• Hinweis: Hier werden Umbauten präsentiert. Bitte die Antworten so gestalten, dass abwertende oder unsachliche Schmähungen bzw. Beleidigungen unterlassen werden. Das Infragestellen von Umbauten ist zu unterlassen. Werden die Hinweise nicht berücksichtigt, so wird die Nutzung dieses Unterforums nur noch als Zuschauer möglich sein.

TÜV-Frage: Vollabnahme (§21 / "Baurat") - was passiert mit vorhandenen Eintragungen?

mk66

Nr. 121
Seit
24. Apr. 2007
Beiträge
8.537
TÜV-Frage: Vollabnahme (§21 / "Baurat") - was passiert mit vorhandenen Eintragungen?

Hallo,

Ich hab mir vor einiger Zeit einen R100GS Rahmen zur Seite gelegt, der ein paar nette Eintragungen hat (u.a. 1043cc, Doppelzündung, usw...). Nachdem die Eintragerei von Motorumbauten ja immer schwieriger wird, hatte ich den Gedanken, dass es vielleicht besser ist, gleich einen Rahmen mit bestehenden Eintragungen zu verwenden. Die Brocken, um rund um den Rahmen ein Motorrad zu bauen, hab ich alle rumliegen. Auch Teile für den Hubraummotor.

Das Fahrzeug dazu ist 2009 stillgelegt worden. Soweit ich weiß, sind nach derzeitigem Recht, die Fahrzeugdaten 7 Jahre gespeichert. Früher waren das nur 18 Monate. Danach muss die Vollabnahme nach §21 gemacht werden (umgangssprachlich "Baurat"). Leider sind meine Pläne aus Zeitmangel ins Stocken gekommen und es wird wohl die nächsten Jahre auch nicht mehr besser werden...

Frage:
Was passiert, wenn das Fahrzeug nach Stillegung länger als 7 Jahre zur Vollabnahme muss? Werden dann die Umbauten alle neu beurteilt? Mit den entsprechenden Kosten und dem Risiko, dass das nicht mehr eingetragen wird? Oder "reicht" dann ein alter Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I), der die Eintragungen aufweist? Andere Unterlagen (alte Gutachten, Prüfungsunterlagen, etc.) hab ich nicht.

Grüße
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: TÜV-Frage: Vollabnahme (§21 / "Baurat") - was passiert mit vorhandenen Eintragun

Servus,

soweit ich weiss gibt es die "Vollabnahme" nicht mehr.

Gruss
 
AW: TÜV-Frage: Vollabnahme (§21 / "Baurat") - was passiert mit vorhandenen Eintragun

Hallo Marcus,

ich war heute zum Vorgespräch beim TÜV.

Wenn ich meinen TÜVer richtig verstanden habe, so haben die alten Eintragungen sowas wie Bestandsrecht.

Wahrscheinlich weiß MM da noch etwas mehr. ;)
 
AW: TÜV-Frage: Vollabnahme (§21 / "Baurat") - was passiert mit vorhandenen Eintragun

Jou,
"Bestandsrecht" ist das Zauberwort, das mir nicht eingefallen ist...
 
AW: TÜV-Frage: Vollabnahme (§21 / "Baurat") - was passiert mit vorhandenen Eintragun

Tach,

Text des Gesetzes ist 7 Jahre bis zum "Verfall" des alten Briefes.

Bei uns genügt aber auch bei wesentlicher Überschreitung der 7 Jahre zur Wiederzulassung eine normale HU.

Wenn sich das mal ändern sollte hat man halt die Allerwertestenkarte. Bei einer 21 er wird die Betriebserlaubnis neu erteilt und im Prinzip alles wieder
neu aufgerollt.

Wie das hinterher in der Praxis aussieht ist meist was anderes, der Prüfer wird vermutlich einfach nur abschreiben.

Bestandschutz bezieht sich darauf, dass "nur" die bei Erstzuassung des Fahrzeuges geltenden Vorschriften erfült sein müssen.

Andreas
 
Zurück
Oben Unten