Verkehrsrechtfrage

Luzifer007

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Seit
04. März 2007
Beiträge
1.430
Ort
Lippstadt
Moin zusammen ,
hätte da mal eine Frage zu einer Abschleppgeschichte bei welcher ich gestern Ehrengast sein durfte !
Habe meinen PKW wie gewohnt an der Straße auf einen absolut legalen Parplatz geparkt . Auf dem Amaturenbrett zusätzlich die ParKerlaubnis der zuständigen Stadt welche mich berechtigt auch im Halteverbot oder in z.b der Fußgängerzone etc. zu parken ( dienstlich ) mit Anschrift des Arbeitgebers !
So , parke den Wagen am Montag , war mit dem Dienstwagen unterwegs , weg isser (mein PKW ) , abgeschleppt wurde er ?????????
Nach Auskunft der Stadt wurde in der Nacht von Donnerstag auf Freitag ein Schwertransport transportiert und alle noch parkenden Autos welche störten abgeräumt . Zum Zeitpunkt des Einparkens war noch kein Schild aufgestellt !!
Den Abschleppdienst interessiert es nicht , warum , wieso, er will verständlicher Weise sein Geld ! Zusätzlich zu den Abschleppkosten hat mir die Stadt noch ein 15 Euro Knöllchen spendiert , nach telefonischer Auskunft , teilte mir die nette Dame mit das sie meinen Unmut verstehen würde , aber das wäre denn mal so und wenn ich den Abschleppdienst nicht sofort vor Ort käsch bezahlen würde kämen noch 70 Euro "Bearbeitiungsgebühr " drauf ??
?(???????
Gruß Lutz
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Lutz,

gleiches hatte ich auch schon mal. Meine Frau hatte an ihrer gewohnten Stelle geparkt. Dann meinte eine Baufirma, Halteverbotsschilder aufstellen zu müssen und hat gleichzeitig den Abschleppdienst beaufragt, die Wagen zu entfernen.

Wir konnten mehrere Zeugen beibringen, dass dort am frühen Morgen noch keine Schilder gestanden hatten. Mußten allerdings noch einen Rechtsanwalt einschalten, damit wir unser Geld von der Stadt Köln zurück bekamen (Knöllchen und Abschleppkosten).

Die Schilder müssen 48 Stunden vorher angekündigt werden, sonst sind sie nicht bindend. Das mußt du allerdings belegen können (Zeugen, Fotos usw.). Das gilt natürlich nur für bereits dort stehende Fahrzeuge!
 
Hi Jürgen ,
belegen das da keine Schilder standen kann ich ( Arbeitskollege ) Aber wer macht denn schon Bilder von dem Pakplatz bzw. der Umgebung wenn er denn parken tut .
Ich merk schon hier wird sich ein Riesenbürokratiea... öffnen .
Mal schauen ob sich die entsprechende Abteilung meines Arbeitgebers dessen annimmt , denn ich habe keine Rechtsschutzversicherung 1
Gruß Lutz
 
Scheint wohl Normalfall zu sein .
Bin ich gerade Draussen am Laub fegen sehe ich wie schräg gegenüber der Strasse angefangen wird in einer kleinen Sackgasse mit paar Parkplätzen eine Strassenbaufirma mit grossen Gerät loszulegen. ?(
Da kommt auch schon der Erste von der Bande zu mir rüber und fragt ob ich weiss wer zu welchem Auto gehört , die müssen weg. ?(?(?(
Da dort auch der Grüncontainer steht und da bin ich die letzten Tage nun wirklich oft genug gewesen. :rolleyes: Deshalb weiss ich auch genau das da keinerlei Schilder , Hinweise oder sonst was stehen oder standen. Bis auf einen haben die auch alle Autos durch klingeln und fragen wegbekommen. Nur ein VW Bulli den keiner kennt steht noch dort. Haben bis jetzt drum rum gearbeitet.Aber jetzt wohl sowieso Wochenende. Nach Notfall oder das die dringend an irgendwelche Leitungen müssen sieht das sowieso nicht aus da das erste was die gemacht haben ist die Hecke weg geschlagen und der Grüncontainer wurde auch Tag vorher von der Abholfirma schon um 90 Grad versetzt aufgestellt. ?( Lassen wir uns überraschen was weiter passiert... mmmm
 
