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bin relativ neu hier im forum und hatte kurz erwähnt, das ich meine r100r, bj. 1994 zum caferacer umbauen möchte. Hab jetzt erstmal so ziemlich alles gestrippt, was geht und fange demnächst, soweit zeit und portmonai es erlauben, mit dem umbau an. Vorgesehen sind zunächst: abgeänderter /7 heckrahmen nebst schicker sitzbank für 2, motogagdet tacho, versetztes zündschloss, kellermann led-ochsenaugen, led blinker hinten. Mir ist bei vielen umbauten aufgefallen, dass der hintere kotflügel komplett fehlt. Als "spritzschutz" dient meist nur das kennzeichen nebst entsprechenden halter. Sieht ja cool aus, aber was sagt wohl der tüv dazu?
hab bei ebay ne schicke hinterradabdeckung gesehen, ob das wohl reicht? (Artikelnummer: 250756896047)
als anhang schonmal ein parr bilder von meiner nackten, sieht so doch schon viel besser aus, oder?
gehe mal davon aus das dein Mopped noch national (also nach StVZO) zugelassen ist. Demnach brauchst du eigentlich eine Radabdeckung die max 150 mm über der Hinterachse ändert.
Dies wird heute aber vielfach lockerer gesehen da gemäß EG nur eine ausreichende Radabdeckung vorgeschrieben ist.
Ein Kennzeichen ist übrigens NIE eine Radabdeckung. Das steht extra irgendwo. Aber ein hinter das Kennzeichen geschraubtes oder gepopptes Blech ist eine Radabdeckung.
Bei mir hab ich extra die Höhe der Radabdeckung (220 mm über Radachse) eintragen lassen.
Würde dir raten die vorher mal mit dem Mann beim TÜV zu unterhalten der dir den Umbau nachher eintragen soll.
Guck ma, so kann's am Schluss aussehen. Bei der Batteriehalterung handelt es sich um eine von einer G/S mit Hawker-Aku. Das Moped ist jedoch in der Schweiz geprüft. Gruss BRC
naja, wenn du jetzt noch das vordere Schutzblech und den Tank und das Ofenrohr abbaust, dann wirds langsam
Zum Thema Kennzeichen: bei mir steht das so im Brief: Kennzeichen dient als Hinterradabdeckung (oder so ähnlich). Keine Rede von irgendwelchen Blechen oder sowas. Wozu auch? Niemand interessiert sich für den Dreck unterm Kuchenblech!
Ich habe mir ein extra Tüv-Schutzblech aus dem original-Kotflügel geschnitzt. Radabdeckung passte so bei der Abnahme. Nach eintragen des gekürzten Hecks habe ich das Ding wieder abmontiert. Meine Info ist: bei der Einzelabnahme muss es berücksichtigt werden. Bei der HU o.ä. darf es aber nicht bemängelt werden. Der nächste Wegelagerer-Hold-up bzw. der nächste TÜV in 1 Jahr wirds zeigen:]