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Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

Hartmut03

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05. Nov. 2012
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613
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Berlin
Hallo, Gruß in die Runde,
welche elektrische Schaltung ist Gesetz ?
Trotz längerer Suche fand ich keinen Gesetzestext, der erklärt, wie die TFL am Motorrad elektrisch geschaltet werden müssen.
Der Text vom Verband für Zweiradsicherheit scheint mir nicht maßgebend zu sein, denn nach deren "Vorschrift" soll sich das TFL automatisch einschalten, sobald der Motor läuft (Restwelligkeit der Lima über ein Steuergerät). Wird das Abblendlich eingeschaltet, muß das TFL aus gehen.
Watt für`n Quatsch !! Bei den Motorrädern, die noch einen Lichtschalter haben, geht das ja. Aber wie soll das funzen bei neueren Maschinen, die keinen Lichtschalter haben.
Bei § 49a wird nur auf einen Anhang und eine existierende Neufassung hingewiese, die ab dem 1.4.2013 gelten soll. --- Gefunden habe ich nichts dergleichen.

Vielleicht ist jemand von Euch erfolgreicher und kann das hier posten, bitte.
 
Moin!

Wenn du keinen Lichtschalter hast, mußt du dir einen einbauen, oder damit leben...
Davon mal ab, wird es sich dahingehend ändern, das neuere Motorräder werksmäßig TFL bekommen.

Zitat:

§ 17 2a.) StVO: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“

Für mich gibt es dazu keine Fragen mehr...
Warum ist es qatsch das die TFLs bei einschalten des Abblendlichtes ausgehen?
Was meinst du was Nachts ist mit den TFLs?
Die richtig hellen blenden wie sau!


Hier noch was:

http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-z-tfl_anbau.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe ich mich so falsch ausgedrückt, Christian ?
Natürlich ist es ok, das TFL bei Dämmerung, Tunnel und Nachts ausgeht, wenn das Abblendlich angeht.
Ich meinte mit "Quatsch", das die Motorräder, bei denen sich das Abblendlicht mit dem Motorlauf einschaltet, die also keinen Lichtschalter haben, keine TFL anbauen brauchen, weil sie eh nicht angehen dürfen.
Was macht nun ein Motorradfahrer, der keinen Lichtschalter hat, aber auf TFL nachrüsten will ?
Das LED TFL sehr blendet im Dunkeln, weiß ich sehr wohl. Meine drei Motorräder haben seit 3 Jahren LED TFL. Sehr zu Freude der Rennleitung, die es gelobt haben, wie gut ich als "schmaler" Motorradfahrer zu sehen bin. Autofahrer akzeptieren oft keine Einzelscheinwerfer, aber bei Zweien, oder gar Dreien, werden sie wach !
Im Tunnel habe ich sie mittels Schalter ausgeschaltet. Das Abblendlich war immer an. -- Das wurde seit Oktober 2009 so geduldet !
Wo steht was, genau ?
Der Text des IfZ reicht mir nicht aus.
Das stimmt, Michael, ECE- R87 ist sehr wichtig, sonst gibt es Ärger. Aber die in der Bucht angebotene Schaltung ist nicht neu. Sie gibt es schon immer, seit PKWs TFL haben.
Die LED-Leuchten werden an Klemme 30 und an Masse angschlossen, leuchten aber noch nicht. Erst wenn der Motor läuft, sorgt die Restwelligkeit der Lima und die Schalteinheit dafür, das das TFL an geht. Ein weiterer Anschluß geht an die Klemme Abblendlicht. Wenn es dann eingeschaltet wird, Gehen die TFL aus.
Aber, ...wie soll man das machen, wenn das Abblendlicht am Motorrad eh immer an ist.
Natürlich ist das auch kein Schaltungsproblem, ich möchte nur wissen, WAS ist erlaubt !!
 
Zuletzt bearbeitet:
Upps, Tschuldigung.

