O-Augen

hubi

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04. Nov. 2007
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Ort
Dischingen
An meinem Guzzilein sind demnächst die Blinker zur Montage dran. Ich würd mir ja gerne die Hella-O-Augen dran schrauben, die mit dem Wellenzeichen. Irgendwo hab ich aber mal was gelesen, daß der TÜV da eine Mindestbreite des Lenkers verlangt, ich finds aber nicht mehr. Kann das jemand bestätigen/entkräften?
 
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.624
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
 
Moin Moin,

nicht nur die Breite ist ausschlaggebend, auch die Lenkerkröpfung. Bei Stummeln könnte das kritisch sein.

Hier mal ein Link zur Anbauanleitung von Hella:
http://www.xs650.de/literatur/briefe/Hella_I.jpg

Ich hab die Ochsenaugen von Louis verbaut. Die Gläser mit der K~ passen da auch. Ansonsten soll es wohl stabilere (?) Ochsenaugen bei Hein Gericke geben die sowohl ein Prüfzeichen (11) für vorne als auch eins für hinten (12) haben. Kosten rund 15 Euro das Stück und sind damit deutlich billiger als die normalen Hellas.

Gruß

Jogi
 
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