Zu lauter Auspuff trotz ABE?

...
Zum Auspuff:
Wo kann man denn so eine Messung machen lassen und was kostet die konkret? Ist das dann nur eine Standgeräuschmessung?
Ich würde das gerne mal machen lassen, z.B. mit Y-Rohr, da verändert sich ja auch nach längerem Gebrauch nichts.
Wie sieht das dann eigentlich aus, wenn man nachweisen kann, dass man selbst das schon überprüft hat?

Wenn du etwas Verwertbares willst, müsste eine Fahrgeräuschmessung gemacht werden. Das können Typprüfstellen und größere technische Prüfstellen durchführen; ich schätze mal Minimum 300,- € Aufwand dafür.

Eine Standgeräuschmessung kommt deutlich preiswerter. Dafür ist sie nur als Indiz brauchbar "passt oder passt nicht". Die ist nur für schnelle Kontrollen vor Ort gedacht.
 
Ich persönlich komme zu dem Schluß, das eine ABE, welche auch immer, garnichts wert ist und wenn sie nicht in Deutschland erteilt wurde, erst recht nicht.

Bedeutet aber auch, das, wenn ich solch eine Anlage erwerbe, welche ABE auch immer, ich den Weg zu einer amtlich anerkannten Geräuschmessung antreten muß.

Sollte ich vorher das Gefühl haben, sie ist zu laut und reklamiere sie beim Hersteller, wird der sagen: "Ist mit ABE, also i.O."
 
Also nur wiel er vernietet ist, heißt es nicht, dass er nicht wartbar ist. Meine RD350 mit Nachrüstauspuff (eingetragen mit Geräuschmessung) stopfe ich auch fast jedes Jahr neu. Nieten rausbohren, neue Wolle ein und neu vernieten. Das Gute ich allerdings, dass sie auch eine "Auspuffklappe" hat. Das YPVS macht erst spät genug auf, wenn der Messzyklus schon vorbei ist ;)

MfG
Manu
 
Wobei das YPVS nicht wegen der Geräusche verbaut wurde, sondern nur dazu, um den beim Zweitakter wichtigen Vorauslass zu variieren.
 
Der Messvorgang wird wohl geändert werden und die Auspuffklappen
werden nach EG Zulassung verboten werden.
Als Termin ist 2016 angepeilt.

Hier mal ein paar Zitate :

"""...........auch bei den Zweirädern wirksam zu entschärfen, wurden auf EU-Ebene erst kürzlich rechtsverbindlich be-schlossen. Mit der vom Europäischen Parlament erlassenen Verordnung (EU) Nr. 168/2013 (im Amts-blatt veröffentlicht am 2. März 2013) steht nun der Fahrplan für die künftige Emissionsbegrenzung der Motorräder fest. Euro 4 wird ab 2016, Euro 5 ab 2020 Pflicht sein. Bestandteil der neuen Vorschriften sind Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit sowie OBD-Systeme, ebenfalls begrenzt werden neu die Tankatmungsverluste (Kohlenwasserstoffe). Ab 2020 wird somit hinsichtlich des Schadstoffausstosses praktisch Gleichstand mit den Personenwagen erreicht.
Ebenfalls im Gleichschritt mit den Abgasemissionen werden in zwei Stufen (2016 sowie 2020) die Ge-räuschvorschriften mit neuen Messverfahren verschärft. Darin enthalten ist auch ein Verbot von Umge-hungseinrichtungen, welche im Prüfzyklus (zum Nachweis der Vorschriftskonformität) ein anderes Emissionsverhalten des Motorrads bewirken als im normalen Fahrbetrieb (z. B. Auspuffklappen, defeat devices etc.).
Gemäss dem vom BAFU herausgegebenem Bericht Luftschadstoffemissionen des Strassenverkehrs 1990-2035 wird erwartet, dass 2020 noch 51%, 2025 noch 29% und 2030 noch 15% der Fahrleistungen mit Motorrädern erbracht werden, die noch nicht diesen neuen Vorschriften entsprechen.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Messung der Abgasemissionen auf einem Rollenprüfstand erfolgt. Dabei werden ein bestimmter Fahrzyklus mit variierenden Geschwindigkeiten sowie Lasten gefahren und die Schadstoffemission gemessen. Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine Labormessung, die spezialisierte Infrastruktur, Messausrüstung und speziell ausgebildetes Fachpersonal für den Betrieb voraussetzt. Eine gleichwertige Überprüfung auf der Strasse wäre nicht möglich. Die Messung der Ge-räuschemission erfolgt ebenfalls unter genau definierten Messbedingungen (beschleunigte Vorbeifahrt, spezieller Fahrbahnbelag) und kann deshalb auf öffentlichen Strasse nicht in vergleichbarer Weise durchgeführt werden. Messungen auf der Strasse wären im gerichtlichen Verfahren gegen einen Fahr-zeughalter nicht ausreichend beweiskräftig. Weltweit sind heute keine Verfahren bekannt, welche eine vereinfachte Abbildung dieser für die Typengenehmigung angewendeten Abgas- oder Geräuschmes-sungen und damit einfache und trotzdem zuverlässige Konformitätsüberprüfungen auf der Strasse erlauben............."""

