Reifenalter

desmonocke

Stammgast
Seit
01. Juli 2007
Beiträge
4.378
Ort
67475 Weidenthal
Hallo zusammen,
letzten Mittwoch habe ich von einem Bekannten gehört, dass mittlerweile auch das Reifenalter bei Kontrollen durch die Polizei überprüft wird.
Er hat zwar kein Moped, es dürfte dann aber auch dafür zutreffen.
Er habe auf seiner Dose zwei Reifen beanstandet bekommen, die älter als 10 Jahre waren. Höhe des Bußgeldes weiß ich nicht mehr. Er habe aber 2 Punkte obendrauf bekommen.
Ist das zutreffend, dass Reifen, die älter als 10 Jahre sind, nicht mehr gefahren werden dürfen?
Gruß
Klaus
 
Lt. ADAC gibt es bei Reifen keine gesetzliche Regelung, ausser bei Anhängern und Wohnwagen: ADAC: Eine spezielle gesetzliche Vorgabe zum Thema Reifenalter gibt es übrigens doch: Reifen für Anhänger und Wohnwagen, die bis 100 km/h zugelassen sind, müssen ab einem Alter von 6 Jahren ersetzt werden.
 
Ist das zutreffend, dass Reifen, die älter als 10 Jahre sind, nicht mehr gefahren werden dürfen?

Er habe auf seiner Dose zwei Reifen beanstandet bekommen, die älter als 10 Jahre waren.
Er hatte vermutlich zu wenig Profil. Bei solchen Angaben lassen ich mir mittlerweile immer gerne den "Strafzettel" zeigen. Außerdem bekommt man bei Punkten eigentlich immer Post von den Behörden. Glaub mir, fragst du nach so etwas, relativieren sich die Ansagen recht schnell.

Hans
 
... Ist das zutreffend, dass Reifen, die älter als 10 Jahre sind, nicht mehr gefahren werden dürfen? ...
Kann man in den Bereich der Fabel verweisen! Ich könnte auch schreiben: Blödsinn
Vermutlich waren es je 1 Punkt pro Reifen. ...
Dann würde ich bei meinem Golf ja vier Punkte bekommen!

Ob ein Reifen noch taugt, merkt man doch sehr gut bei nasser Straße, indem man mal ein Unter- oder Übersteuern provoziert. Ich rede jetzt vom PKW. Beim Motorrad laß ich das lieber. ;)
 
....Er habe auf seiner Dose zwei Reifen beanstandet bekommen, die älter als 10 Jahre waren. ....
Aber nicht wegen des Alters, sondern vielleicht wegen zu geringer Profiltiefe (das gibt immer Punkte) oder schlechtem Zustand.

Vor einigen Jahren wollte der TÜVler "Risse" im Vorderreifen meiner BMW gesehen haben. Ich habe ihn gebeten, das nochmal mit Blick auf die DOT Nummer vom Vorjahr auf Plausibilität zu prüfen. Damit waren die Risse plötzlich Geschichte und er erzählte mir von einem über 30 Jahren alten Motorrad, das noch immer mit Werksbereifung zur HU kommt. "Wir haben dagegen keine Handhabe, solange die Reifen rissfrei sind. Mit Vernunft braucht man Menschen Menschen nicht zu argumentieren."
 
Es gibt einige wirklich wichtige Dinge die nicht geprüft werden aber sicher ebenso wenn nicht wichtiger als Reifen sind.
Hat bei euch schon mal jemand das Alter der Bremsflüssigkeit geprüft?
Oder, bei Kettenantrieb natürlich, die Kette wirklich auf Verschleiß untersucht anstatt nur die Spannung zu prüfen?
Defekte Kennzeichenbeleuchtung kann eine Widervorführung bedeuten, ein um 5cm zu kurzes Schutzblech ebenso.

Aber das Alter der Reifen ist bei der Prüfung völlig egal.

Gruß
Willy
 
Bis vor einegen Jahren hiess es Reifen wären nach 10 Jahren nicht fahrtauglich. Den TÜV hat das aber hier nie interessiert. Mittlerweile sagt die Reifenindustrie selber dass die Materialien heute besser sind als früher und das Gerede um 10 Jahre sei nichtmer aktuell.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lt. ADAC gibt es bei Reifen keine gesetzliche Regelung, ausser bei Anhängern und Wohnwagen: ADAC: Eine spezielle gesetzliche Vorgabe zum Thema Reifenalter gibt es übrigens doch: Reifen für Anhänger und Wohnwagen, die bis 100 km/h zugelassen sind, müssen ab einem Alter von 6 Jahren ersetzt werden.
Das ist nicht richtig. Die Reifen müssen nicht ersetzt werden.

Man darf nur quasi über Nacht nur max. noch 80 km/h fahren.
 
Das ist nicht richtig. Die Reifen müssen nicht ersetzt werden.

Man darf nur quasi über Nacht nur max. noch 80 km/h fahren.
Genau so hat mir das der Prüfer auch gesagt, als die Reifen vom Wohnwagen älter als sechs Jahre waren.
Für die 100 km/h mit Hänger gibt es ja auch noch andere Bedingungen, z.B. Leergewicht des Zugfahrzeuges im Verhältniss zum zgG. des Anhängers. Ist das Auto zu leicht kann man eben nur 80 Km/h fahren und muß auch nix austragen lassen, wäre ja auch Quatsch wenn die nächste Fahrt wieder mit dem passenden Zugfahrzeug erfolgen könnte.
 
