Ich fahre zwei TFL an der Wasserrohr GS am unteren horizontalen Teil des Wasserrohrs vorm Tank. Das hat der TÜV als ok befunden.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
... muss das in die nähe des hauptscheinwerfers? was ist erlaubt und was nicht, und muss das eingetragen werden??
netten gruss
jan
wie würde denn dann die schaltung aussehen wenn das tfl ausgehen soll wenn man das licht anmachtEine oder zwei zulässig,
Höhe zwischen 250 und 1500 mm über Boden,
bei zwei Stück horizontal symmetrisch.
Prüfzeichen gem. ECE-R53 muss dran sein, Schaltung ein mit Zündung bzw. Motor an, aus bei Licht an.
![]()
wie würde denn dann die schaltung aussehen wenn das tfl ausgehen soll wenn man das licht anmachtsteh grad auf nem schlauch.
Du schließt einmal an Klemme 15 an und einmal an Klemme 58 (Standlicht)
Ergänzend habe ich auch das Rücklicht auf Kl. 15 gelegt, damit es immer an ist (ist so beim Zweirad zulässig und m. E. sinnvoll).
Du schließt einmal an Klemme 15 an und einmal an Klemme 58 (Standlicht)
Wenn die Leuchte dann zweimal Strom bekommt geht sie aus.:]
dh, daß sich das tfl plus über 15 holt und minus über 58 also über die birnchenwendel solange das standlicht aus ist. ist das richtig so?
netten gruss
jan
wie würde denn dann die schaltung aussehen wenn das tfl ausgehen soll wenn man das licht anmachtsteh grad auf nem schlauch.
Ergänzend habe ich auch das Rücklicht auf Kl. 15 gelegt, damit es immer an ist (ist so beim Zweirad zulässig und m. E. sinnvoll).
dh, daß sich das tfl plus über 15 holt und minus über 58 also über die birnchenwendel solange das standlicht aus ist. ist das richtig so?
ich schließe also die tfl plus an 15, die minus an masse und die steuerleitung an wo?Hallo Jan,
das würde ich nicht empfehlen! Gute (d.h. richtig helle) TFLs in LED-Ausführung ziehen immerhin 10 Watt pro Paar, macht etwa 0,8 Ampere bei 12 Volt. Das entspricht der Leistungsaufnahme von Rück- und Standlicht. Somit halbiert sich die über den TFLs abfallende Spannung.
Legt man sie dagegen zwischen die Klemmen 15 und 56, funktioniert das.
Allerdings haben TFLs eine Minus-, eine Plus- und eine Steuerleitung, dank derer es solcher Kustgriffe gar nicht bedarf.
Beste Grüße, Uwe
ich schließe also die tfl plus an 15, die minus an masse und die steuerleitung an wo?
![]()
Hallo,
das wäre die Schaltung beim Vierrad. Beim Mopped ist das anders: Die TFL dürfen zusammen mit dem Standlicht leuchten. Hier wird die Steuerleitung an Klemme 56 gelegt.
Beste Grüße, Uwe
Hast schon recht.
Aber die verschiedenen Ansichten rüsten einen doch für ein eventuelles Gespräch mit uneinsichtigen Rennleitungsmitgliedern.
Den meisten dürften es allerdings egal sein, Hauptsache man wird gesehen. :]
Bei meinem TFL war sogar ein Relais dabei. Ist aber auch mit 15 und 58 verbunden.
Ich kann diese Regelung nach wie vor nicht glauben. Die Schaltung würde ja bedeuten das das Tagfahrlicht immer mit dem Standlicht zusammen leuchten würde.
Nach §17 StVO Abs. 4 gelten für den Standlichtbetrieb von Krafträdern innerhalb geschlossener Ortschaften besondere Regelungen.
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
Diese Regelung mag heute praxisfremd erscheinen, dürfte aber einer anderen Vorschrift nicht wiedersprechen. Es heisst bei den einschlägigen Organisationen immer das Tagfahrleuchten automatisch erlöschen müssen wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Dadurch könnte man glauben das die Schaltung auch mit Standlicht erlaubt sei.
So richtig eindeutig geregelt erscheint mir das nicht.
Aber bitte wegen mir jetzt keine "plmp my parklight" diskussion.![]()
.... Das bedeutet übrigens explizit, dass die Steuerleitung, das Relais, oder was auch immer, nicht mit der Klemme 58, sondern zwingend mit 56 zu verbinden ist.
...........
du weißt schon was ich meine, manche "pimp my..." läuft aus dem ruderWarum denn nicht?
Beste Grüße, Uwe
Wieso denn zwingend? 58 wird doch nicht stromlos, wenn ich das Fahrlicht einschalte.
Wenn ich also über 58 steuere leuchtet das TFL weder bei Standlicht noch bei Fahrlicht und die Lichthupe funktioniert.
Die Wahlmöglichkeit hätte ich doch nach der Diskussion.![]()
Hallo,
da ich mir einbilde, dass die Sichtbarkeit und Auffälligkeit umso besser ist, je höher Tagfahrleuchten angebracht sind, habe ich Luggis Idee aufgegriffen und meine Grundig-TFL unterhalb des Scheinwerfers an die Verkleidung der RT getackert:
Anhang anzeigen 132439
Die Befestigungswinkel sägte ich aus dem Deckel eines wasserdichten Aluminiumgehäuses und lackierte sie schwarz:
Anhang anzeigen 132442
Zündung an:
Anhang anzeigen 132443
En detail:
Anhang anzeigen 132444
Licht an:
Anhang anzeigen 132445
Die Positionsleuchte änderte ich ebenfalls, sie wird seitdem von zwölf LEDs illuminiert, elektrisch angeordnet in vier Serienschaltungen zu je drei ultrahellen 10-mm-LEDs und einem Widerstand zu 470 Ohm.
Beste Grüße, Uwe
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen