darum entwickeln wir Bauteile mit höchster Qualität, sodass unsere Aluminiumhalterungen aus EN AW-6082 aus einer Sondercharge hergestellt werden, welche eine Streckgrenze annähernd S355 besitzen.
Denn wir wissen, Zugfestigkeit ist schön und gut, aber es Zählt die Streckgrenze. Außerdem wird die Verschleißfestigkeit durch das anodisieren der Halterung gesteigert, sodass jede Freundin (auch über 100Kg) auf dieser Halterung sicher fahren kann (sofern der Anbau korrekt durchgeführt wurde).

Zurück zum Thema.
Es sind weit mehr als 100 Halterungen verkauft und eingetragen, wir selbst arbeiten mit Rock n Roll Custom, Brückner Manufaktur, Woidwerk und anderen bekannten Herstellern zusammen.
Außerdem können wir selbst auch unterstützen und uns um die Eintragung kümmern.
In letzter Instanz nehmen wir auch die Halterung zurück.

Das Bauteil, sowie der Rahmen wurden vom Tüv über einen Dauerschwingtest erprobt. Zusätzlich haben wir einen Dauertester, welcher bereits 9000Km mit 120Kg auf dieser Halterung unterwegs ist und keinerlei Anzeichen von Ermüdung am Bauteil, sowie am Rahmen zu sehen ist.

Man kann aber sicherlich auch einen Besenstiel nehmen und eine Plattschaufel.

Ich hoffe sehr, dass ich mit meinen Aussagen etwas Licht ins dunkle rücken konnte und hoffe, dass Nordjung Design weiterhin als seriöses Kleinunternehmen gesehen wird.

Bei weiteren Fragen stehe ich selbstverständlich allen zur Verfügung.
 
Amen, so aussagen wie das teil wird mit 2 Schrauben angespaxt halte ich auch für lächerlich,

die Rahmenhalterung wird aus dem „vollen“ gefräst wer meint da könnte was passieren oh mann.. keine Worte


Moin,

dann meldet sich doch der Hersteller selbst zu Wort.

Ich find Forum super, wie schnell aus einer einfachen Frage immer ein Lauffeuer entsteht mit unfassbar viel Halbwissen, was sich teilweise schon als rufschädigend ließt.

Zu den wichtigsten Punkten die geklärt werden sollten.

Wir verkaufen unsere Halterungen mit einen "Bauteilgutachten" wir hätten das ganze auch "Laborgutachten" oder "Festigkeitsgutachten" nennen können.

Wir verkaufen es NICHT als TEILEGUTACHTEN. Denn ein Teilegutachten ist nach Paragraf 19.3 verifiziert worden vom TÜV und kann ähnlich wie eine ABE ohne weitere Prüfung am Fahrzeug eingetragen werden.
Außerdem wird explizit schon im Angebot und in der Rechnung welche unsere Kunden erhalten darauf hingewiesen, dass unsere Bauteile nach Paragraf 21 einer Prüfstelle vorzustellen sind und eingetragen werden müssen.

Wenn die Herren wüssten, dass ein 2.2 Werkszeugnis (hier in diesem Fall von der Firma August Müller) nur ausgestellt werden kann, wenn das Unternehmen nach ISO 9001 zertifiziert ist, wäre die Frage hinfällig, ob eine gleichbleibende Qualität gewehrleistet ist, denn das ist sie.
Da ich in dieser Firma hauptberuflich arbeite und Nordjung Design an der Freude am Schrauben, nebenberuflich betreibe, möchte ich auch die nächste Frage beantworten, nein, wir können uns keine ABE für 60,000€ leisten wie eine Firma wie z.B Wunderlich, SE oder ähnliche.

Darum entwickeln wir Bauteile mit höchster Qualität, sodass unsere Aluminiumhalterungen aus EN AW-6082 aus einer Sondercharge hergestellt werden, welche eine Streckgrenze annähernd S355 besitzen.
Denn wir wissen, Zugfestigkeit ist schön und gut, aber es Zählt die Streckgrenze. Außerdem wird die Verschleißfestigkeit durch das anodisieren der Halterung gesteigert, sodass jede Freundin (auch über 100Kg) auf dieser Halterung sicher fahren kann (sofern der Anbau korrekt durchgeführt wurde).

Zurück zum Thema.
Es sind weit mehr als 100 Halterungen verkauft und eingetragen, wir selbst arbeiten mit Rock n Roll Custom, Brückner Manufaktur, Woidwerk und anderen bekannten Herstellern zusammen.
Außerdem können wir selbst auch unterstützen und uns um die Eintragung kümmern.
In letzter Instanz nehmen wir auch die Halterung zurück.

Das Bauteil, sowie der Rahmen wurden vom Tüv über einen Dauerschwingtest erprobt. Zusätzlich haben wir einen Dauertester, welcher bereits 9000Km mit 120Kg auf dieser Halterung unterwegs ist und keinerlei Anzeichen von Ermüdung am Bauteil, sowie am Rahmen zu sehen ist.

Man kann aber sicherlich auch einen Besenstiel nehmen und eine Plattschaufel.

Ich hoffe sehr, dass ich mit meinen Aussagen etwas Licht ins dunkle rücken konnte und hoffe, dass Nordjung Design weiterhin als seriöses Kleinunternehmen gesehen wird.

Bei weiteren Fragen stehe ich selbstverständlich allen zur Verfügung.
 
Amen, so aussagen wie das teil wird mit 2 Schrauben angespaxt halte ich auch für lächerlich,

die Rahmenhalterung wird aus dem „vollen“ gefräst wer meint da könnte was passieren oh mann.. keine Worte

Es wurde von mir auch in "keinster" Weise die Rahmenhalterung kritisiert. Es war lediglich, die Frage nach einem Sachverständigen, der diese Halterung in der Umgebung kennt, bzw. keine Angst hat so etwas einzutragen.
Was daraus das Forum dann wieder macht, ist eine andere Frage...

Zu den Mitbewerbern:
- SE hat nur ein Stahlrohr mit einer Schraube und hat ein 19.3 Gutachten. Sieht aber kacke aus.
- Walzwerk Halterung ist sehr ähnlich und hat kein 19.3 Gutachten und auch keine Festigkeitsprüfung die mit beiliegt. Wird trotzdem eingetragen.

Das Bauteil ist wertig, es ist kein Wald und Wiesen Aluminium, es wurden Versuche durchgeführt (einziger Hinweis, vllt mit 150kg solche Schwingversuche machen, dann ist auch 99,99% aller Fahrer abgedeckt).
Aus der Sicht eines Konstrukteurs ist die Lösung vollkommen in Ordnung. Ovales Rohr mit Ovalen Aluminium-Fräs-Teil welches mit Schrauben doppelt gehalten wird und keinen Meter lang ist.
 
Ich meinte ja auch nicht dich

Es wurde von mir auch in "keinster" Weise die Rahmenhalterung kritisiert. Es war lediglich, die Frage nach einem Sachverständigen, der diese Halterung in der Umgebung kennt, bzw. keine Angst hat so etwas einzutragen.
Was daraus das Forum dann wieder macht, ist eine andere Frage...

Zu den Mitbewerbern:
- SE hat nur ein Stahlrohr mit einer Schraube und hat ein 19.3 Gutachten. Sieht aber kacke aus.
- Walzwerk Halterung ist sehr ähnlich und hat kein 19.3 Gutachten und auch keine Festigkeitsprüfung die mit beiliegt. Wird trotzdem eingetragen.

Das Bauteil ist wertig, es ist kein Wald und Wiesen Aluminium, es wurden Versuche durchgeführt (einziger Hinweis, vllt mit 150kg solche Schwingversuche machen, dann ist auch 99,99% aller Fahrer abgedeckt).
Aus der Sicht eines Konstrukteurs ist die Lösung vollkommen in Ordnung. Ovales Rohr mit Ovalen Aluminium-Fräs-Teil welches mit Schrauben doppelt gehalten wird und keinen Meter lang ist.
 
Hallo,

[...]
Zu den wichtigsten Punkten die geklärt werden sollten. [und alles weitere]

Das sind die Aussagen, die wir als Stellungnahme von Anbietern und Herstellern sehr gerne sehen. Hier in den sachlichen Dialog einstzusteigen, ist der richtige Weg.

Der folgende Teil

Moin,

dann meldet sich doch der Hersteller selbst zu Wort.

Ich find Forum super, wie schnell aus einer einfachen Frage immer ein Lauffeuer entsteht mit unfassbar viel Halbwissen, was sich teilweise schon als rufschädigend ließt. [...]

