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Zu lauter Auspuff trotz ABE?

Vix_Noelopan

gesperrt
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13. Jan. 2012
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6.583
Ort
Bad Mergentheim
Hallo,

heute rief mich mein Sohnemann an (genau der mit dem Unfall Anfang Oktober). Es sei von der Rennleitung angehalten worden, da der Auspuff seiner 125er KTM viiel zu laut sie. Das ist nciht der Serienauspuff, sondern einer von Vince (oder so), und der hat wirklich eine satte Aussprache. Aber eben auch ABE!

Er musste beim TÜV vorstellig werden, die dortige Geräuschmessung ergab mehr als zehn Phon Abweichung von höchst zulässigen Wert.

Nun soll er 50 Steine plus Verfahrenskosten löhnen und 3 Punkte aufgebrummt bekommen.

Ich frage mich da, wie solch eine Tröte ABE erhalten kann, ob es Sinn macht, Widerspruch einzulegen und ob ich möglicherweise als offizieller Halter ebenfalls zu belangen bin?

Beste Grüße, Uwe
 
Der Topf meiner Husky wird nach geschätzen 10 Stunden flotter Fahrweise lauter, den muss ich dann wieder neu "stopfen".
Dafür ist der Fahrer/Halter zuständig, da diese Art Schalldämpfer Wartungsarbeiten erfordern.
Ist vielleicht bei dem Ding auch so :nixw:
 
Moin,

ist lange her aber früher gingen Anzeigen wegen Mängeln am Fahrzeug an Halter und Fahrer. Die ABE ist nutzlos, wenn das Dingen lauter ist, als da drin steht. Ich würde die Tröte umtauschen oder zurückgeben, es ist auf jeden Fall, für mein Verständnis, ein Mangel.

Willy
 
Moin,

den angedachten Aufwand kannst du dir imho sparen:

1. bist du (bzw. dein Nachwuchs) als Halter/Fahrer für den Zustand der Anlage verantwortlich und wenn die
2. im Laufe ihres Lebens lauter geworden ist - was Absorptionsdämpfer immer tun - liegt es
3. in deiner Verantwortlichkeit den Sollzustand wider herzustellen, resp. wieder herstellen zu lassen.

Ob das Teil schon im Nuzustand mglw. grenzwertig war - keine Ahnung, aber schau mal auf die E Nummer und dann laß dir mal durch den Kopf gehen, warum die ABE nicht in Dtl. erteilt wurde.
(Im übrigen: könnte dir mit 'ner SGS2/SR-Racing auch mit der Q passieren - und auch die ABE wurde nicht in dt. Landen erteilt.)

Grüße Jörg.

Nachtrag:
Warum er den Topf (ich geh jetzt mal von Absorptionsdämpfer aus) allerdings nicht VOR dem TÜV-Besuch nachgestopft hat ...?(
(Direkt 'mitgenommen' werden sie ihn ja wohl nicht haben:
§ 49 (4) StVZO
(4) Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.)

Nachtrag zum Nachtrag:
Ordnungsgeld in jedem Fall - gegen die Punkte könnte man zumindest versuchen vorzugehen:
Der Topf war mit ABE (auch für konkret diese KTM?) legal und (unterstelle ich jetzt mal) nicht nachträglich manipuliert.
Von daher kann man schon mal Vorsatz ausschließen.
Und da sich Lautstärkeänderungen auf Grund von Verschleiß schleichend einstellen, dürfte wohl auch grobe Fahrlässigkeit ausfallen.
Bliebe einfach Fahrlässigkeit und damit eine Ordnungswidrigkeit im Bereich Verwarnung/Ordnungsgeld übrig. Und natürlich die Kosten des Verfahrens und der Messung. Aber wie da die Erfolgsaussichten vor Ort aussehen, kann dir wohl nur ein Fachanwalt verbindlich sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist leider so, dass häufig für die Abnahme zur Erlangung der BE optimale Exemplare abgeliefert werden und in der Serienfertigung etwas lautere Teile vom Band kommen.
Dazu kommt der erwähnte Wartungsbedarf bei Absorptionsdämpfern, die nach längerem Betrieb weiter an Lautstärke zulegen.
Wenn dann noch so ein kleinvolumiger Motor mit entsprechend hohen Nervfrequenzen dran hängt, passt halt alles zusammen um aufzufallen.
 
Hallo,

vom Grundsatz kenne ich die Sachlage auch so wie vom Jörg dargestellt.

