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Zündanlage eintragen?

Schokoprinz

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18. Okt. 2022
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Südbaden
Hallo liebe Forierende,
mir ist da etwas unklar. Ich habe bei keiner der angebotenen Nachrüst-Zündanlagen etwas von ABE oder Gutachten gelesen. Ich gehe mal davon aus, dass die Zündanlagen ein nicht unwesentlicher Teil der ABE des Motorrades sind. Weshalb werden die Nachrüstanlagen nicht mit Gutachten angeboten. Ist doch keine Eintragung notwendig, oder wird davon ausgegangen, dass es eh niemand merkt?

Kann mich jemand aufklären?

Liebe Grüße,
Uwe
 
Dem TÜV ist es völlig egal, wie die Zündfunken erzeugt werden.
Woher kommt eigentlich dieser Drang, nahezu alles als eintragungspflichtig zu betrachten?
 
Die Art der Zündanlage bei einem Ottomotor ist für sich nicht leistungsrelevant, daher ist sie in der Fahrzeug-BE auch nicht beschrieben.
Den Gesetzgeber interessiert höchstens, dass hochspannungsseitig die nötige Entstörung vorhandern ist.
 
Dem TÜV ist es völlig egal, wie die Zündfunken erzeugt werden.
Woher kommt eigentlich dieser Drang, nahezu alles als eintragungspflichtig zu betrachten?

Wahrscheinlich habe ich zuviel „Achtung Kontrolle“ geschaut.

Dem TÜV ist einiges egal, was die Rennleitung aber zu interessieren scheint. Deshalb frug ich nach.

@MM: Danke für die Klärung.

Uwe
 
Zum Beispiel mein Auspuff: Hoske Nachbau von Siebenrock. Der ist mit 84dB Standgeräusch eingetragen. Die hat er niemals. Wenn ich in eine Kontrolle komme, dann muss ich zu Fuss gehen. Der Dämpfer ist aber eingebaut.

Die Maschine hat auch seit Einbau der Dämpfer immer TÜV Segen erhalten.
 
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Zum Beispiel mein Auspuff: Hoske Nachbau von Siebenrock. Der ist mit 84dB Standgeräusch eingetragen. Die hat er niemals. Wenn ich in eine Kontrolle komme, dann muss ich zu Fuss gehen. Der Dämpfer ist aber eingebaut.

Die Maschine hat auch seit Einbau der Dämpfer immer TÜV Segen erhalten.

Das liegt daran, daß die eingetragenen Werte Deiner Meinung nach nicht der Realität entsprechen (hast Du das gemessen oder nur gefühlt?), und nicht daran, daß Polizei und TÜV unterschiedliche Auffassungen haben.
Warum der trotzdem eingetragen wurde, ist eine andere Frage, die hier aber nicht zu klären ist, das bliebe Spekulation.
 
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Zum Beispiel mein Auspuff: Hoske Nachbau von Siebenrock. Der ist mit 84dB Standgeräusch eingetragen. Die hat er niemals. Wenn ich in eine Kontrolle komme, dann muss ich zu Fuss gehen. Der Dämpfer ist aber eingebaut.

Die Maschine hat auch seit Einbau der Dämpfer immer TÜV Segen erhalten.

Es wurde schon viel illegales eingetragen. Wie und warum auch immer.
Wenn der Auspuff zu laut ist, ist er illegal, auch wenn eingetragen.
Kann es sein, dass er bei der Abmahme mit was zugestopft war?
 
Kann es sein, dass er bei der Abmahme mit was zugestopft war?

Das entzieht sich meiner Kenntnis.
Den Vorbesitzer schätze ich allerdings nicht so ein, dass er die Maschine vor jedem TÜV Termin zugestopft hat. Der hatte den Auspuff auch so schon übernommen.
Die Stahlflexleitungen waren auch nirgendwo vermerkt. Dafür konnte ich aber eine ABE besorgen.
Dann ist laut KFZ Schein noch ein LSL Lenker verbaut, was ich auch bezweifle. Der Lenker sieht so unglaublich nach BMW Original aus. Den werde ich, gemeinsam mit den Schalldämpfern wieder aus dem Schein entfernen.
Für weitere Basteleien muss es aber erst einmal wärmer werden. Ansonsten frieren mir die Finger ab.

Das mal als Hintergrund, weshalb mich die papierene Abwicklung der Zündung interessiert.
 
