Power und andere Kits von Siebenrock - warum Eintragung nur bis 03/94

BMW-Hans

Lipperländer
Seit
08. Feb. 2009
Beiträge
4.132
Ort
Bad Salzuflen
Moinsen,

weiß wer, warum die Siebenrock Kits nur bei Fahrzeugen
mit Erstzulassung bis 03/94 eingetragen werden können?
(So steht es in den beiliegenden TÜV Gutachten)
 
1994 wurden die Abgasvorschriften noch mal verschärft und das Abgasverhalten muss in einem Testzyklus nachgewiesen werden.

"Erstzulassung vor April 94" ist das neue "Erstzulassung vor Januar 89" (keine AU notwendig).

Bisher sind die GS mit 88er EZ unter den Paralevern besonders gesucht, weil dort die Umbau-Freiheiten Motor/Auspuff größer sind. Jetzt rückt zunehmend die EZ vor 4/94 ins Blickfeld.

Gruß,
Florian
 
Ich habe hier ein Gutachten aus dem Jahre 2002, da ist die R80GS Basic explizit aufgeführt. Und die gabs nur 1996. Und auch alle anderen R80 Modelle ohne Baujahrsbeschränkungen.
 
Welche Beschränkung?
Unbenannt.JPG

Ich finde auch sonst keine Beschränkung in dem Gutachten.
 
"Erstzulassung vor April 94" ist das neue "Erstzulassung vor Januar 89" (keine AU notwendig).

Bisher sind die GS mit 88er EZ unter den Paralevern besonders gesucht, weil dort die Umbau-Freiheiten Motor/Auspuff größer sind. Jetzt rückt zunehmend die EZ vor 4/94 ins Blickfeld.

Gruß,
Florian
für meine R100R Bj .93 hat der TÜV aber schon noch eine AU gemacht
 
Eine AU, wo allerdings der Unterschied ist, zwischen normale AU und kontrollierende Abgasmessung, ausser im Preis. . .


Stephan
 
Meine R 80 GS mit Replacementkit Baujahr 95 auch ohne Probleme.
ich kuck morgen mal genau ins Gutachten, bin unterwegs.
 
Hallo,

der Screenshot vom Hans mit der EZ-Grenze 03/94 ist aus dem Teilegutachten des BBK.

In den Teilegutachten für den PK und für den RK steht diese Beschränkung nicht. Zumindest nicht in den Unterlagen, die mir vorliegen. Es kann natürlich sein dass das zwischenzeitlich geändert wurde, die Eintragerei ist in den letzten Jahren ja eher komplizierter geworden.

Grüße
Marcus
 
Dann wurde das geändert.

Die Gutachten für PK und RP, die mir vorliegen, sind vom TÜV Süd und nicht vom TÜV Rheinland und haben diesen Vermerk nicht.

Jetzt wäre es interessant, ob die alten Gutachten "zurückgezogen" würden oder aus anderen rechtlichen Gründen unwirksam wurden. Ich vermute ja, dass SR nicht ohne Grund neue Gutachten erstellen hat lassen.

Grüße
Marcus
 
Zurück
Oben Unten