Das sind die Posts, die wir vor allem von Gewerblichen nicht gerne sehen. Man kann nicht auf der einen Seite von Halbwissen sprechen, ohne selber zu wissen, wer sich hinter welchem Namen verbirgt - und da gibt es schon einige qualifizierte Fachkräfte. D.h. bitte immer sachlich blieben.

Zu den Posts: Wir als Admins verfolgen nahezu jeden Thread. Und viele wissen, dass wir schnell sind, was problematische Posts angeht. Aus dem Grunde weise ich das Thema Rufschädigung zurück, da wir dazu keinen Anlass gefunden haben. Posts, die von dir oder euch als problematisch gesehen werden, können über die Meldefunktion bei uns angezeigt werden. Davon dann bitte Gebrauch machen.

Und nun bitte ich um eine sachliche Diskussion.

Das Adminteam
 
Ich denke Post Nr 15 ist voll neben der Kappe, der Verfasser Frank hat keinerlei Hintergründe und Bauzeichnungen geschweige denn Ahnung welches Material verwendrt wird und schreibt etwas von einem Rohr das angespaxt wird. Ich meine solch ein Post wo viele technisch versierte Unterwegs sind ist dem Forum nicht würdig. Die Halterung wird quasi präzise gefertigt das die Halterung in das Hauptrohr eingeführt wird und kaum spiel hat und von den 2 Schrauebn lediglich in Position gehalten wird. Die Kraftübertragung ist quasi auf das innere des Hauptrahmenrohres.

Ist der Kardanflansch auch nur mir 4 Schrauben „angespaxt“?
Ich weiss nicht was so ein Post bringen soll ausser das Produkt schlecht zu reden.




Hallo,



Das sind die Aussagen, die wir als Stellungnahme von Anbietern und Herstellern sehr gerne sehen. Hier in den sachlichen Dialog einstzusteigen, ist der richtige Weg.

Der folgende Teil



Das sind die Posts, die wir vor allem von Gewerblichen nicht gerne sehen. Man kann nicht auf der einen Seite von Halbwissen sprechen, ohne selber zu wissen, wer sich hinter welchem Namen verbirgt - und da gibt es schon einige qualifizierte Fachkräfte. D.h. bitte immer sachlich blieben.

Zu den Posts: Wir als Admins verfolgen nahezu jeden Thread. Und viele wissen, dass wir schnell sind, was problematische Posts angeht. Aus dem Grunde weise ich das Thema Rufschädigung zurück, da wir dazu keinen Anlass gefunden haben. Posts, die von dir oder euch als problematisch gesehen werden, können über die Meldefunktion bei uns angezeigt werden. Davon dann bitte Gebrauch machen.

Und nun bitte ich um eine sachliche Diskussion.

Das Adminteam
 
Moin,
dann meldet sich doch der Hersteller selbst zu Wort.

Ich find Forum super, wie schnell aus einer einfachen Frage immer ein Lauffeuer entsteht mit unfassbar viel Halbwissen, was sich teilweise schon als rufschädigend ließt.

Zu den wichtigsten Punkten die geklärt werden sollten.

Wir verkaufen unsere Halterungen mit einen "Bauteilgutachten" wir hätten das ganze auch "Laborgutachten" oder "Festigkeitsgutachten" nennen können.

Wir verkaufen es NICHT als TEILEGUTACHTEN. Denn ein Teilegutachten ist nach Paragraf 19.3 verifiziert worden vom TÜV und kann ähnlich wie eine ABE ohne weitere Prüfung am Fahrzeug eingetragen werden.
Außerdem wird explizit schon im Angebot und in der Rechnung welche unsere Kunden erhalten darauf hingewiesen, dass unsere Bauteile nach Paragraf 21 einer Prüfstelle vorzustellen sind und eingetragen werden müssen.

Wenn die Herren wüssten, dass ein 2.2 Werkszeugnis (hier in diesem Fall von der Firma August Müller) nur ausgestellt werden kann, wenn das Unternehmen nach ISO 9001 zertifiziert ist, wäre die Frage hinfällig, ob eine gleichbleibende Qualität gewehrleistet ist, denn das ist sie.
Da ich in dieser Firma hauptberuflich arbeite und Nordjung Design an der Freude am Schrauben, nebenberuflich betreibe, möchte ich auch die nächste Frage beantworten, nein, wir können uns keine ABE für 60,000€ leisten wie eine Firma wie z.B Wunderlich, SE oder ähnliche.

