R100 GS PD Baujahr 1996: Radiale und Axiale Abstände der Reifen

Vergie

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18. Aug. 2016
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Albstadt
Hallo zusammen,
ich habe hier schon lange nichts mehr geposted. In den letzten Jahren war es mir immer möglich über die Dokumente der Datenbank oder der Suche im Forum meine Probleme zu lösen. Vielen Dank an alle, die daran mitgewirkt haben.

Aber jetzt stehe ich vor einem Problem bei dem ich nicht mehr weiter weis.
Ich war gestern beim Tüv. Neben der fälligen Hauptuntersuchung wollte ich auch die Fabrikationsbindung der Reifen aus dem Fahrzeugschein löschen lassen.
Aktuell fahre ich einen Conti Trail Attack 3, vorne 90/90-21 (diagonal) und hinten 130/80 R 17 (Radial). Der Prüfer wollte für den Fahrzeugschein diagonal vorne und radial hinten für diese Größen und alle Hersteller auch so bescheinigen. Eine Freigabe unabhänig von diagonal bzw. radial wäre mir zwar lieber gewesen, aber damit kann ich leben.

Dann hat sich der Prüfer das Motorrad angeschaut und die Abstände der Reifen bemängelt. Folgende Abstände sind nach seine Angaben nötig:

Hinten:
axial größer gleich 7mm (also Abstand bis zur Schwinge) waren bei mir 5 mm -> nicht ok
radial größer gleich 10mm -> ok

vorne:
axial größer gleich 5mm -> ok
radial größer gleich 17 mm (also Abstand zum Gabelstabilistor) waren bei mir 15mm -> nicht ok

Also kein TÜV und keine Änderung des Fahrzeugsschein.

Beim Vorderrad würd ich einfach mit Unterlegscheiben den Gabestabilisator höher legen.
Beim Hinterrad weis ich nicht wie ich das TÜV konform hin kriegen soll.
Mit geringerem Luftdruck (aktuell 2,3 hinten) geht auch nichts mehr.

Was mich noch interessieren würde ist ob jemand ähnliche Probleme hatte.

Gruß
Ralf
 
Hallo,

ich kenne das Thema nur zu gut und habe es als Mitarbeiter beim
TÜV Rheinland bereits mehrfach bei meinem Fachvorgesetzten angesprochen.

Die Abstandsmaße kommen aus einem TÜV-Tool und sind für die 2V nicht anwendbar.
Geh noch mal zu diesem Kollegen und sag ihm, er soll mal dabei die tatsächlichen Felgengrößen
eingeben. Dann wird er sehen, dass gar kein Ergebnis kommt...

Für mich gab es zumindest soweit eine Lösung, dass ich nach sachgerechter Beurteilung einen
axialen Freiraum größer 2 mm akzeptieren darf.

Die Ergebnisse aus dem genannten Tool passen bei fast allen Motorrädern, aber eben nur fast.
Die Forderungen sind gemessen an den Realitäten überzogen.
 
Wenn diese Abstände eingehalten werden sollten, müssten "einige" 2 V mit 4.00 X 18 Bridgestone bereifte aus dem Verkehr gezogen werden. Denn da sind Abstände zur Schwinge teilweise gar nicht vorhanden.
Leider hilft gesunder Menschenverstand heute immer weniger.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein 120er, sofern nicht schon eingetragen, Probleme machen würde.
Man könnte glauben, manche Prüfer gehen morgens zur Arbeit und haben schon den Stift rausstehen.
Gruß
Klaus
 
Hatte vor 4 Wochen mit meiner Guzzi dieselbe Problematik. Allerdings war der Abstand zur Hinterradschwinge kein Problem sondern vorne am Schutzblech waren 20 mm vorgegeben. Vmtl. ab 450 km/h könnte sich bei einem Diagonalreifen die Kontur so verformen,
Der Prüfer hatte zwar Verständnis, dass ich seit 40 Jahren ohne Probleme nur mit Reifenfreigaben überlebt habe, trotzdem hat mich der "Spass" unnötige, abzockerische € gekostet, wobei für den nun notwendigen neuen Schein/Brief nur 15€ abverlangt wurde. Allerdings mit einer Bearbeitungszeit von 1 Stunde. Dazu kommt der Umbau des Schutzblechs und die nochmalige Vorführung. Insgesamt so ca. ein ganzer Tag. Aufwand, ganz abgesehen von den Kosten.
Ich habe immer noch einen Hals von derart frecher beördlicher Abzocke.
 
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