Überführung aus Österreich, was beachten

clasic

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29. Okt. 2013
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427
Ort
Schwalm-Eder-Kreis
Hallo,

ich beabsichtige ein Motorrad in Österreich zu kaufen und nach Deutschland zu überführen und hier zuzulassen.

Das Krad war bisher nur in Österreich zugelassen und ist derzeit abgemeldet.

Der Besitzer wohnte früher in Österreich, inzwischen aber in Deutschland.
Das Krad steht seit Jahren bei der Verwandtschaft in Österreich.

Meine Fragen
- werden durch den Kauf und die Überführung Steuern fällig
- Ist eine Vollabnahme nach §21 zur Zulassung erforderlich
- Welche Papiere sind zur Überführung an der Grenze nötig

- Ist es sinnvoll zuerst im Namen des Besitzers die Überführung durchzuführen und den Kauf dann erst in Deutschland zu tätigen

Vielleicht sind hier ja Einige die bereits Erfahrung gesammelt haben

Danke vorab
 
Ist das Motorrad noch in Österreich zugelassen? Bei Privatkauf werden keine Steuern fällig. Alles andere sagt dir der TÜV.


Wenn du sie überführst, brauchste die Papiere. Hab mal den Firmenwagen per Anhänger aus den Niederlande abgeholt. Hatte dessen Papiere dabei. Mehr wollte man an der Grenze nicht sehen. . .


Stephan
 
Du brauchst dieselben Papiere, die auch in Deutschland obligatorisch sind, wenn du ein Fahrzeug von A nach B transportieren willst. Da das Motorrad aber nicht mehr zugelassen ist und du es vermutlich nicht auf eigenen Rädern nach D schaffen möchtest, wird gar nichts müssen. Besser sind aber natürlich die Fahrzeugpapiere und ein Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrags.

In Deutschland ist eine Vollabnahme erforderlich, es sei denn, Das Fahrzeug hat eine E Nummer im Brief, dann reicht eine schnöde Tüvabnahme. Der prüfer kann dann über die E nummer alles über das Fahrzeug rausbekommen.

Dies war aber erst ab Baujahren um die Jahrtausendwende der Fall. Keine E Nummer, dann Vollabnahme.
 
Naja, für die Leute die in so lustigen Uniformen an der Grenze stehen könnten, würde ich die alten österreichischen Papiere, samt Kaufvertrag dabei haben.


Stephan
 
Moin Werner,
ich habe meine 90/6 aus der CH ( die gehörte mir schon in der CH und ich hatte die CH-Papiere dafür) )nach D reimportiert.
Das war 1986.
Ich musste eine
-Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
und eine
-Bescheinigung vom KBA Flensburg, dass die Maschine noch nie in D zugelassen war ( Grauimportschutz :nixw: )

besorgen.
Danach Grundabnahme TÜV und mit den ganzen Papieren zur Zulassungsbehörde :
neuer KFZ-Brief, neuer Schein, deutsche Nummer, CH-Nummer Bern 33082 wurde eingezogen mit der Begründung, sie müsse den CH-Behörden zurückgeschickt werden...Steht tatsächlich in Emmendingen bei der Zulassungsstelle in einer Vitrine :---).
Im Strafrechtsjargon wäre das wohl Diebstahl und Unterschlagung zu nennen. Die Nummer hätte ich nämlich gerne selber behalten für die Garage ....als Erinnerung.

Das Schlimmste war die KBA-Bescheinigung ...dauerte über 1 Monat :---)

Vielleicht hat sich inzwischen was vereinfacht ... Stichwort EU-Binnenmarkt :nixw:
Liebe Grüße :wink1:
Martin
 
Der Kauf von gebrauchten Fahrzeugen innerhalb der EU ist heutzutage überhaupt kein Problem mehr. Steuern fallen dabei keine an.

