Ist bekannt aber die sind ohne Zulassung
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Hallo Martin,
in meiner GSPD habe ich seit Frühjahr das illegale Osram H4 LED Teil drin. Da wird nix heiß! Auch bei Dauereinsatz kaum mehr als handwarm.
Deine Bedenken sollten also überflüssig sein.
Grüße
Alex
Außer bei Schneetreiben!
Da taut niGS mehr.
VG
Guido
Und jetzt kommt mir nicht mit "besser gesehen werden". Wer euch über den Haufen fahren will, der tut das einfach, egal wieviel Licht da vorne dran ist. Das hab ich selbst letzen Oktober am eigenen Leib erfahren müssen...
Ist bekannt aber die sind ohne Zulassung
Ich bin da auf der Seite von Luse und würde mich über weniger und nicht noch mehr Blenderei auf der Gasse freuen. Dann gibts ja auch noch diese Hirnis, die meinen, am Moped immer das Fernlicht anhaben zu müssen. Und das alles dann am besten noch in Kombination: LED Funzel im Streuscheibenscheinwerfer mit Fernlicht an nebst Zusatz-LEDs und am besten noch ne Warnweste. Au weia...![]()
Mich regen da eher die Autofahrer auf, die mit dem Wechsel auf Winterreifen die Nebelschlussleuchte und die Nebelscheinwerfer einschalten und unabhängig vom Wetter bis zum April nicht mehr ausschalten ......
Ich wäre dafür, die NSL mit einem penetranten Pieper zu koppeln, sobald die zulässige Höchstgeschwindigkeit (50km/h) für den Betrieb der NSL überschritten wird.
Dass es da auch qualitative Unterschiede gibt hab ich merken müssen als ich das defekte Leuchtmittel gegen eine - ich glaube von Philips - getauscht hab. Hier war noch einmal eine deutliche Verbesserung festzustellen.
Einen Test über H4-Leuchtmittel hab ich HIER gefunden, den ich recht interessant fand.
....die LED-Brenner sind ja auch noch recht teuer und für unsere älteren Böcke nicht zugelassen. ...
Mir reichen die H4-Birnen aus - die LED-Brenner sind ja auch noch recht teuer und für unsere älteren Böcke nicht zugelassen.
Wie lange sind wir eigentlich noch zugelassen ?![]()
Ähem - ich glaube historisch wertvolle Kulturgüter haben Bestandschutz.
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Ähem - ich glaube historisch wertvolle Kulturgüter haben Bestandschutz.
Ich wäre dafür, die NSL mit einem penetranten Pieper zu koppeln, sobald die zulässige Höchstgeschwindigkeit (50km/h) für den Betrieb der NSL überschritten wird.
Ähem - ich glaube historisch wertvolle Kulturgüter haben Bestandschutz.
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da braucht es schon ein Gutachten und eine Eintragung mit H-Kennzeichen.
Glaubst Du an den Weihnachtsmann?
Manfrd
Das wäre Blödsinn. Es gab ein dt. Land, da war die Nebelschlussleuchte nie an die Geschwindigkeit gekoppelt, sondern nur an die 50 m Sichtweite. Das hat auf Autobahnen und Landstraßen wunderbar geklappt, ein echtes Mehr an Sicherheit. Nur - die Leute müssen den Kopf eingeschaltet lassen und sie auch mal ausmachen, wenn bessere Sichtverhältnisse kommen. Daran hapert es immer mehr.Konsequent wäre ein Tempobegrenzer auf die bei Fahrt mit Nebelschlussleuchte per StVO zulässigen 50 km/h. ...
Beste Grüße, Uwe
Das ist auf beleuchteten Straßenabschnitten laut STVO nicht zulässig. Was meinst Du, wieviele Fußgänger extrem geblendet werden?Hallo,
bei meinem MB (MultiBeam) ist in der Regel erst einmal das Fernlicht eingeschaltet. Abblendlicht wird dann nur bei entgegenkommenden Fahrzeugen aktiviert. ... Die Verkehrsschilder werden praktisch immer voll ausgeleuchtet, so hell das die Ziffern/Buchstaben überstrahlt werden.
Gruß
Walter
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