Moin zusammen ,
hätte da mal eine Frage zu einer Abschleppgeschichte bei welcher ich gestern Ehrengast sein durfte !
Habe meinen PKW wie gewohnt an der Straße auf einen absolut legalen Parplatz geparkt . Auf dem Amaturenbrett zusätzlich die ParKerlaubnis der zuständigen Stadt welche mich berechtigt auch im Halteverbot oder in z.b der Fußgängerzone etc. zu parken ( dienstlich ) mit Anschrift des Arbeitgebers !
So , parke den Wagen am Montag , war mit dem Dienstwagen unterwegs , weg isser (mein PKW ) , abgeschleppt wurde er ?????????
Nach Auskunft der Stadt wurde in der Nacht von Donnerstag auf Freitag ein Schwertransport transportiert und alle noch parkenden Autos welche störten abgeräumt . Zum Zeitpunkt des Einparkens war noch kein Schild aufgestellt !!
Den Abschleppdienst interessiert es nicht , warum , wieso, er will verständlicher Weise sein Geld ! Zusätzlich zu den Abschleppkosten hat mir die Stadt noch ein 15 Euro Knöllchen spendiert , nach telefonischer Auskunft , teilte mir die nette Dame mit das sie meinen Unmut verstehen würde , aber das wäre denn mal so und wenn ich den Abschleppdienst nicht sofort vor Ort käsch bezahlen würde kämen noch 70 Euro "Bearbeitiungsgebühr " drauf ??
?(???????
Gruß Lutz

Da ich oft genug mit Straßensperren/Haltverbotszonen zu tun habe, kann ich Dir sagen, dass Du in diesem Fall wahrscheinlich Pech hast.

Haltverbotszonen müssen 72 Std bevor das Haltverbot gelten soll aufgestellt werden. In Deinem Fall war es wohl so, dass ab dem Abstellen Deines PKW mehr als 3 Tage vergangen sind.
Es könnte also so gewesen sein, dass Du Deinen PKW abgestellt hast, kurze Zeit später wurde die Halteverbotszone beschildert und innerhalb von besagten 72 Std. wurde Dein Fahrzeug nicht bewegt. Also wurdest Du legal abgeschleppt.
 
Da die Ordnungsbehörde auch die Hand aufgehalten hat, ist zu vermuten, dass sie am Abschleppvorgang passiv beteiligt war. Insofern muß nach meinem Dafürhalten von ihnen, z.B. durch Halternachfrage, herausbekommen werden, ob das Fahrzeug innerhalb einer kurzen Zeit vom Halter selbst weggefahren werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal schauen ob sich die entsprechende Abteilung meines Arbeitgebers dessen annimmt , denn ich habe keine Rechtsschutzversicherung 1
Gruß Lutz
Warum sollte sie das, wenn Du selbst die (relativ geringen) Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung sparen willst?
Zumal es sich ja offenbar um Deinen privaten Pkw handelte ...

Gruss
Carsten
 
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Tach Lutz,
auch ich gehöre zu denen die sich beruflich mit der Einrichtung von Halteverbotszonen beschäftigen.
Wir photographieren jedes Auto, welches im einzurichtenden Halteverbot steht, mit gut lesbarem Kennzeichen und tragen in ein Protokoll den Fahrzeugtyp und die Ventilstellung aller vier Räder ein. Dieses Protokoll trägt Datum und Uhrzeit, vielleicht gibt es sowas auch in deiner Stadt, daran kann man sehen wann das Halteverbot eingerichtet wurde. Wir würden kein Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen lassen, welches auf den Photos zu sehen ist und noch genauso dasteht (deshalb Ventilstellung) wie zum Zeitpunkt der Einrichtung des Halteverbots.
Beispiel:
Du stellst dein Auto Montag den 14.10.2011 um 11:00 Uhr ab. Um 12:00 Uhr wird das HV eingerichet.
Am Donnerstag 17.10.2011 um 12:00 Uhr wird das HV nochmals kontrolliert. Dein Wagen steht noch genauso da wie am Montag, siehe Ventilstellung, wird also nicht kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Bzw. wenn das Fahrzeug dem Schwertransport im Weg steht, wird es entfernt und es kann kostenfrei auf dem Sicherstellungshof abgeholt werden.
Ich weiß allerdings nicht ob es für z.B. Schwertransporte Ausnahmen gibt, wie z.B verkürzte Einrichtungsfristen.

Tach Bernd,
die Ordnungsbehörde muß überhaupt nichts, sie kann, hier spielt die Verhältnismäßigkeit eine Rolle, z.B. im Falle von Kanalreinigung machen wir ein Halterfeststellung. Die Arbeiter bekommen die Adresse und klingeln dann dort, der Halter wird dann freudlich, aber bestimmt gebeten das Fahrzeug wegzusetzen. Zeitbedarf max. 10 Minuten.

Einen Schwertransport kann man solange nicht warten lassen, die haben eine Art Fahrplan, wann sie wo zu sein haben und sind i.d.R. auch polizeibegleitet, da wird nicht lange gefackelt.

