R 90 S ohne Brief; und nun? und: ist meine Airline echt?

Seppuhl

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18. Apr. 2016
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St. Wendel/Saar
Hallo

Habe seit Jahren eine R 90 S in Teilen, leider aber ohne Brief, auf dem Speicher liegen, die ich jetzt in Arbeit nehmen will.

Jetzt die alles entscheidende Frage: Wie bekomme ich einen neuen Brief für das Moped? Das Motorrad war nie auf mich zugelassen; ich weiß auch nicht, bei welcher Straßenverkehrsbehörde das letzmalig der Fall war. Auch habe ich keinerlei Unterlagen zur Historie der Maschine.

Dann die zweite Frage: habe mir eine R 100 S Airline gekauft und bei Andy Schwietzer recherchiert, daß die nur 500 mal gebaut wurde, es aber jede Menge gefakte Maschinen geben soll. Meine hat die FIN 6071536. Ist die nun echt oder nachgemacht?

Wer kann mir da Auskunft geben?

Gruß, Rüdiger)(-:
 
Zur ersten Frage:
Ich würde die Fahrgestellnummer bei der Zulassung abfragen, da alle Stellen Landesweit miteinander vernetzt sind geht das mittlerweile. Danach weist du mehr über Deinen R90S Rahmen. Alles weitere erfährst Du von Deiner Behörde.
Viel Glück.

Ich kaufe keinen Rahmen ohne Papiere, Ausnahme er hatte auch noch keine Fahrgestellnummer.
Ich verkaufe keine Teile die sich bei einem Rahmen ohne Papiere tummeln.
Ich nenne das freiwillige Selbstkontrolle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Federführend ist -wie bereits erwähnt- die Zulassungsstelle.
Wenn es keinerlei Dokumente gibt, fragen die erst mal beim KBA anhand der FIN an, ob das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist. Aus dem Fahrzeugregister sind auch die Daten der letzten Zulassung ersichtlich, sofern die nicht (m.W.) mehr als 10 Jahre zurückliegt.
Der nächste Schritt (wenn das Fahrzeug fahrfertig komplettiert ist), ist die HU bei einer Prüforganisation. Liegen Daten aus dem Fahrzeugregister vor (s. o.) ist das Routine. War die Maschine zuvor im Ausland zugelassen, ist üblicherweise eine Abnahme nach §21 nötig.
Danach die Zulassung wie üblich.
 
Vor weiteren vermeintlich "guten" Tipps solltet ihr zunächst mal dem Link aus #2 folgen.

Legal auf der Strasse ist sowas schnell wieder , der Erwerb des Eigentums an der Karre allerdings nahezu unmöglich.
 
Hai - also meine aktuellen Erfahrungen - es muß vom letzten Besitzer ein Ersatzbrief beantragt werden.
Anfragen KBA sind Vergangenheit.
Ohne Brief geht "eigentlich" nichts mehr - es sei denn der Chef der Zulassung gibt grünes Licht.
In D werden nach 7 oder 8 Jahren alle Daten gelöscht.

Mit einer italienischen Maschine hatte ich Glück weil - man glaubt es kaum - die Italiener die komplette Historie archivieren - hatte davon dann eine Kopie bekommen.

Wünsche viel Erfolg !

Grüsse
Sunny
 
Deine Zulassungsstelle hat die Option, den Brief aufzubieten. Dauert 3 Wochen, dann können Papiere ausgestellt werden. Zur Zulassung brauchst Du eine Vollabnahme beim TÜV, techn. Daten sind bei dem Hocker in deren Datenbank, der Knopfdruck bzw. Aktendeckel öffnen kostet noch mal extra.

Du kannst auch Eigentum an der Sache erwerben, allerdings gilt der Brief nicht als Nachweis desselbigen. War der Vorbesitzer rechtmässiger Eigentümer, dann kann er Dir die Sache verkaufen und Du bist rechtmässiger Eigentümer.

War er es nicht, und hat den Brief z.B. bei Einbruch gestohlen, kannst Du auch mit Brief niemals Eigentümer werden. Insofern würde ich das mit dem Brief nicht überbewerten. Ist halt Lauferei, habe ich schon 10 mal bei verschiedenen Zulassungsstellen durchexerziert. Ruf da einfach mal an, dann weisst Du, wie Dein Amt es handhabt. Manchmal wollen sie eine eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers auf amtlichem Papier.
 
Zuletzt bearbeitet:
.... Eigentum an der Sache erwerben, allerdings gilt der
Brief nicht als Nachweis desselbigen ...

... gilt aber als Indiz desselben und weist wenigstens die Haltereigenschaft aus

(und wer ohne Brief "erwirbt", hat es ggfls. schwer, einem etwa abweichenden
wirklichen Eigentümer gutgläubigen Erwerb entgegenhalten zu können, 932, 935).

ffritzle
 
Hi,

ich würde bei allen Anfragen nur vom Rahmen sprechen. Sollte das Motorrad tatsächlich auf der Suchliste stehen, ist sonst alles weg.

