Scheinwerfereinstellung nicht wundern.....

Das Theater bezieht sich doch auf die Scheinwerferprüfplätze und nicht auf die Prüfung der Fahrzeuge.

So lange sich an der Vorschrift Obergrenze des Abblendlichts 5 cm unter Scheinwerfermittelpunkt - bezogen auf 1 Meter Abstand - nichts ändert, dürfte es für uns Fahrzeugbesitzer ja keine "Überraschungen" geben.


Womit sich gutbezahlte Experten so ihre Zeit vertreiben ... Da werden wohl bald - "alternativlos" - die Prüfgebühren angehoben werden "müssen"!
 
Die neuen Prüfstände müssen sich bezahlt machen und deshalb auch eingesetzt werden.

Viel Freude noch.....
 
Die neuen Prüfstände müssen sich bezahlt machen und deshalb auch eingesetzt werden.

Viel Freude noch.....

Die Prüfstände gibt es schon seit Jahrzehnten und ich kenne keine Werkstatt, die für Lichteinstellen Geld nimmt.

Das Einzige, was sich geändert hat, ist dass diese Lichteinstellplätze und Geräte für die HU nun deutlich strengeren Auflagen unterliegen. Das ist für den Werkstattbesitzer sehr ärgerlich und auch teuer, da er es machen muss sofern er noch in seinem Haus Hauptuntersuchungen durchführen möchte.

Für den Kunden ändert sich dadurch erstmal garnichts. Wie gesagt, ich kenne keine Werkstatt, die wirklich fürs Lichteinstellen Geld nimmt, bzw damit irgendwie Geld generiert. (Ausnahmen bestätigen die Regel!)
 
Früher hat man das Einstellgerät zum Fahrzeug gerollt, jetzt ist es umgekehrt ...
Man, bzw. das KBA, sollte sich lieber damit befassen, die Leuchtstärke (Lumen) der LED-Fahrzeugscheinwerfern zu begrenzen. Trotz richtig eingestellter Scheinwerfer blenden diese Fahrzeuge, weil jeder Hersteller macht was er will.
 
... und ich keine Tankstelle, die fürs Luftauffüllen Geld nimmt. ;)

Chapó mein Bester! )(-:

Aber da greift mein letzter Satz: Ausnahmen bestätigen die Regel!
Und die, die für Druckluft Geld verlangen werden von mir konsequent gemieden. Sind aber meiner Erfahrung nach nur ganz wenige und dann nur die Großen. In Münster brauche ich nur Shell meiden.
 
Die Scheinwerfereinstellgeschichte ist tatsächlich fragwürdig.
Fakt ist, dass in der Vergangenheit an manchen Stellen die Lichteinstellung geprüft wurde, die auch für den Laien erkennbar ungeeignet waren (massiv uneben, Neigungen etc.).
Wenn an einem PKW oder Motorrad die Lichteinstellung geprüft werden soll, sind laut Vorgaben folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Der Reifendruck muss stimmen
- Das Fahrzeug muss leer (unbelastet) sein bis auf den Fahrer
- Statt des Fahrers können 75 kg Ballast auf den Fahrersitz
- Der Tank soll voll sein.
Und diese Bedingungen galten schon lange vor Veröffentlichung der neuen Rili. :D
 
Micha, hast eines noch vergessen bei Pkw: Verstellung muss nach ganz unten eingestellt sein
Grüße

Ist klar; viele Autofahrer wissen nicht mal, dass sie so eine Verstellung haben. :D
Mir gings nur darum, zu zeigen, dass der vorgeschriebene Aufwand schon vorher in der Praxis nicht zu erfüllen war.
Soll die Werkstatt dem Kunden den Tank füllen und den Kofferraum leeren (wenn dort etwas drin ist)?
 
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