Im konkreten Fall würde ich trotzdem den Vorgang einem in Verkehrsrecht spezialisierten RA übergeben und in das Widerspruchsverfahren gehen. Insbesondere wenn der Topf nicht "manipuliert" war und dies auch nachvollziehbar dargestellt werden kann. Natürlich trägt der Fahrzeugführer die Verantwortung, aber es hat ja nicht jeder ein Geräuschmessgerät zuhause, bzw. ein entsprechend "geeichtes" Gehör.

Vor Gericht kann so ein Widerspruch schon erfolgreich sein, auch wenn Die Sachlage zunächst "schlecht" aussieht. Selbst erlebt: Ich hatte vor ein paar Jahren den Fall mit einer Geschwindigkeitsübertretung. 132 netto statt 60. Ich hatte die meiner Meinung nach schlecht beschilderte Beschränkung einer temporär eingerichteten LKW-Kontrollstelle auf der BAB übersehen. Bußgeldbescheid waren 3 Monate Fußmarsch und 750 Euro (erhöhter Satz wg. "Vorsatz"). Das war für mich so nicht akzeptabel. In der Gerichtsverhandlung wurde der Vorurf des "Vorsatzes" kassiert, das Fahrverbot auf einen Monat reduziert und das Bußgeld auf 400 Euro. Das war für mich für das "Augenblickversagen" dann noch akzeptabel.

Daher mein Tipp: Spätestens wenn was Schriftliches da ist zum RA damit A%!

Man sollte nicht alles einfach hinnehmen, zumal, wenn es einem ungerecht erscheint.

Grüße
Marcus
 
Solange kein Fahrverbot ausgesprochen wird, denke ich nicht mal daran, ein Verfahren zu riskieren:
Der Aufwand an Zeit und Geld ist es nicht Wert.
Der Schuß kann auch nach hinten losgehen, dann sind Strafe und Kosten noch höher. Und die Zeit wird nie ersetzt.
Recht haben und Recht bekommen sind bei uns leider immer noch zwei paar Stiefel.

Zum Auspuff:
Wo kann man denn so eine Messung machen lassen und was kostet die konkret? Ist das dann nur eine Standgeräuschmessung?
Ich würde das gerne mal machen lassen, z.B. mit Y-Rohr, da verändert sich ja auch nach längerem Gebrauch nichts.
Wie sieht das dann eigentlich aus, wenn man nachweisen kann, dass man selbst das schon überprüft hat?
 
Wie schon geschrieben: Für den ordnungsmässigen Zustand der Auspuffanlage ist man selbst verantwortlich. Käme ich in eine solche Situation, in der die Rennleitung einen zu hohen Geräuschpegel an einer sicher nicht manipulierten auspuffanlage misst, so würde ich auf eine Mängelkarte hin arbeiten, wie sie auch jeder Autofahrer bekommt, wenn ein Topf durchgerostet ist. Man muss halt nur glaubhaft machen können, daß man nicht manipuliert hat.
 
Solange kein Fahrverbot ausgesprochen wird, denke ich nicht mal daran, ein Verfahren zu riskieren:
Der Aufwand an Zeit und Geld ist es nicht Wert.
Der Schuß kann auch nach hinten losgehen, dann sind Strafe und Kosten noch höher. Und die Zeit wird nie ersetzt.
Recht haben und Recht bekommen sind bei uns leider immer noch zwei paar Stiefel.

Elmar,
:oberl:an unseren Gerichten wird nicht Recht gesprochen.
Es wird ein Urteil gefällt.;;-)
 
Moin.

Dein Sohnemann hat den Auspuff ja vermutlich nicht wg. des Aussehens montiert, sondern weil er den geilen Sound wollte. Mehr als 10 Phon (db?) Abweichung nach oben fallen einfach auf (auch deinem Sohn!) und nun hat er die Konsequenzen zu tragen. Diese Abweichung ist ja nicht einfach nur Peanuts, sondern hat aus der 125er eine Nervensäge gemacht.

Finde ich eigentlich gar nicht so falsch, dass der Verursacher des Krawalls auch mal die Konsequenzen tragen muss und nicht nur die Anwohner der Straßen, die er benutzt hat.
 