Gruß
Willy
 
bei einem Volltreffer auf der Sachfahndungsliste kommt
womöglich unerwünschter, energischer Besuch zum Gucken.
Denen kann man dann keine Q für ein x vormachen.

manchmal haben die aber eine falsche Adresse.

ffritzle
 
Die anderen Brocken hat man natürlich in der Zeit bis zu einem positiven Bescheid nicht daheim....weil man ja nur den Rahmen gekauft hat und sich darauf nach und nach die Maschine aufbauen will.

Willy
 
Was hat das mit "guten" Tipps zu tun?

Du kaufst einen Rahmen oder Motorrad, im guten Glauben, oder bekommst ihn aus einer Garagenräumung oder sonst woher, kaufst dann für tausende Euro Teile dazu, baust ein Motorrad neu auf und dann stellt sich heraus, die Kiste wurde irgendwann mal geklaut und alle deine ehrlich gekauften Brocken sind mit weg.

Wer nicht ganz blöde ist, fragt also vorher, ob das Ding sauber ist. Es sei denn, er weiß dass es geklaut ist, dann ist er ein Drecksack.

Willy
 
Zuletzt bearbeitet:
So einfach ist das nun wieder nicht.
Was, wenn die Q nicht geklaut, sondern "nur" unterschlagen wurde?
Dann kann der alte oder neue Besitzer durchaus gutgläubig voll wirksam
Eigentum erworben haben.

ffritzle
 
Es können die tollsten Dinge passiert sein, warum also, als Nichtverbrecher, ein Risiko eingehen?

Willy
 
ja genau..., und darum spreche ich sicherheitshalber immer nur vom rahmen und schaffe den rest ausser haus, dessen adresse auch sicherheitshalber unrichtig ist...,

wenn ich ein mopped ohne brief kaufe (o.k. sollte man auch mit brief so handeln) mache ich einen kaufvertrag und fertig, darin bescheinigt mir der verkäufer, dass er eigentümer der sache ist.

und wenn nicht, dann hat er den schwarzen peter.
damit habe ich auch die besten karten bei der zulassungsstelle.


lg, der klaus
 
Klar, ist immer genau so einfach.

Ich habe einen Anhänger gekauft, der war seit 1978 auf den Erstkäufer zugelassen worden. Der war aber seit 12 Jahren unterm Torf, die beiden Nachfolger haben den Anhänger einfach so weiterlaufen lassen, HU gabs keine mehr, weil keine Papiere mehr vorhanden waren.
Zugelassen war er ja....Ummelden aber unmöglich.

Wat nu?

Ist halt nicht immer alles einfach im Leben, manchmal muss man improvisieren und auch mal den geraden Weg verlassen. Hat mich echt Nerven gekostet bis alles im Reinen war.
 
bescheinigt mir der verkäufer, dass er eigentümer der sache ist.
und wenn nicht, dann hat er den schwarzen peter.

den hat er so oder so, weil er das eigentum vertragswidrig nicht übertragen konnte (433 II):
der schwarze peter heißt schadensersatzpflicht.

wenn die Q nur unterschlagen wurde, konnte der Vorbesitzer vielleicht
doch gutgläubig eigentum erworben haben und auch weiterübereignen.

ffritzle
 
Hi,

ich würde bei allen Anfragen nur vom Rahmen sprechen. Sollte das Motorrad tatsächlich auf der Suchliste stehen, ist sonst alles weg.

Gruß
Willy

Man kann ja vieles denken, aber ob man das auch so schreiben sollte? Muss halt nur wieder jemand in den falschen Hals bekommen! Fakt ist, das man doch zu viel einfach nur mit Handschlag abschließt.
Aber auf welchen OldtimerMarkt bez. Teilemarkt zieht schon jemand einen Kaufvertrag aus der Tasche?
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kanan sich vieles denken, aber ob man das auch so schreiben sollte? Muss halt nur wieder jemand in den falschen Hals bekommen! Fakt ist, das man doch zu viel einfach nur mit Handschlag abschließt.
Aber auf welchen OldtimerMarkt bez. Teilemarkt zieht schon jemand einen Kaufvertrag aus der Tasche?

Ich schreibe halt ehrlich was ich denke.

Es gibt immer jemanden, der ansich zu gut ist für diese Welt und sich empört.

Kann ich mit leben.

Gruß
Willy
 
Zur ersten Frage:
Ich würde die Fahrgestellnummer bei der Zulassung abfragen, da alle Stellen Landesweit miteinander vernetzt sind geht das mittlerweile. Danach weist du mehr über Deinen R90S Rahmen. Alles weitere erfährst Du von Deiner Behörde.
Viel Glück.

