R80GS /100GS Reifenfabrikatsbindung

BoxerMarkus

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24. Sep. 2008
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Frankenthal / Pfalz
Hallo an alle die es wissen😁

wollte gestern mit meiner GS TÜV machen, was mir leider wegen nicht eingetragener Reifen verwehrt wurde.

Im Fahrzeugschein steht der Satz:
Reifen Fabrikats Bindung beachten.
Doch welche Reifen soll dahin hinterlegt sein????

Ich habe Metzeler Tourace in originalen GrĂ¶ĂŸen drauf.

Gibt es denn fĂŒr die oben genannte BMW ĂŒberhaupt vorgeschriebene oder in der Bindung hinterlegte Reifen?

Bitte nur antworten, wenn ihr wirklich wisst von was ihr sprecht.

Vielen Dank im VorausđŸ™‹â€â™‚ïž
 
Siehe hier, z.B. Beitrag 32
 
Guten Morgen Markus,

die relevanten Informationen findest Du hier:

Fabrikatsbindung

Eine originale Paralever-GS ist nur mit einer Reifenbindung an einen Michelinreifentyp in der Betriebserlaubnis belegt, wenn Du Radial- und Diagonalreifen kombinieren willst.

Im Normalfall der Diagonalreifen solltest Du im Rahmen der vorgegebenen Spezifikationen (GrĂ¶ĂŸe, Lastindex, Geschwindigkeitsindex) frei wĂ€hlen dĂŒrfen.

Der PrĂŒfer sollte die Informationen aus der Betriebserlaubnis abrufen können. Du selbst kannst das meines Wissens nach nicht.

Herzliche GrĂŒĂŸe, Andreas
 
Moin,

bei der /6 hat die Dame bei der Zulassungsstelle den Satz mit der Reifenfabrikatsbindung weggelassen als sie mir ein anderes Teil eintrug. Die VorfĂŒhrung bei einer PrĂŒfstelle war nicht erforderlich, weil dieser Satz eigenmĂ€chtig und pauschal von der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung kam. Das muss man denen aber sagen, wenn man den Originalbrief ohne den Eintrag hat, umso besser.
Sollte bei der GS, wenn die laut den Listen keine solche Bindung hat, ebenfalls möglich sein.

Gruß
Willy
 
Servus,

Ich hatte mit meinem GTÜler vor einer Weile ein GesprĂ€ch zu diesem Thema:

Mopeds mit ABE (nationale Typgenehmigung) statt einer EG-Typgenehmigung brauchen fĂŒr eine Abweichung von der ursprĂŒnglichen Reifenfreigabe immer eine Abnahme des neuen Reifens, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.

EG Typgenehmigungen kamen erst Ende der 90er, die 2V-Boxer haben also vermutlich alle noch die alte ABE.

Laut ihm auch egal, ob der Passus noch in den Papieren steht; das wird anscheinend pauschal kontrolliert. Das ist mein letzter Stand. WĂŒrde also bedeuten, dass man sich nach Umbereifung den Segen vom TÜV holen muss. Stellt aber kein riesiges Hindernis dar, da ja lediglich Freigang und Dimensionen (auch Speed/Loadindex) gecheckt werden.

Nervig ists trotzdem und mit den 150€ kann man Schlaueres anstellen


Gruß Max
 
Hallo Markus,

ich hatte das Problem vorgestern im Zuge der HU.
"Reifenbindung lt. Hersteller beachten" war im Schein eingetragen. Entgegen der Datenbank-Info, die Andreas weiter oben verlinkt hat*, war fĂŒr meine GS PD Bj. 92 lt. DEKRA-PrĂŒfer eine Reifenbindung auf Michelin Pneus registriert.
Der zufÀllig auch anwesende SachverstÀndige hat mir sofort ein Gutachten erstellt, mit dem ich die Reifenbindung bei der Zulassungsstelle austragen lassen kann (resp. muss, weil ich ja die Michelins nicht auf den Felgen habe).
Ich bekam die neue HU-Plakette - ohne Gutachten wĂ€re ich ohne vom Hof geschickt worden - und musste zusĂ€tzlich 59 Euro fĂŒr die Begutachtung der 'technischen Änderung' zahlen.
Nun steht noch der Gang zur Zulassungsstelle und eine weitere GebĂŒhrenzahlung an, um die Änderung in die Zulassungspapiere eintragen zu lassen.

