R80GS /100GS Reifenfabrikatsbindung

Ausn. WW vorderer Diagonalreifen in Verbindung mit hinterem Radialreifen`` (und) ``zu 15: Reifen nur von einem Hersteller``.
Dann hast du Glück (oder es wurde schon geändert) - hilft andern aber nicht. Denn der Eintrag entspricht nicht dem Auslieferungsstandart.

Umsetzungshinweise sind hier zusammengetragen:


Hans
 
Hallo Hans,
ja, klar, meine Papiere wurden letztes Jahr entsprechend nach Abnahme durch einen fähigen Prüfer geändert, das hatte ich versehentlich nicht erwähnt. Auslieferungsstandard war damals mit der werkseitigen Eintragung Michelin Radial - identisch so wie in Beitrag #10 Bild von MK66.
Aber auch noch Danke und Respekt für die immer wieder tollen Zusammenstellungen und Anleitungen.
Grüße Helmut
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim TKC 70 darf die HU-Abnahme nicht verweigert werden.

Beim TKC 70 Rocks, das ist ein Radialreifen, wäre die Vorgehensweise des Prüfers dagegen korrekt.

Nachdem ich beim ersten Anlauf zur HU-Abnahme noch arglos und unvorbereitet von dem Thema überrascht wurde, bin ich nun noch einmal bei der DEKRA gewesen und hatte, gewappnet mit den guten Infos hier aus dem Forum, auch noch den alten Kfz-Brief für den Besuch ausgegraben.

Daraufhin hat mir ein (anderer) Sachverständiger mit Blick auf den Brief bestätigt, dass die HU-Abnahme nicht hätte verweigert werden dürfen.
Die Reifenbindung bezog sich nur auf Zeilen 22 und 23, wo die Kombi diagonal vorne und radial hinten mit Fabrikatsbindung belegt ist.
Die Zeilen 21 und 22 - diagonal vorne und hinten - sind ohne Bindung. Damit wären die diagonalen TKC 70 okay.

Unklar blieb, was aus einer weiteren Bemerkung im Schein folgt, die sich liest, als konterkariere sie die Bindung der Zeilen 22 und 23: "Aus.: WW. Vorderer Diagonalreifen in Verbindung mit hinterem Radialreifen gleichen Typs und gleichen Herstellers".

Der ursprüngliche Sachverständige hat sowieso angekündigt, sich bei mir zu melden. Dann sollte auch das klar werden.

Gruß.
Ulf
 
Wie wir gelernt haben reicht korrekte Größenangabe, LI und SI in Verbindung mit den Service-Informationen auch nicht. Man muss die Teilegutachten lesen und verstehen und prüfen lassen, sonst ist man illegal unterwegs.

Also vorsichtig.


 
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Unklar blieb, was aus einer weiteren Bemerkung im Schein folgt, die sich liest, als konterkariere sie die Bindung der Zeilen 22 und 23: "Aus.: WW. Vorderer Diagonalreifen in Verbindung mit hinterem Radialreifen gleichen Typs und gleichen Herstellers".

Der ursprüngliche Sachverständige hat sowieso angekündigt, sich bei mir zu melden. Dann sollte auch das klar werden.

Gruß.
Ulf
Das ist in der Tat Wischiwaschi.
 
Unklar blieb, was aus einer weiteren Bemerkung im Schein folgt, die sich liest, als konterkariere sie die Bindung der Zeilen 22 und 23: "Aus.: WW. Vorderer Diagonalreifen in Verbindung mit hinterem Radialreifen gleichen Typs und gleichen Herstellers".

Das ist in der Tat Wischiwaschi.
Das würde ich jetzt zu meinen Gunsten so interpretieren, daß die Fabrikatsbindung auf den Michelin aufgehoben ist und Du die Diagonalreifen vorne mit Radial hinten mischen kannst, sofern vom gleichen Fabrikat und Typ. Wobei ich nicht weiß, ob diese Kombi auf dem Markt so zahlreich vertreten ist.

Laß Dir doch die 59,- € wieder erstatten. Oder wandle um in Radial vorne und hinten. Wäre sicherlich sinnvoller.
 
Ein radialer TKC 70 Rocks fürs Hinterrad in Kombi mit dem diagonalen TKC 70 vorne wäre eine Option, wenns etwas mehr ins Grobe gehen soll, aber noch keine TKC 80-Stolle gefragt ist.
Radiales Material für vorne in passender Dimension kenne ich nicht, habe aber auch bisher nicht danach gesucht.
 
Laß Dir doch die 59,- € wieder erstatten. Oder wandle um in Radial vorne und hinten. Wäre sicherlich sinnvoller.
Moinsen.
Nachtrag: Die Erstattung der Gutachtenkosten wurde mir von der DEKRA ohne Umschweife angeboten. Dazu noch die Bemerkung, dass der von mir genannte Preis in der Höhe nur in Verbindung mit einer HU gilt. Ansonsten kostet das Gutachten 160 €.
Der Sachverständige erwähnte noch, dass es allein für die ABE der 100 GS 21 Nachträge gibt.
Ich hatte den Eindruck, dass speziell das Reifenbindungsthema auch in seiner Berufsgruppe nicht gerade für Begeisterung gesorgt hat.

Grüße.
Ulf
 
... Die Erstattung der Gutachtenkosten wurde mir von der DEKRA ohne Umschweife angeboten. ...
Das ist ja dann i.O.. Wobei es ja eigentlich gar nicht dazu kommen dürfte. Deine Reifen waren ja o.k..

Ich merke mal wieder: ohne daß man sich selbst schlau macht, ist man ab und zu in diesem Land verloren. Eigentlich sollte einem ja der Sachverständige erklären, was Sache ist, und nicht umgekehrt. Sagt ja schon der Name "Sachverständiger"!

Durch das Forum kann man ab und zu richtig Geld sparen. ;)
 
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