Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

Hallo Miteinander,

bin ich jetzt auf einem Kongress von Volljuristen?
Oder haben wir die Geschichte "des Kaisers Bart" als Neuauflage?

Ich bin froh, daß ich in den nächsten Tagen endlich Mopped fahren darf.
 
Nö, ist es nicht.

§ 49a StVZO Abs. 5

Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

Parkleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger, die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung), Arbeitsscheinwerfer an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen, Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


Das heißt das TFL kann mit Schlußlicht geschaltet sein, muß aber nicht. :oberl:
das magst du so interpretieren, allerdings ist das ifz hier anderer Meinung:
http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-z-tfl_anbau.htm

auch in der ECE Nr. 53 (amend 4 v. 23.6.2011):

Zitat

6.13.7.1. The daytime running lamp shall switch OFF automatically when the
headlamps are switched ON, except when the latter are used to give
intermittent luminous warnings at short intervals.
The rear position lamp shall be switched ON when the daytime running
lamp(s) is/are switched ON. The front position lamp(s) and the rearregistration-
plate illuminating device may be switched ON individually or
together, when the daytime running lamp(s) is/are switched ON."

jetzt könntest du sagen "shall" bedeutet "kann"
allerdings wird im englischen "shall" bei Gesetzen und technischen Anforderungen normalerweise im Sinne von "must" oder "have to" genutzt.
( s. z.B. hier: http://en.wikipedia.org/wiki/Shall_and_will#Legal_use )

also denke ich BMW hat die Nutzung von tfl an ihren Motorrädern gesetzesentsprechend geschaltet mit Rücklicht immer eingeschaltet.

im übrigen würde ich als Motorradfahrer grundsätzlich nicht auf eine eingeschaltete Rückleuchte verzichten wollen!

lg klaus
 
Nö, der TÜV sagt ja nur aus, dass das Abblendlicht nicht zusammen mit dem TFL leuchten soll, keine Aussage über Standlicht oder Rücklicht. Ich würde schon wegen der besseren Bremslichtsichtbarkeit lieber ohne Rücklicht fahren wollen. Das Rücklicht dürfte auch die Erkennbarkeit eines Motorrades von achtern bei Tage kaum verbessern.
 
Nö, der TÜV sagt ja nur aus, dass das Abblendlicht nicht zusammen mit dem TFL leuchten soll, keine Aussage über Standlicht oder Rücklicht. Ich würde schon wegen der besseren Bremslichtsichtbarkeit lieber ohne Rücklicht fahren wollen. Das Rücklicht dürfte auch die Erkennbarkeit eines Motorrades von achtern bei Tage kaum verbessern.

:fuenfe:

Das IFZ liegt ja nicht das erste Mal daneben.
 
Schrieb ich doch schon von Anfang an: Keiner weiß was Genaues in diesem Wirrwar.
Der Text des IfZ scheint mir nicht maßgebend zu sein. Ich möchte das Gesetz lesen, das ab dem 1.4.2013 gilt.
Oder sind die da oben noch nicht so weit. Ist das Gesetz eventuell noch nicht geschrieben ? --- Dann haben sie ja noch `ne Chance, alle Möglichkeiten zu Ende zu denken und endlich alle Unklarheiten zu beseitigen.
Ich bin morgen beim TÜV. Ich wette fast. die wissen auch nocht mehr.
Ich werde berichten.

Hallo Uwe, der von mir gepostete Text vom Bundes Verkehrs Min. bezog sich auf die damalige Situation ab 2009. Vor dem 1.4.2013 durfte das TFL schon genutzt werden, aber das Abblendlicht mußte auch leuchten. Aktuell ist das nicht mehr so. LEIDER !!
Zum Rücklicht: Natürlich wäre es besser, es könnte aus bleiben. Dann würde das Bremslicht besser auffallen, wie auch Detlev schrieb.
Ich fürchte aber, das es mitleuchten muß. Und nach allen gängigen Schaltungen ist damit auch das Standlicht an, welches wiederum mit dem TFL nicht zusammen an sein darf.
Also nochmal an die, die es besser wissen sollten: Wie lautet der Gesetzestext ??
 
