Zündanlage eintragen?

....Die meisten Sachverständigungen werden dich mit so einem Eintragungswunsch verständnislos anlächeln, ...

Worauf sollte sich der a.a.S. denn beziehen, wenn keine technische Beschreibung vorliegt. Einfach "Zündanlage Typ 4711 von Hersteller ABCD einzutragen, macht ihn ja zum Mittäter falls etwas nicht OK ist. Selbst aus bunten Kurven lässt sich kaum ableiten, ob und ggf. die Zündung die Motorleistung oder das Abgasverhalten ändert.

Also besser Klappe halten.

Bei nicht emissionsrelevanten Betriebsstoffen hat man übrigens freie Wahl - auch wenn z.B. ein anderes Gabelöl die Fahrwerkseigenschaften beeinflussen kann.
 
Eine Leistungssteigerung über der normalen Streuung wird keine Zündung schaffen.
Eine stark verstellte Zündung sollte bei der AU auffallen

Bei Rollern und anderen Nervensägen wird die Höchstdrehzahl und damit die Leistung oft durch die Zündbox begrenzt um sie an die Zulassungsbedingungen z.B. der EU anzupassen. Mit einer Tuningbox für kleines Geld gehen die Dinger richtig ab.

Von daher kann man nicht pauschal behaupten, dass die Zündanlage keinen wesentlichen Einfluss auf die Motorleistung hätte. ;) Allerdings dürfte die Zündanlage dann auch Bestandteil der ABE sein.
 
Bei Rollern und anderen Nervensägen wird die Höchstdrehzahl und damit die Leistung oft durch die Zündbox begrenzt um sie an die Zulassungsbedingungen z.B. der EU anzupassen. Mit einer Tuningbox für kleines Geld gehen die Dinger richtig ab.

Von daher kann man nicht pauschal behaupten, dass die Zündanlage keinen wesentlichen Einfluss auf die Motorleistung hätte. ;) Allerdings dürfte die Zündanlage dann auch Bestandteil der ABE sein.

Dachte es geht hier um unsere alten 2Ventiler?
 
Das ist so nicht richtig.
Wenn der Hersteller so ein Gutachten mitliefert, ist das vorsorglich ganz nett, aber nicht nötig.
Du kannst auch eine ganz profane Serienzündung so verstellen, dass Einflüsse auf das Abgas messbar sind.
Die meisten Sachverständigungen werden dich mit so einem Eintragungswunsch verständnislos anlächeln, der Rest nimmt den Umsatz mit, wenn der Kunde es unbedingt so will.
Aber Eintragungspflicht? Definitiv nein.

Michael hat es doch schon formuliert: wer seine Zündanlage eintragen lassen möchte oder weiterhin Zweifel hat, geht einfach zum TÜV oder zur DEKRA und fragt dies an.
Niemand steht diesem Unterfangen im Weg.
 
Deshalb wollte ich Michaels pauschaler Aussage etwas entgegensetzen. ;)
Hier geht es aber um unsere alten Boxer und nicht über die Zündanlage in ihrer Drehzahl gedrosselten Mopeds. ;)

Ich habe bei meinem BBK auch die Drehzahl über die SH Zündanlage bei 7600 U/min gedrosselt.
Aber nicht weil die Leistung beschränkt werden soll sondern der getunte Motor höhere Drehzahlen gar nicht nötig hat.
Ich wollte damit den veralterten Stoßstangenmotor schonen da er davor willig über 8000 U/min stürmte. :schock:

Und ein Leistungszuwachs bei so hoher Drehzahl ist beim 2 Ventiler dann sowieso eher unwahrscheinlich.
Will ja damit nicht auf die Rennstrecke.


Viele 2 Ventiler werden durch falsche Vergaser, Zündeinstellung etc. eher gedrosselt.:pfeif:

"Serienleistung erreicht" ist dann oft schon ein Fortschritt und dazu braucht es keine "Wunderzündung".. . :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten