Sehe ständig helle LED-Zusatzscheinwerfer an entgegenkommenden BMW...

MartinJ

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18. Feb. 2019
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Ist mir in den letzten Tagen aufgefallen: ein Haufen Boxer (ok, meist 4V..) haben recht helle LED-Zusatzscheinwerfer auf dem Zylinderschutzbügel montiert. Sind sehr gut sichtbar, besser als der Hauptscheinwerfer.

Weiss jemand, was für Dinger das sind? Die 4V haben ja genug Saft ab LiMa, aber die 2V könnten stromsparende LED-Teile brauchen, und die Sichtbarkeit ist wirklich viel besser.

Martin
 
Hallo Martin,
das können diverse Versionen sein. Hier einige Beispiele:
So ähnliche wurden als „Begrenzungsleuchten mit Zulassung“ angeboten:
https://www.amazon.de/Safego-Nebels...satzscheinwerfer-Arbeitsleuchte/dp/B01DP9DW98

Zusatzlampen (Halogen)
https://www.kohl.de/webshop/15316/bmw-motorrad-halogen-zusatzscheinwerfer-1x

Aus Asien:
https://de.aliexpress.com/item/2pcs...sories-moto-driving-fog-spot/32656829606.html

Bei einigen ist die Zulassung fraglich ... :oberl: ... aber hell geht...
Gruss, Olaf
 
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Hallo Martin,
das können diverse Versionen sein. Hier einige Beispiele:
So ähnliche wurden als „Begrenzungsleuchten mit Zulassung“ angeboten:
https://www.amazon.de/Safego-Nebels...satzscheinwerfer-Arbeitsleuchte/dp/B01DP9DW98

Zusatzlampen (Halogen)
https://www.kohl.de/webshop/15316/bmw-motorrad-halogen-zusatzscheinwerfer-1x

Aus Asien:
https://de.aliexpress.com/item/2pcs...sories-moto-driving-fog-spot/32656829606.html

Bei einigen ist die Zulassung fraglich ... :oberl: ... aber hell geht...
Gruss, Olaf

Ich denke nicht, dass der Threadersteller sowas will. Er will LED-Tagfahrlicht und keine Halogenzusatzscheinwerfer oder nicht zugelassene LED´s mit 3000 Lumen und 125 Watt :---)

Wenn dann eher sowas (gibt´s sicher auch billiger). Jedenfalls etwas das per E-Nr. allgemein als Tagfahrlicht zugelassen ist.
Ich hab so ähnliche seit Jahren drauf, die Sichtbarkeit ist wirklich sehr gut und der TÜV hat auch nichts dagegen.
 

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    Tagfahrlicht R 80.jpg
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Moin,

Such mal devil eyes tagfahrlicht
Hab ich als kombi tfl und nebelscheinwerfer an der emma.
Hat ne e-nr und kann auch nicht gesetzeskonform betrieben werden:D

Gruss Holger

P.s. sind z.zt. auf den schutzbúgeln montiert, ist aber suboptimal
 
. . . helle LED-Zusatzscheinwerfer auf dem Zylinderschutzbügel montiert. Sind sehr gut sichtbar, besser als der Hauptscheinwerfer.

Weiss jemand, was für Dinger das sind? Die 4V haben ja genug Saft ab LiMa, aber die 2V könnten stromsparende LED-Teile brauchen, und die Sichtbarkeit ist wirklich viel besser.

Martin

Nein, von Tagesfahrleucht schreibt er nicht. Einfach LED-Zusatzscheinwerfer. Und das ist ein weites Feld.


Stephan
 
Um hier alle Unklarheiten auszuräumen... es geht natürlich um's besser gesehen werden bei minimaler Lima-Belastung!

Martin
 
Um hier alle Unklarheiten auszuräumen... es geht natürlich um's besser gesehen werden bei minimaler Lima-Belastung!

Martin

Ich habe soeben beim Händler dieses Bild geschossen. Es geht sicher um diese TFL's.

Die sind wirklich sehr sehr gut sichtbar. Aber für eine Q doch etwas zu hässlich, leider.

Franz
 

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Bei der RT passen die, sollten keine ausklappbaren Zusatzscheinwerfer montiert sein, mit etwas bastlerischem Geschick auch prima in die Belüftungskanäle. :bitte:

20171224_213209.jpg
 
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Bei der RT passen die, sollten keine ausklappbaren Zusatzscheinwerfer montiert sein, mit etwas bastlerischem Geschick auch prima in die Belüftungskanäle. :bitte:

Anhang anzeigen 231948
DSCF4110+TFL.jpg

Oder in die Mitte.
Gruß Beem. ;)
 
Ich hab an den modernen Solos und am großen Gespann Zusatzscheinwerfer dran. Hat der TÜV noch nie was zu gesagt. . .


Stephan
 
Hallo werte Gemeinde,

mein Post hat zwar nicht wirklich etwas mit LED-Zusatzscheinwerfern zu tun, aber für meine R100R suche ich schon von Anfang an solche Zusatzscheinwerfer, die ich auf die Bügel montieren kann. Weiss jemand, wo ich dererlei Zubehör bekommen kann? Ich habe zwar keine Gläser-Verkeidung, sondern das Wildschild C100 von WÜDO, aber das Lampenzeugs würd mir trotzdem gefallen.

Guckst Du....
 