Was ich einfach bei vielen Zubehörauspüffen zum kotzen finde, ist dass sie mit ABE viel zu laut auf den Markt kommen. Dies ist schon in vielen Test bemängelt und nachgewiesen worden, aber keiner unternimmt was dagegen. Wer hat denn schon ein Phonmessgerät zuhause, um zu prüfen, ob das eigene Mopped mit dem neuen Topf noch STVO-konform ist ? Mit ABE als Verkaufsargument wird der Käufer in Sicherheit gewogen, und kommt er dann in eine Kontrolle, steht er alleine da.

Grüße
Claus
 
Was ich einfach bei vielen Zubehörauspüffen zum kotzen finde, ist dass sie mit ABE viel zu laut auf den Markt kommen. Dies ist schon in vielen Test bemängelt und nachgewiesen worden, aber keiner unternimmt was dagegen. Wer hat denn schon ein Phonmessgerät zuhause, um zu prüfen, ob das eigene Mopped mit dem neuen Topf noch STVO-konform ist ? Mit ABE als Verkaufsargument wird der Käufer in Sicherheit gewogen, und kommt er dann in eine Kontrolle, steht er alleine da.

Grüße
Claus

Volle Zustimmung.:fuenfe:

In anderen Bereichen werden, nachdem eine Mängelrüge vorliegt, nicht richtig nachgemessen. Da muss man erst als Betroffener klagen, damit richtig geprüft wird.
Bie diesen "Gefälligkeits" Genemigungen gibt es nur Verlierer:
Die Rennleitung, die die Geräuschentwicklung überprüfen muss, der Fahrer, der trotz ABE (worauf soll er sich denn sonst verlassen?) dann alles richtig machen muss, also Schalldämpfer tauschen, wiedervorführen.
Der Hersteller ist natürlich weit aussen vor.
 
Dies ist schon in vielen Test bemängelt und nachgewiesen worden, aber keiner unternimmt was dagegen.

Doch. Viel Ortschaften verweigern Dir die Durchfahrt. Mit dem Schild: Durchfahrten für Motorräder verboten. Tag+Nacht.
Manfred
 
Sauerei sowas!!!
Wenn ich was mit ABE kaufe, dann will ich, das das Wasserdicht ist!
Sonst kann ich mir gleich was dranbauen, was völlig illegal ist.
Ich habe mir ne Zach an die GS gebaut, auch recht kernig, auch mit ABE, ich bin mal gespannt, was im Falle eines Falles die Rennleitung dazu sagt.

Nen Freund von mir hat sich vor drei Jahren so eine neumoderne Benelli TNT Dreizylinder gekauft, das Ding ist ab Werk megalaut, schon nach drei Tagen war er in der ersten Kontrolle, der Rennleiter wollte ihm ne richtige Lampe zünden, da Kumpel Pläte gut und verständlich reden kann, und der Rennleiter sich dann wohl nicht mehr so sicher war, hat er ihn laufen lassen. Das ist ihm bis jetzt schon ein paar mal passiert, bislang immer ohne Anzeige, er ist auch der Meinung, wenn das so ausgeliefert wurde, dann ist das Recht auch auf seiner Seite. Ich bin mal gespannt, ob das so weitergeht.
Das ist keine Nachrüstanlage, sondern ab Werk so laut, allerdings wohl mit EG-Zulassung abgenommen in Süd-Ost Palermo.
 
Sauerei sowas!!!
Wenn ich was mit ABE kaufe, dann will ich, das das Wasserdicht ist!
Sonst kann ich mir gleich was dranbauen, was völlig illegal ist.
Ich habe mir ne Zach an die GS gebaut, auch recht kernig, auch mit ABE, ich bin mal gespannt, was im Falle eines Falles die Rennleitung dazu sagt.

Nen Freund von mir hat sich vor drei Jahren so eine neumoderne Benelli TNT Dreizylinder gekauft, das Ding ist ab Werk megalaut, schon nach drei Tagen war er in der ersten Kontrolle, der Rennleiter wollte ihm ne richtige Lampe zünden, da Kumpel Pläte gut und verständlich reden kann, und der Rennleiter sich dann wohl nicht mehr so sicher war, hat er ihn laufen lassen. Das ist ihm bis jetzt schon ein paar mal passiert, bislang immer ohne Anzeige, er ist auch der Meinung, wenn das so ausgeliefert wurde, dann ist das Recht auch auf seiner Seite. Ich bin mal gespannt, ob das so weitergeht.
Das ist keine Nachrüstanlage, sondern ab Werk so laut, allerdings wohl mit EG-Zulassung abgenommen in Süd-Ost Palermo.
Das ist nicht nur bei Benelli so. Schon mal die WC/GS gehört? Die ist so bü[llelaut schon ab Werk, daß es fast peinlich ist. Der Grund liegt einzig darin, daß das Geräuschmessverfahren mit einer Klappensteuerung im Auspuff leicht zu umgehen ist, es werden schliesslich nur definierte Bereiche gemessen. Die gleiche Verarsche läuft übrigens auch mit der Verbrauchsmessung, hier darf Porsche für den 918 ganz ohne rot zu werden 3,x l angeben....für eine Götterphantasie mit fast 900 PS. Möglich wirds, weil im Messverfahren fast nur der E-Motor des Hybrids läuft.
 