Habe überlesen, dass die Frage sooo allgemein gehalten ist; ich dachte, es ginge ausschließlich um 2-Ventiler.

Ja, meine Q hat einen Lichtschalter.

Gruß Ferdi
 
Meine R80RT, sowie die Qühe der Kollegen, haben alle Lichtschalter. Mit der vorgeschriebenen PKW-Schaltung läßt sich da auch prima ein TFL verbauen und nutzen. Ganz nach Vorschrift.
Aber, meine Guzzi T5 ist elektrisch modernisiert worden, also ohne Lichtschalter. Meine Cali-Vintage hat schon ab Werk keinen mitbekommen.
Was tue ich also ?
Seit 3 Jahren fahr ich, zusätzlich zum Abblendlicht, zwei TFL LEDs. Das wurde so seit Oktober 2009 geduldet. Welch ein Gewinn an Sicherheit. Siehe weiter oben.

Und nun darf ich das nicht mehr ?

Ich weiß, was ich tue. Ich fahre weiter so, wie bisher und lasse es drauf ankommen. Mal sehen, ob ein denkender Bürger auch was Wert ist.
 
Moin!

Hartmut ich verstehe nicht ganz was du möchtest...
Kannst du dein Ablendlicht nicht abschalten, was willst du dann mit TFL?
TFL und Ablendlicht ist nicht erlaubt, also....?
Entweder du ferkelst dir einen Schalter dazwischen, das du das Ablendlicht ausschalten kannst, dann kannst du die TFL normal anschließen oder du lebst mit Abblendlicht.
Meine R100CS hatte auch Zwangslicht, also Schalter dazwischen und gut, so schalte ich das Licht erst dann ein, wenn ich losfahre, im Fall von TFL erst dann, wenn es dunkel wird.
Und du darfst es erst jetzt nicht mehr, du durftest die ganze Jahre vorher überhaupt kein TFL am Motorrad haben.
Beim TFL gehts um "auffallen" also was willst du dann noch mit Abblendlicht?
Denn von der Hellligkeit her ist TFL heller.
 
Zuletzt bearbeitet:
.......
Und nun darf ich das nicht mehr ?

Ich weiß, was ich tue. Ich fahre weiter so, wie bisher und lasse es drauf ankommen. Mal sehen, ob ein denkender Bürger auch was Wert ist.

Du durftest es noch nie. Es wurde geduldet, weil es anscheinend verständnisvolle Behördenmitarbeiter gibt. Ist ja in Ordnung gewesen.

Jetzt ist die Situation doch rechtlich eindeutig. Du musst eine Schaltung mit den TFL installieren die den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Ist auch nicht unmöglich, sondern im Gegenteil mit geringem technischen und finanziellen Aufwand zu realisieren .
 
Weiß ich doch, Matthias. Technisch ist das leicht zu machen. Ich tue mich eben nur schwer damit, dass "die am grünen Tisch" nicht an die existierenden Beschaffenheiten der schon auf dem Markt befindlichen Motorräder denken und sie somit, falls sie TFL haben wollen, Geld und Zeit inverstieren müssen, um aus der neuen Reglung einen wichtigen Vorteil zu genießen. Nämlich mehr Sicherheit, weil Sichtbarkeit.

Für mein Verständnis wäre eine Reglung die Beste, bei der man TFLs zusätzlich anbaut, betreibt und nach Bedarf, mit einem Schalter ausschalten kann. (Das war so voll geduldet und auch für gut befunden, Christian). Siehe weiter oben bei #5.
Gerade die Möglichkeit mit Abblendlicht UND zwei TFL zu fahren, hat mir in den letzten 3 Jahren die Sicherheit gegeben.
Aber, was sollst. It is, what it is.
 
Moin!

Selbst wenn du mit Doppelscheinwerfer und NSW fahren würdest, es gibt immer "Pfeiffen" die einen übersehen....für Andere mitdenken ist meine Devise auf dem Motorrad....
 
