Ummeldung der Moppeds nach Umzug

ck1

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17. Feb. 2009
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Mainz
Bin ja zum Jahreswechsel nur 3,8 km Luftlinie weiter gezogen, muss dennoch nun meine Fahrzeuge ummelden. Kennzeichen kann man ja nun behalten, also müsste es doch reichen mit Brief, Schein und Kennzeichen zur Zulassungsstelle zu dackeln, und die Umtragungen vornehmen zu lassen bzw. andere Stempel für die Kennzeichen zu holen.

Oder ??? :schock:

Telefonisch wie per Mail reagiert die "Dienstleistungs"-Zulassungstelle nicht. Ein Kumpel meinte ich bräuchte Deckungskarten. Wieso ? Sind doch beide versichert. Vorfahren notwendig ? Wäre k...., denn die Q steht schon in Schotten. :rolleyes:

Was gibt die geballte Kompetenz des Forums zu diesem Thema her ? Möchte mir unnütze Wege und Verärgerungen ersparen.

Danke und Gruß
Claus
 
Hallo Claus,
die geballte Korpulenz kann dir sagen, dass die Zulassungsstellen machen was sie wollen.
Eine Erfahrung bei einer anderen Zulassungsstelle wird dir also nix nützen.

Du kannst dich aber bei den meisten Zulassungsstellen online anmelden, dann musst du wenigstens nicht in der Schlange warten, bis sie dich wieder heimschicken. :D
 
Telefonisch wie per Mail reagiert die "Dienstleistungs"-Zulassungstelle nicht. Ein Kumpel meinte ich bräuchte Deckungskarten. Wieso ? Sind doch beide versichert. Vorfahren notwendig ? Wäre k...., denn die Q steht schon in Schotten. :rolleyes:

Was gibt die geballte Kompetenz des Forums zu diesem Thema her ? Möchte mir unnütze Wege und Verärgerungen ersparen.

Danke und Gruß
Claus

Hallo Claus,

ich glaube, Deine Ahnen müssen nicht mit. :&&&:

Spass beiseite: Bei meiner Zulassungstelle gibt es im Netz dezidierte Hinweise für alle möglichen Aktionen.
 
Also ich würde bei allen Zulassungsstellen immer mit dem schlimmsten rechnen, man kann nur angenehm enttäuscht werden!
Ich könnte ein Buch füllen mit der gequirlten Sch... Die ich in Marburg schon erlebt habe! :schimpf:
 
Tach auch ...
Einfach warten bis der Zoll einem eine , jetzt wirklich nicht ironisch gemeinte , freundliche Erinnerung mit 14 Tage Frist schickt das es ja mal im hektischen Alltag passieren kann so eine Kleinigkeit zu vergessen. Passiert wenn der KFZ-Steuerbescheid bei denen wegen unzustellbar zurück kommt. :rolleyes:
Umschreiben sind dann PRO KFZ Schein 11Euro für einen Ministicker mit Adresse :schimpf:
 
Telefonisch geht bei unsrer Zulassungsstelle auch nicht wirklich, dafür reagieren sie aber gar nicht auf Mails. Allerdings stehen zu den Vorgängen die nötigen Papiere aufgeschlüsselt dabei, schau mal auf der Webseite der deinen.
Ummelden kann Geld sparen, ich bin im Block umgezogen, ein "a" hinter der Hausnummer ist weggefallen und diese sank um 2 Wegen eines Lapalientickets was man mir postalisch angeblich nicht zustellen konnte (oder wollte), kostete mich der Spass dann spürbar mehr als die Knolle selbst...
An dem Tag war ich erleichtert, das ich keine Waffe besitze und im Grunde ein gutmütiger Mensch bin...
schöne Grüsse
Dirk
 
Da du offenbar in Mainz wohnst, habe ich mal Google bemüht. Es hilft die Website der Stadt weiter. Hilfreiche Informationen findest du hier>> und auch hier>>. Dort steht u.A. : "Auch wenn Sie innerhalb von Mainz umziehen, müssen Sie Ihre Adresse im KFZ-Schein bei der Zulassungstelle, im Bürgeramt oder in der Ortsverwaltung ändern lassen."
 
Wie steht es eigentlich in dem Fall, wenn man sein bisheriges Kennzeichen bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mitgenommen hat und dort später das Fahrzeug wechselt?
Darf man sein "Alt"-Kennzeichen dann auch weiterhin behalten, oder muss man ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks nehmen?