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Hallo Thomas (derSchakal),
die großen Scheinwerfer dürften „ganz normale“ Zusatzscheinwerfer sein. Nach den Gläsern könnte es 1x Nebel und 1x Fernlicht sein. Z. B. sowas:
https://www.koberger-hamburg.de/hel...MIr5K7spiC4gIVlud3Ch0Szwx0EAQYASABEgKkOPD_BwE
https://www.fk-shop.de/Tuning/Beleu...inwerfer-H3-Luminatormetal-Anbau-schwarz.html
Gruss, Olaf


Hallo Olaf,
danke erst mal für den/die Link/s.

Ich hatte vor Jahren beim TÜV mal nach der Zulässigkeit nachgefragt. Der Blaukittel sagte mir, wenn Zusatzscheinwerfer, dann höchstens gemischt, also 1xFern und 1xNebel. Aber niemals paarweise, also keine 2xFern oder 2xNebel.

Wie darf ich zusätzliches Leuchtmittel denn nun verbauen? Jeweils 1x Fern und 1xNebel oder sind auch entweder 2xFern oder 2xNebel erlaubt?

Fragen über Fragen quälen den
thomas, "derSchakal"

PS: Muss ich für Zusatzscheinwerfer nach heutiger Rechtsprechung überhaupt den Segen des TÜV einholen oder brauchen sie nicht eingetragen werden?
 
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Hallo Thomas, bei den großen Scheinwerfern habe ich auch „je 1x“ im Kopf. Etwas mehr gibt es hier:
https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf
Gruss, Olaf

Hallo Olaf,

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, darf ich entweder 2xNebel anbauen oder 1xNebel und 1xFern, aber n i e m a l s 2xFern, da ich ja 1xFernlicht im Hauptscheinwerfer habe und beim evtl. Anbau von 2xFern über insgesamt 3xFernlicht verfügen kann, weil beim gleichzeiten Betrieb aller Fernlichter nicht mehr das charakteristische Bild eines einspurigen Fahrzeuges darstelle, getreu nach dem Motto: "Willkommen bei der Deutschen Bahn"?

Sehe ich das richtig?

v.G.
thomas, "derSchakal"
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Thomas,
die Einordnung StVZO oder EG hängt von der Zulassung des Mopeds ab. Altes Moped =StVZO, dann nur 1xNebel zulässig.
Daher kommen wohl die unterschiedlichen Lampen auf den Sturzbügeln bei den älteren Bildern.

Zur Art der Zulassung siehe:
https://www.ntv-forum.de/forum2/ind...ung-nach-deutschen-recht-stvzo-oder-eg-recht/

Alles ohne Gewähr, da nur angelesen.
Gruss, Olaf

Hallo Olaf,
danke für Deine Nachricht.

Es handelt sich bei meiner 93er R100R um eine Zulassung 1994 auf meinen Namen. Die Erstzulassung erfolgte als Tageszulassung auf den Händler.

Ohne meine Papiere jetzt zur Hand zu nehmen ("alter" weißer Brief), nehme ich an, dass es eine "alte" Zulassung ist, also quasi die Zus.-Scheinwerfer-Anbau als 1xNebel und 1xFern. Ich werde das aber noch mal nachlesen, auch an welche Position Nebel-und Fernscheinwerfer angebaut werden dürfen. "Aus dem Bauch heraus" würde ich sagen, dass der Fernscheinwerfer rechts zum Fahrbahnrand und der Nebelscheinwerfer links zur Fahrbahnmitte aufgepflanzt werden müssen....

Viele bald-illuminierte Grüße hinterlässt
thomas "derSchakal"
 
AW:rechts oder links

hi Thomas,

es macht wohl keinen großen Unterschied wo die Scheinwerfer angebracht sind. Ich würde den Nebel-(Breit)-Strahler rechts montieren. Er soll den Nebel unterwandern und den Fahrbahnrand 'sichtbar' machen. Der Fern-(Weit)-Strahler in der Mitte kann die gesamte Fahrbahn von dort besser ausleuchten.

hi Hi lmar
 
AW: rechts oder links

hi Thomas,

es macht wohl keinen großen Unterschied wo die Scheinwerfer angebracht sind. Ich würde den Nebel-(Breit)-Strahler rechts montieren. Er soll den Nebel unterwandern und den Fahrbahnrand 'sichtbar' machen. Der Fern-(Weit)-Strahler in der Mitte kann die gesamte Fahrbahn von dort besser ausleuchten.

hi Hi lmar
der montageort am bike ist ganz entscheidend. wenn der nebel rechts angebracht wird, hast du ständig den schatten des vorderrades links vor der maschine. beim fernscheinw. sieht es links montiert, nicht wesentlich besser aus. der schatten ist dann halt rechts. immer bei montage auf dem sturzbügel hintenr dem vorderrad. lässt sich nur umgehen i.S.v. vermeiden, wenn beide scheinw. nahe der fahrzeugmitte oberhalb de vorderradkotflügels montiert werden.
 
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Zu den Fragen der Zulässigkeit:

Unsere 2V sind lichttechnisch alle nach nationalem Recht typzugelassen, d. h.
- ein Abblendlicht
- ein Fernlicht
- ein Nebellicht (optional).

Das neuere EG-Recht lässt einiges mehr zu, bedingt aber teilweise andere Anbaumaße. Lichttechnische Einrichtungen gemäß EG werden bei der HU in der Regel aus praktischen Gründen akzeptiert, obwohl dann eigentlich eine Prüfung der gesamten Beleuchtung nach EG-Recht nötig wäre.
 
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