""".......ist ein Grossteil der Motorräder über 500 cm3 damit ausgerüstet und entsprechend europäisch typengenehmigt. Während einzelne Hersteller beim «Soundtuning» wohl aus Imagegründen noch eine gewisse Zurückhaltung an den Tag legen, haben an-dere ihre Hemmungen vollständig abgelegt und bringen Motorräder mit gültigen europäischen Typen-genehmigungen auf den Markt, bei welchen die Auspuffanlage nur noch bei geschlossener Klappe eine schalldämmende Wirkung hat. Auf der Strasse fallen solche Motorräder mit exorbitanter Ge-räuschemission auf, obwohl sie die gesetzlichen Geräuschlimiten des Typengenehmigungsverfahrens vollständig einhalten.
Wie in Ziffer 2 erwähnt, werden die von der EU-beschlossenen neuen Geräuschvorschriften solche Klappensysteme ab 2016 verbieten....."""


Gruss Börnie


.
 
Ab 2016 kommen neue Gesetzte in der EU.
Als Schalldämpfer-Hersteller würde ich mich schon mal nach einem neuen Geschäftsmodell umsehen. Da werden wahrscheinlich nicht viele übrig bleiben oder man findest wieder Tricks die Vorschriften zu umgehen.
Das wird aber wohl sehr, sehr schwierig.
Auch einer der Gründe warum BMW Wasserkühlung baut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht bedeutet das aber auch nur, dass Schalldämpfer wieder die ureigene, dem Namen entsprechende Funktion über den gesamten Drehzahlbereich haben müssen - nicht mehr, nicht weniger!
 
Was ich persönlich dann befürchte ist, dass die Polizei gar nicht mehr in der
Lage sein wird die Geräuschemissionen eines Fahrzeugs vor Ort zu prüfen.

Was dann bedeutet, dass das ggf zu laute Fahrzeug sicher gestellt und zu einer
Prüfeinrichtung verbracht wird um dort nach den neuen Vorschriften
überprüft zu werden. Was dann im Fall eines zu lauten Auspuffs für den
Fahrer/Halter imense Konsten bedeuten wird. Ich weiss von Fällen, da
hat dieser Spass alles in allem 1500 Euro gekostet ... nach der einfachen,
jetzt gültigen Prüfung.

Klar .... "nur böse Buben fahren laut" wird jetzt manch einer sagen.

Aber nein .... das ist dann wie jetzt : Auch eine serienmässige Anlage oder
eine mit Zulassung kann zu laut sein. So wie auch eine Glühlampe
mal ausfällt. Und dann kommen auf den braven Normalo auch diese
Kosten zu.

Wartets mal ab ..... das 65 dB Motorrad wird kommen. :entsetzten:

Dann ... genau DANN wird es Zeit, dass man einen Zweitmotor OHNE
Abgasanlage auf dem Soziusplatz als Gepäck mitnimmt, den über
drive-by-wire paralell zum Flüstermotor mit laufen lässt und so eine
feine (!?!?) Geräuschkulisse hat. Für Gepäck gibt es keine Emissionsbestimmungen :D:D:D:D:D .... noch nicht :schock:


Gruss Börnie


.
 
Wenn die ersten Leute überfahren werden, weil sie das sich nähernde Fahrzeug überhört haben, werden sie die lauten Anlagen zu schätzen wissen ;)
Bin ja auch für Klingeltöne bei Elektroautos/ -motorrädern. Lade deinen individuellen Klingelton für deine Elektromühle herrunter.... der neue Geschäftszweig :pfeif:

MfG
Manu
 
Ja, 2 kw Musikleistung drinnen - 5 kw draussen. :kue: :kue: :kue:

Dann hat vielleicht mancher Kleinstwagen mehr Leistung in der Musikanlage
als im Antrieb !
 
Elmar,
:oberl:an unseren Gerichten wird nicht Recht gesprochen.
Es wird ein Urteil gefällt.;;-)
Rechtsprechung erfolgt durch Menschen und ist daher immer subjektiv.
Aber wem soll man vertrauen wenn nicht unserem Rechtsstaat?
Nicht selten ist der Gang in die nächste Instanz erfolgreich.

Gruss
Carsten
 

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