Gruss
Carsten
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe zum Ummelden (nicht zulange mit warten) nur Perso und Fahrzeugschein gebraucht.

Bei der Versicherung sollte man auch unbedingt die neue Addresse anmelden. Es könnte sich die Regionalklasse ändern.
 
Hier mal die offizielle Verlautbarung meiner Zulassungstelle (für den Fall, dass Du in einen anderen Landkreis gezogen bist):

[TABLE="width: 440"]
[TR]
[TD]Leistung:[/TD]
[TD="width: 455, bgcolor: #f5f5f5"]Umschreibung des Kfz (von außerhalb)
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]zuständig:
blind.gif
[/TD]
[TD]Straßenverkehrsamt
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Sachgebiet:
blind.gif
[/TD]
[TD="bgcolor: #f5f5f5"]Kfz-Zulassung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Beschreibung:
blind.gif
[/TD]
[TD]Zulassung des Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbereich auf Ihren Namen/Firma
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Hinweise:
blind.gif
[/TD]
[TD="bgcolor: #f5f5f5"]- siehe Wunschkennzeichen
- Bei Umzug des Halters innerhalb des Landes Brandenburg können die bisherigen Kennzeichen beibehalten werden.
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Bitte beachten Sie:
blind.gif
[/TD]
[TD]Die Zulassung eines Fahrzeuges ist nur noch gegen Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für die Kfz-Steuer möglich. Auch Kfz-Steuerschulden und offene Forderungen der Zulassungs stelle (Gebührenschulden) müssen vollständig beglichen sein, bevor die Zulassung eines neuen Fahrzeuges erfolgt.
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Notwendige Unterlagen:
blind.gif
[/TD]
[TD="bgcolor: #f5f5f5"]Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II / Allgemeine Betriebserlaubnis, Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer), Vollmacht bei Vertretung, Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate -, bei Zulassung auf eine Firma - nur juristische Personen - Handelsregisterauszug und Standortnachweis (z. B. Gewerbeanmeldung), bei Minderjährigen Fahrzeughaltern Meldebescheinigung / Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I mit Vermerk über die Außerbetriebsetzung oder ggf. die vorhandenen Kennzeichen und der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II sowie gültige Hauptuntersuchung
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Rechtliche Grundlagen:
blind.gif
[/TD]
[TD]Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Gebühren:
blind.gif
[/TD]
[TD="bgcolor: #f5f5f5"]Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)[/TD]
[/TR]
[/TABLE]
 
Uj, uj, uj Danke Ihr seid schon gut und hätte ich mal weiter gegooglet, wäre ich wohl
auch fündig geworden - peinlich.:rolleyes:
Der RLP.de-Link war gut.

Habe gefunden :

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • gültiger Prüfbericht der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
  • bisherige Kennzeichen
    • müssen bei Umkennzeichnungsverzicht nicht vorgelegt werden
  • Versicherungsbestätigung
  • SEPA-Lastschriftverfahren und Kontoauszug
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug




Kontoauszug ???? Ham die was an der Waffel ?

Grüße
Claus
 
Zuletzt bearbeitet:
Kontoauszug ???? Ham die was an der Waffel ?

Grüße
Claus

Habe ich auch erst gedacht, aber ich spekuliere mal Folgendes:

Ich denke die Quote derer, die nach der Zoll-Umstellung für die KFZ-Steuer von der verpflichtenden Lastschrift überrascht waren, wird nicht gering gewesen sein. Der Eine oder Andere hat dann einfachirgendwas eingetragen. Dazu kommt dann noch dieser IBAN / BIC - Quatsch.

Wenn dann >10% der Lastschriften zurückkommen, führt man vielleicht einen Quercheck ein, ob denn die angegebene IBAN mit dem Kontoauszug übereinstimmt.
 
So es ist vollbracht !

Ich brauchte keine(n)

- Fzg-Brief
- Deckungszusage
- Kennzeichen
- HU-Bescheinigung
- Kontoauszüge :D

Geändert wurde nur die Adresse im Schein und für beide Moppeten kostete es (ausser Nerven) auch nur 35 €uronen.

Grüße
Claus
 
:entsetzten:

für eine banale Adressänderung schon ein gewaltiger Brocken

Glück, Zufriedenheit oder eben auch Verärgerung stellt sich immer in Verbindung mit der Erwartungshaltung ein. :gfreu:

Da ich Schlimmeres erwartet hatte, bin ich zufrieden. ;)

Diese Bittstellerrolle geht mir am meisten auf den S... :evil:

Gruß
Claus
 
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