...Ich tue mich eben nur schwer damit, dass "die am grünen Tisch" nicht an die existierenden Beschaffenheiten der schon auf dem Markt befindlichen Motorräder denken...

Die EU beschließt Dinge, die für Neufahrzeuge durchaus Sinn machen. Dabei interessiert man sich nur begrenzt für Fahrzeuge, die vor 20 Jahren auf den Markt kamen.
Daran werden wir als Minderheit (Fahrer alter Motorräder) der Minderheit (Motorradfahrer) kaum was ändern, weil wir keine Lobby haben.
 
Ich denke da ganz anders.
Ich finde die Regelung, dass das TFL bei eingeschalteten Fahrlicht ausgehen muss super.
Im Strassenverkehr ist es nämlich zu oft cool mit vielen leuchten in der Nacht zu fahren. Bzw. scheint mitdenken verpönt zu sein.
Es gibt schon zu viele Autos denen ich gerne die TFL mit dem Hammer aus machen würde. :schimpf::schimpf::schimpf:
Die blenden bei Dunkelheit dermaßen ekelhaft. :schimpf:

Das ist ja der Zweck. Am Tag ist die Blenwirkung erwünscht und deshalb der Effekt besser als unser Abblendlicht.

Zu deinem Problem des Lichtschalters.
Wenn hier die Hersteller wegen Gewinnmaximierung den Schalter weglassen, dann ist das deren Problem.
 
Es gibt schon zu viele Autos denen ich gerne die TFL mit dem Hammer aus machen würde. :schimpf::schimpf::schimpf:
Die blenden bei Dunkelheit dermaßen ekelhaft. :schimpf:

Da muß Dir jeder Recht geben, der sich anständig benimmt im Straßenverkehr.
Auch die falsch eingestellten Xenon "Kaltlaser" sind starke Blender.
Und all die rücksichtlosen Raser ...und die noch schlafenden Ständigsonntagsfahrer.
Wo fängt man an ? Wo hört man auf ?
Wer soll was daran ändern ? Am Aufsichtspersonal wird immer mehr gespart, um diejenigen zu erwischen, die sich nicht benehmen können.
In Berlin ist das jedenfall so.
Eigentlich ein Wunder, dass es dennoch, meistens, reibungslos läuft.
 
muss an der dose meinen fernlichtassistenten noch umprogrammieren. wenn mir ein blender entgegenkommt, blendet der dussel ab ! :---)

tfl für moppeds finde ich okay, sieht an unseren qühen nur sch .... aus.

gruß
claus
 
Ich sehe den Sinn EINES einzigen TFL irgendwie nicht, da man ja sowieso mit Abblendlicht unterwegs ist. Ein mittiges TFL ist genauso auffällig oder unauffällig wie das Abblendlicht - oder?
Sinn machen am Mopped vielleicht zwei weit außen verbaute TFL, dadurch ist die Auffäligkeit / Sichtbarkeit wesentlich größer.
Ich experimentiere gerade an einer Lösung, bei denen die Sturzbügel als TFL-Träger dienen - aber ich fürchte es
sieht an unseren qühen nur sch .... aus.

Gruß Dirk )(-:
 
Hi,

im Kurzstreckenbetrieb ist meine Q öfter mal voltmäßig unterzuckert; da wird dann auch schon mal ohne Licht gefahren. :]

Für mich liegt der Nutzen der TFL primär in ihrer geringen Leistung.

Aber bisher habe ich auch noch keine gute Idee, wo ich ein TFL an der GS unauffällig unterbringen kann.


Bei niedrigem Koti oder an der RR kein Problem; da geht sowas sehr schön an die untere Gabelbrücke.

)(-:
 
Ich sehe den Sinn EINES einzigen TFL irgendwie nicht, da man ja sowieso mit Abblendlicht unterwegs ist.

