Jogi
Sehr aktiv
Moin Moin,
O-Augen kein Problem bei Erstzulassung (nicht Baujahr, das Baujahr ist uninteressant) vor 1.1.1987. Danach nicht unmöglich, macht aber nicht jeder Prüfer. Ich hab auch Ochsenaugen noch bei ner EZ 1990 ohne hintere Blinker eingetragen. Erst ab einer EG-Zulassung des Fahrzuegs ist hier Ende, da laut EG vier Blinker Pflicht sind.
Spiegel:
Nationales Recht: Ab EZ 1.1.1990 zwei Spiegel erforderlich, Mindestgröße 60 qcm
EG-Recht: Mindestgröße 100 qcm
Gruß
Jogi
O-Augen kein Problem bei Erstzulassung (nicht Baujahr, das Baujahr ist uninteressant) vor 1.1.1987. Danach nicht unmöglich, macht aber nicht jeder Prüfer. Ich hab auch Ochsenaugen noch bei ner EZ 1990 ohne hintere Blinker eingetragen. Erst ab einer EG-Zulassung des Fahrzuegs ist hier Ende, da laut EG vier Blinker Pflicht sind.
Spiegel:
Nationales Recht: Ab EZ 1.1.1990 zwei Spiegel erforderlich, Mindestgröße 60 qcm
EG-Recht: Mindestgröße 100 qcm
Gruß
Jogi