Trailer sind, oder waren, mit möglichst schmalen, weil billigen Reifen ausgestattet. Bei ersten Kauf habe ich nicht drauf geachtet, Hauptsache passend und günstig. Viermal 270Km im Jahr, dafür sollten sie reichen, dachte ich.
Eines Vormittages meinte ein Freund dass ein Reifen meines Trailers eine Beule habe, habe ihn, also den Reifen, angesehen und beschlossen nicht zu flicken sondern vier neue Reifen zu kaufen, die alten waren drei oder vier Jahre alt und hatten um die 5000Km zurück gelegt. Maximal LKW Tempo und immer mit korrektem Luftdruck, daheim aufgebockt und im Schatten stehend.
Mittags hörte ich dann einen peitschenden Knall und sah nach....wenn auf der Autobahn, nicht auszudenken. :schock:
(Ist einige Jahre her so ganz genau weiß ich die Einzelheiten nicht mehr)

r2.JPGr3.JPG

Habe den Reifenmann gefragt ob er mir den flicken kann, das Gesicht von ihm war sehenswert :lautlachen1:
 
Genau so hat mir das der Prüfer auch gesagt, als die Reifen vom Wohnwagen älter als sechs Jahre waren.
Für die 100 km/h mit Hänger gibt es ja auch noch andere Bedingungen, z.B. Leergewicht des Zugfahrzeuges im Verhältniss zum zgG. des Anhängers. Ist das Auto zu leicht kann man eben nur 80 Km/h fahren und muß auch nix austragen lassen, wäre ja auch Quatsch wenn die nächste Fahrt wieder mit dem passenden Zugfahrzeug erfolgen könnte.
Danke für die Richtigstellung!
 
Reifen für Anhänger und Wohnwagen, die bis 100 km/h zugelassen sind, müssen ab einem Alter von 6 Jahren ersetzt werden.

Das ist nicht richtig. Die Reifen müssen nicht ersetzt werden.

Man darf nur quasi über Nacht nur max. noch 80 km/h fahren.

Meines Wissens muß man dann aber die 100er-Zulassung austragen lassen.

Hatte ich gerade bei der Wohnwagen-HU im Juni; Reifenproduktionsdatum 0719.

Ich war der Meinung dass nur das Jahr zählt und ich bis zum 31.12.25 legal 100 km/h fahren darf. Dem ist aber nicht so; es wird wochengenau gerechnet. Und im Juni ist die 7. Woche Geschichte.

Aber richtig ... man muss deshalb die 100er Zulassung nicht austragen lassen; und das Bestehen der HU hängt davon auch nicht ab. Es gibt lediglich einem Vermerk im HU-Bericht dass ab sofort in der BRD nur noch 80 km/h schnell gefahren werden darf.

Solange bis halt wieder "frische" Reifen aufgezogen werden. Deshalb sollte man bei Reifen für Anhänger mit 100er Zulassung darauf achten dass einem der Reifenhändler möglichst montagezeitpunktnah produzierte und nicht u.U. jahrealte Lagerware andreht.

Den Sommerurlaub haben die "ollen Pellen" noch weiter ihren Dienst getan; in den Niederlanden gilt 90 für Anhängerbetrieb ohne jedwede technische Auflage. Über'n Winter können die sich dann gerne plattstehen; im Frühjahr 26 gibt's dann Frischware.
 
Wenn das Richtig ist, was du sagt, sollte man den Dosenverein mal darauf hinweisen.
Das ist richtig. Denn es gibt mehrere Themen, um 80 fahren zu dürfen: ABS, Gewicht und Reifen. Ist nur eines nicht gegeben, dann sind nur die 80 erlaubt.

Bei meiner letzten HU beim Hänger wurde vermerkt, dass die Reifen über 6 Jahr alt sind (5 Monate drüber) und man hatte mich darauf hingewiesen, dass nur noch 80 erlaubt sind. Gäbe es ein Verbot, hätten sie mir die HU verweigern müssen.

Hans
 
Zum Thema Reifenalter bei 100 km/h-Hängern sind wir ja durch, da Florian das entscheidende Dokument selbständig gefunden hat. :fuenfe:
Allgemein muss man sagen, dass es bei Reifen jede Menge Kriterien gibt, die zu Problemen führen; das reine Alter ist es nicht.
Sonst müsste man ja auch zu alten Fahrzeugen oder Fahrern pauschal die Verkehrsteilnahme verwehren...
 
Zuletzt bearbeitet:
Lt. ADAC gibt es bei Reifen keine gesetzliche Regelung, ausser bei Anhängern und Wohnwagen: ADAC: Eine spezielle gesetzliche Vorgabe zum Thema Reifenalter gibt es übrigens doch: Reifen für Anhänger und Wohnwagen, die bis 100 km/h zugelassen sind, müssen ab einem Alter von 6 Jahren ersetzt werden.
Das stimmt so nicht ganz.

Bei der Beantragung der 100 km/h-Zulassung eines Anhängers dürfen die Reifen nicht älter als sechs Jahre sein und müssen außerdem für mindestens 120 km/h zugelassen sein (Geschwindigkeitsindex L oder höher).

Gruß
Carsten
 
In Frankreich darfst du mit dem Anhänger sogar 120 fahren.
Ironie An: Aber da liest man ja auch jeden Tag von tragischen Unglücken mit Anhängern. Ironie Aus.
 
In Frankreich darfst du mit dem Anhänger sogar 120 fahren.
Sogar 130.
Bei Regen aber „nur“ 110.
Vor vielen Jahren habe ich es bei einer Europa-Reise mit meinem damaligen Eriba Touring am Haken mal ausprobiert.
Sicher fühlte ich mich dabei allerdings nicht und beließ es dann lieber bei 100.

Gruß
Carsten
 
Wohnwagen sind tatsächlich kritisch, weil
- große Fläche (seitenwindempfindlich)
- üblicherweise bis Maximum beladen (oder gar überladen)
- Schwerpunkt liegt hoch.
 
Zurück
Oben Unten