Eben nicht. Das TFL ist auf "Blenden" optimiert. Sprich direktes Licht für dein Auge. Deshalb müssen die ja bei Dunkel aus sein, bzw. auf Standlichtfunktion abdunkeln.
Dadurch wird man dann besser gesehen und nicht weil noch eine Lichtquelle da ist.

@Pjotl
Das mit der elektrischen Energie sehe ich auch sehr positiv. Ich fahre eben nie ohne Licht.
Das mit der unteren Gabelbrücke werde ich nicht machen, da da zu viel "dynamik" herscht.
Ich hab ja ne Wasserrohr-GS. Da findet sich schon was.
Und für euch:"Das Design ist mir da sch..... egal. Ich hab ein Fahrzeug und kein Designzeug." :aetsch::aetsch:
 
Zuletzt bearbeitet:
So fuhr ich bisher mit meiner RT. TFL an den Sturzbügeln. Das Blenden erscheint hier zu stark, wegen leichter Überbelichtung.
Sorry, wenn`s jemandem nicht gefällt.
Die Schaltung werde ich ändern und ohne Abblendlicht am Tage fahren.
Schalte ich dann Abblendlicht ein, gehen die TFL, ganz nach Vorschrift, aus.
Bisher hatte ich im Tunnel und nachts einen Schalter zum Ausschalten.

 
Ich hab´eigentlich immer mehr Angst um das was sich hinter mir abspielt. Die Abstände sind sehr oft zu gering.


wenn Du am lenker rechts den griff drehst, werden die abstände größer. :D

nee, iss schon klar. geht mir auch so, gerade bei "gruppenausflügen". ob da nur ein bremslicht was rettet ?

gruß
claus
 
... und in der Tatsache dass das Bemslicht tagsüber besser zu erkennen ist, wenn das normale Rücklich nicht brennt.:oberl:


.....wenn das Rücklicht aber brennt, dann ist entweder der Endtopf scheiße montiert, oder aber der Kabelbaum abgefackelt.:D
 
... und in der Tatsache dass das Bemslicht tagsüber besser zu erkennen ist, wenn das normale Rücklich nicht brennt.:oberl:


hmmm da spricht aber der Teil der neuen Vorschrift dagegen:

.... Auch bei eingeschaltetem TFL muss das Rücklicht brennen! Die
Nummernschildbeleuchtung kann, muss aber nicht eingeschaltet sein....


Gruß
der Indianer
 
Die EU beschließt Dinge, die für Neufahrzeuge durchaus Sinn machen. Dabei interessiert man sich nur begrenzt für Fahrzeuge, die vor 20 Jahren auf den Markt kamen.
Daran werden wir als Minderheit (Fahrer alter Motorräder) der Minderheit (Motorradfahrer) kaum was ändern, weil wir keine Lobby haben.

Hallo,

dann muß man sich halt eine Lobby besorgen. Nicht in Brüssel oder in Straßburg sondern einfach bei Hella. Die wollen so etwas verkaufen, wissen es aber noch nicht. Ich erinnere mich an die Rentnerfunseln an der Heckscheibe zum Nachrüsten. Die Jüngeren wissen es vielleicht nicht, das waren hochgesetzte Bremsleuchten. Die hatte auf einmal fast jeder.

Gruß
Walter
 
hmmm da spricht aber der Teil der neuen Vorschrift dagegen:

.... Auch bei eingeschaltetem TFL muss das Rücklicht brennen! Die
Nummernschildbeleuchtung kann, muss aber nicht eingeschaltet sein....


Gruß
der Indianer

Wo steht das denn? Weder im §17 StVO noch hier wird das aufgeführt.

Da würde die notwendige elektrische Schaltung aber anspruchsvoller, denn das Ablendlicht und das Standlicht dürfen nicht mit dem TFL zusammen leuchten (macht ja auch keinen Sinn)

außer für Hotelgolf vielleicht:&&&:
 
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