Hallo
was fährst du denn für Reifen die sehen schön bullig aus haben die Reifen eine Freigabe wegen Tüv und so
Noch mal zu deiner Frage. In meinem orignalen Brief steht:
*AUFL.ERT.:B.AUSR.M.GELAENDER.F.GESCHW.UNT.D.BAUARTB.HOECHSTGESCHW.D.FZ,IST ZUL.GESCHW.IM BLICK'A& GEB.*
Übersetzt heißt das soviel wie:
Auflagen erteilt: betrifft Ausrüstung mit Geländereifen für Geschwindigkeiten unter der bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ist zulässig Geschwindigkeit im Blickbereich angebracht.
Also du must einen Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld anbringen. Von Werk aus sind Geländereifen zugelassen. Also geht es nur noch um die Reifen-Größen und die Traglasten.
Die entsprechenden Größen des TKC 80 gibt es ja bei Conti, und die Traglasten sollten auch passen. Zudem hast du noch Freigaben für andere BMW R-Modelle späteren Baujahrs.
Wenn der TÜV Prüfer gut drauf ist, dann sollte er dir die neuen Größen eintragen. Bei mir steht:
*Feld 15.1: auch gen.:110/90-19 56H in Verbdg. mit Feld 15.2:4.00-18 56H, jew. auf Serienfelge*
Grundsätzlich gibt es wohl bei TÜV eine Freigabe den 3.25 Vorderreifen durch einen 110er zu ersetzen.
Hoffe das hilft dir weiter.
Wichtig bei der Größenauswahl ist es noch, dass der Umfang einigermaßen der Serie entspricht. Ich meine im Kopf zu haben, dass die Abweichung nicht größer als 10% sein darf, weil sich ansonsten das Gesamt-Übersetzungsverhältnis ändert.
Anbei noch ein paar Bilder mit den Abständen zu feststehenden Fahrzeugteilen, dieser sollte nach meinem Kenntnisstand bei 5mm liegen.