Hallo liebe Volljuristen hier,
zu jeder Verordnung / Gesetz gibt es eine Durchführungsverordnung, dazu noch Ausführungsbestimmungen.

Also ruhig Blut,
und bitte nicht im Kaffeesatz lesen,
das gefährdet die Gesundheit.


Trotzdem ist am Sonntag Moppedwetter,
wer es nicht nutzt und über TFL nachdenkt,
wird mit Ignoranz über mindestens zwei Wochen bestraft.
:aetsch:
 
Also, dann machen wir das so:

Die Leitung 58 zum Rücklicht ist doch bei unseren Apparaten ganz leicht zu finden und vom Kabelbaum zu isolieren. Wir besorgen uns nun aus einem PC-Schaltnetzteil eine Schottky-Doppeldiode und verbinden deren gemeinsame Katoden mit dieser Leitung 58 zum Rücklicht. Mit einer der beiden Anoden verbinden wir Klemme 15, mit der anderen die vom Bord-Kabelbaum kommende Leitung 58. Dann leuchtet das Rücklicht, wenn die Zündung und/oder das Standlicht via Lichtschalter eingeschaltet ist. Noch Fragen?

Beste Grüße, Uwe
 
Also, dann machen wir das so:

Die Leitung 58 zum Rücklicht ist doch bei unseren Apparaten ganz leicht zu finden und vom Kabelbaum zu isolieren. Wir besorgen uns nun aus einem PC-Schaltnetzteil eine Schottky-Doppeldiode und verbinden deren gemeinsame Katoden mit dieser Leitung 58 zum Rücklicht. Mit einer der beiden Anoden verbinden wir Klemme 15, mit der anderen die vom Bord-Kabelbaum kommende Leitung 58. Dann leuchtet das Rücklicht, wenn die Zündung und/oder das Standlicht via Lichtschalter eingeschaltet ist. Noch Fragen?

Beste Grüße, Uwe

Was machst du beruflich??:D:D:D
 
Ich war beim TÜV.

Hier die Info:

Das TFL muß aufleuchten, wenn die Zündung eingeschaltet wird, oder wenn der Motor läuft.
Wenn das TFL leuchtet, darf nichts Anderes mitleuchten.

An Mototrrädern, die keinen Lichtschalter haben, bei den das Abblendlicht also mit dem Motorlauf leuchtet, muß eine entsprechende Schaltung "erdacht" werden.
Wichtig ist, dass das TFL sich automatisch ausschaltet, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird.
Bei der Verwendung von zwei TFL leuchten, darf der Abstand der Leuchtflächen nicht mehr als 250 mm betragen. Dieses Maß kann überschritten werden, wenn sich die Leuchten noch innerhalb der Fahrzeug-Silouhette, von vorn gesehen, befinden.
 
Nicht das, was Du denkst :&&&: !

Btw, wenn die Forderung, dass das Rücklicht mit der TFL mitzuleuchten hat, nicht besteht, erübrigt sich die von mir oben ausgedachte Mimik natürlich :gfreu:.

Beste Grüße, Uwe

Hallo Uwe,

die Mimik war eh noch nicht ausgefeilt genug, da die Nummernschildbeleuchtung nicht mit bedacht war :&&&: :pfeif:

Gruß
Hans-Jürgen.
 
Ich war beim TÜV.

Hier die Info:

Das TFL muß aufleuchten, wenn die Zündung eingeschaltet wird, oder wenn der Motor läuft.
Wenn das TFL leuchtet, darf nichts Anderes mitleuchten.

An Mototrrädern, die keinen Lichtschalter haben, bei den das Abblendlicht also mit dem Motorlauf leuchtet, muß eine entsprechende Schaltung "erdacht" werden.
Wichtig ist, dass das TFL sich automatisch ausschaltet, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird.
Bei der Verwendung von zwei TFL leuchten, darf der Abstand der Leuchtflächen nicht mehr als 250 mm betragen. Dieses Maß kann überschritten werden, wenn sich die Leuchten noch innerhalb der Fahrzeug-Silouhette, von vorn gesehen, befinden.

Und genau so wollte und werde ich das auch machen. Wenn ich die richtigen Leuchten gefunden und alle Aufträge meiner Frau bzgl. Garten erledigt habe. :]
 
Hallo zusammen,

jetzt habe ich mich mal auf die suche gemacht.
Ich habe das zugehörige Gesetzblatt zur Änderung gefunden.
Es ist hier zu finden.
Auf Seite 12 rechts steht es in §17 und dann 2a.
Ich hoffe dies ist jetzt "offiziell" genug.

Also Abblendlicht oder Tagfahrlicht.
Was als Tagfahrlicht gilt wird woanders beschrieben. Also eher ohne Rücklicht.

Wie schon geschrieben werd ich das so anschließen und dann den Ausdruck (Link oben) zum TÜV-Termin mitnehmen.
Kann allerdings noch dauern. Erst ist der GArten dran.
Vielleicht schaffe ich es ja mit dem Anbau bis August. Da muss die Elsa sowieso zum TÜV.
 
Ich hab nun auch mal gebastelt:

Image4.jpg Image2.jpg

An der GS ist das unauffällig unterzubringen. Schaltung per Minirelais, das das TFL bei Einschalten des Standlichts abschaltet.
Da das ein Pärchen war, kann ich an einen Interessenten noch das 2. Exemplar abgeben (PN).
 
Ich hab nun auch mal gebastelt:

Anhang anzeigen 73814 Anhang anzeigen 73815

An der GS ist das unauffällig unterzubringen. Schaltung per Minirelais, das das TFL bei Einschalten des Standlichts abschaltet.
Da das ein Pärchen war, kann ich an einen Interessenten noch das 2. Exemplar abgeben (PN).

Wenn das der Luggi sieht, dann kannst du ihm das unmittelbar hochschicken. :D

Editk sacht: aber wahrscheinlich hat ers eh schon ;;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
mein ganz persönlicher lösungsvorschlag leuchtet wie folgt:
fahrlicht und zwei LED-nebelscheinwerfer von HELLA, hergestellt für BMW, ausgeliefert als offizielles zubehör für die 1200er GSA.
e-prüfnummer vorhanden

mittlerweile fahre ich neben dem offiziellen fahrlicht -55W- die beiden LEDs mit jew. ca. 15W ^ ca 75W als normalbeleuchtung tagsüber sowie auch nachts. auf anforderung des entgegenkommenden verkehrs werden die beiden nebler ausgeschaltet. dies kam bisher noch nicht vor, ebensowenig ein anhalt durch die rennleitung. also passt alles. es ist hell und blendet niemanden. und gegen einen zusatzschalter kann ja jedermann zufällig mal mit dem handschuh stossen.
 