Ich kaufe keinen Rahmen ohne Papiere, Ausnahme er hatte auch noch keine Fahrgestellnummer.
Ich verkaufe keine Teile die sich bei einem Rahmen ohne Papiere tummeln.
Ich nenne das freiwillige Selbstkontrolle.



Nochmal hallo

Selbstverständlich hatte ich 1996, bevor ich das in Pampers-Kisten verpackte Moped in Varel/Norddeutschland gekauft habe, die FIN im polizeilichen Fahndungssystem und über Eilauskunft KBA überprüft; das Ding ist definitiv weder geklaut noch aus sonstigen Gründen zur Fahndung ausgeschrieben. Das ist also nicht das Problem.
Die Maschine stammt von einem Haushaltsauflöser; der frühere Halter ist lange verstorben und zu dem Zeitpunkt, als ich das Moped erwarb, waren schon keine Unterlagen mehr gespeichert. Ich gehe also davon aus, daß die Maschine seit mind. 20 Jahren nicht mehr zugelassen war.

Es gibt also nur den Rahmen mit Typenschild; da ich eine zweite R 90 S mit Papieren habe, sind die Daten kein Problem.
 
Wenn man so liest wie viele Fahrzeuge ohne Brief angeboten werden kann ich nur schwer glauben das die Briefe alle verlorengendangen sind!
Wie blöde muss eigentlich einer sein eine Urkunde zu verlieren die man nicht ständig mit rum trägt sondern zu Hause aufbewahrt. Des wegen hat man ja 2 Dokumente für ein Kfz eins für unterwegs und eins für die Akten.
Wenn er durch Diebstahl oder Feuer verloren gegangen ist kann man in mit den entsprechen Nachweisen neu bekommen, wer das nicht sofort erledigt hat doch was am Kopf.
Ich klaube da schon lange nicht mehr an Zufälle und würde nie ein Farzeug ohne Papiere kaufen.
Sehe das so wie Thomas es gehört einfach zusammen und ohne Kaufvertrag geht auch absolut garnix.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man so liest wie viele Fahrzeuge ohne Brief angeboten werden kann ich nur schwer glauben das die Briefe alle verlorengendangen sind!
Wie blöde muss eigentlich einer sein eine Urkunde zu verlieren die man nicht ständig mit rum trägt sondern zu Hause aufbewahrt. ...

Ich bin der Meinung, daß in 40 Jahren oder mehr schon das eine oder andere passieren kann. Natürlich nicht bei einem Liebhaber oder Sammler, aber die viele Fahrzeuge tauchen auf, wenn ein Haushalt aufgelöst wird, der Vorbesitzer verstorben ist, auf der Veterama in Teilen gekauft etc.

Vorhandene Papiere sind sicherlich ein Kriterium für den Kauf; für mich definitiv nicht das einzige (nicht mal das mit der höchsten Priorität). Wichtig ist natürlich, mit dem Verkäufer die richtigen Vereinbarungen zu treffen, um selber nicht in Schwierigkeiten zu gelangen.
 
Wenn man so liest wie viele Fahrzeuge ohne Brief angeboten werden kann ich nur schwer glauben das die Briefe alle verlorengendangen sind!
Wie blöde muss eigentlich einer sein eine Urkunde zu verlieren die man nicht ständig mit rum trägt sondern zu Hause aufbewahrt. Des wegen hat man ja 2 Dokumente für ein Kfz eins für unterwegs und eins für die Akten.
Wenn er durch Diebstahl oder Feuer verloren gegangen ist kann man in mit den entsprechen Nachweisen neu bekommen, wer das nicht sofort erledigt hat doch was am Kopf.
Ich klaube da schon lange nicht mehr an Zufälle und würde nie ein Farzeug ohne Papiere kaufen.
Sehe das so wie Thomas es gehört einfach zusammen und ohne Kaufvertrag geht auch absolut garnix.

Hi,

ich kann da auch nur immer wieder den Kopf schütteln. Manchmal findet sich so ein Teil aber doch wieder, die Kreidler habe ich auch ohne gekauft, 2 Wochen später ein Anruf, sie sind doch wieder aufgetaucht. :applaus:

Gruß
Willy
 
Wichtig ist natürlich, mit dem Verkäufer die richtigen Vereinbarungen zu treffen, um selber nicht in Schwierigkeiten zu gelangen.

Gute Idee, hilft aber garnix wenn die Erben die Papiere finden und Herausgabe des Fahrzeuges verlangen.

Dann muss der vermeindliche Verkäufer noch auffindbar und verklagenswert sein.

Hier kommen halt ein paar viele juristische Dinge zum tragen, zumindest erstmal strassenverkehrsrechtlich, zweitens zivilrechtlich und drittens strafrechtlich.
 
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