N ´Abend,
mal ne blöde Frage: mein TÜV an der G/S ist seit 07/08 abgelaufen (Moped natürlich angemeldet). Wie lange habe ich Zeit vorzufahren ohne eine Vollabnahme oder ähnliches machen zu müssen??
Bei dem Siff-Wetter fahre ich nämlich nicht vor..
Danke.
mfg
Wolfgang
mal ne blöde Frage: mein TÜV an der G/S ist seit 07/08 abgelaufen (Moped natürlich angemeldet). Wie lange habe ich Zeit vorzufahren ohne eine Vollabnahme oder ähnliches machen zu müssen??
Bei dem Siff-Wetter fahre ich nämlich nicht vor..
Danke.
mfg
Wolfgang



Mit längst abgelaufenem TÜV spazierenfahren geht natürlich nicht, aber zur Prüfstelle geht das (bei uns zumindest). Meines Wissens kann ich sogar mit entstempeltem Kennzeichen zur Prüfstelle und danach natürlich auch zur Zulassungsstelle. Gilt evtl. als badische Gelassenheit??
wie früher, die Konkurenz schläft nicht und das wissen die auch.