Von einer Stromersparnis, also Entlastung der Lima ohne das H4 Licht, mal abgesehen, ist es mir noch wichtig ZWEI LEDs am Leuchten zu haben. Meinen Erfahrungen nach, bringt das einen ernomen Gewinn an "gesehen zu werden." ZWEI Scheinwerfer scheinen besser "in`s Hirn" zu passen, als "nur" Einer.
Ich darf daran erinnern, das Tegfahrlicht nur die alleinige Beleuchtung sein darf. Rücklicht, Standlicht und Kennzeichenbeleuchtung müssen aus sein.
Auf Grund von einer noch nicht vorhandenen Schaltung bei meinen Guzzen, fahre ich mit Hauptscheinwerfer und zwei LEDs am Tage. (350 Watt-Limas) Das macht sicher !
Die "Rennleitung" hat sich, trotz Kontrollen, noch nicht daran gestört. Anderer Seits wollten die Beamten mir einreden, ich bräuchte für die LEDs (runde Devil Eyes), eine ABE, was völliger Unsinn ist.
Für Lichttechnische Einrichtungen am KFZ gibt es keine ABEs, sondern nur ABGs.(Allgemeine Betriebsgenehmigungren). Die finden sich nur im Gesetz und werden nicht als Dokument gedruckt.
Bei Lichttechnischen Einrichtungen ist die ABE in`s Glas geprägt. Entweder als KBA-Nummer mit Wellenlinie, oder als E-Zeichen, mit entsprechender Nummer aus dem jeweiligen Land, das dann für die gesamte EU gilt.
Wenn also die Rennleitung nicht meckert, liegt das daran, dass sie schlecht ausgebildet sind, oder rumschikanieren, weil sie nicht auf dem neusten Stand sind.
Wenn also "der Bürger" den Polizisten belehren muß, um sich zu wehren, kann das auch unangenehm werden. Im Ernstfall, wenn`s um Geld geht, kann man das aber immer einen Richter entscheiden lassen.

Ok, gute Fahrt für Euch alle. Meine RT ist verkauft und ich schaue hier nur noch seltener rein. --- Obwohl, meine beiden Guzzis sind auch 2-Ventiler.:]
 
Hi, ich habe einfach beide Tfls mit Sikaflex übereinander geklebt.

TFLs.jpg

.... habe keine übrig, zum Abgeben :-(

Gruß Ferdi
 
Zuletzt bearbeitet:
mein ganz persönlicher lösungsvorschlag leuchtet wie folgt:
fahrlicht und zwei LED-nebelscheinwerfer von HELLA, hergestellt für BMW, ausgeliefert als offizielles zubehör für die 1200er GSA.
e-prüfnummer vorhanden

Hallo,

hab die Dinger jetzt auch an meiner 12er RT. So eingestellt dass sie grade nicht blenden aber doch gut gesehen werden. Meiner Meinung nach besser als jedes TFL, da in der Nacht die Kurvenränder sehr gut ausgeleuchtet werden.
Genau deswegen kommen die auch noch an meine 80er GS, deren Licht ist ja eher "müde"
http://www.realoem.com/bmw/showparts.do?model=0602&mospid=53245&btnr=63_1369&hg=63&fg=17&hl=1

IMG_3836.jpg

Gruß
Eduard
 
aus gegebenem Anlass muss ich jetzt doch meinen Senf dazu geben!

Meiner Meinung nach ist für ein gutes Erkennen des Motorrades von vorne vorallem eine große beleuchtete Fläche notwendig, und die muss gar nicht so arg hell sein.

Habe vorgestern wieder so neumodische Moppeds mit den gaaaanz kleinen Scheinwerfern gesehen. Deren Licht siehst du nur, wenn du ganz genau in die Linse schaust, und dann ist es echt grell. Das gleiche beobachte ich auch bei den neuen Zusatzscheinwerfern mit Linsen.

Also ich fahr lieber einen großen R100 Scheinwerfer, und denke damit gut gesehen zu werden - so wie der Vollmond.

Und Probleme mit der Lichtmaschinenausbeute habe ich trotz Heizgriffen im Herbst, noch nie gehabt. Als Akku habe ich seit ca. 6 Jahren einen Panasonic Gel-Akku drin.
Meine Emma steht oft mehrere Wochen, auch mal von November bis Mai in der unbeheizten Garage - und sprang bisher immer ohne Probleme an.

Gruß Holger
 
Hallo,
hat schon mal jemand diese verbaut?

Meine kleine Rote hat ja ein recht bescheidenes Licht und ich
bin schon länger am Überlegen.

Allerdings befürchte ich auch, dass die Lichtmaschine das vllt. nicht ganz packt.
 
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