Schönes Wochenende wünscht :bitte:...
Ingo
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin ,
na das sind ja schon eine Menge Tipps , aber habe gerade mit der Rechtsabteilung meiner Fa. gesprochen , die hacken da mal nach !
( da ich ja nicht aus privaten Gründen direkt vor dem Büro parke und mit dem Dienstwagen unterwegs bin)
Ach ja beruflich habe ich " nothing " mit Verkehr oder ähnlichem zu tun , bin da eher als normaler PKW Fahrer unterwegs ( bzw.an meiner Arbeitsstätte mit genannter Sondergenehmigung, liegt 40 km von meinem Heimatort )
Der Wagen war def. am Montag abgestellt worden und das Knöllchen habe ich am Donnerstag um 21:23 bekommen wem es was sagt "links V12 H8 !( Bernd scheint ja Ahnung von der Materie zu haben )
In der Nacht von diesem Donnerstag auf den Freitag gegen 10:30 ist der Wagen abgeschleppt worden ! Da der Schwertransport die Nacht durch die Straße rollen sollte und ist !
Ohne Rechtschutzversicherung bin ich bis dato immer gut gefahren und möchte dieses auch weiterhin:D
Na ja find die ganze Angelegenheit halt a bißl merkwürdig !
denke auch das ich blechen muß , so hat sich der Arbeitstag wenigstens gelohnt !
Gruß und Danke
Lutz
 
Zuletzt bearbeitet:
wem es was sagt "links V12 H8 !( Bernd scheint ja Ahnung von der Materie zu haben )
Gruß und Danke
Lutz

Hi Lutz,
das kann ich auch beantworten. Die Ventilstellung auf der "links" Seite war
Vorne auf 12Uhr (also ganz oben) und Hinten auf 8 Uhr (also wenn du dir jetzt das Ziffernblatt einer analogen Uhr vorstellst..... wird es klar ;-)
Und vom Rest hab ich keine Ahnung.
Gruß MartinA-GS
 
Tach Lutz,
da hat der Martin Recht. Das läßt darauf schließen das kontrolliert worden ist ob der Pkw bewegt wurde. D.h. aber auch, um das festzustellen muß man die Ventilstellung vom Montag kennen, als die Schilder aufgestellt wurden. Somit muß Fahrzeug vorher da gestanden haben.

Dienstlich würde ich als Ordnungsbehörde mich mit der Rechtsabteilung deiner Firma nicht unterhalten, muß ich nämlich nicht. Es ist kein Dienstfahrzeug deiner Firma, du bist der Halter, du bist der Verursacher. Wie das firmenintern geregelt wird ist der Behörde egal, es besteht kein Rechtsverhältnis zwischen deiner Firma und der Behörde, wohl aber zwischen dir als Halter des Fahrzeuges und der Behörde.
Bei der "Parkgenehmigung" von der du schreibst, muß man genau auf den Geltungbereich und den Zweck der Erteilung schauen. Das ist aus der Ferne unmöglich, dazu fehlen die Infos.

Viel Erfolg wünscht :bitte:...
Ingo
 
Hilft Dir nix, ist mir aber auch schon so passiert. Bärlin Friede-Now, Rheinstrasse. Abends um 23:00 uhr kein Verbotesschild weit und breit, Auto abgestellt. Am nächsten morgen um 10:00 uhr: Mobiles Halteverbotsschild plötzlich da und mein Auto wech.
Auf der nahen Polizeiwache dann noch Häme und Gelächter ob meiner Beschwerde. Gut, dass das schon länger her ist und damals meine Nerven noch besser waren. Würde mir das heute passieren, käme ich wohl zu meiner ersten Vorstrafe...
 
Dienstlich würde ich als Ordnungsbehörde mich mit der Rechtsabteilung deiner Firma nicht unterhalten, muß ich nämlich nicht. Es ist kein Dienstfahrzeug deiner Firma, du bist der Halter, du bist der Verursacher. Wie das firmenintern geregelt wird ist der Behörde egal, es besteht kein Rechtsverhältnis zwischen deiner Firma und der Behörde, wohl aber zwischen dir als Halter des Fahrzeuges und der Behörde.

Viel Erfolg wünscht :bitte:...
Ingo

Hallo Ingo,
halte ich für gewagt. Ich kann mich rechtlich vertreten lassen.
 
Hallo Ingo,
halte ich für gewagt. Ich kann mich rechtlich vertreten lassen.

Kannst du, von wem auch immer.
Dazu bedarf es aber einer schriftlichen Beauftragung, diese muß der Beauftragte vorweisen, sonst ist die Behörde nicht auskunftpflichtig, sie darf fremden keine Auskunft zu irgendwelchen Sachverhalten geben.

Schönen Abend wünscht dir :bitte:...
Ingo
 
Ich zahl mal den Rotz , das ist mir alles zu stressig !
Aber es kommen bestimmt noch Momente der Wiedergutmachung !!!
:sabber: Lutz
 
Ist wohl das Beste...und abhaken. Wenn das mit den drei Tagen stimmt, hast Du eh keine Chance gegen die Behörde.
 
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