Reifen für R100R

Hallo Christian
Da magst Du schon recht haben.
Es gibt da schon Unterschiede zwischen den verschiedenen Reifenfabrikaten.
Ich habe die Erfahrung mit dem Conti GO in 140er Größe gemacht,der mit 144mm relativ breit ist und eine nicht so stark gekrümmte Lauffläche wie der BT45 in 130 aufweist,und damit auch mehr Gummi auf den Asphalt bringt.
Der BT45 ist in 130 etwas handlicher und präzieser im Kurvenverhalten,erreicht aber nicht die Laufleistung des Conti von 5800 Km.
 
Will keinen Oberlehrerton anschlagen, aber ob Ihrs glaubt, oder nicht:
Mein Tüvler wollte die Kunsstoffscheibe sehen, die bei der aktuellen Freigabe Nr. 9 auf der Metzlerer-Seite wieder dabei ist (bei Nummer 8 dagegen nicht ?().
http://www.metzeler.com/site/tyre/d...rrorPage=/site/de/service/no-fitment-pdf.html

Ob diese Sinn macht, will ich nicht diskutieren. Angesichts des überschaubaren Kosten- und Arbeitsaufwands habe ich sie montiert.
 
Das glaub ich ungesehen. Der Tüvvi will eben das sehen, was in der Freigabe steht. Macht ja auch Sinn. Die Scheibe macht wohl eher keinen Sinn. Nur dass das heute mal in einer Bescheinigung drinsteht und mal nicht ist komisch.
 
Nochmal ein Gedanke zur Nacht:
Dass der 130er Reifen durch den geringeren Durchmesser im Kotflügel schleift ist ja ausgeschlossen, ob mit oder ohne Scheibe.
Aber vielleicht ist ohne Scheibe die Bodenfreiheit bei voller Einfederung zu gering oder nicht mehr da. Dann kann die Scheibe helfen. Allerdings glaube ich, dass man bei der vollen Einfederung des Federbeines andere Probleme hat als mit dem Hauptständer oder dem Sammler aufzusetzen.
 
Hallo Ihr R100R Fahrer,
da mich das Thema selbst beschäftigt, habe ich mich auf den Weg zum :] gemacht. Nach einem kurzem Gespräch bekam ich diese Freistellung für die R100R. Für mich ist eigentlich alles klar:hurra:

Gruß aus HH
Willio
 

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Hallo Ihr R100R Fahrer,
da mich das Thema selbst beschäftigt, habe ich mich auf den Weg zum :] gemacht. Nach einem kurzem Gespräch bekam ich diese Freistellung für die R100R. Für mich ist eigentlich alles klar:hurra:

Gruß aus HH
Willio

Hallo Willio,

Freu dich nicht zu früh.

Die Freigabe gilt für den lasertec und erfordert falls 130/80 noch nicht eingetragen ist eine Eintragung .

Der Vollständigkeit halber hier nochmal die Freigabe für den BT 45.

Der darf in 130/80 mit dieser Freigabe EINTRAGUNGSFREI gefahren werden.

http://freigaben.motorrad-daten.de/BMW/R80R_R100R_247E_Bridgestone.pdf

Andreas
 
Hallo zusammen!

Ich habe auf der R100R auch den Bridgestone Typ 130/80 - 17 M/C 65H tl BT45R montiert.
Bei der heutigen TÜV Untersuchung verweigerte der TÜV Prüfer die Plakette mit dem Hinweis auf eine „nicht nachgewiesene Zulässigkeit“ des Reifens, trotz der vorhandenen Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Die mitgeführte Bescheinigung sei nur vom Reifenhersteller und stelle rechtlich kein Prüfnachweis dar.

Gibt es noch eine Unterlage/Dokumentation aufgrund der TÜV-Prüfer die Abnahme dennoch durchführen kann?

Gruß
Torsten
 
Hallo zusammen!

Ich habe auf der R100R auch den Bridgestone Typ 130/80 - 17 M/C 65H tl BT45R montiert.
Bei der heutigen TÜV Untersuchung verweigerte der TÜV Prüfer die Plakette mit dem Hinweis auf eine „nicht nachgewiesene Zulässigkeit“ des Reifens, trotz der vorhandenen Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Die mitgeführte Bescheinigung sei nur vom Reifenhersteller und stelle rechtlich kein Prüfnachweis dar.

Gibt es noch eine Unterlage/Dokumentation aufgrund der TÜV-Prüfer die Abnahme dennoch durchführen kann?

Gruß
Torsten

Dieses Verhalten des Inschenjörs ist mir völlig fremd. Was ich gelernt habe ist folgendes: Montiert werden darf erstmal nur, was im Schein steht (jaja, altes Wissen, denn jetzt gibt's ja die Zulassungsbescheinigung Teil I - da mag das anders sein). Findet man einen Reifenhersteller, der dir für dein Mopped Gummis verkaufen will und das auch noch technisch für iO hält, gibt er Dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in die Hand (die muss möglicherweise noch von Branchenbeteiligten unterschrieben werden) mit der du diese Reifen legalisierst. Vor dem Herrn Inschenjör wie vor dem Freund und Helfer. Manchmal gips dazu noch Nebenbedingungen wie die schon erwähnte Plastikscheibe für die Federwegbegrenzung oder ein Mindestluftdruck oder was auch immer dem Reifenhersteller einfällt. Das führt für den Inschenjör und noch mehr für den FuH meist zu weit und wird häufig nicht überprüft. Damit ist dann gut und du bekommst einen neuen bunten Aufkleber aufs Alublech.