Wie schon geschrieben brauchst Du halt alle Papiere, die auch so in Österreich bei Fahrzeugen dabei sind (ist ja von Land zu Land immer etwas unterschiedlich). Sehr hilfreich ist auch immer ein Kaufvertrag um wirklich allen Eventualitäten aus dem Wege zu gehen. Manchmal wollen die den bei der Zulassung hier in D auch sehen...

Mit allen Papieren brauchst Du dann noch die §21 Abnahme wenn das Fahrzeug (noch) kein CoC hat, da gab es wohl erst ab 1993 in etwa.

Dann geht es mit allen Papieren (Tip: immer von allem Farbkopien machen; teilweise werden die alten Papiere von den StVÄ eingezogen und dir fehlt dann hinterher der Nachweis der Fahrzeughistorie) zur Zulassungsstelle wo du dann ZB1 und ZB2 bekommst, wie halt eine "normale" Zulassung.

Viel Erfolg!
 
Danke an alle ...

ich werde den Kaufvertrag und die alten Papeire im Original mitnehmen, das muss wohl reichen.

Es geht um eine Honda CB500 Four, BJ 1973 in Candy Gold
Hätte lieber die 750er, ist aber von einem Kollegen und in relativ guten Zustand, ist eine gute Gelegenheit
Stand die letzen 5 Jahre und benötigt etwas Pflege vor Inbetriebnahme

mal sehen wie sie aussieht und ob ich sie tatsächlich nehme ...
 
Es geht um eine Honda CB500 Four, BJ 1973 in Candy Gold
Geil! :sabber:
Mein erstes Motorrad war eine '76er CB550 F1 Super Sport – ebenfalls in Candy Gold.

Abgesehen von der – nicht nur auf meinen Schwarzwälder Hausstrecken – hoffnungslos überforderten Einscheiben–Bremsanlage (Einkolben–Schwenksattel vorne, Trommel hinten) ein tolles Motorrad.

Etwas neidischer Gruß,
Florian
 
Es geht um eine Honda CB500 Four, BJ 1973 in Candy Gold

Ich muß mal in meinen Bücherschrank schauen. Da sollte noch eine niegelnagelneue Bucheli Reparaturanleitung für ne 500 er 4 Zyl. Honda aus den 70ern liegen ;)

Hab ich nie gebraucht.

Falls die passen sollte und Du den Stuhl in Deine Garage schiebst, schick ich Sie Dir als Beigabegeschenk :D

Gruß,
Andreas
 
Moin Werner,
ich habe meine 90/6 aus der CH ( die gehörte mir schon in der CH und ich hatte die CH-Papiere dafür) )nach D reimportiert.
Das war 1986.
Ich musste eine
-Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
und eine
-Bescheinigung vom KBA Flensburg, dass die Maschine noch nie in D zugelassen war ( Grauimportschutz :nixw: )

besorgen.
Danach Grundabnahme TÜV und mit den ganzen Papieren zur Zulassungsbehörde :
neuer KFZ-Brief, neuer Schein, deutsche Nummer, CH-Nummer Bern 33082 wurde eingezogen mit der Begründung, sie müsse den CH-Behörden zurückgeschickt werden...Steht tatsächlich in Emmendingen bei der Zulassungsstelle in einer Vitrine :---).
Im Strafrechtsjargon wäre das wohl Diebstahl und Unterschlagung zu nennen. Die Nummer hätte ich nämlich gerne selber behalten für die Garage ....als Erinnerung.

Das Schlimmste war die KBA-Bescheinigung ...dauerte über 1 Monat :---)

Vielleicht hat sich inzwischen was vereinfacht ... Stichwort EU-Binnenmarkt :nixw:
Liebe Grüße :wink1:
Martin

Dem ist tatsächlich so, dass das Schild eigentlich zurück in die Schweiz müsste! Das Schild gehört der Behörde und wird dem Fahrzeuglenker lediglich leihweise zu Verfügung gestellt! In der Schweiz werden die Schilder nach 2 Jahren Depotzeit wieder an einen neuen Halter weitergegeben! Gruss BRC
 
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