Pulsierende LED-Zusatzbremsleuchten?

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Jerryperry

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Hallo!

In diesem Youtubefilm https://www.youtube.com/watch?v=QnpcO3UeNMY habe ich etwas gesehen, so ab ca. 1:33, was so aussah, wie pulsierende LED-Zusatzbremsleuchten unterm Rücklicht. Hat jemand sowas schon mal gesehen? Ist sowas erlaubt? Wo gibts das? Kann man sowas auch einbauen etwa im Topcase oder Koffer?

Viele Grüße )(-:

Friedhelm
 
mmmm Link funktioniert nicht, weiß nicht, warum, aber man kann das Video sehen, wenn man bei Youtube
BMW R100RT Classic Cold Start

eingibt.

Friedhelm
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus Friedhelm,

bei der motogadget m-unit kann man verschiedene Blink-Funktionen für das Bremslicht konfigurieren.
Legal ist das aber glaube ich nicht, der Sachverständige dem ich meine Maschine vorgeführt habe, hat mir geraten es zu deaktivieren.

Gruss
Georg
 
Hi Georg,

So eine motogadget m-unit hab ich garnicht. Sieht im Film auch aus, als wenn zusätzliche Bremsleuchten montiert wären. Hast Du den Film gesehen?

Friedhelm
 
Sind erlaubt, aber nur in Verbindung mit diesen blauen Beleuchtungsbändern die dann die Rahmenunterseite zur Strassenoberfläche hin abgrenzen )(-:
 
Unter dem Link liegt:

http://https//www.youtube.com/watch?v=QnpcO3UeNMY

Und das ist völliger Quark...:---)

So gehört das:

[ video=youtube;QnpcO3UeNMY ]http://www.youtube.com/watch?v=QnpcO3UeNMY[ /video ]

Es müssen nur die Leerzeichen bei den eckigen Klammern weg, dann sieht das so aus:

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Moin,

Blinkende Bremsleuchten sind im Bereich der StVZO unzulässig!

stimmt in der Generalität seit Zulassung und Einführung adaptiver Bremslichter so nicht mehr. Bei MB z.B. blinkt das Bremslicht wenn das Steuergerät eine Notbremsung zu erkennen glaubt.

Ansonsten: ich hab's bei mir - auch wegen sonst recht unauffälligem und recht kleinem LED Rücklicht - in der m-unit aktiviert (1sec flash mit 8Hz, dann normales Dauerlicht) und fahre damit seit ca. zwei Jahren unbehelligt durch die Gegend - incl. mängelfreier HU.

Die meisten hinterherfahrenden auf Ausfahrten in der Gruppe sind anfangs irritiert, tlw. auch genervt.
Auf dem täglichen Arbeitsweg und dem damit verbundenen Stop & Go hat sich seit dem allerdings die Anzahl der fast hinten drauf fahrer spürbar verringert. Von daher bleibt's bei mir definitv aktiviert.

Grüße Jörg.

P.S.
Und sollte mich doch mal die Rennleitung drauf ansprechen: wo steht, daß ich nicht in kurzen Intervallen bremsen darf??
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

8x kurzes aufleuchten innerhalb einer Sekunde - dann Dauerlicht.

So verständlicher?

Grüße Jörg.

P.S.
Sachlich falsch war's von mir trotzdem:
8x blinken mit 5Hz, dann Dauerlicht macht die m-Unit lt. Bedienungsanleitung.
Sprich es blinkt ca. 1,5 sec., dann Dauerlicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@GdG:

Zitat:

Und sollte mich doch mal die Rennleitung drauf ansprechen: wo steht, daß ich nicht in kurzen Intervallen bremsen darf??

Extremer Tremens? Acht Mal pro Sekunde !!!
 
Moin, wobei nichts dagegen spricht, das Teil auch im Mopped zu verbauen. Nur weil der Hersteller die Zielgruppe nicht erkennt, heißt das ja noch lange nicht, daß man es nicht nutzen kann. Grüße Jörg.
 
Moin, wobei nichts dagegen spricht, das Teil auch im Mopped zu verbauen. Nur weil der Hersteller die Zielgruppe nicht erkennt, heißt das ja noch lange nicht, daß man es nicht nutzen kann. Grüße Jörg.

Hallo Jörg,
sicher bringt ein Bremslicht, so wie Du es verbaut hast, einen Sicherheitsgewinn. Nur unsere Pappnasen, die (es muss ja alles genehmigt sein sonst....) die tuen sich schwer.

Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis.
 
Ich fahre so, dass ich immer hinten bin, dann brauche ich das nicht:oberl:
 
Für welche Fahrzeuge ist ein Gefahrenbremslicht Pflicht?

Für PKW, die ab dem 7. Februar 2011 neu zugelassen werden, ist durch EU- Richtlinie 76/756/EWG die Installation eines Gefahrenbremslichtes zwingend vorgeschrieben. Für LKW und Busse gilt dies seit dem 7. August 2012.

Ach, was... (Loriot)

Sind seit diesen Daten keine Fahrzeuge mehr neu zugelassen worden ?

Oder warum sieht man das Geblinke im Alltag nirgends ?(
 

Eine Veröffentlichung des BMV von 1972 im Verkehrsblatt, die nach wie vor Bestand hat:

Es ist wiederholt angeregt worden, blinkendes Bremslicht zuzulassen oder vorzuschreiben.
Dabei soll das Blinken durch dauernden oder zeitlich begrenzten
Wechsel zwischen Hell und Dunkel oder auch durch eine regelmäßige Veränderung
der Lichtstärke erreicht werden. – Blinklicht hat eine besondere Warnwirkung.
Es ist deshalb bestimmten Sicherungsfunktionen vorbehalten. Da aber
die Sicherungswirkung nur gegeben ist, wenn die Verwendung von Blinklicht in
engen Grenzen gehalten wird, ergibt sich, dass Blinklicht ausstrahlende Leuchten
nur insoweit erlaubt sind, als die StVZO sie ausdrücklich fordert oder zulässt. In
allen anderen Fällen dürfen die Leuchten nur Dauerlicht ausstrahlen. Da in § 53
Abs 2 Bremsleuchten für blinkendes Licht nicht erwähnt werden, sind solche
Bremsleuchten nicht zulässig (§ 49a Abs 1). – Dies entspricht auch dem Anhang 5
Abs 42 desWienerWeltabkommens über den Straßenverkehr von 1968. Dort ist die
Verwendung von Blinklicht auf bestimmte Fälle beschränkt worden. Außerdem ist
festgelegt, dass in den Fällen, wo Vertragsparteien Blinklicht ausnahmsweise zulassen
dürfen, dies auf keinen Fall für Beleuchtungseinrichtungen mit rotem Licht
gilt.
 
Das Studium kannst Du Dir, zumindest im Hinblick auf unsere Qe, schenken.

Artikel 1

Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen , landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen sowie anderen Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau , mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie Kraftfahrzeuganhänger .
 
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