GrĂŒĂŸe aus Hannover.
Ulf

P.S.
* In dem Datenbankbeitrag von Hans, den Werner verlinkt hat, entspricht der Eintrag dem, was der PrĂŒfer erwĂ€hnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Demnach gibt es wohl doch den Weg, die Fabrikatsbindung ganz austragen zu lassen, statt jede Änderung einzeln abnehmen zu lassen (zweiteres wurde ja mit der Änderung der Vorschriften vor ein paar Jahren eingefĂŒhrt)

Schlechteres GeschĂ€ft fĂŒr den PrĂŒfer, vielleicht hat er deshalb behauptet, das wird bei der HU auch kontrolliert, wenn der Passus gar nicht in den Papieren steht
 
Nervig ists trotzdem und mit den 150€ kann man Schlaueres anstellen


Die kannst du dir bei einer GS auch sparen, solange man du Reifen in der Bauart Diagonal in den SeriengrĂ¶ĂŸen fĂ€hrst und die geforderten LI, SI eingehalten oder ĂŒbertroffen werden. Da muss der PrĂŒfer halt in die Fahrzeug ABE reinschauen, die kann er online abrufen, auch die GTÜ, die Diskussion hatte ich mit denen auch schon mal. Wer noch hat, kann auch als Argumentationshilfe den alten Fahrzeugschein mitnehmen. Da sieht man dann dass die Reifenfabrikatbindung bei der GS nur bei der "wahlweise" zulĂ€ssigen Kombination der Bauweisen Diagonal vorn und Radial hinten gilt (das sind dann die o.g. Michelin). FĂŒr die Serienbereifung in der Bauweise Diagonal (vorn und hinten) gibt es bei der GS keine Fabrikatsbindung. So ist es jedenfalls bei meinen (jĂŒngstes Baujahr 1994).

Unten exemplarisch der alte Brief von einer R80GS. Man sieht, dass die Fabrikatbindung nur fĂŒr Ziffer 22 und 23 gilt (hinten R = Radial). Bei einer R100GS ist das identisch. Das findet der PrĂŒfer auch in der elektronisch aufrufbaren Fahrzeug ABE. FĂŒr Ziffer 20 /21 (Diagonal) gibt es keine Reifenfabrikatbindung.

Ist hier schon X-Mal diskutiert worden.

49723332vd.jpg
 
Ist hier schon X-Mal diskutiert worden.
Genau.

@BoxerMarkus: welchen Hinterreifen hast du denn drauf? Metzeler sagt zur R80/100GS der 130/80R17 sei der passende. Das ist aber der radiale Typ und damit ohne weitere Eintragung oder generelle Austragung nicht zulÀssig. Es gibt den Tourance auch als 130/80-17 in diagonal, aber das ist wohl ein TT, benötigt also einen Schlauch.
 
Hallo Markus,

ich hatte das Problem vorgestern im Zuge der HU.
"Reifenbindung lt. Hersteller beachten" war im Schein eingetragen. Entgegen der Datenbank-Info, die Andreas weiter oben verlinkt hat*, war fĂŒr meine GS PD Bj. 92 lt. DEKRA-PrĂŒfer eine Reifenbindung auf Michelin Pneus registriert.
Der zufÀllig auch anwesende SachverstÀndige hat mir sofort ein Gutachten erstellt, mit dem ich die Reifenbindung bei der Zulassungsstelle austragen lassen kann (resp. muss, weil ich ja die Michelins nicht auf den Felgen habe).
Ich bekam die neue HU-Plakette - ohne Gutachten wĂ€re ich ohne vom Hof geschickt worden - und musste zusĂ€tzlich 59 Euro fĂŒr die Begutachtung der 'technischen Änderung' zahlen.
Nun steht noch der Gang zur Zulassungsstelle und eine weitere GebĂŒhrenzahlung an, um die Änderung in die Zulassungspapiere eintragen zu lassen.

GrĂŒĂŸe aus Hannover.
Ulf

P.S.
* In dem Datenbankbeitrag von Hans, den Werner verlinkt hat, entspricht der Eintrag dem, was der PrĂŒfer erwĂ€hnte.
Ulf,

die alles entscheidende Frage ist: Welche Reifen sind aktuell montiert?
 
Moin Michael,

es sind die TKC 70 in den lt. Schein zulĂ€ssigen GrĂ¶ĂŸen.

Beste GrĂŒĂŸe
Ulf
 
Vielen Dank fĂŒr die Antworten !!!

Also ich habe:

vorne den Tourance 90/90-21 also diagonal
hinten den Tourance 130/80 R 17

Demzufolge muss die Bindung ausgetragen werden.

Was sich nebenbei heraus gestellt hat sind, unterschiedliche Preise bei GTÜ-
Der eine will dafĂŒr 209€ haben der andere 165€ - und frĂŒher war doch alles besser :D

Zudem was noch hinzu kommt, die GebĂŒhren der HU vor 2 Jahren 64€ und heute 95€ - es wird ĂŒberall nur noch abgezockt....
 
Der Eintrag "Reifenfabrikatsbindung gemĂ€ĂŸ ... beachten" ist kein Bestandteil der ursprĂŒnglichen Fahrzeugpapiere, sondern wird bei der Umstellung von Fz-brief/-schein auf ZB 1/2 von manchen Zulassungsstellen standardmĂ€ĂŸig ergĂ€nzt. Ich habe meiner Zulassungsstelle gesagt, dass ich das nicht möchte. Entsprechend wurden die Daten der alten Papiere 1:1 ĂŒbertragen.
Vorteil: Keine Diskussionen mit dem TÜV.
Nachteil (fiktiv): Ich mĂŒsste auch den Michelin T66 eintragen lassen.
 
Hi habe am Montag auch die HU gemacht soweit Okay, die Reifenfabrikatsbindung mĂŒsste ich austragen lassen kosten bei der DEKRA 69€ Plus-Straßenverkehrsamt ca 30€ fĂŒr die Austragung GrĂŒĂŸe Uli
 
Nein, fĂŒr diese Mischbereifung brauchst du eine Freigabe des Reifenherstellers die in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss.

Das ist schlichtweg falsch!

Mir wurden lediglich die Dimensionen eingetragen und die Auflage, gleiche Reifen desselben Typs vom gleichen Hersteller. Ob vorn und/oder hinten radial oder diagonal ist vollkommen Schnuppe.
 
Ob vorn und/oder hinten radial oder diagonal ist vollkommen Schnuppe.
Radial und Diagonal zu mischen ist definitiv nicht erlaubt.

Hans

Nachtrag: Wer "nur" die Reifenbindung austrĂ€gt, darf nur Diagonal fahren (steht so in der ABE, d.h. da steht ein "-" fĂŒr Diagonal). Drum habe ich den Eintrag "gemĂ€ĂŸ Hersteller" NICHT eintragen lassen und zusĂ€tzlich den R Reifen hinten eintragen lassen.
 
? leidiges Thema ? - muss mich jetzt doch auch mal kurz dazu melden.

Bei den neuen Papieren (Zulassungsbescheinigung) sind ja leider nur noch 2 Spalten (15.1 und 15.2) fĂŒr die Bereifung vorhanden und nicht wie frĂŒher 4 (beim altbewĂ€hrten Fahrzeugschein).
Bei meinen in 2025 nach Abnahme durch einen PrĂŒfer geĂ€nderten Papieren (GS-PD) wurden die SeriengrĂ¶ĂŸen 90/90-21 54T und 130/70-17 65T belassen. In Spalte 22 ist bezĂŒglich der Reifen vermerkt: ``Ausn. WW vorderer Diagonalreifen in Verbindung mit hinterem Radialreifen`` (und) ``zu 15: Reifen nur von einem Hersteller``.

Das ist doch eigentlich ganz einfach und plausibel. Also keine wirklichen BeschrÀnkungen mehr.
Leider sind viele PrĂŒfer mit deren Angelegenheit wohl ĂŒberfordert und wissen nicht so richtig was Sie machen sollen.

Vielleicht hilft das ja dem einen oder anderen.

WĂŒnsche eine pannen- und unfallfreie Zweiradzeit.

GrĂŒĂŸe - Helmut
 
Zuletzt bearbeitet:
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