Reparaturanleitung

Original von DirkHusa
Falls zufällig jemand ne G/S Anleitung (original BMW) für genau 0,00Euro braucht kann er mir gern ne PN schicken.

Sowas darf man doch schreiben, oder Admin's ?

Dirk :D

Eure mail Box sollte 8,7MB zulassen.
Ist z.B. bei GMX kein Problem.

Dirk :D
 
Original von DirkHusa
Falls zufällig jemand ne G/S Anleitung (original BMW) für genau 0,00Euro braucht kann er mir gern ne PN schicken.

Sowas darf man doch schreiben, oder Admin's ?

Dirk :D

Nun Dirk, da du ja die (original BMW) Anleitung hast und diese offensichtlich verschenken willst, sehe ich da kein Problem.



Ich möchte aber rein vorbeugend und ohne jeden Anfangsverdacht nochmals darauf hinweisen, dass Raubkopien hier im öffentlichen Forum nichts zu suchen haben :oberl:
 
Ist verlinkte Anleitung denn Legool? Also wäre es legal eine PDF form davon zu verbreiten? Habe zwar die Orangene Anleitung für die R100 aber die Liegt ja in der werktstatt, und die seiten werden alle Ölig, eine Alte tastatur/maus zum durchscrollen am Laptop / Werkstatt Pc hätte ich ja über...
 
Original von DirkHusa
...

Eure mail Box sollte 8,7MB zulassen.
Ist z.B. bei GMX kein Problem.

Dirk :D

<9 MB für ne Reparaturanleitung? :schock: Ich habe mir meine Rep-Anleitung (R65-R100RT) aufgrund der fortschreitenden Verfallsanzeichen :rolleyes: mühevoll eingescannt und ein PDF generiert, welches dann 254 MB gross war :pfeif:

... naja, dafür ist es allerdings auch sehr gut lesbar :D

Gruß,
Mickey
 
Original von Mickey
Original von DirkHusa
...

Eure mail Box sollte 8,7MB zulassen.
Ist z.B. bei GMX kein Problem.

Dirk :D

<9 MB für ne Reparaturanleitung? :schock: Ich habe mir meine Rep-Anleitung (R65-R100RT) aufgrund der fortschreitenden Verfallsanzeichen :rolleyes: mühevoll eingescannt und ein PDF generiert, welches dann 254 MB gross war :pfeif:

... naja, dafür ist es allerdings auch sehr gut lesbar :D

Gruß,
Mickey

Hier handelt es sich nicht um eine eingescannte Variante, da dies verboten ist. :pfeif:

Sondern um ein Original. :bier:
 
Original von DirkHusa

Hier handelt es sich nicht um eine eingescannte Variante, da dies verboten ist. :pfeif:

Sondern um ein Original. :bier:

Achso ;) Nunja, da ich ebenfalls Besitzer des genannten Orignals bin, darf ich es auch für meinen eigenen privaten Gebrauch einscannen :aetsch: wo kommen wir denn da hin, wenn selbst das verboten wäre.

Gruß,
Mickey
 
Original von Mickey

... naja, dafür ist es allerdings auch sehr gut lesbar :D

Gruß,
Mickey

Meine ist nicht so gut lesbar, deswegen ist beim Zusammenbauen meiner G/S das rausgekommen was Du in Hohlenfels gesehen hast. :lautlachen1:

Dirk :bier:
 
Original von DirkHusa

Meine ist nicht so gut lesbar, deswegen ist beim Zusammenbauen meiner G/S das rausgekommen was Du in Hohlenfels gesehen hast. :lautlachen1:

Dirk :bier:

:lautlach: Der war gut :D ...

... aber Du tust Ihr damit unrecht - hoffentlich nimmt sie dir das nicht übel :---)

:bier: Mickey
 
Hi,

Was ist mit Reperarturanleitungen die nicht mehr vertrieben werden (ST und so) ?

Da must Du noch´n klitzekleinen Momentchen warten: 70 jahre nach dem Tot des Urhebers!

Siehe § 64 UrhR.

Elvis ist tot, der "King of Pop" ist tot, die Musik ist trotzdem nicht frei. Da verdienen Andere weiter.

Gruß
Hacky
 
Ja aber verschenken geht schon Oder

Das Original schon. Ausnahme: Bei Software kann das sogar anders sein! Aber sonst keine Photokopie, keine „Sicherheitskopie“ von Datenträgern, keine Bilder irgendwo rauskopiert und keine ungenehmigte Verbreitung (z.B. :… Du hast PN, betrifft gescannte Reparaturanleitung oder Bordbuch, Filesharing u.a.).
Auch das bei Lehrern beliebte Kopieren von Lehrbücherteilen zur Verteilung im Klassenzimmer verstößt gegen das Urheberrecht. Das ist aber längt noch nicht alles!
Vor 15 Jahren wurde das alles noch viel lockerer gesehen. Aber jetzt muss man/frau echt aufpassen. Das Internet verleitet gerade dazu das Urheberrecht schnell mal zu verletzen. Und es gibt massig Leute, die gerade danach suchen. Abmahnung ist bei bestimmten Anwälten eine beliebte (Haupt)Einnahmequelle geworden. Die machen quasi nix anderes. Oft auch missbräuchlich.
Da gibt es Seiten im Internetz, da könnte man auch den Gedanken kommen, dass die nur dazu da sind um den User zur Urheberrechtverletzung zu bewegen. Um dann anschließend gnadenlos abzumahmen. Da gibt es beispielsweise eine gut gemachte Kochseite mit tollen Bildern und leckeren Rezepten...

Wie hieß die gleich? Martinas-Kochbuch.de? Keine ahnung.

http://www.wb-law.de/news/e-commerce/872/marions-kochbuch-bleibt-wieder-auf-abmahnkosten-sitzen/


Gruß
Hacky
 
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