Windschild und TÜV

bahnandi

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Wedemark
Hallo. Ich habe mir im Herbst ein "original" Windschild von BMW für meine R100R zugelegt und montiert... nun muss ich zur HU. Meine Frage: Muss ich das Windschild (siehe Bild) eintragen lassen? Eine ABE habe ich nicht... weil ich dachte, dass es bei "original" BMW-Teile sowas nicht bracht, hatte ich damals nicht danach gefragt - und im Netz finde ich zu dem Ding keine ABE..

Andi
 

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Moin. Schau einmal, ob Du eine Kennzeichnung auf der Scheibe findest. Meistens irgendwo unten am Rand eingeprägt. Damit kann ein guter Prüf-Ing. die Zulässigkeit überprüfen.
Gruß aus dem hohen Norden. Rolf
 
Für das abgebildete Windschild gibt es ein TÜV-Gutachten. In der Einbauanleitung steht geschrieben, daß das Fahrzeug nach Umbau zur Überprüfung gem. Paragraph 19, Absatz 2 StVZO vorzuführen ist.

Gruß
Klaus
 
Sehr schön, und wo findet man das TÜV Gutachten? Hätte es auch gerne.
Gruß Flori
 

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Hallo zusammen... Vielen Dank für eure Hilfe... Es ist tatsächlich direkt in der Mitte über dem Scheinwerfer auf dem Windschild eine Nummer mit BMW Logo graviert... und danke auch für die Einbauanleitungen. Ich habe den Teil mit dem TÜV Zeugs ausgedruckt und nehm das morgen einfach mit.
Also danke an alle für die prompte Hilfe. Schon super, wenn man so schnell so kompetente Hilfe erhält. So gibts keine Mecker beim TÜV...
Andi
 
Hallo zusammen... Vielen Dank für eure Hilfe... Es ist tatsächlich direkt in der Mitte über dem Scheinwerfer auf dem Windschild eine Nummer mit BMW Logo graviert... und danke auch für die Einbauanleitungen. Ich habe den Teil mit dem TÜV Zeugs ausgedruckt und nehm das morgen einfach mit.
Also danke an alle für die prompte Hilfe. Schon super, wenn man so schnell so kompetente Hilfe erhält. So gibts keine Mecker beim TÜV...
Andi

Ja, das läuft hier schon gut.

Du brauchst für die Eintragung nach 19.2 einen $ 21 berechtigten Prüfer .

Das sind HU-Prüfer eher nicht .
 
Ich dachte mir dem TÜV Gutachten und der Gravierung in der Scheibe muss ich das nicht eintragen lassen... Ich will nichts eintragen lassen... Ich will es ja auch Mal wieder abbauen...
 
Ich dachte mir dem TÜV Gutachten und der Gravierung in der Scheibe muss ich das nicht eintragen lassen... Ich will nichts eintragen lassen... Ich will es ja auch Mal wieder abbauen...

musst Du aber; steht sogar in der Einbauanleitung (Seite 3 im pdf)

das ist ja keine ABE ...
 

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Ich würd's einfach drauf ankommen lassen und mit dem Teil an der Q zum TÜV schraddeln. Ist ja sogar mit BMW-Aufdruck, also "original". Wenn der TÜV-Mensch irgendwas wegen Eintragen sagt, bleibt nix anderes übrig. Wenn er's nicht moniert, wird's sicher keiner monieren, der hier nicht mitgelesen hat. :pfeif:
 
Seit 20 Jahren habe ich eine Puig-Scheibe dran. Da hat noch nie ein aaS auch nur ein einziges Mal hingeschaut. Mut zur Lücke...

Gruß Bernhard
 
...klar, ich fahr mit dem angebauten "Original-Teil" einfach frech hin... Ich dachte halt, weil es ja in der Bauanleitung ein TÜV-Gutachten gibt, sei die Sache erledigt. Quasi speziell für diese in dem Gutachten ausgewiesenen Maschine (!) mit dem Gutachten auch ohne extra Eintragung erlaubt...Also zugelassen. So wie bei einer ABE. Wofür sonst taugt das blöde "Gutachten" vom TÜV, welches BMW ja offenbar mal in Auftrag gegeben hatte..? Da schreibt der TÜV, dass es für diese Maschine erlaubt ist und passt und so weiter... und dann soll es doch eingetragen werden und ich müsste das Teil alle 2 Jahre wieder dranbasteln. Scheiß Bürokratie... als wenn es nix wichtigeres gäbe!
Hoffentlich muss ich die beiden Seiten-Koffer von BMW hinten nicht auch noch eintragen lassen...:D
Ich werde morgen berichten, wies lief...
Trotzdem danke.
Andi
 
