Tagfahrlicht für RS Scheinwerfer?

... muss das in die nähe des hauptscheinwerfers? was ist erlaubt und was nicht, und muss das eingetragen werden??
netten gruss
jan

Eine oder zwei zulässig,
Höhe zwischen 250 und 1500 mm über Boden,
bei zwei Stück horizontal symmetrisch.
Prüfzeichen gem. ECE-R53 muss dran sein, Schaltung ein mit Zündung bzw. Motor an, aus bei Licht an.
:bitte:
 
Eine oder zwei zulässig,
Höhe zwischen 250 und 1500 mm über Boden,
bei zwei Stück horizontal symmetrisch.
Prüfzeichen gem. ECE-R53 muss dran sein, Schaltung ein mit Zündung bzw. Motor an, aus bei Licht an.
:bitte:
wie würde denn dann die schaltung aussehen wenn das tfl ausgehen soll wenn man das licht anmacht:nixw: steh grad auf nem schlauch.
 
Ergänzend habe ich auch das Rücklicht auf Kl. 15 gelegt, damit es immer an ist (ist so beim Zweirad zulässig und m. E. sinnvoll).
 
Ergänzend habe ich auch das Rücklicht auf Kl. 15 gelegt, damit es immer an ist (ist so beim Zweirad zulässig und m. E. sinnvoll).

Wenn man so eine HU besteht...;)

Kann man so machen, muss man aber nicht. Ich habe es an Bines GS so umgesetzt, allerdings jeweils eine Diode in die Leitungen gelegt, so das auch für hinten eine Standlichtfunktion vorhanden ist, wenn die Zündung nicht eingeschaltet ist. Damit dürften wir bei der HU keine Probleme haben.

Standlicht und TFL zusammen leuchten lassen macht für mich allerdings keinen Sinn. Entweder fahre ich mit Licht vorne und hinten oder aber mit TFL ohne alles andere. Das Bremslicht ist dann bei Tage besser zu sehen.

Ach ja, in die Leitung zum Licht (ob 58 oder 56/56b ist sch***egal) habe ich eine Steckverbindung eingebaut. Sollte diese einmal nicht zusammengesteckt sein, würde doch tatsächlich TFL und Ablendlicht zusammen leuchten.:pfeif::pfeif::pfeif:
 
Ergänzend habe ich auch das Rücklicht auf Kl. 15 gelegt, damit es immer an ist (ist so beim Zweirad zulässig und m. E. sinnvoll).

Hallo Michael,

so habe ich es auch umgesetzt. Ich meine, es hier schon mal gezeigt zu haben: Ich verwendete eine Doppeldiode aus einem PC-SNT, ich meine, es war eine MBR3045, legte an die beiden Anoden die Klemmen 58 bzw. 15 und an die Katode die Zuleitung zum Rücklicht. Dann leuchtet dieses bei eingeschalteter Zündung oder in Parklichtstellung des Zündschalters.

dh, daß sich das tfl plus über 15 holt und minus über 58 also über die birnchenwendel solange das standlicht aus ist. ist das richtig so?

Hallo Jan,

das würde ich nicht empfehlen! Gute (d.h. richtig helle) TFLs in LED-Ausführung ziehen immerhin 10 Watt pro Paar, macht etwa 0,8 Ampere bei 12 Volt. Das entspricht der Leistungsaufnahme von Rück- und Standlicht. Somit halbiert sich die über den TFLs abfallende Spannung.

Legt man sie dagegen zwischen die Klemmen 15 und 56, funktioniert das.

Allerdings haben TFLs eine Minus-, eine Plus- und eine Steuerleitung, dank derer es solcher Kustgriffe gar nicht bedarf.

Beste Grüße, Uwe
 
Hallo Jan,

das würde ich nicht empfehlen! Gute (d.h. richtig helle) TFLs in LED-Ausführung ziehen immerhin 10 Watt pro Paar, macht etwa 0,8 Ampere bei 12 Volt. Das entspricht der Leistungsaufnahme von Rück- und Standlicht. Somit halbiert sich die über den TFLs abfallende Spannung.

Legt man sie dagegen zwischen die Klemmen 15 und 56, funktioniert das.

Allerdings haben TFLs eine Minus-, eine Plus- und eine Steuerleitung, dank derer es solcher Kustgriffe gar nicht bedarf.

Beste Grüße, Uwe
ich schließe also die tfl plus an 15, die minus an masse und die steuerleitung an wo?
?(
 
Hallo,

das wäre die Schaltung beim Vierrad. Beim Mopped ist das anders: Die TFL dürfen zusammen mit dem Standlicht leuchten. Hier wird die Steuerleitung an Klemme 56 gelegt.

Beste Grüße, Uwe

Ich kann diese Regelung nach wie vor nicht glauben. Die Schaltung würde ja bedeuten das das Tagfahrlicht immer mit dem Standlicht zusammen leuchten würde.


Nach §17 StVO Abs. 4 gelten für den Standlichtbetrieb von Krafträdern innerhalb geschlossener Ortschaften besondere Regelungen.

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.


Diese Regelung mag heute praxisfremd erscheinen, dürfte aber einer anderen Vorschrift nicht wiedersprechen. Es heisst bei den einschlägigen Organisationen immer das Tagfahrleuchten automatisch erlöschen müssen wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Dadurch könnte man glauben das die Schaltung auch mit Standlicht erlaubt sei.

So richtig eindeutig geregelt erscheint mir das nicht.
 

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Zuletzt bearbeitet:
Hast schon recht.

Aber die verschiedenen Ansichten rüsten einen doch für ein eventuelles Gespräch mit uneinsichtigen Rennleitungsmitgliedern.

Den meisten dürften es allerdings egal sein, Hauptsache man wird gesehen. :]
 
Hast schon recht.