Darum entwickeln wir Bauteile mit höchster Qualität, sodass unsere Aluminiumhalterungen aus EN AW-6082 aus einer Sondercharge hergestellt werden, welche eine Streckgrenze annähernd S355 besitzen.
Denn wir wissen, Zugfestigkeit ist schön und gut, aber es Zählt die Streckgrenze. Außerdem wird die Verschleißfestigkeit durch das anodisieren der Halterung gesteigert, sodass jede Freundin (auch über 100Kg) auf dieser Halterung sicher fahren kann (sofern der Anbau korrekt durchgeführt wurde).

Zurück zum Thema.
Es sind weit mehr als 100 Halterungen verkauft und eingetragen, wir selbst arbeiten mit Rock n Roll Custom, Brückner Manufaktur, Woidwerk und anderen bekannten Herstellern zusammen.
Außerdem können wir selbst auch unterstützen und uns um die Eintragung kümmern.
In letzter Instanz nehmen wir auch die Halterung zurück.

Das Bauteil, sowie der Rahmen wurden vom Tüv über einen Dauerschwingtest erprobt. Zusätzlich haben wir einen Dauertester, welcher bereits 9000Km mit 120Kg auf dieser Halterung unterwegs ist und keinerlei Anzeichen von Ermüdung am Bauteil, sowie am Rahmen zu sehen ist.

Man kann aber sicherlich auch einen Besenstiel nehmen und eine Plattschaufel.

Ich hoffe sehr, dass ich mit meinen Aussagen etwas Licht ins dunkle rücken konnte und hoffe, dass Nordjung Design weiterhin als seriöses Kleinunternehmen gesehen wird.

Bei weiteren Fragen stehe ich selbstverständlich allen zur Verfügung.

Moin Jan.

jetzt bleib mal ruhig. Das Problem ist ja eben nicht Deine Bauteilqualität.
Also mußt Du auch hier nicht die Welle machen wer, was seit wann alles wie gut kann.

Von meiner Seite aus ist das Problem in der fehlenden Verantwortlichkeit der §21-Prüfer zu suchen.
Denn die weigern sich ja meist, sowas einzutragen. Es sei denn, der Hersteller (hier also DU) bringt ein Teilegutachten bei.
Die Kosten verorte ich bei den vermuteten Stückzahlen in der Größenordnung einer Unwirtschaftlichkeit. Deine in den Raum gestellten 60t€ kann ich nicht verifizieren.
Als traurig empfinde ich die Haltung der sogenannten "Sachverständigen" ebenfalls.

Was also tun als Kleinhersteller bzw. Konstrukteur ?
Ich würde mir entsprechende Prüfstellen/Prüfer raussuchen, zu denen man seine Kunden schicken kann.

Denn einen Kunden mit einem BauTEILGUTACHTEN zum TÜV gehen zu lassen ist ja augenscheinlich hier nicht von Erfolg gekrönt und macht schlechte Stimmung.
Die Bezeichnung würde ich vorsichtshalber auch in "Festigkeitsgutachten" ändern an Deiner Stelle. Denn das ist es ja.

Dann sollte guten Geschäften nichts mehr im Wege stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Gee,

es liegt mir fern etwas schlecht zu reden, was mir nicht bekannt ist.
Dein Bauteil hat also ein Zertifikat für‘s verwendete Material und auch einen Dauerschwingtest bestanden.
Ob eine formschlüssige Kraftübertragung auf den Rahmen stattfindet bzw durch die Toleranzen im Rahmenbau stattfinden kann oder doch die 2 Schrauben einiges der Kräfte übertragen müssen kann wohl nur ein Gutachter klären.
Ebenso ob der Rahmen für diesen Anbau geeignet ist.
Die Sitzhalterung scheint ein Sicherheitsteil zu sein, da ist man mit Gutachten schon mal vorsichtiger als bei einer Nummernschildhalterung.
Ob sich ein TÜV Prüfer dafür so weit aus dem Fenster lehnt?
Da es aber nach Deiner Aussage schon rund 100 Mal geklappt hat, kann man dem TE die entsprechenden Prüfer benennen und er bekommt die Halterung eingetragen.

Gruss, Frank
 
Moin moin,

ich fasse mich kurz, da es hier nicht um Nordjung Design geht, sondern darum, dass der Florian sein Motorrad abgenommen bekommt.