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Hallo Uwe,
ich würde das etwas differenzierter sehen.
Es kommt darauf an wie alt dein Motorrad ist, Erszulassung 1990 ist glaube ich die Grenze. Davor unterlagen Motorräder keiner Abgasnorm und es ist wirklich egal wie der Zündfunke erzeugt wird. --> muss nicht eingetragen werden.
Danach haben die Motoren Euro 1 erfüllen müssen und jede Änderung, die das Abgasverhalten vielleicht negativ beeinflussen könnte, ist eintragungspflichtig. Es könnte ja sein, dass die neue Zündung das Abgasverhalten verändert und dann musst du nachweisen, dass es nicht schlechter geworden ist. Ab Erztulassung 1990 /91 --> Eintragungspflichtig.
Ich hab bei meiner Solo Q mit EZ 93 ne Q-Tech Doppelzündung eingetragen, der Hersteller hatte ein Gutachten, dass besagte, dass das Abgasverhalten nicht schlechter wird. In meinen anderen zwei Kühen EZ nach 90) arbeitet eine Eigenbau Doppelzündung und eine Ignitech, beide nicht eingetragen und noch nie Probleme gehabt. Also rechtlich ist die Sache ziemlich klar und wie es jemand bei seiner Kuh handhabt, ist sein Ding.....
Grüße MartinA-GS
 
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Danach haben die Motoren Euro 1 erfüllen müssen und jede Änderung, die das Abgasverhalten vielleicht negativ beeinflussen könnte, ist eintragungspflichtig. Es könnte ja sein, dass die neue Zündung das Abgasverhalten verändert und dann musst du nachweisen, dass es nicht schlechter geworden ist. Ab Erztulassung 1990 /91 --> Eintragungspflichtig.
Ich hab bei meiner Solo Q mit EZ 93 ne Q-Tech Doppelzündung eingetragen, der Hersteller hatte ein Gutachten, dass besagte, dass das Abgasverhalten nicht schlechter wird. In meinen anderen zwei Kühen EZ nach 90) arbeitet eine Eigenbau Doppelzündung und eine Ignitech, beide nicht eingetragen und noch nie Probleme gehabt. Also rechtlich ist die Sache ziemlich klar und wie es jemand bei seiner Kuh handhabt, ist sein Ding.....
Grüße MartinA-GS

Das ist so nicht richtig.
Wenn der Hersteller so ein Gutachten mitliefert, ist das vorsorglich ganz nett, aber nicht nötig.
Du kannst auch eine ganz profane Serienzündung so verstellen, dass Einflüsse auf das Abgas messbar sind.
Die meisten Sachverständigungen werden dich mit so einem Eintragungswunsch verständnislos anlächeln, der Rest nimmt den Umsatz mit, wenn der Kunde es unbedingt so will.
Aber Eintragungspflicht? Definitiv nein.
 
Das ist so nicht richtig.
Wenn der Hersteller so ein Gutachten mitliefert, ist das vorsorglich ganz nett, aber nicht nötig.
Du kannst auch eine ganz profane Serienzündung so verstellen, dass Einflüsse auf das Abgas messbar sind.
Die meisten Sachverständigungen werden dich mit so einem Eintragungswunsch verständnislos anlächeln, der Rest nimmt den Umsatz mit, wenn der Kunde es unbedingt so will.
Aber Eintragungspflicht? Definitiv nein.

Also Michael,
da ist mein TÜV Prüfer aber anderer Meinung als du. Das man eine serienmäßige Zündung so verstellen kann, dass es die Abgaswerte beeinflusst, reicht nicht als Argument, dass man jede andere Zündung einbauen kann.
Mein Prüfer hat mir gesagt, dass sobald eine Abgasnorm in den Papieren eingetragen ist, ist jede Änderung an der Zündanlage eintragungspflichtig. Das ist bei unseren Kühen ab EZ 90 oder 91 der Fall. Das es bei unseren alten Mopeds keinen mehr interessiert, ist wurscht. Aber ich werde mich jetzt auch nicht dran machen die entsprechenden Paragraphen rauszusuchen. Und es betrifft bei unseren Kühen ja nur die letzten 4 Baujahre.
Grüße MartinA-GS

Tante Edit hat noch einen Name korrigiert
 
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Was PKW betrifft, sind deine Aussagen eher zutreffend, aber nicht für Motorräder.
Da brauchst du auch nicht nach gesetzlichen Grundlagen suchen; die gibt es (für die betroffenen Baujahre jedenfalls) nicht.
Was dein TÜV-Mann sagt, ist seine Meinung, aber nicht von Vorschriften gedeckt. Seine Ansichten sind edel oder gewinnträchtig, aber nicht juristisch belegbar.
Ich will dich auch gar nicht überzeugen, sondern nur verhindern, dass hier steht, geänderte Zündanlagen seien für unsere 2V eintragungspflichtig.
 