Aber die verschiedenen Ansichten rüsten einen doch für ein eventuelles Gespräch mit uneinsichtigen Rennleitungsmitgliedern.

Den meisten dürften es allerdings egal sein, Hauptsache man wird gesehen. :]

Nach meinen Beobachtungen hätten die genug zu tun, mal nur die eklatantesten Mängelfahrer rauszufischen...
 
Bei meinem TFL war sogar ein Relais dabei. Ist aber auch mit 15 und 58 verbunden.

Hallo Bernd,

würde ich nicht so machen. Der Grund: Das Relais zieht immer Strom, solange das Standlicht nicht aktiviert ist.

Ich kann diese Regelung nach wie vor nicht glauben. Die Schaltung würde ja bedeuten das das Tagfahrlicht immer mit dem Standlicht zusammen leuchten würde.


Nach §17 StVO Abs. 4 gelten für den Standlichtbetrieb von Krafträdern innerhalb geschlossener Ortschaften besondere Regelungen.

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.


Diese Regelung mag heute praxisfremd erscheinen, dürfte aber einer anderen Vorschrift nicht wiedersprechen. Es heisst bei den einschlägigen Organisationen immer das Tagfahrleuchten automatisch erlöschen müssen wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Dadurch könnte man glauben das die Schaltung auch mit Standlicht erlaubt sei.

So richtig eindeutig geregelt erscheint mir das nicht.

Hallo Luggi,

in dem von Dir verlinkten Dokument steht es doch ganz genau: Die TFL dürfen zusammen mit dem Standlicht leuchten, sie müssen es jedoch nicht. Sie dürfen jedoch nicht zusammen mit dem Scheinwerfer leuchten (Ausnahme: Lichthupe). Das bedeutet übrigens explizit, dass die Steuerleitung, das Relais, oder was auch immer, nicht mit der Klemme 58, sondern zwingend mit 56 zu verbinden ist.

Dass sehr viele Vierräder mit offensichtlich nachgerüsteten TFL, die gleichzeitig mit den Scheinwerfern leuchten, unterwegs sind, steht auf einem anderen Blatt und ist verboten.

Dass beim Zweirad die TFL nur zusammen mit dem Rücklicht leuchten dürfen, habe ich einer anderen Diskussion mit den hierin verlinkten Dokumenten entnommen, die ich jetzt auf die Schnelle nicht finde. Dies bedeutet, dass eine Entkopplung zwischen vorderer Positionsleuchte und Rücklicht erfolgen muss, beispielsweise über zwei Dioden oder eine Doppeldiode, welche das Rücklicht entweder aus 15 oder aus 58 speist.

Aber bitte wegen mir jetzt keine "plmp my parklight" diskussion.:D

Warum denn nicht? Bitteschön und nochmals :D!

Beste Grüße, Uwe
 
.... Das bedeutet übrigens explizit, dass die Steuerleitung, das Relais, oder was auch immer, nicht mit der Klemme 58, sondern zwingend mit 56 zu verbinden ist.


...........

Wieso denn zwingend? 58 wird doch nicht stromlos, wenn ich das Fahrlicht einschalte.

Wenn ich also über 58 steuere leuchtet das TFL weder bei Standlicht noch bei Fahrlicht und die Lichthupe funktioniert. Dies Wahlmöglichkeit hätte ich doch nach der Diskussion.?(
 
Wieso denn zwingend? 58 wird doch nicht stromlos, wenn ich das Fahrlicht einschalte.
Wenn ich also über 58 steuere leuchtet das TFL weder bei Standlicht noch bei Fahrlicht und die Lichthupe funktioniert.
Die Wahlmöglichkeit hätte ich doch nach der Diskussion.?(


Leider ist die Diskussion da abgebrochen ...

ffritzle
 
Hallo,

da ich mir einbilde, dass die Sichtbarkeit und Auffälligkeit umso besser ist, je höher Tagfahrleuchten angebracht sind, habe ich Luggis Idee aufgegriffen und meine Grundig-TFL unterhalb des Scheinwerfers an die Verkleidung der RT getackert:

Anhang anzeigen 132439

Die Befestigungswinkel sägte ich aus dem Deckel eines wasserdichten Aluminiumgehäuses und lackierte sie schwarz:

Anhang anzeigen 132442

Zündung an:

Anhang anzeigen 132443

En detail:

Anhang anzeigen 132444

Licht an:

Anhang anzeigen 132445

Die Positionsleuchte änderte ich ebenfalls, sie wird seitdem von zwölf LEDs illuminiert, elektrisch angeordnet in vier Serienschaltungen zu je drei ultrahellen 10-mm-LEDs und einem Widerstand zu 470 Ohm.

Beste Grüße, Uwe


Hallo,

ich revidiere meinen Tipp!

Grund: Bereits jetzt, also nach wenigen Monaten Betriebszeit, ist eine der Leuchten komplett ausgefallen, bei der anderen leuchten nur noch zwei LEDs. Die Dinger sind offensichtlich ihr Geld nicht wert.

Neugierig, wie ich nun mal bin, habe ich versucht, die öllig defekte zu zerlegen. Das Klarglas konnte ich entfernen, die Elektronik ist jedoch komplett in Silikon vergossen und wahrscheinlich nciht zerstörungsfrei aus dem Alu-Gehäuse zu bekommen. Per Messung konnte ich jedenfalls feststellen, dass zwei der fünf LEDs in keiner Richtung mehr Durchgang haben.

Beste Grüße, Uwe
 
Ja,ja, Grundig ist auch nicht mehr das was es einmal war, Made in Germania
Da kann ich auch gleich den noch billigeren China-Schrott kaufen.
Gruß Egon
 
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