Unsere Kunden erhalten von uns den vollsten Support und derzeit wird sich darum gekümmert, dass der Umbau auf ganz normalen Wege eingetragen wird, wie die 100 Umbauten zuvor auch schon.

Dennoch kann ich einige Dinge nicht unkommentiert lassen.

@ Frank. Du möchtest nichts schlecht Reden, was du nicht kennst. Redest aber flappig von "anspaxen" und das unsere Politiker eher eine neue Sprache lernen. AHA, ein Kommentar, welcher wirklich sachlich war.

@ hg filder. So wie ich vorsichtig sein möchte, welche Worte ich wähle, da hier viele User dabei sind die viel Know-How mitbringen, möchte ich diese Vorsicht aber auch von den anderen erbitten.
Denn so ein Kommentar wie "Ein Anbieter, der in der heutigen Zeit ein solches sicherheitsrelevantes Bauteil ohne ordentliches Teilegutachten anbietet, ist nicht seriös.
Entweder scheut man die Kosten oder weiß von vorneherein, dass das nix wird. Also Finger weg." welcher von einem anderen ADMIN verfasst wurde, ist für mich schon sehr fragwürdig und teilweise Rufschädigend.
Wie bereits erklärt, wir als 2 Mann Kleinunternehmen haben nicht die finanziellen Mittel um eine ABE zu beauftragen. Wir tun aber alles andere, um die Bauteile zu Prüfen und fertigen auf höchsten Qualitätsniveau und verkaufen sicher keine Bauteile, welche nicht die Anforderungen erfüllen.

Auch ein Kommentar wie "Da wird auf der Homepage schon was von TÜV-Bauteilgutachten geschwätzt
Andernfalls soll er das Teil wegen falscher Angaben zurücknehmen. (Homepage solltest Du vorher mal als screenshot speichern."

Wir haben nie etwas falsches behauptet.
Wie bereits beschrieben, werden wir uns Gedanken machen, und es zukünftig als Festigkeitsgutachten ausweisen.

Wir kennen uns hier im Norden mit Wellen aus und wie man drauf surft.
Eine machen möchte ich nicht, aber ich möchte doch gern darauf hinweisen, dass diese schnellen Kommentare meist dem Ersteller nicht wirklich weiterhelfen und ein Produkt o. Firma schnell ins falsche Licht rücken.
Hätte ich keine Information aus einer Gruppe bekommen, hätte ich nicht die Chance gehabt für Nordjung zu sprechen.

Ich bedanke mich vorab für das Verständnis.
 
...derzeit wird sich darum gekümmert, dass der Umbau auf ganz normalen Wege eingetragen wird, ...

...es zukünftig als Festigkeitsgutachten ausweisen.

DAS sind aus meiner Sicht die anerkennenswerten Ergebnisse Deiner Bemühungen.
Wenn Du/ihr es geschafft habt, das Teil eintragen zu lassen, wäre eine Rückmeldung schön, wie es bei wem denn geklappt hat.
 
Gee, ob einem die Sprache des anderen gefällt ist subjektiv.
Mir geht es um die Sache.
Der TE bat um Hilfestellung zur Eintragung seiner Sitzhalterung.
Er führte Argumente auf, welche die TÜV-Ingenieure daran hinderten, die Eintragung durchzuführen.
Wenn es nur ausgewählte TÜV-Ingenieure eintragen, fehlt entweder die fachliche Kompetenz der Anderen oder die Unterlagen sind nicht vollständig.

Frank
 
Gee, ob einem die Sprache des anderen gefällt ist subjektiv.
Mir geht es um die Sache.
Der TE bat um Hilfestellung zur Eintragung seiner Sitzhalterung.
Er führte Argumente auf, welche die TÜV-Ingenieure daran hinderten, die Eintragung durchzuführen.
Wenn es nur ausgewählte TÜV-Ingenieure eintragen, fehlt entweder die fachliche Kompetenz der Anderen oder die Unterlagen sind nicht vollständig.

Frank

Hallo Frank,

So einfach ist es leider nicht. Da ich selbst einige Umbauten gemacht habe, auch mit selbst gebauten Teilen ohne Prüfberichte, hängt es nicht nur an der Kompetenz der Prüfer (aaS) sondern auch an deren Willen die Prüfkompetenz einzusetzen. Da gibt es halt welche, die ihren Ingenieurstitel als solchen verstehen und mit Sachverstand prüfen. Es gibt aber auch andere die nur auf Basis von ausführlichen Gutachten nur die Gutachten abschreiben.

