mk66
Nr. 121
- Seit
- 24. Apr. 2007
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TÜV-Frage: Vollabnahme (§21 / "Baurat") - was passiert mit vorhandenen Eintragungen?
Hallo,
Ich hab mir vor einiger Zeit einen R100GS Rahmen zur Seite gelegt, der ein paar nette Eintragungen hat (u.a. 1043cc, Doppelzündung, usw...). Nachdem die Eintragerei von Motorumbauten ja immer schwieriger wird, hatte ich den Gedanken, dass es vielleicht besser ist, gleich einen Rahmen mit bestehenden Eintragungen zu verwenden. Die Brocken, um rund um den Rahmen ein Motorrad zu bauen, hab ich alle rumliegen. Auch Teile für den Hubraummotor.
Das Fahrzeug dazu ist 2009 stillgelegt worden. Soweit ich weiß, sind nach derzeitigem Recht, die Fahrzeugdaten 7 Jahre gespeichert. Früher waren das nur 18 Monate. Danach muss die Vollabnahme nach §21 gemacht werden (umgangssprachlich "Baurat"). Leider sind meine Pläne aus Zeitmangel ins Stocken gekommen und es wird wohl die nächsten Jahre auch nicht mehr besser werden...
Frage:
Was passiert, wenn das Fahrzeug nach Stillegung länger als 7 Jahre zur Vollabnahme muss? Werden dann die Umbauten alle neu beurteilt? Mit den entsprechenden Kosten und dem Risiko, dass das nicht mehr eingetragen wird? Oder "reicht" dann ein alter Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I), der die Eintragungen aufweist? Andere Unterlagen (alte Gutachten, Prüfungsunterlagen, etc.) hab ich nicht.
Grüße
Marcus
Hallo,
Ich hab mir vor einiger Zeit einen R100GS Rahmen zur Seite gelegt, der ein paar nette Eintragungen hat (u.a. 1043cc, Doppelzündung, usw...). Nachdem die Eintragerei von Motorumbauten ja immer schwieriger wird, hatte ich den Gedanken, dass es vielleicht besser ist, gleich einen Rahmen mit bestehenden Eintragungen zu verwenden. Die Brocken, um rund um den Rahmen ein Motorrad zu bauen, hab ich alle rumliegen. Auch Teile für den Hubraummotor.
Das Fahrzeug dazu ist 2009 stillgelegt worden. Soweit ich weiß, sind nach derzeitigem Recht, die Fahrzeugdaten 7 Jahre gespeichert. Früher waren das nur 18 Monate. Danach muss die Vollabnahme nach §21 gemacht werden (umgangssprachlich "Baurat"). Leider sind meine Pläne aus Zeitmangel ins Stocken gekommen und es wird wohl die nächsten Jahre auch nicht mehr besser werden...
Frage:
Was passiert, wenn das Fahrzeug nach Stillegung länger als 7 Jahre zur Vollabnahme muss? Werden dann die Umbauten alle neu beurteilt? Mit den entsprechenden Kosten und dem Risiko, dass das nicht mehr eingetragen wird? Oder "reicht" dann ein alter Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I), der die Eintragungen aufweist? Andere Unterlagen (alte Gutachten, Prüfungsunterlagen, etc.) hab ich nicht.
Grüße
Marcus
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