Ich reiße mich ja auch nicht darum. Es ging mir lediglich darum, zu erfahren, wat mutt, un watt nich.
Das Thema war die Zündanlage, nicht die Kerzen.
 
Zum Beispiel mein Auspuff: Hoske Nachbau von Siebenrock. Der ist mit 84dB Standgeräusch eingetragen. Die hat er niemals. Wenn ich in eine Kontrolle komme, dann muss ich zu Fuss gehen. Der Dämpfer ist aber eingebaut.

Die Maschine hat auch seit Einbau der Dämpfer immer TÜV Segen erhalten.

Moin moin,

von was für einer EZ und welchem Buchstaben hinter den Geräuschwerten sprechen wir hier?

Wenn es die alte nationale N Norm ist, liegen da Welten zu der heutigen P Norm. Gemessen wurde früher in 7 Meter Abstand, heute in 0,5 m.

Bei einer heutigen Kontrolle von alten N Werten werden 21 DB draufgeschlagen und 5 DB Toleranz angenommen. D. H. alte 84 DB N sind nicht zu beanstanden bei gemessenen 110 DB P.

Gruß

Jogi
 
EZ ist 1981. U3 (Fahrgeräusch) ist mit 82N angegeben, U1 (Standgeräusch) mit 84 ohne Buchstaben.


Man lernt ja immer noch etwas dazu.
 
Zum Beispiel mein Auspuff: Hoske Nachbau von Siebenrock. Der ist mit 84dB Standgeräusch eingetragen. Die hat er niemals. Wenn ich in eine Kontrolle komme, dann muss ich zu Fuss gehen. Der Dämpfer ist aber eingebaut.

Die Maschine hat auch seit Einbau der Dämpfer immer TÜV Segen erhalten.

Moin,
du schreibst, "hat immer den TÜV Segen, die HU bestanden."
Kleiner Unterschied finde ich, dein Prüfer ist über die Hoskes nicht gefallen. War vileicht von dem Mopped geblendet:gfreu:.
Daraus kannst du aber nicht folgern, dass du legal unterwegs bist. Der Vorbesitzter oder der Vor-, Vorbesitzer hat vielleicht einfach angebaut, sich des Lebens gefreut und dir die Maschine verkauft. Da hättest du den Besitzer Fragen können. Wenn du sie angebaut lassen willst, dann kommst du um das Abnahmeprocedre nicht herum.
Kannst ja die Zündung mit eintragen lassen,:D, nein muss nicht.;)
Bei der nächsten HU fällt der Prüfer drüber und dann? :schock:Oder einfach Verkehrskontorll mit allen Pipapo.:schock:
 
EZ ist 1981. U3 (Fahrgeräusch) ist mit 82N angegeben, U1 (Standgeräusch) mit 84 ohne Buchstaben.


Man lernt ja immer noch etwas dazu.

Moin moin,

Hast du noch die alten Papiere? Normalerweise sollte dort auch bei dem Standgeräusch das N stehen. Notfalls nachtragen lassen und alles ist schick. Mit 84 N im Stand bist du sicher bei Kontrollen.

Gruß

Jogi
 
Hallo,

bei der R 100 RS Bj. 82 habe ich die Vattier Auspuffanlage mit eintragen lassen 82 N. Die Kaihan Free Flow waren viel zu laut und wurden verkauft. Die R100 RT Bj. 82 ist mit der Serienanlage erheblich leiser.

Gruß
Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
da ist mein TÜV Prüfer aber anderer Meinung als du.

Hallo,

bis Sommer 1994 wohnte ich ebenfalls in WÜ und sehe nun, dass sich der dortige TÜV während der vergangenen knapp drei Jahrzehnte in Sachen Kundenorientierung keinen Deut geändert hat :pfeif:. Da würde mich nun interessieren, ob dies auch für die Zulassungsstelle zutrifft.

Beste Grüße, Uwe
 
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