Ich hatte letztens erst das Vergnügen trotz Teilegutachten von SE, betraf Gabelkartuschen, lange suchen zu müssen bis ich einen Prüfer fand. Bei den meisten war die Hauptausrede, dass ich ja schob einige Änderungen am Fahrzeug hätte und die Wechselwirkung mit der neuen Gabelbrücke und der Kartusche nicht einfach so möglich wäre. Mein dezenter Hinweis, dass alles besser ist als die Seriengabelbrücke und die Kartusche eine deutliche Verbesserung wurde nicht akzeptiert.

Anderes Beispiel, Bremszylinder von Suzuki an BMW, da wollte ein Prüfer eine Freigabe von Suzuki sehen, dass die Bremse auf der BMW zugelassen ist. Für ein Großserienteil mit gleichem Kolbendurchmesser...

Fazit, was der eine Prüfer macht macht noch lange nicht der andere, egal ob ABE, Teilegutachten oder ohne Unterlagen.

Gruß

Jogi
 
Jogi,

auch ich habe mehrere 2, 3 und 4-rädrige Fahrzeuge zugelassen, deren Zulassung Teil 1 durch Umbauten mehrere Anhänge haben.
Die Umbauten wurden im Vorfeld mit einem sehr kompetenten und auch motivierten Prüfer abgestimmt.
Der aber auch ganz klar sagte was geht und was nicht.
Und den netten Hinweis gab, daß man
  • für alle Sicherheitsaspekte eh' selbst verantwortlich ist
  • im Schadensfall gerne die Produkthaftung des Herstellers in Anspruch nehmen kann, dafür aber einen langen Atem braucht
  • er ohne Teilegutachten nur etwas einträgt, was er auch vertreten kann.
Denn beim letzteren haftet er mit, seine Versicherung bzw. sein Arbeitsgeber wird Ihm schon genau sagen ab wann er seine Kompetenz überschreitet.

Wie auch immer, solange der TE, der Hersteller und alle Anderen die involviert sind damit zufrieden sind ist ja alles gut.

Gruß, Frank
 
Hallo Frank,

So einfach ist es leider nicht. Da ich selbst einige Umbauten gemacht habe, auch mit selbst gebauten Teilen ohne Prüfberichte, hängt es nicht nur an der Kompetenz der Prüfer (aaS) sondern auch an deren Willen die Prüfkompetenz einzusetzen. Da gibt es halt welche, die ihren Ingenieurstitel als solchen verstehen und mit Sachverstand prüfen. Es gibt aber auch andere die nur auf Basis von ausführlichen Gutachten nur die Gutachten abschreiben.

Ich hatte letztens erst das Vergnügen trotz Teilegutachten von SE, betraf Gabelkartuschen, lange suchen zu müssen bis ich einen Prüfer fand. Bei den meisten war die Hauptausrede, dass ich ja schob einige Änderungen am Fahrzeug hätte und die Wechselwirkung mit der neuen Gabelbrücke und der Kartusche nicht einfach so möglich wäre. Mein dezenter Hinweis, dass alles besser ist als die Seriengabelbrücke und die Kartusche eine deutliche Verbesserung wurde nicht akzeptiert.

Anderes Beispiel, Bremszylinder von Suzuki an BMW, da wollte ein Prüfer eine Freigabe von Suzuki sehen, dass die Bremse auf der BMW zugelassen ist. Für ein Großserienteil mit gleichem Kolbendurchmesser...

Fazit, was der eine Prüfer macht macht noch lange nicht der andere, egal ob ABE, Teilegutachten oder ohne Unterlagen.


Gruß

Jogi

Hallo Jogi,

Das ist, und war ja schon immer so.
Ein Prüfer, der gewillt ist und entsprechende Kenntnisse hat, wird solche Sachen evtl. eintragen.

Aber viele machen es eben nicht, weil die auch immer mehr Druck bekommen.

Früher musste man auch verschiedenen Prüfstellen anfahren, wenn man eine Zubehör Sitzbank nur mit Materialgutachten eingetragen haben wollte.

Seit vor einigen Jahren Prüfer wegen „Gefälligkeitsgutachten“, bzw. Eintragungen vor allem in der Harley-Szene aufgefallen sind, hatte sich die Bereitschaft für Eintragungen nochmal gehörig reduziert.