Eintragen in den Schein macht der Inschenjör übrigens nicht, der nimmt sich höchstens den Brief (die Zul... Teil II) vor, von dem dann die Zulassungsstelle eine "Abschrift" erstellt, nämlich den Schein (früher jedenfalls, heute bekommst du komplett neue Papiere). Haufen Geld für paar Zeilen Text. Mir hat mal ein Inschenjör gesagt: ist nicht nötig und auch nicht zielführend, weil es die Reifen (bestes Beispiel Metzeler ME55 - ME550 - Lasertec) oft schon bald nicht mehr zu kaufen gibt und die Eintragungen dann unnötig die Papiere länger machen.

In einem anderen Zusammenhang habe ich übrigens beim TÜV gelernt, dass das Wort Sachverständiger mit dem Wort Sachverstand nur sprachlich, nicht aber technisch etwas gemeinsam hat. :evil: Ich vermute, dass diese Tatsache für das Verhalten des Inschenjörs verantwortlich war.

Schönen Gruß aus Bamberg

Rainer, R 100 R '92
 
Namds,

nimm das hier http://www.mf-erzgebirge.webfahrer.de/Technisches/Motorradbereifung1.pdf

und die oben von mir verlinkte Freigabe mit und verlange eine kostenlos Nachuntersuchung und Anbringung der Plakette.

Es müsste sich schon in allerjüngster Zeit was geändert haben und dann hätte Brückenstein die Freigabe sicherlich umformuliert.

Andreas

Hallo zusammen!

Ich habe auf der R100R auch den Bridgestone Typ 130/80 - 17 M/C 65H tl BT45R montiert.
Bei der heutigen TÜV Untersuchung verweigerte der TÜV Prüfer die Plakette mit dem Hinweis auf eine „nicht nachgewiesene Zulässigkeit“ des Reifens, trotz der vorhandenen Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Die mitgeführte Bescheinigung sei nur vom Reifenhersteller und stelle rechtlich kein Prüfnachweis dar.

Gibt es noch eine Unterlage/Dokumentation aufgrund der TÜV-Prüfer die Abnahme dennoch durchführen kann?

Gruß
Torsten
 
Vielen Dank für Eure Hilfe!

Der TÜVler hat nach laaaangen Diskussionen und Nachprüfgebühr meine BMW gestempelt. - Das nimmt er auf "seine Kappe".
Mittlerweile ist aber auch mein Ergeiz entfacht. Ich habe Kontakt zu Bridgestone Deutschland und der BMW Group Classic aufgenommen. Beide sind über das vorgehen sehr verwundert und wollen die Grundlage für die Ablehnung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wissen.
- Das habe ich nun beim TÜV Nord Dachverband nachgefragt und alle meine Bescheinigungen angezogen. - Mal sehen was die sagen.

Ich werde weiter berichten.

Viele Grüße
Torsten
 
Tach,

das Zögern des Prüfers kommt daher, dass die Bridgestone Bescheinigung für die RR eine der wenigen Bescheinigungen des Reifenherstellers ist, in denen der Reifenhersteller eine andere als die eingetragenen Reifengrössen freigibt.

Normalerweise ist das Sache des Fahrzeugherstellers, durch irgendeinen EU-Paragrafen oder so ähnlich darf das auch der Reifenhersteller, wenn die Richtigen "Stichworte" in der Freigabe stehen.

Bridgestone hat sich dankenswerterweise auch in anderen Fällen mit den BT 45 Freigaben um die Qühe verdient gemacht.



Andreas
 
Der TÜVler hat nach laaaangen Diskussionen und Nachprüfgebühr meine BMW gestempelt. - Das nimmt er auf "seine Kappe".
Mittlerweile ist aber auch mein Ergeiz entfacht. Ich habe Kontakt zu Bridgestone Deutschland und der BMW Group Classic aufgenommen. Beide sind über das vorgehen sehr verwundert und wollen die Grundlage für die Ablehnung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wissen.
- Das habe ich nun beim TÜV Nord Dachverband nachgefragt und alle meine Bescheinigungen angezogen. - Mal sehen was die sagen.

Hallo zusammen,

ich verstehe das überhaupt nicht. Es gibt doch seit 2006 das anhängende Gutachten für den BT45 in 130 und 140.

Sogar Conti hat es fertiggebracht, den GO in 130 und 140 freizugeben.

Grüßle, Berndt
 

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Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich komme gerade mit meiner R100R erfolgreich vom TÜV und habe ohne Probleme den BT 45 130/80-17 65 H eingetragen bekommen.

Überhaupt waren die Herren dort sehr freundlich und wohlgesonnen.
Fehling-Lenker (obwohl keine ABE Nr. sichtbar) und Wilbers Federbein wurden ebenfalls problemlos eingetragen.

Kaffee und lockeren Spruch gab es dort auch noch umsonst, alles bestens.

Einziger Wehrmutstropfen 152,15 € Gebühren;(
 
...ich komme gerade mit meiner R100R erfolgreich vom TÜV und habe ohne Probleme den BT 45 130/80-17 65 H eingetragen bekommen...

Eine Eintragung ist nicht erforderlich, in der Unbedenklichkeitsbescheinigung steht folgender Zusatz:
.........................................................................................................
Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten !
Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH.
Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen.
Die aufgeführten Reifenkombinationen wurden von der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH geprüft.
Alle o.g. Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen eine Bauartgenehmigung nach ECE-R 75 oder 97/24/EG.
Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE
unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite
einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar,
somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich.
Eine amtliche Befassung sowie die Änderung der Fahrzeug-Papiere sind nicht erforderlich.
................................................................................................................

Grüßle, Berndt
 
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