Das ist nicht nur bei Benelli so. Schon mal die WC/GS gehört? Die ist so bü[llelaut schon ab Werk, daß es fast peinlich ist. Der Grund liegt einzig darin, daß das Geräuschmessverfahren mit einer Klappensteuerung im Auspuff leicht zu umgehen ist, es werden schliesslich nur definierte Bereiche gemessen. Die gleiche Verarsche läuft übrigens auch mit der Verbrauchsmessung, hier darf Porsche für den 918 ganz ohne rot zu werden 3,x l angeben....für eine Götterphantasie mit fast 900 PS. Möglich wirds, weil im Messverfahren fast nur der E-Motor des Hybrids läuft.

Die Scheißhausspühlung GS hab ich auch schon laufen gehört.Ich musste da gleich ein paar mal hinguggen ob das tatsächlich ein 2Zylinder Boxer ist der da rumpelte.Klanglich absolut Scheißen mäßig.Passend zur Klospühlungskühlung halt.
 
...das gleiche gilt doch auch für fast alle Weraris, Lambortschinis und Masetratzis...Borschez natürlich auch.

Eine ABE auf der Verpackung?
Wo erteilt? In Estland oder Holland?

Soviel ist die EU wert.

Schade ums Geld und die Punkte.
Unter Pechgehabt verbuchen.

Gruß Peter,


aus Schaden wird man aber auch klug:)
 
Die Scheißhausspühlung GS hab ich auch schon laufen gehört.Ich musste da gleich ein paar mal hinguggen ob das tatsächlich ein 2Zylinder Boxer ist der da rumpelte.Klanglich absolut Scheißen mäßig.Passend zur Klospühlungskühlung halt.

...das gleiche gilt doch auch für fast alle Weraris, Lambortschinis und Masetratzis...Borschez natürlich auch.

Eine ABE auf der Verpackung?
Wo erteilt? In Estland oder Holland?

Soviel ist die EU wert.

Schade ums Geld und die Punkte.
Unter Pechgehabt verbuchen.

Gruß Peter,


aus Schaden wird man aber auch klug:)

Oha, haben wir eine neue Amtssprache im Forum, "Stammtisch"? ?(
 
Doch. Viel Ortschaften verweigern Dir die Durchfahrt. Mit dem Schild: Durchfahrten für Motorräder verboten. Tag+Nacht.
Manfred


Sowas nehm ich nicht ernst...

Ich zahle meine Steuern und dann nutze ich auch die straßen

wär ja noch schöner

sollte es wirklich der Fall sein dass dort viel zu viele mit zu lauten anlagen durchfahren muss halt mal die rennleitung da stehn und die leute rausziehen aber generell das zu verbieten seh ich gar nicht ein..
Als nächstes hängen die nen schild an die Strasse dass keine blauen PKWs mehr vorbeifahren dürfen weil ihnen blaue Autos nicht gefallen.,...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Uwe,

hast Du mit dem Verkäufer gesprochen? Es müßte doch ein Mangel der Kaufsache vorliegen, da der Auspuff nicht die zugesicherte Lärmreduzierung bis zum definierten Wert erbringt.
 
Hallo,

zugegebenermaßen war die Tröte bereits von Anfang an so laut, dass ich mich über die ABE seinerzeit schon etwas wunderte. Doch, wie oben bereits geschrieben, dachten wir, man könne sich auf eine ABE, die expresses verbis (in englisch) auch die Einhaltung der Geräuschemissionsgrenzwerte benennt, blindlings verlassen.

Dass der »Dämpfer« nicht manipuliert wurde, ist beweisbar - er ist noch original vernietet. Insofern wüsste ich auch nicht, wie denn eine Wartung zu bewerkstelligen sein sollte, beispielsweise um Dämmwolle nachzustopfen.