Ich würde auch einfach so hinfahren, nicht fragen und alles als selbstverständlich ansehen und ggf. kommentieren. Wenn es so nicht klappt, kannst Du ja immer noch umschwenken.
Ich hatte schon etliche blöde Diskussionen wegen völlig unzweifelhaft originaler Teile…
Bei der GS kam der Prüfer, meckerte schon auf Entfernung über die (originale!) getönte Scheibe…hat dann das BMW-Zeichen gesehen und mit viel Faselei zurück gerudert.
Kopf hoch und durch…
 
Rein rechtlich sieht es so aus, dass der Anbau der Scheibe zu prüfen und das Ganze dann per §19.2 zu dokumentieren ist.
Den Kopf einziehen um Kosten zu sparen ist eine mögliche Strategie; kommt es zu einem Unfall mit Personenschaden, bei dem die Scheibe eine Rolle spielt, kann es natürlich zu Kosequenzen kommen, die ein Vielfaches der Abnahme kosten. Ob das vorher drei Mal bei der HU nicht beanstandet wurde, ist nachher zweitrangig. Das muss jeder für sich entscheiden.
 
Ich frag mich nur, was dann das mitgelieferte "TÜV Gutachten" überhaupt soll.

Ganz einfach: Das Gutachten beurteilt das Windschild als solches auf grundsätzliche Zulässigkeit und Eignung (das kann kein Prüfer vor Ort), sagt aber nichts über die korrekte Montage am jeweiligen Fahrzeug aus.
Konkrete Beispiele:
Du kaufst das "geprüfte" Windschild gebraucht ohne Anbauteile und montierst das nach eigenem Gusto mit selbst angefertigten Teilen. Dann ist zu prüfen, ob das ok ist.
Bei Anbau werden die Vorgaben der Montageanleitung nicht eingehalten. Es ist zu prüfen, wie weit das relevant ist.
 
Moin moin,

Warum nicht einfach "wahlweise" das Windschild eintragen lassen? Bei mir steht auch die RT, RS und CS Verkleidung wahlweise drin. Dann kannst mit und ohne fahren und hast keinen Stress.

Gruß

Jogi
 
Also nun bin ich vom TÜV wieder zurück... war völlig entspannt: Er hat nur die Gravur auf der Scheibe mit den Daten im Gutachten verglichen. Gut is. Auch nachdem ich Plakette bereits hatte, habe ich nochmal nachgefragt: Seiner Meinung nach ist bei Übereinstimmung der Daten alles ok und muss NICHT eingetragen werden. Es sei ein Original-Teil von BMW und im Gutachten ist diese Maschine extra aufgeführt... So der Prüfer. Er hat aber den sicheren Sitz und die Montage vorher schon überprüft - das hatte ich gesehen... Also Entwarnung.
Ach ja, er meinte noch zur Frage SLS (das ist bei mir noch dran...): Wenn die Werte der Messung stimmen, ist es völlig egal, ob es dran ist oder nicht.
Mir ist nämlich aufgefallen, dass der Sollwert CO2-Gehalt Max. auf 1,0 stand im Bericht und mein Schätzchen 0,89 lieferte...
In alten Berichten noch vor 2 Jahren stand Soll noch 4,5 und Istwert war 3,2 ... wie das geht, weiß ich auch nicht.

Andi
 
Mir ist nämlich aufgefallen, dass der Sollwert CO2-Gehalt Max. auf 1,0 stand im Bericht und mein Schätzchen 0,89 lieferte...
In alten Berichten noch vor 2 Jahren stand Soll noch 4,5 und Istwert war 3,2 ... wie das geht, weiß ich auch nicht.

Ohne SLS wirst du in den Bereich kommen - das SLS hat schon seinen Grunde

Hans
 
Hallo beisammen,

hattest Du den Prüfer darauf angesprochen oder kam er von selbst darauf??

Ich habe an meiner /6 eine S Verkleidung eingetragen und fahre mal mit mal ohne.
Noch nie hat die Rennleitung oder ein Prüfer moniert, wenn ich ohne Scheibe/ Verkleidung unterwegs war...
Die erfreuen sich meist am Anblick der Maschine und sind dann blass ob der nicht vorhandenen Bremsleistung der Vorderrad Bremse...

Grüße aus KA,
Alex
 
Er kam von selbst drauf. Für ihn aber alles ok. Original BMW Teil mit Nummer und vorgesehen für r100... Alles gut aber ich bau die Scheibe wohl bald wieder ab, weil ich zu groß bin und es mir über das ding genau ins Gesicht bläst...
 
Wie der einzelne Prüfer vorgeht, ist seine Sache.
Wie es rechtlich sauber aussieht, habe ich in #19 und #21 beschrieben.
Nur auf dem beschriebenen Weg gibt es Rechtssicherheit.
 
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