Wenn ich jedoch gerade 2-Ventiler Umbauten sehe und angeblich alles eingetragen lese, dann habe ich oft das Gefühl, da wird es noch gemacht :pfeif:.

Die Halterung von Gee sieht wertig gefertigt aus, aber zu beurteilen, ob die unter allen Gesichtspunkten hält, kann m.M auch kein TÜV Ingenieur einfach so beurteilen/bestätigen.

Wie schon angemerkt wurde, haben einige Firmen Erfahrungen mit Prüfern hinsichtlich ihrer Umbauten. Und Unterstützung hat Gee ja hier schon angeboten.

Nur sollte man auch so fair sein, und in der Beschreibung nicht in fetter Schrift auf „problemlose Eintragung“ hinweisen.

Gruß Wolfgang
 
.... Ich find Forum super, wie schnell aus einer einfachen Frage immer ein Lauffeuer entsteht mit unfassbar viel Halbwissen ....

Dieser Kommentar besteht aus sich widersprechenden Satzteilen. Einerseits sagst Du, dass Du [die Institution] Forum "super" findest, andererseits schreibst Du, dass ein Forum unfassbar viel Halbwissen offenbart. Ist das jetzt gut, oder ist das schlecht?
 
Da ich schon zitiert wurde...
Was mich stört, ist der Begriff "Bauteilgutachten", der für die meisten Laien synonym nit "Teilegutachten" erscheint.
Aber das wurde ja erfreulicherweise schon erkannt.
Auch die Aussage, dass eine Eintragung problemlos möglich sei, gilt erst mal nur für das Umfeld des Herstellers.

Zur Praxis muss man sagen, dass Teilehersteller, die nachweislich eine ausreichende Erfahrung haben, üblicherweise mit "ihrem" Sachverständigen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Ein ganz deutliches Beispiel dafür ist der Gespannbau. Der Hersteller bringt seine Fahrzeuge nicht ohne den engagierten Sachverständigen auf die Straße; umgekehrt ist der Prüfer auf spezielles Wissen und Erfahrung des Erbauers angewiesen.

Und nicht jeder, der bei TÜC, DEKRA etc. arbeitet, kennt sich mit Zweirädern so gut aus. Neben dem eigenen aktiven Fahren ist auch lanjährige Erfahung notwendig, ehe jemand verantwortungsvoll sicherheitsrelevante Teile begutachten kann.
 
Wie MM sehr richtig sagte: Bei Umbauten vorher mit dem aaS reden, dann kann das klappen.

Ich spreche da aus Erfahrungen: An meinen Mopeds habe ich schon viele Umbauten gemacht. Diese vorher mit einem aaS durchgesprochen, der sagt dann schon, was er abnehmen wird und was nicht. Beispiel: Mein Lieblings-aaS mag keine Maßnahmen, welche die Kiste lauter machen wie z.B offene Lufttrichter (sowieso Unfug, wenn Vergaser und Nockenwelle nicht entsprechend angepaßt wurden). Trotzdem sieht man immer wieder Mopeds mit offenen Lufttrichtern und TÜV. Ich habe schon Harley-Umbauten gesehen, bei den man vermuten kann, dass die Herren von den MCs mit etwas Druck oder Kohle oder beidem nachgeholfen haben, um diesen abenteuerlichen Pfusch durchzusetzen.

Umgekehrt: Mein Team und ich haben vor Jahren eine BMW GT1300 auf bivalenten Erdgasbetrieb umgebaut, und wir haben TÜV bekommen einschließlich Abgasgutachten ( dazu mussten wir extra zum TÜV Stuttgart fahren).

https://www.auto.de/magazin/erdgas-motorrad-vom-tuev-abgesegnet/

Vorher wurden alle Details in mehrfachen Sitzungen mit dem TÜV Bayreuth und seinem Chef ( der ist aaS) durchgesprochen, und wir haben detaillierte Festigkeitsberechnung mit der Finite-Elemente-Analyse vorgelegt. Dann ist alles mögliche machbar.