Ich werde jedenfalls, falls auch ich als offizieller Halter angegangen werden sollte, in diesem Sinne argumentieren.

Ganz nebenbei frage ich mich, warum die Rennleitung nichts gegen die halbstarken Prolls mit ihren Mobildiskos auf den Straßen unternimmt. Anscheinend wird Emission stets gleich Motor gesetzt?

Beste Grüße, Uwe
 
Ganz nebenbei frage ich mich, warum die Rennleitung nichts gegen die halbstarken Prolls mit ihren Mobildiskos auf den Straßen unternimmt. Anscheinend wird Emission stets gleich Motor gesetzt?

Beste Grüße, Uwe

Hallo Uwe,
erstmal wird schon was dagegen unternommen, zwar bestimmt nicht flächendeckend, zweitens, wenn die angehalten werden, stellen sie meist leiser, wie will man von der Rennleitung einen Messwert aufnehmen?
So schnell, wie die Mobildisco leiser wird, kann man garnicht seine Messgeräte aufbauen und messen.
 
Hallo Uwe,

grundsätzlich werden wohl zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, nämlich gegen Deinen Sohn als Fahrer - und gegen Dich als Halter.

Als im Verkehrsrecht tätiger Anwalt kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass der oben bereits verschiedentlich genannte Tipp, einen Anwalt einzuschalten, sicherlich nicht die schlechteste Idee ist.
Jedenfalls macht es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Sinn, ohne anwaltliche Vertretung zur Sache selbst erst einmal keine Angaben zu machen.

Der Anwalt kann dann Akteneinsicht nehmen und danach kann man überlegen, wie man zu der Sache Stellung nimmt.

Gerade bei der Ausgangslage, die Auspuffanlage war ja grundsätzlich zugelassen, sollte sich ein vernünftiges Ergebnis erzielen lassen.

Gruß

Ulli
 
Moin,

was mag die Anzeige wegen der Auspuffanlage kosten? Ob, ohne Rechtsschutz natürlich, ein Anwalt lohnt?

OK, wenn man schon 15 Punkte hat....aber sonst?

Gruß
Willy
 
Wenn Zubehör Schalldämpfer wenigsten nur laut wären, was ich auch zum kotzen finde!

Wenn man sich mal Tests von solchen Anlagen anschaut stellt man fest das so gut wie alle die Leistung und das Drehmoment reduzieren. Ja da fasse ich mich doch an den Kopf dafür bis zu vierstellige Beträge zu zahlen! Es bleibt höchstens noch die bessere Optik (manch mal) übrig.

Die serienmäßigen Auspuffklappen halte ich für teuren konstruierten Murks, das BMW und die anderen sich nicht schämen sowas zu verkaufen!
Wir haben bei uns im Stammtisch Ehefrauen die sich weigern als Sozia diesen Lärm der neuen BMW,s zu akzeptieren und mit Mitfahrverweigerung drohen wenn der alte so eine Kiste kauft.
 
Sich gerade hier im Forum über den Sinn und Zweck von Zubehörschalldämpfern aufzuregen ist schon lustig, wo das Forum doch zum Großteil vom Umbauen lebt. Vielen geht es doch einfach um die Optik, oder darum Gewicht zu sparen, oder weil nach nem Sturz der originale einfach schweineteuer oder gar nicht mehr lieferbar ist.

Ich hatte aus rein optischen Gründen an meiner R 1200 R direkt den Zach montiert, bin original nur vom Händler nachhause gefahren. Falls der mich drei PS gekostet hat, gemerkt habe ich das nicht. Egal, wie ich jetzt subjektiv das Geräusch vom Zach empfunden habe, als Kunde eines ABE-ESD gehe ich davon aus, dass er einer Messung der Rennleitung stand hält.

Und Auspuffklappen generell zu verteufeln zeugt auch mal wieder von wenig Sachkenntniss. Yamaha kam vor Jahren mit dem Exup als erster Großserienhersteller auf den Markt. Gerade Motoren mit scharfen Steuerzeiten können mit einer drehzahlabhängigen Reduzierung auf der Auslassseite im unteren Drehzahlbereich in Sachen Drehmoment profitieren. Dass dieses von Konstrukteuren heute auch angewandt wird, um Geräuschvorschriften einzuhalten, hängt doch wohl an den ziemlich dämlichen Messverfahren.

Grüße
Claus
 
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