Nebenbei: Wer sich für die o.g. „Computerstatik“ Finite-Elemente-Analyse interessiert: Da gibt es ein prima Tool für Windows, Mac und Linux kostenlos! Es kann mit vielen CAD-Programmen zusammenarbeiten. Sehr leistungsfähig, darf jeder herunterladen und nutzen:

https://z88.de/

Wurde von mir (die Ur-Versionen wurden tatsächlich von mir allein programmiert) und meinem Team an der Uni Bayreuth entwickelt. Mein Nachfolger Prof. Tremmel führt die Entwicklung fort. Also: Wer etwas festigkeitsmäßiges selbst bauen und abnehmen lassen will: Hier wäre ein passendes Rechenprogramm. Das ist keine Werbung, denn es kostet ja nichts - Z88 in der heutigen Fassung wurde mit Steuergeldern entwickelt, daher geben wir es kostenfrei ab.

Viele Grüße
Frank
 
Das ist keine Werbung, denn es kostet ja nichts - Z88 in der heutigen Fassung wurde mit Steuergeldern entwickelt, daher geben wir es kostenfrei ab.
)(-: Sehr, sehr lobenswert! Da könnten sich z.B. Elsevier und der Beuth-Verlag eine ganz dicke Scheibe von abschneiden! )(-:

Gruß,
Florian
 
)(-: Sehr, sehr lobenswert! Da könnten sich z.B. Elsevier und der Beuth-Verlag eine ganz dicke Scheibe von abschneiden! )(-:

Gruß,
Florian

Diese Bemerkung ist absolut daneben.
Befasse Dich erst einmal mit dem Aufwand zur Erstellung von Lehrbüchern oder der Arbeit der Fachgremien zur Bearbeitung und Aktualisierung der Normen bevor Du in dieses moderne Gehetze einstimmst.

PS: Übrigens läuft gerade eine Klage vor dem EuGH gegen die Kosten für Normenbücher.
Grund ist eine Aussage der EU das Normen Gesetzescharakter haben und Gesetze müssen für jeden Bürger kostenfrei zugänglich sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Bemerkung ist absolut daneben.
Befasse Dich erst einmal mit dem Aufwand zur Erstellung von Lehrbüchern oder der Arbeit der Fachgremien zur Bearbeitung und Aktualisierung der Normen bevor Du in dieses moderne Gehetze einstimmst.

PS: Übrigens läuft gerade eine Klage vor dem EuGH gegen die Kosten für Normenbücher.
Grund ist eine Aussage der EU das Normen Gesetzescharakter haben und Gesetze müssen für jeden Bürger kostenfrei zugänglich sein.

Moin liebe Gemeinde,

was bitteschön ist daneben wenn Florian jemand, in diesem Fall Frank und sein Team, dafür lobt, daß Sie Ihre gewonnenen Erkenntnisse kostenfrei ins Netz stellen.
Wäre sicherlich besser Joachim, wenn du das berücksichtigen würdest was MM als letzten Satz auf seiner Seite stehen hat: das er allen dankt die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem Ihre Klappe gehalten haben.

Es kotzt mich langsam an wie hier einige Mitglieder mit Ihren sinnfreien und hirnlosen Kommentaren die Stimmung versuchen zu vermiesen.

Schönen Restnachmittag
Gruß
Christian
 
Moin liebe Gemeinde,

was bitteschön ist daneben wenn Florian jemand, in diesem Fall Frank und sein Team, dafür lobt, daß Sie Ihre gewonnenen Erkenntnisse kostenfrei ins Netz stellen.
Wäre sicherlich besser Joachim, wenn du das berücksichtigen würdest was MM als letzten Satz auf seiner Seite stehen hat: das er allen dankt die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem Ihre Klappe gehalten haben.

Es kotzt mich langsam an wie hier einige Mitglieder mit Ihren sinnfreien und hirnlosen Kommentaren die Stimmung versuchen zu vermiesen.

Schönen Restnachmittag
Gruß
Christian

Lieber Christian,
leider bist Du derjenige der einen (ich zitiere) "sinnfreien und Hirnlosen Kommentar.." abgegeben hat.
Mit ein wenig nachdenken hättest Du verstanden, dass sich mein Kommentar allein auf die unpassende Verknüpfung zwischen öffentliche Bildungs- und Forschungseinrichtungen und der zur Kosten Deckung verpflichteten Unternehmen handelt.
Abschließend erlaube ich mir die Bemerkung, dass Jemand, der sich in seinem letzten Satz mit Ausdrücken der Fäkalsprache bedienen muss und auch noch beleidigend wird, nur selber disqualifiziert.
 
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